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stefan17

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Beiträge von stefan17

  1. vor 14 Minuten schrieb chapmen:

    Dies ewige "in USA passiert auch nichts" hat nichts mit Deutschland zu tun,

    Richtig, in den USA ist es etwas komplizierter und es hat auch keiner geschrieben, dort passiert nichts.

    Trotzdem geht dort die Gefahr von den Kriminellen aus und nicht von denen, die ein CCW Permit beantragt und genehmigt bekommen haben.

     

    Auch einen Tschechischen Legalwaffenbesitzer kann man nicht mit einem Deutschen LWB vergleichen, da sind Welten vom Verständnis dazwischen.

    Wir sind mal komplett aufgerödelt mit Plattenträger durch eine hrenznahe CZ Stadt gegangen (dort gab es eine Art Hindernisbahn), die Tschechen hatten zusätzlich ihre Lang-/Kurzwaffen am Mann, niemanden hat es interessiert.

    • Wichtig 1
  2. vor 41 Minuten schrieb bema-hh:

    wenn sich alle mit Schusswaffen verteidigen können, wird eindrucksvoll in den USA widerlegt.

    Was wird denn widerlegt?

     

    Gar nichts!

    Die meisten Schußwaffentoten gibt es in den USA aufgrund Gangkriminalität und nicht weil man entweder offen oder verdeckt mit CCW führen darf,

    vor 41 Minuten schrieb bema-hh:

    Die Vorstellung, im Supermarkt von Menschen umgeben zu sein, die bewaffnet sind, würde mich extremst beunruhigen.

    Wenn es legal ist, würde es bei mir eher ein höheres Sicherheitsgefühl hervorrufen.

     

    Auch in den USA sind die bewaffneten Kriminellen das Problem.

     

    Warst du schon mal in den USA?

     

    Schon mal die FBI Statistik zu Schußwaffengebrauch gelesen?

    Wohl eher nicht.

     

    Viel Meinung, wenig Ahnung....

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    • Wichtig 2
  3. vor 54 Minuten schrieb sealord37:

    Geht mittlerweile über auch über 3 Tage, dürfte also von den Stunden her locker hinkommen. 

    Weil etwas über 3 Tage geht (und das ist bei der Sachkunde für Sportschützen nicht die Regel) heisst es nicht, dass diesselben Inhalte wie für die Bewacher gelehrt werden.

    Zum anderen sind die 16 Vollstunden (für Sportschützen), 24 Vollstunden (Bewacher) nur als Mindestdauer angesetzt.

    Die von mir durchgeführten Sachkundekurse (für Bewacher) dauerten weit mehr als 40h.

    Einfach mal in die Verwaltungsvorschrift und die AWaffV gucken.

    • Gefällt mir 1
  4. vor 19 Minuten schrieb JägermitHut:

    Woher stammt dein Zitat? Meines Wissens gibt es nur eine Sachkunde.

    Na aus der Verwaltungsvorschrift zum WaffG.

    Dein Wissen ist halt nicht tief

    vor 22 Minuten schrieb JägermitHut:

    Im Antragsformular (Berlin) für den WS kann man beispielsweise ankreuzen, man habe die Sachkunde aufgrund bestandener Jägerprüfung

    Da kann man noch viel mehr ankreuzen....

  5. vor 4 Minuten schrieb JägermitHut:

    Polizisten etc. unterliegen nicht dem WaffG

    Während des Dienstes.

    Haben die Privatwaffen, gilt natürlich das WaffG auh für Polizisten.

    vor 5 Minuten schrieb JägermitHut:

    Für den WS ist es die nach 7 WaffG.

    Ich wollte auch das hier hinaus...

    Zitat

    Da die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleisten muss, sind als Mindestdauer (ohne Prüfung) grundsätzlich 16 Vollstunden bzw. 22 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten) vorauszusetzen. Eine Unterschreitung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, z.B. wenn eine Fertigkeit im Schießen nicht nachgewiesen werden muss. Demgegenüber ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichtseinheiten) Voraussetzung. In der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen) zu vermitteln. Der Lehrgang mit abschließender Prüfung ist unabhängig von der nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) vorgesehenen Unterrichtung und Prüfung zu absolvieren.

    Eine als Sportschütze oder Jäger erworbene WSK reicht i.d.R. nicht aus, um später einen WS ausgestellt zu bekommen.

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  6. vor einer Stunde schrieb JägermitHut:

    Waffensachkunde bieten die auch an. Na, ja, die habe ich schon. 

    Die für Berufswaffenträger?

     

    Zitat

    Dazu müsste jemand was Qualifiziertes zu sagen haben

    Haben hier ja auch ein paar. Das sind/waren Dienstwaffenträger.

    Von den anderen, die keine Waffe führen dürften, kam nur Mist. Da wird seitenweise über Probleme diskutiert, die gar keine sind.

  7. vor 24 Minuten schrieb sealord37:

    Es ging ja hier darum mit Waffenschein privat bei allerlei Gelegenheit mit dem Ding unterwegs zu sein

    Und der WS ist für die meisten Dinge da ausreichend.

     

    vor 25 Minuten schrieb sealord37:

    Und wenn ein Laden oder eine Bank oder ein Busunternehmen keine Waffen bei sich haben will, dann untersagen sie das eben.

    Dann fragt man freundlich vorher nach, ob dies auch für WS Inhaber gilt und hoppla, in der Regel ist das auch kein Problem.

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    • Wichtig 1
  8. vor 4 Minuten schrieb sealord37:

    alles Sachen wo du als Polizist im Dienst mit Waffe hin kannst

    Nur bin ich kein Polizist.

    Nochmal, alles was du als Probleme ansiehst, ist in der Regel kein Problem, selbst bei öffentlichen Veranstaltungen, wie Volksfeste kann man eine Ausnahmegenehmigung (die gefährdete Personen auch meist kriegen, wir haben die nur nicht für das Oktoberfest gekriegt) bekommen. Kostet halt zusätzlich.

    • Gefällt mir 3
  9. vor 28 Minuten schrieb sealord37:

    Eben!

    Du kennst also meine Funktion?

     

    vor 29 Minuten schrieb sealord37:

    Aber die zahlreichen Probleme wurden ja auch bereits aufgeführt

    Welche sind denn die zahlreichen Probleme?

    Ich führe (im Dienst) schon ein paar Jährchen eine Waffe, und das was ihr als Probleme aufgeführt habt, kann ich eben aus mehrjähriger Praxis nicht bestätigen.

     

     

    Ich schreibe es nochmal:

    Hier führen Jungfrauen eine Diskussion, wie das pimpern ist.

     

    • Gefällt mir 6
  10. vor 15 Minuten schrieb sealord37:

    Schon deshalb ist der Einwurf "ich hab aber im Dienst...." völlig fehl am Platze

    Nein, ist er nicht.

    Ich mache viel im Dienst, was ich auch privat mache, sei es Sporteln, zum Bäcker/Metzger/Discounter/Bank/Tankstelle, Restaurant ect.pp. gehen

     

    Oder auch mal eine Stunde sich auf eine Bank im Park hocken.

    Eine Fahrt auf der Spree, ins Museum gehen usw.usf.

     

    Der Unterschied ist dann, dass ich im Dienst noch eine weitere Funktion habe.

    vor einer Stunde schrieb sealord37:

    ich habe gehört, dass es Feuerwehrmänner gibt, die in ihrem Dienst mit Schutzkleidung und Helm rumlaufen, in ihrer Freizeit aber kaum den Wunsch verspüren sich derart zu schützen.

    Und ich habe gehört, dass einige Ärzte/Rettungsdienstler auch in Ihrer Freizeit etwas mehr als nur den EH Kasten im Auto haben.

    Ich habe beim Grillen zwar nicht meine Feuerwehrklamotten an, aber Löschmittel in Reichweite.

    • Wichtig 1
  11. vor einer Stunde schrieb Fussel_Dussel:

    Wie machen die das dann bei unbewohnten Firmengebäuden?

    Der AWaffV §14 ist da zutreffend und i.d.R ist da irgendwo ein 0er Tresor angeschraubt und mittels Alarmanlage überwacht.

    vor einer Stunde schrieb Fussel_Dussel:

    Gibt es da Einschränkungen auf / vom Weg zum / vom Dienst?

    Ja, je nach Dienstort darf ich die Waffe zugriffsbereit/schußbereit führen, oder eben wie jeder andere (Sportschütze)auch, nicht zugriffsbereit/nicht schußbereit "führen" (aka transportieren).

     

    Fange ich also im Büro an, darf ich die Waffe nur transportieren (weil dann erst die Arbeitszeit beginnt), fahre ich direkt zum Einsatzort von Zuhause aus, darf ich die Waffe führen.

     

    • Gefällt mir 1
  12. vor 54 Minuten schrieb LordKitchener:

    im Supermarkt (wohin sie ihre tolle EMPEHFÜNF zivil auf Jagdschein nicht mitnehmen dürfen)

    Warum sollte der Jäger, der sich auf dem Weg ins Revier sich befindet, dies nicht dürfen?

    Die MP5 darf halt zu dem Zeitpunkt nicht geladen sein.

    • Gefällt mir 1
  13. vor 38 Minuten schrieb JägermitHut:

    Und was sind das für Einschränkungen?

    Das ich Waffen nur im Dienst führen darf.

    Früher hatten wir Kollegen, die hatten diese Einschränkung nicht.

     

    vor 39 Minuten schrieb JägermitHut:

    Auf wie viele Waffen ist der Schein ausgestellt?

    Kann ich dir jetzt nicht genau beantworten, es sind aber mehr als die Drei Waffen die üblicherweise im WS drinnen stehen.

    Im "Alten WS" waren es aber eine Ecke mehr.

    vor 39 Minuten schrieb JägermitHut:

    Sind das deine Waffen oder die deines Arbeitgebers?

    Die Waffen gehören meinen Arbeitgeber.

    Meine Dienstwaffe nehme ich aber in der Regel mit nach Hause und bewahre sie in einem Tresor auf (gestellt durch AG). Ich habe schon Einschränkungen auf WS gelesen, dass die Dienstwaffe grundsätzlich in den Geschäftsräumen der betreffenden Firma/Dienstort aufzubewahren ist. 

    Diese Einschränkung haben wir glücklicherweise nicht.

     

     

    Kleine Geschichte am Rande (weil du ein eigenes Sicherheitsunternehmen erwähntest).

    Ich kannte mal jemanden in den 1990iger Jahren, der wollte unbedingt einen WS, dieser verfügte doch über mehr Geld als der Durchschnitt.

    Wie kommt man also am "leichtesten" an einen WS?

    Man kauft sich ein Geld-/Werttransport Sicherheitsunternehmen und zack bekommt man einen WS.

     

    Hatte er gemacht und auch einen WS bekommen, hat ihm aber im Endeffekt nichts gebracht, da dieser auch nur auf im Dienst beschränkt war und dann auch noch im Zusammenhang mit erheblichen Geld-/Wertsummen und das zusätzlich nur auf bestimmten Strecken.

     

  14. Da biste ein paar Wochen zu spät dran, die Sichtung neuer Mitarbeiter ist vorletzte Woche zuende gegangen.

    Wobei die "neuen Mitarbeiter" diesmal wieder durch einen Dienstleister gestellt werden.

    Die bekommen aber trotzdem mehr als den Mindestlohn und weitere "Vergünstigungen".

     

    • Wichtig 1
  15. vor 13 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    vor allem der finanzielle Ertrag seiner Arbeit waren ernüchternd.

    Ich kann mich nicht beschweren.

    Ich muss weder 180h (oder mehr) im Monat arbeiten, noch krebse ich im Mindestlohnsektor rum.

     

    • Gefällt mir 2
  16. vor 37 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Was hast du verbrochen?

    Nix, bei der richtigen Firma arbeiten. Wobei wir seit einem knappen Jahr auch ein Bewachungsgewerbe gründen mussten, aber nicht wegen dem WS, sondern wegen erweiterten Kundenkreis.

     

    Leider habe ich, auch ein paar Einschränkungen  drinnen stehen, war vor 10 Jahren anders (bis letztes Jahr) da der WS 2x verlängert wurde. 

     

    Davor habe ich 10 Jahre für eine Sicherheitsfirma gearbeitet, ebenso mit WS (aber ohne Sachkunde 34a GewO)

  17. vor 9 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    Eine irgendwie sehr ungewöhnliche Lebenssituation macht es natürlich der Verwaltung leichter, die besondere Gefährdung zu bejahen. Das reicht aber nicht, sondern Du musst sie mit gutem Willen auf Seiten der Verwaltung, idealerweise dem Glauben--richtig oder falsch--der Entscheider an Deine guten Beziehungen mit dem Chef vom Chef vom Chef kombinieren. Du könntest also versuchen, superreich, Mann fürs Grobe der Politik, oder sehr prominent zu werden. Es gibt bestimmt noch mehr Möglichkeiten, etwas gleicher zu sein als die anderen.

     

    Die Einstufungen für die mehr als Allgemeinheit gefährdeten Personen werden durch die LKA´s vorgenommen.

     

  18. Dann gründe halt einfach ein Sicherheitsunternehmen (vorher den Sachkundenachweis §34a GewO nicht vergessen).

    vor 10 Minuten schrieb JägermitHut:

    Immerhin weiß ich jetzt, dass keiner der Diskussionsteilnehmer einen deutschen Waffenschein hat und damit die Tipps nur sehr allgemein sein können.

    Doch ich habe einen deutschen WS. Und damit meine ich nicht den KWS.

  19. vor 23 Minuten schrieb JägermitHut:

    Den könntest du theoretisch auch ohne Sicherheitsgewerbe bekommen.

    Ich habe einen WS (aber keinen Sachkundenachweis nach 34a.).

    vor 24 Minuten schrieb JägermitHut:

    Ohne eigenes Sicherheitsgewerbe keinen Waffenschein.

    Man muss kein eigenenes Sicherheitsunternehmen haben, um einen WS zu bekommen.

    Man muss erst seit Dez. 2016  einen Sachkundenachweis haben, um ein Sicherheitsunternehmen zu gründen, wobei es Befreiungen von der Sachkundepflicht gibt.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/__8.html

     

    Auch wenn man dann ein eigenes Sicherheitsunternehmen hat, bekommt man nicht automatisch einen WS, neben der entsprechenden Waffensachkunde (für Berufswaffenträger) benötigt man immer noch das Bedürfnis (Aufträge eben). Und wenn man die und weitere Auflagen erfüllt hat, steht doch in dem blauen Schein noch ein paar Einschränkungen drinnen, die man gar nicht haben möchte.

     

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