Zum Inhalt springen

Tauri

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    4.567
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Tauri

  1. kommt darauf an....

    wenn du rein statische Präzisionsdisziplinen schießt, dann Spiegel aufsitzend. Schießt du aber auch dyn. Disziplinen, wie du ja erwähnt hast, dann Fleck. Habe jahrelang Spiegel aufsitzend geschossen und bin seit geraumer Zeit umgestiegen. Mir war es einfach zu doof immer Visierung zu verstellen. Jetzt schieße ich Fleck, keine Gedanken mehr "wie rum muss ich drehen und wieviel?" und gut is.

    Früher habe ich sogar DSB Sportpistole Fleck geschossen und das ziemlich gut. Konnten meine Mitschützen gar nicht verstehen.:D

     

    • Gefällt mir 3
  2. Am 11.8.2023 um 21:35 schrieb ChrissVector:

    Was denn durchzuziehen? Sollen wir jetzt alle zum "single issue voting" übergehen?

    Jo, genau! Was anderes bleibt ja wohl kaum übrig bei dem ganzen idiologischem Schwachsinn, der uns täglich präsentiert wird.

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
  3. vor einer Stunde schrieb Elo:

    Soll doch mal jemand einen echten Vorteil nennen, den LWB nun durch das NRW haben.

    Keinen! Und das war bei der Konzeption des NWR auch nie geplant. Es ging immer nur um Kontrolle, Zentrale Datenbank und Verfolgung einer Waffe von der Herstellung bis zur Vernichtung/Export.

    • Wichtig 1
  4. mach es dir doch nicht so schwer! Schreib ihn doch einfach an und erkläre ihm den Sachverhalt. Dann muss er ja irgendwie reagieren.

    Außerdem steht die Waffe doch in der WBK - einen besseren Nachweis gibt's doch gar nicht

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
  5. vor 46 Minuten schrieb steven:

    dann muss ich mich fragen, warum der riesige Aufwand mit dem NWR betrieben wurde.

    das NWR wurde eingeführt, weil:

    1. eine zentrale Übersicht über alle registrierten, legalen Waffen als erforderlich angesehen wurde (vorher waren es 582 Waffenbehörden. D.h. wurde beispielsweise eine Waffe aufgefunden, mussten 582 Waffenbehörden angefragt werden.)

    2. die Vorgabe der EU zu erfüllen, die ein zentrales Register forderte

     

    Das NWR sollte nie sein und ist auch keine zentrale Waffenbehörde

    • Wichtig 1
  6. bei den einzelnen Waffenbehörden gibt es nach wie vor die gute alte Papierakte. Bei ganz modernen Behörden vielleicht sogar digitalisiert. Und sie wurden bestimmt auch nicht vernichtet, dafür gibt es nämlich verwaltungstechnische Aufbewahrungsfristen und die laufen auch nur dann ab, wenn sämtliche Waffen und Erlaubnisse nicht mehr im Besitz sind. Das NWR ist lediglich ein numerischer (!) Auszug aus diesen Akten. Im NWR werden keine Dokumente gespeichert

    • Wichtig 1
  7. Gerade am Freitag bei der DM passiert... Erste Disziplin -zum warm werden- PP1 OS. Im Hinterkopf: "du schießt wie im Training". Gesagt(gedacht), getan. 12 Schuss 25 Meter linke Scheibe, sehr gut. Intervall auf 15 Meter, auch gut. Aber? Oh verdammt, auch auf die linke Scheibe, obwohl rechte Scheibe angesagt war. Resultat: 12 Miss auf der rechten Scheibe. Sch...

  8. vor einer Stunde schrieb Longhair:

    Den Stempel für den Mun. Erwerb .9mm hatte ich schon, für ein WS für meine X-Six..

    Immer Stempeln lassen!

    Wenn du die Waffe oder das System verkaufst, verschrottest oder sonst was, fliegt mit dem Eintrag auch der Munierwerb raus. Ist mir so schon mal bei einer .22er passiert. Musste dann nachstempeln lassen, als ich mir ein .22er WS angeschafft habe.

    • Gefällt mir 1
  9. vor 8 Stunden schrieb Ton6:

    Heißt also, die Pistole in 9mm Luger wurde zerlegt und mittels dem .45er Wechselsystem zu einer .45 ACP Pistole neu zusammengesetzt. 

    Das 9mm System ist nun als WS eingetragen. 

    :good: exakt so ist es bei mir auch ohne Probleme gelaufen. Allerdings musste ich für das (nun "neue") 9mm Wechselsystem eine von der Waffenbehörde vorgegebene Nummer gravieren lassen, da es vorher nicht nummeriert war. 

  10. vor 6 Stunden schrieb matokla:

    Die Standkladde des Vereins ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das durchaus den Status einer Urkunde hat und von der Behörde kontrolliert werden kann.

    wo finde ich dazu die entsprechende gesetzliche Vorschrift?

    edit: gefunden. Es steht da aber nur etwas von einem NACHWEIS. Ob das nun ein Dokument sein soll?

  11. gerade wieder auf der GK-KM erlebt: "die Sportgeräte dürfen ausgepackt werden". Wenn der Spruch nächstes Jahr auch wieder kommt, bleibe ich stocksteif stehen und mache gar nichts. Wenn dann eine Nachfrage kommt, werde ich antworten, dass ich mein "Sportgerät" leider vergessen habe und nur meine Waffe dabei habe. Auf die DQ freue ich mich jetzt schon.

    Dieser Schwachsinn der krampfhaften, selbst auferlegten political Correctness zeigt allein schon die geistige Haltung des DSB zum Schießsport.

    Ein Schütze wollte ein Wechselsystem aufziehen. Musste er auf dem Stand machen, weil Safety Area oder Fummelzone haben die noch nie was von gehört.

    Dafür aber nach jedem Durchgang (5 Schuss) wieder Waffe offen ablegen und rotes Bändchen einfädeln, obwohl die Aufsicht nicht nach vorne geht und auch sonst nichts bis zum nächsten Ladekommando passiert.  Und wehe, das rote Bändchen schaut nicht vorne aus dem Lauf raus!

    Manchmal habe ich das Gefühl, der DSB hat Angst vor der eigenen Courage GK-Disziplinen durchzuführen.

    • Gefällt mir 6
    • Wichtig 5
  12. vor 48 Minuten schrieb 444 marlin:

    Nach Ablauf der Übergangsfrist bedarf es der Bescheinigung des Schießsportverbands (§ 14 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 WaffG).

    ja, so ist es - jedenfalls für Kontingentwaffen.

    Bez. der Überkontingentwaffen gibt es aufgrund des VwG BW -Urteils verschiedene Verfahrensweisen. In einigen Bundesländern werden schon Wettkämpfe gefordert, in anderen nicht. D.h.: die 10-Jahresfrist für Überkontingentwaffen gilt in einigen Bundesländern, in anderen nicht.

  13. du hast recht! Habe gerade noch mal nachgeguckt. So bezieht es sich tatsächlich auf beide Ziffern. Habe mich von Beiträgen weiter oben verleiten lassen, wo es als Nebensatz zur Ziffer 2 stand.

    Edit: aber ich kann daraus immer noch nicht herauslesen, dass mit jeder Ü-Kontingentwaffe Wettkämpfe geschossen werden müssen. So wie es da steht, bezieht es sich auf eine allgemeine Teilnahme an Wettkämpfen

    • Gefällt mir 2
  14. vor 3 Stunden schrieb Raiden:

    gilt übrigens für 1. und 2. 

    Man achte zum Beispiel auf die Formatierung im Waffengesetz...

    das behauptest du einfach, genau wie ASE auch immer wieder. Klar ist es aber nicht.

    Wenn die Formatierung eingehalten worden wäre, müsste ""und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat." 

    absatzmäßig unter den beiden Ziffern stehen. So wie es jetzt ausgeführt ist, bezieht es sich eindeutig (für mich jedenfalls und für dudenmäßige Rechtschreibregel vermutlich auch) nur auf die Ziffer 2

    • Gefällt mir 2
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.