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CZM52

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  1. Naja, Upper tauschen ist (NWR-technisch) ne andere SAche als der Tausch des führenden Waffenteils. Nicht begeistert vermutlich weil halt die T-ID nicht angelegt waren.
  2. Primär wäre zu klären wie das Gehäuse eingestuft wird, das sollte Akah wissen. Wenn es das "führende" ist, entsteht durch Austausch eine neue Waffe, was im NWR entsprechend angelegt werdenm muss. Im dem Zusammenhang macht es auch Sinn, gleich alle wesentlichen Teile anzulegen. Quelle NWR-Leitstelle: Austausch eines führenden wesentlichen Waffenteils: Durch den Austausch eines führenden Waffenteils gilt: Nach erfolgreicher Verarbeitung der Austausch-Meldung gibt das System dem Meldenden eine neue NWR-ID für die Waffe zurück, da in der Logik des NWR durch den Austausch eines führenden Waffenteils der Lebenszyklus der ursprünglichen Waffe/des Waffenteils endet und der Lebenszyklus einer neuen Waffe beginnt.
  3. Aha..... ok, also AR15 gekauft 2005...Magazine 20/30 RD erwoben, teilweise auf 10RD begrent. Alle Magazine (auch die Begrenzten) angemeldet als Altbesitz. Neue AR15 2023 gekauft. Darf ich die Magazine(auf 10RD blockiert) in der "alten" AR15 nutzen? Darf ich diese in der neuen AR nutzen? Darf ich diese garnicht nutzen?
  4. Musst mit OA klären was verbaut wird
  5. Das verbot ist 2008 gekommen, da gabs die FN 5.7 schon
  6. Dann aber drauf achten das der Verschluss Dual ist. Ein reiner Verschluss für Colt Mags killt die Glock Mags!
  7. Habt ihr einen Aushang mit max. db? Und passende Messgeräte?
  8. ja, daher hab ich alle meine Glock Mags als Langwaffenmagazine angemeldet
  9. Gesetzgebung ohne Sinn und Verstand...analog zu vielen anderen Entscheidungen im WaffG
  10. WaffG Ablage 2 /1.2.5
  11. Kontakt zum BKA, da werden Sie geholfen!
  12. ja, wenn man sein Job nicht mag (oder kann) kann man das tun.
  13. Naja, dann kannst die ja jetzt nen Kopf machen was es sein soll und dann prüfen was die Waffe dann ist...B. oder C.
  14. Tja, dann musst dir Überlegen was willst und dann den Voreintrag besorgen.
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