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Gromit

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  1. Past schoo... Wann und wo ist denn nun die Gründungsversammlung? Gruß Gromit
  2. Wau; wir sind schon zu 7... Gruß Gromit
  3. ... fehlen noch 9996.....
  4. Wie machst Du das denn bei Befürwortungen? Eine pro Schiessdisziplinen könnte ja ein bisschen knapp werden... und "könnte geeignet sein, wenn die verantwortliche Aufsicht Müller* aufsicht führt, ist vielleicht nicht jeder Behörde recht?! Gruß Gromit * der Name/ die Person ist frei erfunden
  5. "nur noch" ist gut.... mal abgesehen davon, dass sich das intresse hier sehr bedeckt hält, müßte man ja vielleicht noch das BVA kurz in kenntniss setzten; die freuen sich bestimmt... Gruß Gromit
  6. mmhhh; Ja... @ Stefan: Herzlichen Glückwunsch!
  7. Man muß dem BVA ja die Möglichkeit geben das eine oder andere zu streichen.... Weiter hinten in der Sportortnung ist man ja nicht mehr so konzentriert und will nach hause zu Mami... Gruß Gromit
  8. Schlaflose Nacht gehabt? Ist die vorläufige Sportordnung schon fertig? Stell doch mal rein; vielleicht überzeugst Du mich ja... Gruß Gromit ich hoffe Du hast das "auf gelatine gefüllte Wasserkanister wechseldistanz Zeitschießen" nicht vergessen
  9. Wegen PAPP-Kühen Wohl eher Baumschützer Ich glaube nicht, dass es darum ging... Währe die Muni nicht bezahlbar.... Dennoch setzte ich mich seit Jahren für die praktische Feldhaubitze ein... *load and make ready* *beep* Gruß Gromit
  10. Ja, stimmt... § 133 a WaffutopiaG: Die Verbände sind gehalten möglicht unein zu sein (...) § 133 b Satz 1 im § 133 a bezieht sich auch auf die dem Verband angehörigen Vereine und Mitglieder. Wer wirft den ersten Stein? Gruß Gromit
  11. klingt nach IPSC; bei welchem Verband gab`s das nochmal? Im ernst. Macht es Sinn einen weiteren Verband zu gründen? Nur weil die bisherigen Sportordnungen nicht das Schießen auf Luftballons und Lilamilkapappkühe zuläßt? Warum nicht besser die bestehenden Sportordnungen erweitern und die übrig gebliebene Zeit (und die gesparten Beiträge) für sinnvolle Aufgaben nutzen? Ich würde mich viel mehr freuen wenn die unterschiedlichen Verbände (intern wie extern) und Schützen einander akzeptieren und Schulterschluß zeigen.... dann hätten wir viele Probleme gar nicht... Gruß Gromit
  12. Auf die Gefahr hin ein wenig abzuschweifen.... vielleicht sollten wir die Kräfte mal bündeln, ein echtes WaffNeuRegG schreiben und dem Bundesrat zur Verfügung stellen.... Gruß Gromit
  13. nee, so verschieden ist die Sicht doch gar nicht. Mindestens eine Gemeinsamkeit haben wir... das WaffG ist in einigen Punkten schwammig/falsch/ungenau/hanebüchener-unsinn/unausgegohren* Hab nur grade genau dieses Problem; deshalb meine Nachfragen.... Und ich kann meinen Händler verstehen... *nichtzutreffendes bitte streichen
  14. ... geht ja hier nicht um logik und fair-play Also: Was trägt dein Händler ins Buch ein? "Verliehen nach § 12 an meinen Lieblingskunden XY?" Statthaft oder nicht?? Gruß Gromit
  15. Gilt für den Händler nicht: Gruß Gromit
  16. Meins ist auch da Vielen Dank für die Mühe!!! Gruß Gromit
  17. Antwort auf: Eine halbe Stunde ließen wir ihn schwitzen. Nicht wirklich nett aber trotzdem: Ein besinnliches Fest... Gruß Gromit
  18. Antwort auf: Man muß wissen was Notwehr bedeutet und da genügt die Paragraphenzahl absolut nicht! Den Ausführungen kann ich mich nur anschließen! Gruß Gromit
  19. Antwort auf: Ich tendiere also zu der 8-Sekunden-Theorie Das ist keine Thorie sondern Fakt (b.z.w Norm). Wer`s nicht glaubt, kann sich gerne die Datenblätter bei www.gloria.de angucken. Gruß Gromit (PS: Mit ner feuerwehrtechnischen Ausbildung kann ich auch mithalten )
  20. Du meinst sicher Kohlendioxid (CO2)? Würde aber nich den Anforderungen (Brandklassen) entsprechen... Gruß
  21. Simmt nicht ganz. Sollte so bei > 8 sec. liegen. Auf die Ursprungsfrage habe ich (noch) keine wirkliche Antwort. Früher (wie wohl auch heute) könnten Feuerlöscher addiert werden. Bin leider schon zulange aus dem Thema raus. Allerdings waren es wohl auch die, die diese Verordnung verabschiedet haben. Denn: Heute wird nicht mehr die Füllmenge in kg angegeben, sondern sog. LE (Löschmitteleinheiten) Macht ja auch sinn. Wenn eine Firma ein besonders gut löschendes Pulver entwickelt, so gibt´s mehr LE. Diese werden anhand von genormten Bränden ermittelt, die nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden müssen. Diese LE konnen auch heute addiert werden. Im übrigen hat Mausebaer recht. Ist irrsinniger (!) Schweinkram. Da wird ein Auto auch ohne viel Feuer schnell zum wirtschaftlichen Totalschaden. Gruß
  22. Ich darf doch, oder? R.B. Antwort auf: Können sie nicht. Die WaffVvV ist nur eine Anweisung an die Verwaltungsbehörden. Sie ist zwar mit Rechtsansichten gespickt, aber die können falsch sein und sind es auch zum Teil.
  23. Leider wird dies ja nun in zwei threads behandelt. RB hat sich ja nun als Volljurist ebenfalls dazu geäußert. Fakt ist: selbst wenn`s drin steht, muß´es nicht zwangsläufig richtig sein. Und wenn es nicht richtig ist, kann man dagegen vorgehen. Soweit es mich betrifft: Ich werde es nicht hinnehmen. Gruß Gromit
  24. Antwort auf: im Entwurf der WaffVwV Die dürfen entwerfen was sie wollen. Grundlage ist aber nunmal das WaffG. Und im zweifel: Recht wird nicht vorgelesen, sondern Gesprochen. Gruß Gromit
  25. Antwort auf: Wat meint denn knight dazu ? Keine Ahnung. Aber ich kann Dir meine Meinung sagen: Blödsinn! Schauen wir doch mal in den § 34. Da steht also: "(...) der einem (...) eine Schußwaffe überlässt (...) Hat in die WBK dauerhaft (...) einzutragen und das überlassen (...) anzuzeigen" Ist ein WS/WL eine Schußwaffe? Nein. Ist ein WS/WL einer Schußwaffe gleichgestellt? Ein kurzer Blick in den § 1 weist auf die Anlage 1 hin, in der die gleichgestellten Gegenstände benannt werden. Also Anlage 1: 1.3. "Wesentliche Teile (...) stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schußwaffen gleich." Stand da nicht was in Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG? Abschnit 2: "2. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer WBK. 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen Verschlüsse (Wechselsysteme)." So schließt sich der Kreis... Keine Eintragung. Keine Meldepflicht. Gruß
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