

Glock 19
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Ich hab keinen Generalhaß auf den gD, Trooper, mitnichten. Ich sehe nur, daß von den drei neuen PKs in meiner Crew einer ein absoluter Freidreher ist. Ich kenn ihn noch als Praktikanten, ein Jahr PK und er glaubt, der mD hält ihm den Steigbügel und ist zum Füßeabtreten da. Das Mädel wird unter Druck schnell unsicher und macht Fehler, ist aber sonst iO. Den dritten kenne ich noch nicht so gut, ist aber aufn ersten Blick einer wie der erste. Den Lohn der Mühen, die wir in unseren Praktikanten investiert haben, ernten nun andere.
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Manche sind unbelehrbar. Nur gerate ich immer in deren Nähe ..........
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Richtig, SB. Über schwebende verfahren gibt es auch Auskunft, nur mit Vermerk, daß es sich um ein solches Verfahren handelt. Wer mehr wissen will, braucht dann eine höhere Abfrageberechtigung. Gespeichert wird es und die entsprechenden Auskünfte werden jedenfalls erteilt, wenn es ein zuverlässigkeitsrelevantes Delikt ist. Und zu sowas kann man bekanntlich alle an den Haaren herbeiziehen. Das meinte ich auch mit den gewissen Jungkommissaren. Was an ihren Handlungen für Rattenschwänze dranhängen, kümmert sie nicht.
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[quote name='knife' date='14.10.2005 - 00:52' post='41455 Ich transportiere meine Waffen auf dem Motorrad oder auf dem Quad zum Schießstand und zurück. Wenn der Platz nicht ausreicht, hänge ich mir auch eine Gewehrtasche über den Rücken. Die Polizisten, die mir bislang entgegen kamen, haben zwar geguckt, aufgehalten oder kontrolliert haben sie mich noch nicht. Grüße knife Damals in der DDR hatte der Förster oder Jagdpächter auch die Wumme über der Schulter, wenn er mit der Schwalbe in den Wald knatterte. Da hat sich keiner (VoPo,Stasi) drüber aufgeregt. Nur hast Du in der heutigen Zeit einige Jungkommissare, die zwar vom Leben keinen Plan, aber mächtiges Geltungsbedürfnis und Profilneurose haben. Wenn Du an so einen gerätst, zeigt er dich an und Dein Führungszeugnis ist erst mal passe´. Ob er damit durchkommt, ist erst mal sekundär. Hauptsache eine Tagebuchnummer und den "bösen" Waffenbesitzern es wieder mal gezeigt. Wenn ich diese Crew sülzen höre, könnt ich . Die ziehen Dinge an den Haaren herbei, wo sich selbige bei mir sträuben. Das Schlimme dabei ist, daß dadurch z.T. "Verwaltungs- und Rechtspraxis" geschaffen wird, welche gesetzliche Regelungen unterläuft.
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@ joe07: Der thread hat eigentlich ein Thema, was schon wieder abgleitet. Es ging um berufsbedingte Sachkunde. Darauf bezogen sich auch meine Posts. Im Normalfall sorgt die Standaufsicht dafür, daß die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, auf jedem Stand sind sie halt ein bißchen anders.
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@ Lobbyist: Dann mußt Du das Zitat in meinem Posting#26 nochmal lesen. Da stand etwas von einer "dienstlichen Trageerlaubnis" drin, d. h. , der Uniformträger darf die Waffe im Dienst führen. Nur darauf bezog sich mein Posting. Das außerdienstliche Führen ist ein vollkommen anderer Schuh. Das kam in Deinem von mir in #26 zitiertem Posting nicht rüber. Will jemand NICHT, daß auf seinem befriedeten Besitztum Waffen geführt werden, so hat er dies VOR dem Betreten desselben durch z. B. sichtbare Aushänge JEDEM kundig zu machen. Nur: wozu gehe ich dann auf diesen Schießstand???
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Nur steht dem der Satz von Napoleon im Wege:"In Deutschland brauche ich keinen Geheimdienst, das machen die Deutschen schon selber." In der älteren Visier (01/200) wurde das Thema auch schon abgehandelt, aufs alte WaffG bezogen. Viel hat sich am Inhalt des Artikels von damals nicht geändert, das Problem auch nicht. Wieder gibt es keine klaren Vorschriften, alles zu verwässert beschrieben und läßt der Profilneurose einiger Juristen in gewissen Ämtern freien Lauf.
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Mann, Lobbyist, Deine Kenntnisse im Polizeirecht sind ja !!! Wirst Du dienstlich auf privatem fremdem Besitztum tätig, darfst Du auch ohne Zustimmung des Besitzers dort handeln, wenn Du vom Polizeirecht gedeckt und im Dienst bist. Die Waffe darfst Du doch dienstlich führen. Wenn Du außer Dienst Deine Dienstwaffe mit auf den Stand nehmen solltest, begehst Du ein Dienstvergehen, Du hast Dir das Kleingedruckte Deiner Erlaubnis nicht durchgelesen. Dein Fehler, wenn Du es vorm Unterschreiben nicht gemacht hast.
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Wißt Ihr noch nicht, daß ich leidenschaftlicher Fagottspieler bin????
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Aber eben nicht alle, vor allem nicht auf dem Land. Oder meinst Du, bei Variante 2 schnüffelt der Busfahrer in alle alukoffer oder Anglerfutterale???
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Der dümmste Beamte schon, aber der Karrieregeilste und Tagebuchnummern-Versessenste??? Es gab in einer älteren Visier schon mal einen solchen Artikel. auf das alte WaffG bezogen. Viel scheint sich seit damals nicht geändert zu haben. Nur eins habe ich vermißt: den Schützen, der auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist. Wie transportiert der den seinen Flintenkoffer? Bittet er den Busfahrer, nachdem der alle einsteigenden Fahrgäste abkassiert hat, den Kofferraum zu öffnen, um die Waffe im Koffer auch zugriffsicher unterzubringen? Oder nimmt er sein Futteral in den Arm und setzt sich zwischen die Waffengegner?? Nächster Punkt: unsere Autoindustrie wird natürlich nach Studium des Artikels reagieren, und ein Auto mit eingebautem B-Schrank herstellen, dessen Erwerb dem pflichtbewußten Sportschützen als Auflage vom Amt erteilt wird. Da man mit den Schützen genung Geld verdienen kann, hat Auflage und Auto seinen Preis, ganz zu schweigen von den erhöhten Wartungskosten für B-Schrank und Auto, die natürlich nur speziell autorisierte Fachbetriebe durchführen dürfen. (An Root: Letzter Artikel ist unvollständig und nur als mehr oder minder satirischer Denkanstoß gedacht, das Wort "dümmste" ist als Anknüpfung zu Kanonenkarlchens Post zu sehen und nicht als Bezeichnung des Geisteszustandes beamteter Mitbürger)
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Ich mein mal so, es ist so wie Colt sagt. Die Behörde ist an Recht und Gesetz gebunden (siehe Art. 1 Abs.3, Art.20 Abs. 3GG) . Das kannst Du denen mal um die Ohren hauen. Meinen, gehört zu haben, stellte der Behörde und der SBin ein Zeugnis aus.
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Als damals die AK-74 aufkam mit ihrer 5,45x45 Schockeffektmuni, wurde uns Resis auch gesagt, daß man bei einem treffer bis 30m Entfernung noch Überlebenschancen hat. Wenn das Geschoß seine Endgeschwindigkeit erreicht hat, sieht es dann schlecht aus.
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Es gibt selbst innerhalb eines Kalibers Unterschiede. Z. B. macht 9 Para-Magtech am Kugelfang dumpf plong, Rücksoß moderat. Mesko, HP und Winchester erzeugen einen deutlich stärkeren Rückstoß und ein helles Klingen am Stahlplattenkugelfang. Ich möchte behaupten, daß mit letztgenannteren andere ergebnisse als mit Magtech zu erwarten sind.
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@ roedale:
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..besonders die "Volksvertreter" (oder lieber Volksabtreter???) die diesen Schwachsinn positiv bescheiden....
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Die Jahrhundertflut hat nur einen teil meines Gartens erwischt. Im Falle eines falles habe ich zwar genug Vorräte (wie wohl jeder aufm Land), nur mit Wasser und Strom wirds dann eng.
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Na also beim Oderhochwasser `97 erzählten Kollegen, daß erst gerettet wurde und dann nur noch per Auto, Boot oder Panzer gestreift wurde, um Plünderungen zu verhindern. Bei der Jahrhundertflut `02 sah es anders aus. Da gab es für Plünderer keine Boote, weil die Retter alle in Beschlag hatten...
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Nicht nur durch defekte Fahrzeuge, durch Fahrzeuge überhaupt. Nur hat bei dem Autokanzler (noch) diese Lobby einen Stein im Brett... Und wieviel mehr Menschen kommen durch unfähige Ärzte zu Schaden, und durch unfähige Politiker erst!!!
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Wenns freiwillig ist und bleibt und nichts kostet, von mir aus. Ansonsten bei der teutschen Mentalität und Abzocke
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Bei uns aufm Land haste eh ein paar Vorräte daliegen, so daß man sich ungefähr eine Woche halten kann. Kritischer ist das Wasser, der Brunnen ist zu eisenhaltig. Die letzte große Flut hat unser Dorf weitgehend verschont, aber was abging, war nicht von Pappe. Keine Feuerwehr, keine Polizei mehr da, alle im Rettungseinsatz, mit allem was sie hatten. Aber anscheinend isses so, je mehr die Leute in der Führung studiert haben, desto weniger können sie sich ihre Annehmlichkeiten wie Strom und wasser wegdenken. Ohne Computer, da bricht die welt zusammen. Jedoch hat man als Untergebener die Chance und die Pflicht, diese Leute abzusäbeln, wenn sie in solchen Notlagen versagen.
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Ich bin aber hier Asgards Meinung. Der SB kann auf Dummenfang gehen (wie meiner auch vorm großen Knall), um die Chancen fürs Ausleben seines Neuröschens zu testen. Mein erster SB hat zu mir gesagt, daß er nach zwanzig Jahren Waffe tragen nun von Waffen die Schn?=&% voll habe. So ungefähr ging er dann auch mit den Leuten um, bis ich mit seiner SGLin zum Termin aufkreuzte. Die wissen alle, was sie tun...
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Mein Ermessenspielraum hört aber beim bestätigten Verdacht der Rechtsbeugung auf. Dienstaufsichtsbeschwerden laufen nach dem 3xF - Schema, formlos- fristlos- fruchtlos. Hab ich auch versucht, hat nichts gebracht. Nachdem mein SB aber weiß, daß ich so nicht mit mir spaßen lasse, ist es mit ihm gut arbeiten.
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Das Gesicht nicht verlieren, geht es hier um einenSack Reis oder um rechtsstaatliche Prinzipien??? Dankbarkeit von einer Behörde??? Also Wahrsager, so entsteht Korruption. Da lasse ich mir das schriftlich geben oder texte ihn mit dem VwVfG zu, damit er merkt, daß ich micht nicht über die Löffel balbieren lasse. Meinen SB behandle ich korrekt und er mich auch, nachdem er einen Fall gegen mich verloren hat. Sonst weiß er, was ihm blüht,wenn er sich nicht an die Gesetze hält....
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Gerichtsurteile zählen nur für den jeweiligen Einzelfall. Für andere Fälle können sie lediglich als Anhaltspunkt dienen. Mein Rat in der Sache: 1. FWR & ÖRAG- Top- RS 2. sowas wie Ablehnungen nur schriftlich geben lassen 3. nach dieser Erfahrung nie allein da auftauchen. Ich bin übrigens in jeans, Cowboystiefeln und Lederjacke aufm Amt aufgekreuzt. Der SB brauchte lange, um sich an meinen Anblick zu gewöhnen, er wurde von der SGLin dazu verdonnert...