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Tauri

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  1. Yep! Aber letztendlich ist jeder Fall ganz individuell zu betrachten. Welche Kriterien alle in einer Fallanalyse eine Rolle spielen und die Tatsache, dass es immer andere Kriterien gibt, kann wohl nur jemand beurteilen, der solche Analysen zu seiner täglichen Arbeit zählt. Deshalb spreche ich über die meisten, teilweise polemischen Ausführungen von Betroffenen ganz bewusst von Stammtischparolen.
  2. nun, soclche Sprüche: Sei froh, daß Du noch lebst... Im Zweifel interessiert den Staat es einen Scheiß, ob meine Grundrechte gewahrt werden oder nicht... sind aber auch nicht gerade hilfreich!
  3. das mag wohl für das WaffG zutreffen, nicht aber für das NWR. Glaub es oder glaub es nicht! Mehr werde ich dazu nicht sagen.
  4. schöne Geschichte, wie sie sich wohl noch öfter abspielen wird. Als Betroffener ist man immer der Meinung "das die Grundrechte mit Füßen getreten wurden", der Blick zur Objektivität ist hier immer ein wenig getrübt. Hinzu kommen noch Erkenntnisse aus der Stammtischstrafprozessordnung und schon sind alle böse außer man selbst. Was wäre aber, wenn die Polizei nichts unternehmen würde? Meistens sind es ja böswillige Unterstellungen, wie bei Chiron, aber manchmal könnte ja etwas dran sein? Dann möchte ich die Hobbyjuristen hier mal erleben, wie sie dann über die Grünen/Blauen herziehen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und sich beschweren, dass die "Bullen ja mal wieder nichts getan haben". Wie heißt es doch so schön: wie man's macht, macht man's verkehrt. Aber bleibt ihr man ruhig bei Verschwörung des Staates (und der Polizei im Besonderen) gegen die Bürger
  5. DAS ist schlicht und einfach falsch! "Ausgegoren" wurde es von der EU-Kommision. Beauftragt wurde das BMI vom Kabinett. Das NWR wird durch eine Bund-Länder-Kommission geplant, in der sehr wohl Experten sitzen! Der Innenausschuss hat mit dem NWR nicht das Geringste zu tun.
  6. @weissblau dass du noch ein gesundes Verhältnis zur Realität behalten hast! Du sprichst mir aus der Seele! Wenn man hier so manches Mal die Stammtischfraktion schwadronieren sieht, kann einem der Hut aus ganzen anderen Gründen hochgehen.
  7. Tauri

    Verfassungsbeschwerde

    bis heute war mir nicht bewusst, dass man ein Grundrecht mit einem einfachen Satz so mit Füßen treten und in den Dreck werfen kann.
  8. Tauri

    Verfassungsbeschwerde

    und wie lange hat sich das Verfahren hingezogen?
  9. 1. ein Schießleiter ist nicht zwangsläufig Aufsichtsperson 2. ein Schießleiterlehrgang beim BDMP kostet nichts - jedenfalls nicht in meinem LV 3. beim BDMP kann man auch Aufsicht sein ohne Schießleiter zu sein - wäre auch kompletter Blödsinn und gesetzlich nicht gefordert! Oder ist z.B. beim DSB jede Aufsicht auch Schießsportleiter?
  10. stimmt! Habe ich auch nur geschrieben, damit die Angehörigen anderer Verbände nicht noch weiter verwirrt werden
  11. ach? Tatsächlich? Nach einigen Beiträgen hier dürfte er das nicht weil er keinen "Lehrgang als Standaufsicht" hat! Oder zählt vielleicht doch nur die Sachkunde i.S. des WaffG?
  12. Im Prinzip richtig! Dann müssten aber in der StO die Voraussetzungen eindeutig aufgeführt sein. Das wiederum würde bedeuten, dass eine Aufsichtsperson theoretisch nur die Zulassung für einen bestimmten Stand hätte. Selbst im DSB gibt es nicht die Standordnung, weil immer wieder einzelne Vereine davon abweichen. Würde bedeuten, dass du dir jede StO vorher ansehen müsstest. Ich verstehe nicht, warum es einige Verbände komplizierter machen als es ist. Leider sehen es einige Verbände eher ein wenig verkniffen oder als Gelddruckmaschine. Ich habe einen Aufsichtsschein des BDMP (ohne Lehrgang!) und bin im BDMP außerdem Schießsportleiter. Wenn das vom BDS (außer IPSC), DSU, DSB usw nicht anerkannt wird, ist mir das im Prinzip wurscht. Dann mache ich da eben keine Aufsicht, was u.U. ja auch dazu führen könnte, dass Schützen dieser Verbände nicht schießen könnten.
  13. verstehe ich nicht. Mir ist egal welchen Lehrgang die Aufsicht bei welchem Verband gemacht hat und welchen nicht. Was macht übrigens ein Büchsenmacher, der in keinem Verband ist und allein auf dem Stand Probeschüsse abgeben will?
  14. das ist ein URALTENTWURF, der nie beschlossen wurde und mittlerweile schon eine dutzend Mal geändert wurde. Es gibt derzeit keine gültige WaffVwV für das WaffG! Der von dir zitierte § 27 (7) Nr. 1 enthält lediglich die Ermächtigung für das BMI, Verordnungen über die Anforderungen an Aufsichtspersonal zu erlassen. Das BMI hat aber bis auf die AWaffV kein VO erlassen und schon gar nicht über die Anforderungen an Aufsichtspersonal
  15. Ja. Die Meinung der Verbände interessiert mich nicht. Die wollen nur Geld machen. Ich kenne beim BDMP einen solchen Lehrgang nicht, dafür aber sehr wohl beim DSB, der dann auch gleich entsprechend Geld kostet. Und bitte nicht verwechseln mit Schießleiter oder ähnlichem. Aufsichtsperson ist einfach nur jemand, der darauf achtet, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
  16. ähh, Moment! §27 Abs. 7 Nr. 1 bezieht sich auf die Beaufsichtigung von Minderjährigen und hat insofern nichts mit der Ausgangsfrage des TE zu tun. Und von welcher WaffVwV sprichst du? Ich kenne nur den § 11 der AWaffV und der bezieht sich eher auf die Frage des TE, weil darin auch das alleinige Schießen geregelt ist. Seit wann braucht man zur Aufsicht ein bestimmte Qualifikation außer der Sachkunde? (wenn es nicht um Minderjährige geht) edit: lies dir auch noch mal den § 10, insbesondere Abs. 2 und 3 der AWaffV durch. Da ist genau beschrieben, welche Quzalifikation eine Aufsicht haben muss.
  17. Tauri

    Verfassungsbeschwerde

    oh Mann oh Mann! Schon wieder diese diffusen Andeutungen. Was ist für dich im Argen? Was sollen diese blödsinnigen Äußerungen? Hast du überhaupt eine Ahnung, was eine Verfassungsklage bedeutet und wieviel eine entsprechende Anwalts-Stunde kostet? Weißt du, wie das BVG arbeitet?
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