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CZM52

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  1. Ein Outdoorlafen hier hat 80% reduziert wegen Umzug ….. sind alle gespannt wann umgezogen wird 😂😂
  2. Da steht doch klar: Express-Sendungen, die Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schusswaffen oder Teile davon, Luftgewehre, Nachbildungen oder Imitationen von Feuerwaffen oder Munition enthalten. ist doch nicht so schwer zu verstehen? Wenn es extra dasteht !
  3. Nochmal genau lesen, gilt nur für EXPRESS!
  4. Wenn das so stimmt ergibt sich da ein ganz anderes Bild im Zusammenhang mit der Schließung des Ladengeschäfts und dem Entzug der Prokura da würde ich wenn ich Forderungen hätte nun etwas „ mehr Gas“ geben 🙈
  5. Es waren AR Teile die einer ohne Erlaubnis exportiert hat
  6. Und daher wird der „Weiterleitungsdienstleiter“ das Paket einfach zur Seite legen wenn er merkt was es ist und der deutsche Käufer hat dann bezahlt und schaut dumm! US-Verkäufer hat sein Job erledigt und kümmert sich nicht. und wenn jetzt wieder alle meinen das ist ja alles garnicht so, erst vor 4 Wochen wurde ein Kunde von uns bei der US-Einreise zum Familien Urlaub rausgezogen und zu seinen Käufen von AR15 Teilen vor 4 Jahren befragt …..wohl etwas ausgiebig und nicht ganz freundlich ….danach durfte er dann direkt wieder nach Hause fliegen! DAS hat sich sicher gelohnt, anstatt 4 Wochen Roadtrip mit der Familie direkt wieder zurück nach DE 🤪😂
  7. Brownells bekommt Ware von Brownells sonst Nix
  8. Jo, er macht aber die andere Richtung!
  9. Beschuss in den USA? 😂
  10. Preise werden in den USA auch im Offline Handel OHNE Steuer angegeben.......
  11. Was genau hast du NICHT verstanden ? ES wird erstmal viel weniger bis keine US AR mehr geben das ist aber kein Zoll-Thema.... Der Zoll aber betrifft das ja nur den IMPORT IN DIE USA! ( nach dem aktuellen "Deal")
  12. Ja, aber erstmal gehst fleissig in Vorkasse und der Gerichtsvollzieher schreibt dir fleißig Rechnungen und wenn der Schuldner dann in Insolvenz geht, hast einiges drauf gezahlt
  13. Klar ist es machbar, aber trotzdem nicht immer "schnell". Hatte mal nen Kunden, den hat der Gerichtsvollzieher halt nie "angetroffen"....das ging fast 1 Jahr bis zum gerichtlichen Haftbefehl bis da mal bezahlt wurde....
  14. Wenn du sagen wolltest, " musst die WBK innerhalb 14 Tagen zur Eintragung vorlegen"...ist halt auch falsch.--frag dein SB! Falscher Kommentar!
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