Fassen wir mal zusammen:
Fakt 1: die "Vereinsführung" stellt eigene Regeln auf. Dagegen hilft nur, sich als Gruppe der Schützen zu wehren und evtl. einen geschlossenen Austritt, bzw. Neugründung einer SLG in einem anderen Verband vorzunhemen. Ich bin sowohl in einem DSB (WSB) als auch in einem BDS Verein. Der DSB Verein stellte seine eigenen Regeln auf und der dortige Schiessleiter ( nicht die Standaufsicht, das sind sowieso nur Helferlein) spielte sich als König der Unterschriften auf. Nach dem wir mehrfach auf die Gesetzeslage hingewiesen haben und mit einem kollektiven Austritt gedroht haben, wurde er vom Vorstand abgesetzt. Im BDS Verein gibt es NULL Probleme, dort läuft alles wesentlich entspannter (vieleicht, weil ich dort selber Schießleiter bin? )
Der Standbetreiber hat eine verantwortliche Aufsichtsperson zu stellen, die entsprechende Nachweise erstellen kann. Der Schütze hat somit ein Recht auf einen Eintrag in sein Schießbuch, der Eintrag in der Schießkladde reicht nicht aus, denn ich kann ja auf mehreren Ständen aktiv sein.
Fakt 2: Die Behörde. Unsere Behörde (NRW) hat eine ganze zeitlang auch so tolle "Sonderverordnungen" gehabt. Das kam aber daher, dass der Dienstherr das so wollte. Die SB waren also gebunden an die Auflagen. Nach einer längeren Erörterung der Gesetzeslage und dem Hinweis, dass man "Übereifer" auch als Nötigung in Form von eingemächtiger Auslage der Gesetze interpretieren kann, sowie weiterhin ein paar sachliche Schreiben an den Dienstherren, läuft alles wieder ruhig und ohne Probleme. Der SB hat NICHT das Bedürfnis noch einmal zu prüfen, das macht der Verband, sondern nur auf die Einhaltung der Verwaltungsvorschiften (2/6 Regel, Vollständigkeit der Unterlagen, generelle Voraussetzungen wie Vereinszugehörigkeit, Alter und Führungszeugnis) zu achten. Eine Kontrolle des Bedürfnisses gibt es generell nach 3 Jahren nach Erstausstellung einer WBK und danach Anlassbezogen. Als rauscht man mit seinen Schießbüchern nach 3 Jahren dort hin, der SB kann sich Kopien machen, und das wars. Vorauseilender Gehorsam ist hier nicht zielführend.
Fakt 3: Die Gesetze. Wenn dort steht: regelmäßig, bzw. 18 mal über das Jahr verteilt, ist eine Sammlung von 18 Einträgen innerhalb eines Monats wertlos. (Die habe ich in 6 Wochen bereits Ende Jnaur durch). Der Gesetzgeber will eine regelmäßige Beteiligung am Sport, nicht eine formale 18 mal und gut ist. Daher wird er Zeitraum immer dazu gegeben. Mit welcher Waffenart man schießt ist völlig egal. Laut Gesetz müssen es nur erlaubnispflichte Waffen sein. Und bitte, 18 mal mit jeder Waffe würde bei mir nicht gehen, denn soviele Wochen hat das Jahr nicht