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Beiträge von Tauri
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kommt darauf an....
wenn du rein statische Präzisionsdisziplinen schießt, dann Spiegel aufsitzend. Schießt du aber auch dyn. Disziplinen, wie du ja erwähnt hast, dann Fleck. Habe jahrelang Spiegel aufsitzend geschossen und bin seit geraumer Zeit umgestiegen. Mir war es einfach zu doof immer Visierung zu verstellen. Jetzt schieße ich Fleck, keine Gedanken mehr "wie rum muss ich drehen und wieviel?" und gut is.
Früher habe ich sogar DSB Sportpistole Fleck geschossen und das ziemlich gut. Konnten meine Mitschützen gar nicht verstehen.
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Am 11.8.2023 um 21:35 schrieb ChrissVector:
Was denn durchzuziehen? Sollen wir jetzt alle zum "single issue voting" übergehen?
Jo, genau! Was anderes bleibt ja wohl kaum übrig bei dem ganzen idiologischem Schwachsinn, der uns täglich präsentiert wird.
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vor einer Stunde schrieb Elo:
Soll doch mal jemand einen echten Vorteil nennen, den LWB nun durch das NRW haben.
Keinen! Und das war bei der Konzeption des NWR auch nie geplant. Es ging immer nur um Kontrolle, Zentrale Datenbank und Verfolgung einer Waffe von der Herstellung bis zur Vernichtung/Export.
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mach es dir doch nicht so schwer! Schreib ihn doch einfach an und erkläre ihm den Sachverhalt. Dann muss er ja irgendwie reagieren.
Außerdem steht die Waffe doch in der WBK - einen besseren Nachweis gibt's doch gar nicht
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vor 46 Minuten schrieb steven:
dann muss ich mich fragen, warum der riesige Aufwand mit dem NWR betrieben wurde.
das NWR wurde eingeführt, weil:
1. eine zentrale Übersicht über alle registrierten, legalen Waffen als erforderlich angesehen wurde (vorher waren es 582 Waffenbehörden. D.h. wurde beispielsweise eine Waffe aufgefunden, mussten 582 Waffenbehörden angefragt werden.)
2. die Vorgabe der EU zu erfüllen, die ein zentrales Register forderte
Das NWR sollte nie sein und ist auch keine zentrale Waffenbehörde
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bei den einzelnen Waffenbehörden gibt es nach wie vor die gute alte Papierakte. Bei ganz modernen Behörden vielleicht sogar digitalisiert. Und sie wurden bestimmt auch nicht vernichtet, dafür gibt es nämlich verwaltungstechnische Aufbewahrungsfristen und die laufen auch nur dann ab, wenn sämtliche Waffen und Erlaubnisse nicht mehr im Besitz sind. Das NWR ist lediglich ein numerischer (!) Auszug aus diesen Akten. Im NWR werden keine Dokumente gespeichert
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Gerade am Freitag bei der DM passiert... Erste Disziplin -zum warm werden- PP1 OS. Im Hinterkopf: "du schießt wie im Training". Gesagt(gedacht), getan. 12 Schuss 25 Meter linke Scheibe, sehr gut. Intervall auf 15 Meter, auch gut. Aber? Oh verdammt, auch auf die linke Scheibe, obwohl rechte Scheibe angesagt war. Resultat: 12 Miss auf der rechten Scheibe. Sch...
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hmm... war schon mehrfach in Alsfeld und wurde noch nie angehalten. Am Zoll schon, weil ich erkennbar eine Tragetaschen mit einer Shisha dabei hatte. Auf meine Frage: "könnte ja sein, dass sie zu viel Tabak dabei haben". Kann ich nachvollziehen. War aber natürlich nicht so. Aber alle Koffer durchwühlen ist natürlich auch nicht gerade angenehm.
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vor 5 Stunden schrieb Valdez:
Ok könnten sie uns die Waffen zeigen?
Äh nääää.
das ist bei mir jetzt schon zweimal passiert
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vor 10 Stunden schrieb KlaBa:
Ich komme aus Hamburg und da gibt es weder ein Schießkino
das nächste Schießkino ist in Garlstorf
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vor einer Stunde schrieb Longhair:
Den Stempel für den Mun. Erwerb .9mm hatte ich schon, für ein WS für meine X-Six..
Immer Stempeln lassen!
Wenn du die Waffe oder das System verkaufst, verschrottest oder sonst was, fliegt mit dem Eintrag auch der Munierwerb raus. Ist mir so schon mal bei einer .22er passiert. Musste dann nachstempeln lassen, als ich mir ein .22er WS angeschafft habe.
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vor 8 Stunden schrieb Ton6:
Heißt also, die Pistole in 9mm Luger wurde zerlegt und mittels dem .45er Wechselsystem zu einer .45 ACP Pistole neu zusammengesetzt.
Das 9mm System ist nun als WS eingetragen.
exakt so ist es bei mir auch ohne Probleme gelaufen. Allerdings musste ich für das (nun "neue") 9mm Wechselsystem eine von der Waffenbehörde vorgegebene Nummer gravieren lassen, da es vorher nicht nummeriert war.
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vor 6 Stunden schrieb matokla:
Die Standkladde des Vereins ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das durchaus den Status einer Urkunde hat und von der Behörde kontrolliert werden kann.
wo finde ich dazu die entsprechende gesetzliche Vorschrift?
edit: gefunden. Es steht da aber nur etwas von einem NACHWEIS. Ob das nun ein Dokument sein soll?
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vor 4 Stunden schrieb Bender:
Du bist gesetzlich verpflichtet den Beamten darauf aufmerksam zu machen das Du Waffen transportierst.
ehrlich?
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gerade wieder auf der GK-KM erlebt: "die Sportgeräte dürfen ausgepackt werden". Wenn der Spruch nächstes Jahr auch wieder kommt, bleibe ich stocksteif stehen und mache gar nichts. Wenn dann eine Nachfrage kommt, werde ich antworten, dass ich mein "Sportgerät" leider vergessen habe und nur meine Waffe dabei habe. Auf die DQ freue ich mich jetzt schon.
Dieser Schwachsinn der krampfhaften, selbst auferlegten political Correctness zeigt allein schon die geistige Haltung des DSB zum Schießsport.
Ein Schütze wollte ein Wechselsystem aufziehen. Musste er auf dem Stand machen, weil Safety Area oder Fummelzone haben die noch nie was von gehört.
Dafür aber nach jedem Durchgang (5 Schuss) wieder Waffe offen ablegen und rotes Bändchen einfädeln, obwohl die Aufsicht nicht nach vorne geht und auch sonst nichts bis zum nächsten Ladekommando passiert. Und wehe, das rote Bändchen schaut nicht vorne aus dem Lauf raus!
Manchmal habe ich das Gefühl, der DSB hat Angst vor der eigenen Courage GK-Disziplinen durchzuführen.
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vor 48 Minuten schrieb 444 marlin:
Nach Ablauf der Übergangsfrist bedarf es der Bescheinigung des Schießsportverbands (§ 14 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 WaffG).
ja, so ist es - jedenfalls für Kontingentwaffen.
Bez. der Überkontingentwaffen gibt es aufgrund des VwG BW -Urteils verschiedene Verfahrensweisen. In einigen Bundesländern werden schon Wettkämpfe gefordert, in anderen nicht. D.h.: die 10-Jahresfrist für Überkontingentwaffen gilt in einigen Bundesländern, in anderen nicht.
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vor 2 Minuten schrieb Pastis:
Steigende Strompreise.
nee, komm, garniemalsnimmernienicht. Die Preise werden fallen! Hat doch KGE gesagt und die lügt uns doch nichts vor oder? Wobei...
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achte mal auf dein Sonar...
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Waffenkurier Neu
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du hast recht! Habe gerade noch mal nachgeguckt. So bezieht es sich tatsächlich auf beide Ziffern. Habe mich von Beiträgen weiter oben verleiten lassen, wo es als Nebensatz zur Ziffer 2 stand.
Edit: aber ich kann daraus immer noch nicht herauslesen, dass mit jeder Ü-Kontingentwaffe Wettkämpfe geschossen werden müssen. So wie es da steht, bezieht es sich auf eine allgemeine Teilnahme an Wettkämpfen
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vor 3 Stunden schrieb Raiden:
gilt übrigens für 1. und 2.
Man achte zum Beispiel auf die Formatierung im Waffengesetz...
das behauptest du einfach, genau wie ASE auch immer wieder. Klar ist es aber nicht.
Wenn die Formatierung eingehalten worden wäre, müsste ""und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat."
absatzmäßig unter den beiden Ziffern stehen. So wie es jetzt ausgeführt ist, bezieht es sich eindeutig (für mich jedenfalls und für dudenmäßige Rechtschreibregel vermutlich auch) nur auf die Ziffer 2
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und dann steht noch das Wörtchen ODER zwischen den Ziffern 1 und 2....
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in SH, Krs. PI gibt's das auch schon....
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wenn sie darauf verzichtet hat ist ja alles gut! Hast du das schriftlich? Erbstreitigkeiten sind sehr unangenehm. Da hilft nur eine 150%tige Absicherung.
Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
in Waffenrecht
Geschrieben
Leute! Was regt ihr euch noch seitenlang auf? Der Drops ist doch gelutscht!