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Thrawn

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Beiträge von Thrawn

  1. @prassekönig:

    Ich kaufe nicht im Internet, aber eben bei anderen Händlern. Wenn der Frankonia Preis für Munition X, selbst beim Staffelpreis von 60 PACKungen ! (hier waren es 308, den möchte ich sehen der die alle aufeinmal kauft) immer noch 2-3 über dem liegt, was ich bei Geschäft Y für EINE Packung zahle, dann ist es einfach zu teuer.

    Als Kunde wird man bei Frankonia eh erst ab Summen die 4 stellig sind, beachtet

  2. @Thrawn: ich verstehe dein Problem immer noch nicht. Es ging hier lediglich darum, dass irgendwelchen machtgeile Verbandsfürsten einer abgeht, wenn sie ihre Mitglieder noch mehr gängeln und bevormunden können. Sie möchten ihre Allmachtsfantasien halt durch zusätzliche Beschränkungen bestätigt haben. Das alles jedoch auf einem Wisch ohne jegliche gesetzliche Auswirkung. Also ich persönlich lach mir da einen, schreib irgendwas passendes hin und gehe lieber meinem Hobby nach als mich über solchen Schwachsinn aufzuregen, da es keinerlei Auswirkungen auf das tatsächliche Erlangen einer gelben WBK hat

    Was die Konseqenz einmal sein kann, hab ich weiter oben skizziert. Und was die Bedürfnisauslegung der 3 & 4 KW angeht, so schränken diese Verbandsleute ja sehr wohl den Erwerb ein. Jemand der an der Vereinsmeisterschaft oder am jährlichen Oster-Weihnachts-Pfingst-Schießen teilnimmt, wird die 3 KW versagt, obgleich GENAU jenes im Gesetzt ausdrücklich NICHT verlangt wird.

    Wenn ich mir hier ansehe, wie groß der Aufschreif ist, wenn die Waffenbehörde mit solch einer Argumentation um die Ecke kommen würde.....

    Kann ich die Reaktion manches Schreibers hier nicht verstehen.

  3. Ach Gottchen, wenn die unbedingt einen wollen, dann trag halt für das Seelenheil der Verbandsfürsten was ein, das passt. Gibt ja genug Disziplinen. Soviel Erfindungsreichtum wird doch wohl vorhanden sein. Du bist ja nicht gezwungen, den nachher auch tatsächlich zu erfüllen....

    Wenn der Vereinsvorstand nicht gerade mit Anlauf auf den Kopf gefallen ist, wird er wahrscheinlich auch unterstützend tätig.

    Das sehe ich ganz anders. Hier wird von seiten des Verbandes über das gesetzlich geregelte hinausgegangen. Völlig ohne Not.

    Und die Begründung ala "Ach Gottchen, dann trag halt...."

    kann man 1:1 so auch auf die Behörde übertragen, der Eintrag ist ja nicht bindend. Und in 5 Jahren haben wir dann das Voreintrags-Prinzip für Gelb.

    Super !

    Anderes Beispiel:

    3 und 4 KW. Der RSB behauptete am Telefon steif und fest, dass für die dritte KW ÜBERREGionale ausgefochten werden müssen. Eine glatte Lüge.

    Denn 14.3 der Verwaltungsvorschrift des WaffG besagt:

    "

    Um die Anzahl der Waffen von Sportschützen stärker vom Be-dürfnis abhängig zu machen, erweitert die Vorschrift die An-forderungen für die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfni
    es. § 14 Absatz 3 lässt eine Überschreitung des Grundkontingents nur zu, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme (zumindest auauf der untersten Vereins-
    ebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um

    sich sportlich mit anderen zu messen) nachweist"

    zwei Sätze weiter in derselben Vorschrift:

    Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Veranstaltung auf überörtlicher oder gar

    landesweiter Ebene stattfindet.

  4. Das Verbände, wie der RSB (wollen hier doch mal Ross & Reiter benennen) einen Voreintrag für Gelb wollen ist eine Frechheit.

    Hatte da noch letztens eine Diskussion drüber. Würde die Waffenbehörde so etwas machen, würden alle ausflippen. Beim RSB empfinden das viele als normal. Ich darf in dem Zusammenhang nochmals dran erinnern, dass die VERBÄNDE unsere Interessensgruppen sind.

  5. Chapmen:

    Ich bin mir da unsicher was ich von dieser HomeDefense Geschichte halten soll.

    Home Defense geht tatsächlich am Thema vorbei. Es ist einfach in unseren Breitengraden nicht durchsetzbar.

    ABER

    vielleicht ist die Forderung EXTRA überzogen, damit man die anderen Bedürfnisgründe, aus der Schusslinie nimmt. Ähnlich Tarifverhandlung:

    Ich will 5 % mehr Geld haben, fordere somit 10 ;)

  6. Hallo, erstmal möchte diese tolle Schießbahn loben.

    500m sind schon die Wucht.

    Eine Frage:

    Auf dem gesamten Schießstand gilt die „Dreischussregel“. Sind von
    den ersten drei abgegebenen Schüsse
    n
    nicht wenigstens zwei auf der Scheibe, wird der Schütze vom weiteren Schießen ausgeschlossen.
    Jetzt stell ich mir ernsthaft die Frage: Ich selber habe noch NIE auf mehr als 300m geschossen, wüsste auch nicht ob ich das auf Anhieb treffen würde, kann man denn soviel kaputt machen in dem Tunnel, dass ihr da so rigoros seid ?
  7. Bewerbt euch ! Und dann legen "WIR" mal die Verwaltungsvorschrift aus:

    "Guten Tag Herr K,

    wir kommen anlassunabhängig zur Kontrolle. Wir haben festgestellt dass sie ihr Grundkontingent noch nicht voll erschöpft haben. Die 2 / 6 ist keine "Kann" Vorschrift. Sie müssen pro Halbjahr mindestens 2 Waffen die ersten 3 Jahre erwerben.

  8. sagt mal...............ich bin im RSB /DSB dort gibt es doch GK Disziplinen ! Dieser DSB Präsident tut einfach so als ob es keine GKs gäbe und versucht somit den Gutmenschen zu besänftigen.

    in solche Leuten müssen andere Leute sitzen, denn:

    Nobody ever defended something successfully. There is only attack and attack and attack some more.....

    George. S. Patton. 3rd Army

    PS: Im Teil 3 kommen dann noch die bösen Killerspiele ins Visier. DAS ist Propaganda ! Der Terminus Killerspiel ist ein Konstrukt. ich muss leider feststellen dass die Gegenseite besser vorbereitet und klüger agiert.

  9. Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.

    Kann mir das jemand erklären. Also muss die Qualifizierung nicht durch den Verband erfolgen ? Les ich das so richtig ?

    Kann das auch der Verein selbst ?

  10. Ich frag mich ehrlich gesagt ob eine Standaufsicht einen Lehrgang des Verbandes besuchen muss ?

    In der AWaffV steht ja:

    Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken

    und weiter:

    Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes

    Das der Verein die Standaufsichten registrieren muss ist unstrittig.

    Frage 1

    Muss man als Standaufsicht denn zwingend einen Lehrgang aufsuchen oder reicht die Waffensachkunde und Erfahrung ?

    Frage 2. Darf der Verein selbst Aufsichten ausbilden ?

    Gruß

  11. Nun, die Kirche ist ein großer Verein, wie der Staat und die Polizei. Nicht die Institution sondern die Menschen in der jeweiligen Situation prägen das Bild. Ich bin in vielen Verein der RKK und bin froh unter meines gleichen zu sein. Genau so wie ich froh bin, bei Schießen nicht auf Linksintellektuelle zu treffen.

    Ich kann nur, sagen. Ich begrüße, dass Engagement der Kirchen indem Bereich. In vielen ländlichen Gegenden verankern sie das Schützentum fest in der Bevölkerung, sorgen dafür, dass es kein "Sportschützen sind Mörder" Image entsteht.

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