http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
vielleicht mal zur Lektüre, auch hier gibt es letztlich eine Verhältnismäßigkeit der Mittel, die ich mal so deffiniere Angriff auf Leib
und Leben zB. Angreifer will sein Opfer mit der Eisenstange den Schädel einschlagen, Einsatz der Schusswaffe in Ordnung.
Fall 2 man kommt in die Wohnung und sieht wie sich ein Einbrecher mit dem TV oder Läppi aus dem Staub macht, Einsatz
der Schusswaffe (auch wenn Eigentum Rechtsgut) überhaupt nicht mehr ok, der Täter hat bereits die Flucht ergriffen ein
Schießen in den Rücken wäre reine Selbstjustiz und durch nichts zu rechtfertigen, hier ist auch kein hohes Gut wie menschliches
Leben oder Unversehrtheit eines dritten bedroht so das kein Einsatz einer Schusswaffe gedeckt wäre.
Und in Rücken schießen ist eh feige, und wirft Assoziationen wie der Schusswaffengebrauch auf KZ-Türmen oder an der Grenze
oder Berliner Mauer auf die meisten Opfer dort hatten auch Schüsse in den Rücken!