RKDB
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also wenn ich hier im Forum (!) lese, dass Mitarbeiter des Zolls schon mal beim Import von freien Waffenteilen dem Deutschen Endverbraucher mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das KWKG gedroht haben (!), dann bin ich mir nicht so sicher, ob die Damen und Herren des Zolls Ahnung von Waffenrecht haben. Und so ein Zugriff alleine aufgrund vager Vermutungen reicht heutzutage ja schon aus, zumindest bei Deutschen LWB. An Arabische Großfamilien trauen sich unsere Schirmmützen ja nicht dran. Armes Deutschland!
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Hallo zusammen, danke für die Antworten! Ich möchte hier nicht zuviele Angaben zum Tathergang machen, da sich die Ermittlungen der Polizei noch hinziehen. Soviel sei aber gesagt, ich hatte gute Gründe die "Männchen in Grün" zu verständigen; ich stimme einem der Vorredner aber schon bei (und das ist traurig...), dass es für den LWB auch einigen Sinn ergibt, die Polizei gerade eben NICHT zu verständigen. Verrückte Welt! Es gibt aber gewisse Chancen, die Flüchtigen Täter zu erwischen, Details möchte ich an dieser Stelle nicht verraten (siehe oben). Mein Jagdschein wurde übrigens verlängert, war heute im Briefkasten Ich hatte auf dem Verlängerungsantrag übrigens (wahrheitsgemäß) angekreuzt, dass kein Verfahren läuft, aber gleichzeitig mit dem SB gesprochen und ihm die Lage erläutert. Das war ex post vielleicht sehr "blauäugig", umso erleichterter bin ich, dass Ehrlichkeit manchmal eben doch am Längsten währt. Freundliche Grüße und WMH
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
RKDB antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Den hier viel zitierten §118 OWiG halte ich hier für nicht einschlägig, und für ziemlich weit hergeholt. Für "grob ungehörig" gelten hohe Anforderungen. Gerade wenn ich die SSW nicht wie auf dem Präsentierteller vor mir hertrage, sondern das Ding zufällig mal aus meinem Jackett schaut, kann von "grob ungehörig" keine Rede sein. Wenn ich raus in den Park gehe und den Leuten mein unrasiertes Hinterteil entgegenstrecke, das wäre grob ungehörig Sofern der KWS des Opfers hier keine Auflage enthielt, das Ding verdeckt zu führen, kann ich keinen Vorwurf erkennen. Mal sehen wie es weitergeht, wäre cool wenn hier jemand den Link posten könnte. -
Ja, verrückt in der Tat. Ich hatte aber gute Gründe die Polizei zu rufen, mehr möchte ich aber aufgrund der noch laufenden Ermittlungen nicht dazu sagen. Das ganze ist laut meinem Anwalt übrigens ein Musterbeispiel für eine Notwehrsituation, d.h. ich rechne zu 99,9% mit einer Einstellung, aber was mache ich wenn die Täter gar nicht geschnappt werden? Dann würde ja u.U. mein Antrag über Monate "auf Eis" liegen. Gruß
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Hallo zusammen, ich wurde kürzlich Opfer eines Raubüberfalls, konnte aber Dank Einsatz eines mitgeführten Pfeffersprays die Täter vertreiben. Diese sind flüchtig, die verständigte Polizei hat meine Strafanzeige aufgenommen und ermittelt nun. Was mich betrifft, so wird nun geprüft, ob der Einsatz des Pfeffersprays durch Notwehr gedeckt war. Wie sich das nun genau nennt (Vor-Ermittlungsverfahren? Prüfung des Anfangsverdachts?...) weiß ich leider nicht. Ich habe bisher keine Post von der Staatsanwaltschaft erhalten. Blöderweise ist demnächst auch das Jagdjahr zu Ende und ich möchte den JJ nun verlängern. Weiß jemand, was die Tatsache, dass gerade die Rechtmäßigkeit meines Pfefferspray-Einsatzes geprüft wird, für Auswirkungen auf den Verlängerungsantrag des JJ hat? Bitte nur sachliche Antworten, danke. mfg RKDB
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
RKDB antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Sehe ich genauso! Zur Tradition der Schützenvereine hier noch sehr lesenwert: https://de.wikipedia.org/wiki/K.k._Standsch%C3%BCtzen Ohne den Einsatz dieser Standschützen, hätte sich Österreich 1915 nicht gegen den Italienischen Einmarsch verteidigen können! -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
RKDB antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wer die gesetztestreuen Bürger entwaffnet, macht die illegal bewaffneten noch mächtiger! Man könnte fast meinen, dass da System hinter steckt (siehe oben^^). -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
RKDB antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Damit dürften ab heute halbautomatische Waffen (gehören dazu eigentlich auch Pistolen?) vorerst unverkäuflich sein. Danke, liebe EU! Hatte eigentlich vor, mir vor Weihnachten noch eine Repetierbüchse in einem exotischen Kaliber zu kaufen. Wenn ich aber demnächst nen Halbautomaten abgeben muss, dann sitze ich auf nem Haufen Restmunition - bräuchte damit also wieder ne Waffe die jenes Kaliber verschießt. Dadurch wird auch meine Kaufentscheidung für eine herkömmliche Waffe negativ beeinflusst. Was für ein Bockmist! -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
RKDB antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das habe ich mir auch gedacht. Eine entwaffnete, autochthone Bevölkerung kann sich immerhin schlechter gegen die mutmaßlich eingesickerte Terrorarmee wehren. -
Und ewig lockt der Bonus. Deutsche Halbautomaten zum Irrsinnspreis!
RKDB antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Genau. D.h. man bezahlt 100%, bekommt aber (fiktiv) 115% Ware. 100/115 = 86,96%; d.h. im Endeffekt sind es nicht 15%, sondern "nur" 13,04% Rabatt. 15% wären es, wenn ich 85% für 100% der Ware bezahlen würde. Und die 1% bzw. 3% Kartenbonus bekommt man bei diesen Aktionen NICHT noch extra dazu! Also vermutlich ist man besser dran, wenn man mit Bargeld wedelt (zu Zeiten, wo die Filialen leer sind) und einen vernünftigen Barpreis (mit noch Bonuspunkten extra) bekommt. -
Und ewig lockt der Bonus. Deutsche Halbautomaten zum Irrsinnspreis!
RKDB antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Darf man erfahren, wer dieser Händler ist? gerne auch als PN. Danke! -
Es bleibt zu hoffen, dass der Staat für die offenbar mutwillig herbeigeführten Sachbeschädigungen an den beschlagnahmten Waffen haftbar gemacht wird. Man darf gespannt sein wie sich das Verfahren weiter entwickelt.
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Guten Abend, auf die Gefahr hin, dass meine Frage schon mal in diesem Forum beantwortet wurde, wage ich mich mal mit einem Verständnisproblem aus der Deckung. Ich besitze selbst einen Jägerschrank (A mit Innenfach B). Derzeit lagere ich die Kurzwaffe im B-Fach und die Langwaffen im A-Teil. Munition über Kreuz. Um das leidige Schlüsselaufbewahrungsproblem zu lösen, würde ich mir nun gerne einen Kurzwaffen-Schrank mit Elo-Schloss zulegen (Stufe B). Wenn ich da jetzt die Schlüssel für meinen Jägerschrank da reinpacke, bin ich ja auf der sicheren Seite. Munition dürfte dort ja auch rein. Rein praktisch wundere ich mich nun etwas, denn eigentlich sollen ja Sachen getrennt gelagert werden, damit quasi immer "2x aufgebrochen" bzw. ein Hindernis überwunden werden muss, bevor man Waffen und dafür passende Munition hat. So wurde es hier ja im Thread auf Seite 1 schonmal zusammengefasst. Wenn ich diesen Gedanken nun weiter spinne: wenn ich die Schlüssel im Kurzwaffenschrank deponiere, muss ja quasi nur noch dieser aufgebrochen werden, um (über den Umweg Schlüssel) an passende Waffen und Munition zu gelangen, d.h. es ist nur noch 1 Hindernis da?! Da diese Aufbewahrungsweise zwar dennoch explizit erlaubt ist, entsteht ja noch kein Problem. Aber wenn ich nun die Kurzwaffe aus dem B-Innenfach des Jägerschrankes aus Platzgründen ebenfalls in dem neuen Kurzwaffentresor lagere, wie schaut es dann mit der Kurzwaffenmunition aus? Sie müsste ja getrennt von der Kurzwaffe - beispielsweise im Innenfach (mit Zylinderschloss) des Kurzwaffentresors, oder auch weiterhin im Jägerschrank zusammen mit den Langwaffe - lagern. Nicht aber im Kurzwaffentresor selbst zusammen mit der Kurzwaffe - wobei, wie gesagt, ja die Tatsache dass neben der Kurzwaffe der Schlüssel für den Jägerschrank lagert, etwas paradox ist. Denn - wie oben gesagt - wird durch Zugänglichkeit des Schlüssels zum Jägerschrank die Munition für die Kurzwaffe ja mittelbar doch zusammengelagert. Weitere Frage: wo lagert man den Schlüssel für das Innenfach des Kurzwaffentresors...?! Im Prinzip dürfte dieser doch - nach obiger Logik - auch im Inneren des Kurzwaffenschranks liegen? Denn es darf ja keinen Unterschied machen, ob die Munition im Innenfach des Kurzwaffentresors oder des Jägerschranks separat verschlossen liegt, wenn der Schlüssel neben der Kurzwaffe liegt. Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt lg, ein ratloser RKDB
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Achso, verstehe. Dann fällt das wohl aus. In der Garage steht nämlich ein Motorrad :-( Danke für eure Tipps. Werde den Schrank also in den Keller verlegen. lg
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Erstreckt sich diese Richtlinie auch auf Munition? Habe auf die Schnelle nichts gefunden. Wäre nett wenn Du mir mal kurz den Abschnitt der Richtlinie nennen könntest, in dem das mit dem Lagerraum steht. lg RKDB
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hmm ok Danke. Also wandert das Ding wohl in den Keller :-D lg
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Im Drangsalieren unbescholtener Bürger sind unserer Verfassungsorgane nunmal erste Sahne. Eine Sauerei dieser Vorgang!
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A propos Munitions-Schrank. Darf der eigentlich auch in der Garage stehen, die komplett im auf dem eigenen Grundstück steht? Also kein Zugang über die Straße möglich (Tor der Garage mündet in Grundstück? Das Ding ist aus einem alten Lager-/Magazinraum, schön groß aber hässlich. Würde es nur ungern in ein Zimmer schleppen und die Garage ist weniger feucht als der Keller. Tut dem Schrot nicht so gut... lg RKDB