@Gonzzo
Also in Austria kann Mann/Frau ab 18j ohne Problem jedes Kat. C Gewehr und Kat. D Flinten (Ausnahme - Pumpgun) und Munition bis 5000 Schuss kaufen. Keine waffenrechtliche Dokumente notwendig, keine Sachkundeprüfungen, keine Schikanen mit Vereinsmitgliedschaften und Bedürfnissen! Ich kann mein Gewehr auch geladen zur Selbstverteidigung bereit stehen lassen. In Austria ist die Begründung Selbstverteidigung ein Grund um die Waffenbesitzkarte 100%ig zu bekommen. Keine Vereinsmitgliedschaften, keine anderen Bedürfnisse erforderlich. Jedem ab 21j muss mit dieser Begründung die WBK ausgestellt werden. Voraussetzung: Kein Waffenverbot, Bundesheer abgeleistet (bei Frauen ist dieser Punkt hinfällig), Psychotest bestanden - das wars.
Man darf auch hier die Waffe geladen bereithalten. Wenn man mag sogar unterm Kopfpolster.
Pulver, Munition, Wiederladezubehör kann man frei ab 18 erwerben. Ausser FMJ und Pistolenkaliber, dazu brauchts die WBK.
Waffenschränke können ganz einfache Kleiderkästen und Bürospinde sein. Zugriff von Unberechtigen muss ausgeschlossen sein (Minderjährige und Personen mit Waffenverbot)
Dafür sind bei uns Vorderschaftrepetierflinten verboten. Halbautomatenflinten wiederum nicht.
Schalldämpfer sind sowieso ganz Pfui Teufel, selbst für Jäger gibts nur in absoluten Ausnahmefällen einen.
Viele zivile Halbautomaten welche in DE erlaubt sind, sind bei uns verboten.
Ach ja - das beste ist: Jeder darf auf Schießständen mit allem was in AT legal ist herumballern. Auch ohne Aufsicht. Pistolen, Gewehre, Flinten. 18j muss man sein und kein Waffenverbot. Auch Kinder, aber unter Aufsicht der Eltern. Gibts auf behördlich genehmigten alles zum ausleihen.
Tja, das wars eigentlich schon