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callahan44er

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  1. Es geht auch für 299.-
  2. Natürlich nicht! Dafür gibt es Paywallumgeher.
  3. Es hilft nur Beschweren und klagen! Nur wenn man denen auf den Sack geht wird sich was ändern! Den Bückling machen bringt garnix.
  4. Vermutlich komplett durcheinander geworfen. Vermutlich ist das Mg34 als normaler HA zu sehen.
  5. Naja, da es sich gerade genau so entwickelt wie bei den Standaufsichten, ob eine Schussverletzung Meldepflichtig ist, lass ich es jetzt bleiben. Ihr wissts halt besser und gut. Ach @FyodorFyodorhast du deine Tommy Gun noch? Da war doch auch klar das du die abgeben musst.
  6. Steht wo im Waffengesetz? Und die Unterschrift des anderen ist natürlich eindeutig für die Behörde nachzuvollziehen. Vermutlich mit Anschrift und Telefonnummer.
  7. Da haben wir sie wieder...........die Schießbuchpflicht.......................
  8. Bei uns führt keiner ein Schießbuch. Alle tragen sich am PC ein. Will die Behörde was sehen gucke ich kurz nach und stelle die entsprechende Bescheinigung aus. Läuft hier seit Ewigkeiten so und gab noch nie auch nur eine Nachfrage!
  9. Auch wenn es schon zig mal gesagt wurde. Man braucht keinen Vordruck! Schönes Schreiben erstellen mit Briefkopf und gut. Je eins für Mitgliedschaft, 12/18, 4/6 usw. Eine Behörde hier fügt hier mittlerweile auch ein Formular bei. Das können Sie schön behalten. Ist nicht ausfüllbar am PC und ich setz mich garantiert nicht mit dem Kuli dahin! Gibt auch da keine Klagen!
  10. Naja mit fixer Muni läuft sie. Ist halt nur ne Plinke........... Nachteil, eine Optik ist nur mit einer Montage realisierbar. Dann gibt es Probleme mit dem Hülsenauswurf.
  11. In dem Meldeprogram vom RSB kann man nicht Rückdatieren. D.h. wenn man mal vergisst jemanden SOFORT zu melden, was nu? Wer hat das denn damals gesagt mit den 12 Monaten Verband? Wie gesagt ich habe mit dem Präse des LV4 gesprochen und dem Vize 9 Monate stimmt. Und das Schreiben des LV4 ist ja nun auch mehr als eindeutig.
  12. So wie ich das lese muss du 12 Monate im VEREIN sein der einem Verband angehört. Wo steht das man in diesem Verband auch 12 Monate sein muss?
  13. Dann macht der LV8 da was, was der Bundesvorstand anders entschieden hat.
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