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Olt d.R.

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  1. Moin, wenn die Straße im Militärischen Sicherheitsbereich liegt, dann darf auch durch den entsprechenden Vorgesetzten angeordnet werden, daß die Kopfbedeckung abgenommen werden darf. Habe ich nur ´mal erwähnt, um als einziger hier eine ( wenn auch nur sehr kleine ) Lanze für die BW zu brechen... Ansonsten würde ich die Sache gelassen sehen, denn der § 114 OWiG besagt ja, daß der Bereich "aus Sicherheits- gründen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben gesperrt sein muß". Da Du ja schreibst, daß da nichts mehr ist, entfällt das ja wohl...
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