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stefan17

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Alle Inhalte von stefan17

  1. Richtig, in den USA ist es etwas komplizierter und es hat auch keiner geschrieben, dort passiert nichts. Trotzdem geht dort die Gefahr von den Kriminellen aus und nicht von denen, die ein CCW Permit beantragt und genehmigt bekommen haben. Auch einen Tschechischen Legalwaffenbesitzer kann man nicht mit einem Deutschen LWB vergleichen, da sind Welten vom Verständnis dazwischen. Wir sind mal komplett aufgerödelt mit Plattenträger durch eine hrenznahe CZ Stadt gegangen (dort gab es eine Art Hindernisbahn), die Tschechen hatten zusätzlich ihre Lang-/Kurzwaffen am Mann, niemanden hat es interessiert.
  2. Was wird denn widerlegt? Gar nichts! Die meisten Schußwaffentoten gibt es in den USA aufgrund Gangkriminalität und nicht weil man entweder offen oder verdeckt mit CCW führen darf, Wenn es legal ist, würde es bei mir eher ein höheres Sicherheitsgefühl hervorrufen. Auch in den USA sind die bewaffneten Kriminellen das Problem. Warst du schon mal in den USA? Schon mal die FBI Statistik zu Schußwaffengebrauch gelesen? Wohl eher nicht. Viel Meinung, wenig Ahnung....
  3. Weil etwas über 3 Tage geht (und das ist bei der Sachkunde für Sportschützen nicht die Regel) heisst es nicht, dass diesselben Inhalte wie für die Bewacher gelehrt werden. Zum anderen sind die 16 Vollstunden (für Sportschützen), 24 Vollstunden (Bewacher) nur als Mindestdauer angesetzt. Die von mir durchgeführten Sachkundekurse (für Bewacher) dauerten weit mehr als 40h. Einfach mal in die Verwaltungsvorschrift und die AWaffV gucken.
  4. Na aus der Verwaltungsvorschrift zum WaffG. Dein Wissen ist halt nicht tief Da kann man noch viel mehr ankreuzen....
  5. Während des Dienstes. Haben die Privatwaffen, gilt natürlich das WaffG auh für Polizisten. Ich wollte auch das hier hinaus... Eine als Sportschütze oder Jäger erworbene WSK reicht i.d.R. nicht aus, um später einen WS ausgestellt zu bekommen.
  6. Die für Berufswaffenträger? Haben hier ja auch ein paar. Das sind/waren Dienstwaffenträger. Von den anderen, die keine Waffe führen dürften, kam nur Mist. Da wird seitenweise über Probleme diskutiert, die gar keine sind.
  7. Und der WS ist für die meisten Dinge da ausreichend. Dann fragt man freundlich vorher nach, ob dies auch für WS Inhaber gilt und hoppla, in der Regel ist das auch kein Problem.
  8. Das ganze ist ja auch kein Problem, sondern nur bei Leuten, die das "Problem" gar nicht haben, weil sie es nicht dürfen.
  9. Nur bin ich kein Polizist. Nochmal, alles was du als Probleme ansiehst, ist in der Regel kein Problem, selbst bei öffentlichen Veranstaltungen, wie Volksfeste kann man eine Ausnahmegenehmigung (die gefährdete Personen auch meist kriegen, wir haben die nur nicht für das Oktoberfest gekriegt) bekommen. Kostet halt zusätzlich.
  10. Du kennst also meine Funktion? Welche sind denn die zahlreichen Probleme? Ich führe (im Dienst) schon ein paar Jährchen eine Waffe, und das was ihr als Probleme aufgeführt habt, kann ich eben aus mehrjähriger Praxis nicht bestätigen. Ich schreibe es nochmal: Hier führen Jungfrauen eine Diskussion, wie das pimpern ist.
  11. Nein, ist er nicht. Ich mache viel im Dienst, was ich auch privat mache, sei es Sporteln, zum Bäcker/Metzger/Discounter/Bank/Tankstelle, Restaurant ect.pp. gehen Oder auch mal eine Stunde sich auf eine Bank im Park hocken. Eine Fahrt auf der Spree, ins Museum gehen usw.usf. Der Unterschied ist dann, dass ich im Dienst noch eine weitere Funktion habe. Und ich habe gehört, dass einige Ärzte/Rettungsdienstler auch in Ihrer Freizeit etwas mehr als nur den EH Kasten im Auto haben. Ich habe beim Grillen zwar nicht meine Feuerwehrklamotten an, aber Löschmittel in Reichweite.
  12. Und wenn du das Eisen nicht dabei hast, fehlt einfach was.
  13. Der AWaffV §14 ist da zutreffend und i.d.R ist da irgendwo ein 0er Tresor angeschraubt und mittels Alarmanlage überwacht. Ja, je nach Dienstort darf ich die Waffe zugriffsbereit/schußbereit führen, oder eben wie jeder andere (Sportschütze)auch, nicht zugriffsbereit/nicht schußbereit "führen" (aka transportieren). Fange ich also im Büro an, darf ich die Waffe nur transportieren (weil dann erst die Arbeitszeit beginnt), fahre ich direkt zum Einsatzort von Zuhause aus, darf ich die Waffe führen.
  14. Solange es keine FA ist. Zivile Varianten der MP 5 gibt es mehrere. Jagdrechtlich sind die auch nicht verboten. Und man muss nicht unbedingt einen KW Eintrag verschenken.
  15. Warum sollte der Jäger, der sich auf dem Weg ins Revier sich befindet, dies nicht dürfen? Die MP5 darf halt zu dem Zeitpunkt nicht geladen sein.
  16. Das ich Waffen nur im Dienst führen darf. Früher hatten wir Kollegen, die hatten diese Einschränkung nicht. Kann ich dir jetzt nicht genau beantworten, es sind aber mehr als die Drei Waffen die üblicherweise im WS drinnen stehen. Im "Alten WS" waren es aber eine Ecke mehr. Die Waffen gehören meinen Arbeitgeber. Meine Dienstwaffe nehme ich aber in der Regel mit nach Hause und bewahre sie in einem Tresor auf (gestellt durch AG). Ich habe schon Einschränkungen auf WS gelesen, dass die Dienstwaffe grundsätzlich in den Geschäftsräumen der betreffenden Firma/Dienstort aufzubewahren ist. Diese Einschränkung haben wir glücklicherweise nicht. Kleine Geschichte am Rande (weil du ein eigenes Sicherheitsunternehmen erwähntest). Ich kannte mal jemanden in den 1990iger Jahren, der wollte unbedingt einen WS, dieser verfügte doch über mehr Geld als der Durchschnitt. Wie kommt man also am "leichtesten" an einen WS? Man kauft sich ein Geld-/Werttransport Sicherheitsunternehmen und zack bekommt man einen WS. Hatte er gemacht und auch einen WS bekommen, hat ihm aber im Endeffekt nichts gebracht, da dieser auch nur auf im Dienst beschränkt war und dann auch noch im Zusammenhang mit erheblichen Geld-/Wertsummen und das zusätzlich nur auf bestimmten Strecken.
  17. Da biste ein paar Wochen zu spät dran, die Sichtung neuer Mitarbeiter ist vorletzte Woche zuende gegangen. Wobei die "neuen Mitarbeiter" diesmal wieder durch einen Dienstleister gestellt werden. Die bekommen aber trotzdem mehr als den Mindestlohn und weitere "Vergünstigungen".
  18. Bin echt gespannt, ob wir irgendwann auf WO ein Thema finden, bei dem Lordi nicht mit Halb-/gar kein Wissen mitreden kann.
  19. Ich kann mich nicht beschweren. Ich muss weder 180h (oder mehr) im Monat arbeiten, noch krebse ich im Mindestlohnsektor rum.
  20. Nix, bei der richtigen Firma arbeiten. Wobei wir seit einem knappen Jahr auch ein Bewachungsgewerbe gründen mussten, aber nicht wegen dem WS, sondern wegen erweiterten Kundenkreis. Leider habe ich, auch ein paar Einschränkungen drinnen stehen, war vor 10 Jahren anders (bis letztes Jahr) da der WS 2x verlängert wurde. Davor habe ich 10 Jahre für eine Sicherheitsfirma gearbeitet, ebenso mit WS (aber ohne Sachkunde 34a GewO)
  21. Die Einstufungen für die mehr als Allgemeinheit gefährdeten Personen werden durch die LKA´s vorgenommen.
  22. Dann gründe halt einfach ein Sicherheitsunternehmen (vorher den Sachkundenachweis §34a GewO nicht vergessen). Doch ich habe einen deutschen WS. Und damit meine ich nicht den KWS.
  23. Ich habe einen WS (aber keinen Sachkundenachweis nach 34a.). Man muss kein eigenenes Sicherheitsunternehmen haben, um einen WS zu bekommen. Man muss erst seit Dez. 2016 einen Sachkundenachweis haben, um ein Sicherheitsunternehmen zu gründen, wobei es Befreiungen von der Sachkundepflicht gibt. https://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/__8.html Auch wenn man dann ein eigenes Sicherheitsunternehmen hat, bekommt man nicht automatisch einen WS, neben der entsprechenden Waffensachkunde (für Berufswaffenträger) benötigt man immer noch das Bedürfnis (Aufträge eben). Und wenn man die und weitere Auflagen erfüllt hat, steht doch in dem blauen Schein noch ein paar Einschränkungen drinnen, die man gar nicht haben möchte.
  24. Weil hier, wie so oft Jungfrauen, was von pimpern erzählen wollen.
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