Zum Inhalt springen

HBM

WO Premium
  • Gesamte Inhalte

    4.347
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

2 Benutzer folgen

Profil Einträge

  • Lieblingswaffe
    SIG P210
  • BDS, BDMP, etc. :-)

Letzte Besucher des Profils

4.809 Profilaufrufe

Leistungen von HBM

Mitglied +3000

Mitglied +3000 (9/12)

3,3Tsd

Reputation in der Community

  1. HBM

    Jugendliche Schützin

    Ein super "Event" für Jugendliche ist auch ein Urlaub in Österreich in Verbindung mit
  2. Dann hast Du halt aufgrund "Hausrecht" sehr viel härtere Regeln als gesetzlich vorgeschrieben. Da wird dann aber wohl auch eher kein Jäger dabei sein der seine Waffe/n schießen möchte, daher hast Du ja eh kein Problem mit "erlaubt" oder "nicht erlaubt" (gesetzlich). Wir reden da allerdings von vom sportlichen Schießen ausgeschlossenen GK-Halbautomatischen-Langwaffen mit einer Magazinkapazität von mehr als 10 Schuss also normalerweise auch nicht auf dem KW-Stand (wobei das dann wieder von der Zulassung des "KW-Standes" abhängt).
  3. In der RAG scheißt Du nach einer Sportordnung und daran hältst Du Dich oder evtl. auch weitere Regeln (z.B. nur bestimmte / gemeldete Munition, etc.) und daher ist in Deinem Fall ja alles klar. Lasst Ihr Gäste bei Euch (also nicht RAG-Schützen) schießen? PS: Aufgrund "Hausrecht" kannst Du natürlich eh jeden "nach Hause" schicken der Dir nicht gefällt, aber darum geht es ja nicht, sondern darum was Du erlauben "darfst" ohne selbst ein Problem zu bekommen.
  4. Interessanter Ansatz bzgl. einem "Verbot" zur Nutzung der rechtlich einwandfrei angemeldeten Magazine mit normaler Länge (also z.B. 20er AR-Magazine). Zumindest wird erst mal das Verbot bzgl. meiner angemeldeten Magazine (gegenüber mir) nicht wirksam. Dadurch sind die Magazine keine verbotenen Gegenstände, zumindest nicht so lange ich die in der Hand habe. Daher gehe ich erst mal davon aus, dass ich die (für mich) nicht verbotenen Magazine auch nutzen darf, zumindest wenn das nicht anderweitig verboten ist. Das Schießen bzw. der Umgang mit Kategorie A Waffen ist erst mal nicht verboten, zumindest finde ich da kein Verbot für Kategorie A Waffen sondern nur für bestimmt Kategorie A Waffen (z.B. Vollautomaten) wobei ich mir jetzt nicht jeden einzelnen Verweis in der Anlage 2 bzgl. Verbotene Waffen angeschaut habe, aber "Kategorie A" steht da nicht. Kannst Du mir kurz sagen, wo in der Anlage 1 (da steht sicher kein Verbot, da dort nur Definitionen zu finden sind) im Waffengesetz bzw. wahrscheinlich in der Anlage 2 das Schießen mit jeglichen Kategorie A Waffen verboten ist.
  5. Wettkampf = Sportordnung (wobei ich mal schauen müsste wie die Sportordnungen bzgl. jagdlichem Schießen formuliert sind) und dann halt nur 10 Schuss laden bzw. sogar nur begrenzte 30+ Magazine zugelassen.
  6. Entweder ich darf dann schießen oder ich darf (wg. "Hausrecht") eben nicht schießen, ein Mega Problem, außer ich bin Stunden dort hin gefahren sehe ich jetzt keins. Zumindest rechtlich spricht nichts dagegen, aber wie gesagt "Hausrecht" bzw. ein "wir schießen hier nur sportlich" sticht natürlich immer.
  7. Was ist daran jetzt so ungewöhnlich oder sollte jemand der anscheinend in mehreren als rechtsextrem eingestuften Vereinen / Institutionen engagiert ist nur weil er AFD-Abgeordneter ist jetzt anders behandelt werden als "Lieschen Müller"?
  8. Es geht um die Nutzung von Jagdwaffen und eben auch speziell um die Nutzung zum sportlichen Schießen nicht zugelassener Jagdwaffen, daher meine Beiträge.
  9. Jetzt klar, warum ich so geantwortet habe?
  10. Warum sollte ich das (als Jäger) nicht dürfen?
  11. Schießen mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen "für jedermann" ist halt keine "Nickeligkeit" sondern, zumindest für den der die Waffe zur Verfügung stellt und für die Aufsicht nicht so toll. Da aber viele meinen "auf Schießständen darf doch jeder alles schießen" ist neben dem Verstoß selbst halt die "Dokumentation" bzw. Fotos oder Videos (das darf man ja, dann darf ich das auch veröffentlichen) nicht so wahnsinnig intelligent. Was jeder macht ist mir egal, wie gesagt ich gehöre nicht zur Exekutive, aber zumindest sollte man wissen was man tut und nicht meinen "ist doch ok" wenn es eben nicht ok ist.
  12. Wenn Du verkaufst evtl. keinen Stand mehr nächstes Jahr und für Käufer und Verkäufer (wenn nicht aus Deutschland) dürfte der Zoll nicht so begeistert sein wenn Ausstellungsware (nicht zu versteuern da kein Verbleib in Deutschland) über den Tisch geht. Aber das Risiko muss jeder für sich selbst einschätzen und dann entscheiden. Wenn Du etwas kaufst, was in Deutschland verboten ist, dann gehts aber natürlich neben anderem Ärger auch um die Zuverlässigkeit. Das geht dann schon los beim Führen eines Pfeffersprays ohne Kennzeichnung als Tierabwehrgerät (wobei auf der IWA selbst die Hunde mit Maulkorb sehr "schmusig" waren, evtl. aber auch da Messe = fremdes Umfeld ) und verbotene Gegenstände sind dann noch mal eine andere Nummer.
  13. Glaub mir, da reicht Dir ein zusätzlicher Schrank nicht. Stimmt und die schießen dann halt nach AWaffV § 9 (1) 3. und damit nur mit Waffen die nicht vom sportlichen Schießen ausgenommen sind und damit eben nicht mit einer SP5 und / oder einem Schalldämpfer. Und ja, wie von Dir beschrieben läuft das auch bei uns / mir ab und Spaß hatten bisher auch alle die mit mir geschossen haben. Du steinigst auch den Überbringer einen schlechten Nachricht anstatt froh zu sein wenn Du eine Info bekommst. Ich mache die Gesetze / Verordnungen nicht und ich setze die Gesetze / Verordnungen auch nicht (für andere) durch aber ich riskiere sicherlich nicht meine Zuverlässigkeit indem ich etwas mache, was nicht erlaubt ist. Der "Jagerer" schießt seinen Halbautomaten (so er denn genehmigte bzw. gemeldete Magazine hat) auf dem Schießstand sogar mit 20, 30 der mehr Schuß im Magazin außer es ist ein Schießstand im freien in "seinem" Revier und er möchte während dem Üben auch noch schnell einen Hasen "mit nehmen", dann natürlich nur mit 3 Patronen in der Waffe.
  14. Und wenn Du mich fragst würde ich erst mal mit Dir klären mit welchem Bedürfnis bzw. nach welcher Erlaubnis lt. WaffG Du schießen möchtest. Da bin ich komplett bei Dir, wäre mir auch zu aufwendig das zu kontrollieren, aber normalerweise kennt man als Aufsicht auch die Schützen (wenn es Gastschützen sind, wird die zugrunde liegende Erlaubnis eh kontrolliert) und weis wer einen Jagdschein hat und wer nicht. Als Aufsicht würde ich dann an Dich übergeben (wenn Du ohne Jagdschein) mit sportlich nicht zugelassenen Waffen schießen möchtest. Ich möchte ja nicht bei Deiner Ausbildung zum Jäger stören.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.