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callahan44er

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  1. Na was wohl? Er wird die Karre vor die Wand gefahren haben!
  2. Das hat meine Behörde völlig anders gesehen! Waffe musste eingetragen und ausgetragen werden. Den Voreintrag haben sie mir gnädiger Weise erneut gegeben.
  3. Nun ja, der Herr K. ist im LV5 wohl auch nicht mehr aktiv.
  4. Seit wann muss eine Lupi in einen Tresor? Wohnst du allein? Dann juckt es doch keinen wo das Teil liegt.
  5. ........und wenn nicht zahlt man 15.- ;-)
  6. So nämlich! Die BuPol und der Zoll darf das. Und das auch nur in einem Radius 50km um eine Grenze. Da ist man allerdings öfter als man denkt.
  7. ......ja dann........sag mal welches.
  8. Gut wenn wir uns im Bereich der Lüge befinden........aber so würde ich nur die allerwenigsten Polizisten einschätzen. Und zur Dashcam. Schlangenlinien kann ich z.b. widerlegen. Ich konnte damit schon widerlegen mit dem Handy am Ohr telefoniert zu haben.
  9. Also in Deutschland ist das nicht so. Der Polizist muss schon einen begründeten Verdacht haben! Er kann natürlich einen erfinden, was aber bei einer Dashcam z.b. auch ziemlich nach hinten losgehen kann. Richtig ist das nicht unbedingt ein Richter zustimmen muss. Letztendlich braucht es IMMER einen Anfangsverdacht! Das Thema hatten wir schon oft. Hab selbst Polizei in der Familie und im Verein. Die sind bestimmt nicht alle doof.
  10. Wenn es sich bewährt hat, muss es ja einen Vorfall gegeben haben. Erzähl doch mal. BTW Es ist mir wirklich total Hupe wie du deinen Krempel auf den Stand bekommst. Man sollte Neulingen aber keinen Mist erzählen. Auch bei der WSK wird oft Mist erzählt. Da widersprecht halt nur keiner!
  11. Klär mich auf.
  12. Ist doch ganz einfach. Wenn das Angebot so gut ist inkl Versandkosten, ist es mir relativ egal. Ansonsten kaufe ich da einfach nicht.
  13. Wollen Sie mit was andichten wäre da meine Frage gewesen. Meinen Sie ich führe Buch darüber wann ich was getrunken habe? Wenn hat die Frage zu lauten ob ich Alkohol getrunken oder berauschende Mittel zu mir genommen habe! Herr Wachtmeister........haben Sie denn einen begründeten Verdacht? Falls nicht möchte ich gerne weiter fahren. Nein. Es sei denn sie haben eine gesetzliche Grundlage dafür. Ich nehme es vorweg. Es soll nicht querulantisch sein, aber man hat Rechte und die kann und sollte man auch wahrnehmen. Sonst nimmt man sie uns eines Tages.
  14. Den Sinn verstehe ich garnicht. Waffe im Innenraum könnte man erst recht als Zugriffsbereit erachten. Munition im Innenraum kann man bei aussteigen zum Kofferraum einfach mitnehmen. Ist dann das selbe wie im Kofferraum. Einziger Sinn wäre bei älteren Autos wenn dir jemand die Tasche aus Kofferraum oder Innenraum klaut an einer roten Amoel z.b. Dann hat er nicht beides. Aber darum geht es hier ja nicht.
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