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Beiträge von Tauri
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vor 23 Minuten schrieb Casper:
Vielleicht sind es gerade solche radikalen Positionen, die uns immer wieder als Außenseiter in der Gesellschaft erscheinen lassen. Da muss sich jeder selbst mal hinterfragen.
die Forderung nach einer MPU bei Eintritt in einen Schützenverein ist genau so radikal.
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vor 3 Minuten schrieb Kanne81:
Von mir aus Polizisten , die gerade Freizeit haben.
die dürfen das auch heute schon. Genaugenommen schon immer.
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sagt mal, ihr unterhaltet euch hier über geistige Krankheiten. Habt ihr eigentlich gar nicht mitgekriegt, was die Reporterin in dem verlinkten Video gesagt hat? Faeser will halbautomatische Pistolen verbieten? Das sehe ich als vile wichtiger an als MPU ja/nein/wann/überhaupt.
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vor 2 Minuten schrieb grizzly45:
Erwachsenen mit Lebenserfahrung dazu mal.
trifft Beides auf mich zu. Und ICH sage dir, dass diese Honorarforderung mitnichten eine Hinweis auf eine bevorstehende Amoktat ist. Ich habe ein wenig Einblick welche Honorare im Consultingbereich gezahlt werden - das ist keinesfalls übertrieben.
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es soll eine Patrone gewesen sein. Der Polizeipräsident führte dazu aus, dass dies eine OWI sei und mithin ein Ermessensspielraum für die kontrollierenden Beamten bestand. Deshalb nur Verwarnung.
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exakt! Genau so habe ich es auch schon mal gemacht - und es war kein Problem. Ich musste nur für das 9er-System eine vom Amt vorgegebene Nummer gravieren lassen da es keine hatte.
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ein typischer Fall von: "wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten".
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ist eben kommerziell...
Möchte nicht wissen was die an Miete im besten Geschäftsviertel bezahlen.
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auf jeden Fall. Sie kann das beim Eintrag erledigen.
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vor 4 Minuten schrieb Ton6:
Habe mit meine Sachbearbeiterin gesprochen, die kann nur eintragen, was sie bekommt.
wenn noch nichts eingetragen ist, kann sie natürlich auch nichts umschreiben - meint sie wohl. Ist aber Quatsch, denn die Waffe ist ja schon im NWR und sie (die Waffenbehörde) kann das nicht aber der BüMa? Das würde bedeuten, der BüMa ändert einen Datensatz im NWR und die zuständige Behörde darf das nicht? Lächerlich!
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geh zu deiner Waffenbehörde und lass die 9mm Waffe in Griffstück und System (virteuell) zerlegen und dann als neue .45er mit Wechselsystem 9mm neu eintragen. Habe ich schon mal so gemacht und klappte problemlos. Kostet natürlich auch was, aber nicht so viel wie beim BüMa.
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vor 28 Minuten schrieb HillbillyNRW:
der verranzte Schrott, den Andere benutzt haben.
du glaubst gar nicht, wie sich mein Schrotthändler darüber freut. Und die Vereinskasse erst!
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deine Intention ist klar ersichtlich. Sie dient dazu meine Aussage unterschwellig zu diskreditieren. Wenn du es nicht so meinst, drücke dich unmißverständlich aus (oder kannst du das nicht?)
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es läuft schleichend aber es läuft. Oder willst du abstreiten, dass wir immer mehr eingeschränkt werden?
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es läuft wieder so, wie in den letzten Jahrzehnten. Die Mitglieder wollen und die Verbände bremsen - aus welchen Gründen auch immer. Deshalb werden wir auch immer wieder verlieren und letztendlich totreguliert.
Die Verbände haben nur noch nicht begriffen, dass sie dann auch tot sind.
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vor 23 Minuten schrieb karlyman:
Auch beim DSB bzw. seinen Landesverbänden wird längst auch anderes geschossen.
das ist bekannt. Es macht aber nicht "die Masse" der Disziplinen aus und aus eigener Erfahrung werden die GK-Schützen beim DSB eher weniger. In meinem Kreisverband sinken z.B. die Teilnehmerzahlen bei den Kreismeisterschaften von Jahr zu Jahr. GK ist nun mal beim DSB eine Nischendisziplin und wird es auch immer bleiben, solange es solche Funktionäre wie beim Hessischen Schützenverband gibt; und beileibe nicht nur da.
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vor 6 Minuten schrieb karlyman:
Dieser Punkt der Verschärfung wird sich auf Vereine und Verbände heftig auswirken.
aber nicht auf den DSB, denn .22er Einzellader, Flinten und Druckluftwaffen sind ja ausgenommen.
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du kannst ja Einspruch einlegen 😁
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Am 19.12.2022 um 20:19 schrieb Giraffe:
Für das Schießen mit anderen als den in Satz 1 genannten Waffen hat die Person dem Schießstättenbetreiber oder der verantwortlichen Aufsichtsperson nachzuweisen, dass sie Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder nicht mit einem Waffenverbot nach § 41 belegt ist. In Fällen des Satzes 2 ist der Schießstättenbetreiber oder die verantwortliche Aufsichtsperson verpflichtet, sich zur Überprüfung der Identität der Person einen gültigen amtlichen Ausweis vorlegen zu lassen. Personen, die mit einem Waffenverbot belegt sind, ist das Schießen auf Schießstätten untersagt.“
äh, was mir gerade einfällt: das gilt dann wohl auch für Vereinsangehörige, die sich auf dem Weg zur WBK befinden und ihre Nachweise für das regelmäßige Training erbringen müssen oder sehe ich das falsch?
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vor 10 Minuten schrieb VwGO:
Wow, so mutig
ich nicht, die Wahrheit kommt ja von Nemrod
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vor 50 Minuten schrieb karlyman:
Mit Verlaub, das ist nur weinerlich ("wir werden alle untergehen, verraten und verkauft"), hoch spekulativ, und bringt gar nichts.
Mit Verlaub, das ist aber leider die Wahrheit und jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht
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vor einer Stunde schrieb Glockeroo:
Glaubt ihr im Ernst, dass die hinter die eingenommene Position zurückrudern?
Ja! Wenn die Fraktion es so will
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vor 33 Minuten schrieb ASE:
Es gibt da noch den Bundesrat, in welchem die CDU die Sperrminorität hat. CDU/CSU könnten den Faeserschen Albtraum platzten lassen
dann geht der Entwurf in den Vermittlungsausschuß und da werden dann die faulen Kompromisse gemacht. Anschließend wird dann auch die FDP dem faulen Kompromiß zustimmen, so nach dem Motto: Wir wollten ja verhindern, aber Kompromisse gehören nun mal zur Demokratie"
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Erste Kontrolle vor Ort .
in Waffenrecht
Geschrieben
Vorsicht! Wenn mehrere Erben vorhanden sind, kann nicht einfach ein Teil davon über das Erbe entscheiden. Ich würde mir das mit der Abgabe an die Waffenbehörde noch mal überlegen.