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callahan44er

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  1. So, kurzes Update. Behörde will gemeins. Aufbewahrung nicht zustimmen. Alternativ eig. Tresor oder MPU bei 19 jährigem!!!!! Beides lehnten wir ab. Habe mit einem Anwalt für Waffenrecht Rücksprache gehalten der es auch so sieht das die gemeinsame Aufbewahrung gestattet werden muss. Habe darauf hin mit ASEs und des Anwalts Hilfe ein nettes Schreiben verfasst. Ich warte nun seit 4 Wochen auf eine Antwort, bin mehrfach vertröstet worden m.d. Aussage das Schreiben würde geprüft. Habe nun eine Beschwerde an den Landrat mit dem Sachverhalt geschickt. Habe netterweise erstmal auf eine Fachaufsichtsbeschwerde oder Untätigkeitsklage verzichtet, da ja alle unter dem Fachkräftemangel zu leiden haben :-) Bin gespannt, bei der letzten Beschwerde dauert es keine 2 Wochen und es fluppte.
  2. Leider muss ich hier auch revidieren. Ich hatte definitiv telefonisch die Zusage von DHL das ich die verschicken kann. Aussage war "Wegen geringer Menge". Ich sollte das per Mail bekommen. Kam natürlich nix. Nach unzähligen Mails auf die nur eine verkackte Standard Antwort kam, dann eine tatsächlich persönliche, das man da einen Fehler gemacht habe. Aber wie schon erwähnt.......gg Beförderungsrichtlinien verstoßen........5 Jahre DHL Verbot ;-)
  3. ????? Einfach anmelden sobald die Anmeldung auf ist. Aber schnell sein!
  4. Man glaubt es kaum......schlägt die Behörde tatsächlich jetzt schon mit 19 vor. Keine wirkliche Alternative Das würde natürlich gehen. Der kleinste 0er ist einfach viel zu teuer!
  5. Das ist nicht die Frage und wird von der Behörde auch nicht angezweifelt!
  6. Danke für nix. Der SB weiß selbst dass das Kacke ist. Leider bringt uns das genau 0 weiter.
  7. Hallo zusammen. Ich brauche mal das Schwarmwissen. Auagangslage: Waffenbesitzer deutlich über 25j 3 Schränke A, A/B mit Schlüssel und B mit Zahlenschloss. Jetzt soll 2ter Schütze 19j mit seiner gerade beantragten KK Pistole mit rein. Problem laut Waffenbehörde, 19j hat Zugang zu GK Waffen. Da meine ich schon mal gelesen zu haben dass das kein Problem ist, da man davon ausgeht das er zuverlässig ist. Das wäre möglich 1. Natürlich könnte man den A/B Schrank nur mit KK Waffen bestücken und die neue KK Pistole kommt ins B Fach. Problem 1 der Tresor ist nur mit Schlüssel. Problem 2 nur zur Info da anders lösbar, es wäre ein KK Unterhebel im Schrank und der 19j hat keine gelbe.....Alter! Lösungsvorschlag an die Behörde ist jetzt, das der 19 jährige gar keinen Zugang zu den Schränken hat, was für ihn auch i.o ist. SB will das mit Vorgesetztem abklären. Ich hätte nun gerne was handfestes als Argumentationshilfe oder Alternativen ausser eigenen neuen Schrank kaufen. Danke euch
  8. Deshalb lieb ich es hier so. Alles aber auch wirklich alles wird in Frage gestellt. Der DSB, sonst so heilig, stellt natürlich Mist ins Netz. Ich jedenfalls hab das mit dem A/B in der hier so oft und viel zitieren Sachkunde gelernt!
  9. Nur wegen so Raffnixe wie dir! Junge geh spielen! Hinter dem ersten Spruch war ein Smilie falls du das auch nicht erkennen kannst und du gehst steil! Hau wieder ab, war besser!
  10. Du hast eine? Da hat aber dann wohl was bei der Erziehung nicht geklappt! Vielleicht guckst du dir das PDF nochmal genau an. Frag ruhig um Hilfe wenn du beim A/B Schrank nicht verstehst was "im Innenfach" bedeutet. Ich kenn da einen Sonderschullehrer! Obwohl..........da sind ja schon extra Bilder drauf!
  11. Mit dem glauben ist wie mit dem meinen.....die Bettnässer meinen immer sie hätten geschwitzt ;-) Als wenn man 2017 da noch was geändert hätte. waffenaufbewahrung_2017.pdf
  12. Leute das stimmt nicht! Das ist die Ausnahme beim A/B dem sogenannten Jägerschrank! Da darf tatsächlich Waffe mit zugehöriger Munition im B Fach aufbewahrt werden. Ausgerechnet da ist das Waffengesetz mal logisch. Sonst wäre ja erlaubt die Muni im A Teil zu haben. Also ein Panzerinacker käme eher dran.
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