Hallo,
ich bin für die Minimalisierung des WaffG auf die nötigsten §§, die zur Verwaltung der gekauften Waffen (EDV, WBK) und der Zuverlässigkeitsüberprüfung der Antragsteller erforderlich sind.
Der legale Erwerb einer Waffe berechtigt dann auch zum (verdeckten) Führen dieser Waffe im Zusammenhang mit Sport, Jagd, Selbstverteidigung, etc..
Das bringt keinen Sicherheitsverlust denn
- als Jäger darf man auch jetzt schon jede Jagdwaffe führen (§13 Abs. 6 WaffG), ohne das für diese Waffe noch ein WS ausgestellt werden muss
- wir haben ja ca. 20 Mio. Waffen illegal "im Volk", die das WaffG sowieso nicht juckt...
Weiterhin sind die meisten Verstösse gegen das WaffG nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als OWi zu behandeln, bei denen dann ein Widerruf / Rücknahme der Erlaubnisse in geordnete Bahnen gelenkt werden muss, z.B. in Anlehnung an das Flensburg-Punkteregister für Verstösse nach StVO.
Wenn ich hier in WO dann aber immer noch lese, dass einige am Bedürfnisprinzip, Unterteilung nach Jägern, Schützen, etc. festhalten wollen, wird mir anders...