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Janzfan

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Alle Inhalte von Janzfan

  1. Soviel halt zu willkürlichen SB-Aussagen, selbst auf dem selben Amt. Hatte aber keine Bedeutung (mehr).
  2. (Das "nicht" ist zuviel ?) (Hatte irgendwann mal eine ähnliche Frage hier gestellt.) Berliner Behörde vor ein paar Jahren zu einer "geleerten Gelben": "Innerhalb 12 Mo sollten Sie..." (Sonst Karte abgeben). (Wie die das aktuell sehen, k. A..) Es wurde dann eine einfache, gebrauchte billige 22er Brünner Kipplaufpistole & fertig war der Lack. (Schoss sich auch gut; gab aber auch diese irgendwann wieder weiter & verzichte wohl endgültig auf die Gelbe. & das schon länger vor der 10er Begrenzung.)
  3. ist (& bleibt hoffentlich...) nun mal das Zauberwort.
  4. Berlin dito
  5. Na da bin ich bei der zukünftigen Prüferei aber gespannt...
  6. & bei Waffen mit Wechselsystemen: Müssen Schießnachweise im befürworteten Kaliber erfolgen, oder genügt auch hierfür das kleinste Kaliber (es bleibt ja die "eine eigene Waffe")...
  7. Also einen Revolver .500 S&W & einen Solchen .22 lfb (Grundkontingent, keine weiteren KW auf Grün) vorhanden & es soll für die Fünfjahresprüfung das Schießen die letzten zwei Jahre lang nur mit dem KK-Rev. genügen ?
  8. Welcome back; oder wohl eher danke fürs kurze Lebenszeichen. & weiterhin die besten Wünsche auf Deinem Weg !
  9. Jo; manch Einer bleibt unbestechlich seinen Prinzipen treu. & Gesetze können auch nicht geldlich umgangen werden (hierzulande zumindest in unserem Bereich nicht). Klappt halt nicht immer.
  10. Auf seine Leistungen beziehe ich mich u. A. ja auch. (Also kann er es auch weiterhin anbieten. Ob er jedoch neben den Einschüssigen auch mehrschüssige Wildcat-KW macht, ist mir nicht bekannt.) Oder als mehrschüssige Pistole etwa die (hoffentlich immer noch möglichen) Arbeiten vom DUKE, der DE-WL .440 Cor-Bon (aktuell .429 DE ?) herrichten konnte. UngeCIPte Exoten wie 9mm Dillon, .357 GWM, .357 B&D, oder. 44 AMP für 1911er, Grizzly, AMP, DE & Rev. gibts ja bei Forennutzern auch noch. Nur beim favorisierten Revolverfabrikanten biss ich bisher auf Granit. (Leider trat dort auch noch ein anderes waffenrechtliches Problem auf & eine einzigartige Innovation ist teilweise gescheitert; somit hatten sich dort somit auch meine Wildcat-Motivation erledigt.) Aber schön, das Jemand mit solchen Sachen beschäftigt.
  11. Ok, ist also gesetzlich nicht ausgeschlossen. Ist immer schön, wenn Jeder was anderes sagt.
  12. Hallo, las hier vor nicht langer Zeit noch von einem Herteller, der seine (KW-) Produkte mit Wildcats beschossen hatte. Ein anderer Produzent beschießt nur, was in der CIP steht. Seit wann ist ggf. kein Wildcatbeschuss (KW-Kal.) mehr möglich; gibts dazu einen Gesetzestext ?
  13. Bitte ruhig mal sowas benennen, oder verlinken; informieren kostet nix.
  14. Schweizer Tradition kann nicht falsch sein.
  15. 50 m/2 Stehhöhe sollte schon sein
  16. So wie damals in der Werbung "Ich bin zwei Öltanks" ?
  17. Suche zeigt nix, also los: Anbieter privater Schutzanlagen werden angebl. überrannt, bis hoffentlich der Run wieder vorbei ist. Achtung, das soll hier keine für & Wider-Debatte, oder Panikmache sein; bin bekanntermaßen eher technisch interessiert. Hatte hier irgendwo auch andere Themen & Posts übers Bauen für Sicherheitsfreaks eingebracht; jedoch nur unter Gesichtspunkten wie Einbruchsprävention, Brand- & Wetterschutz. Nun werden jedoch ganz andere verdrängte, oder verlachte Konzepte ausgekramt ? Somit stellt sich für mich nur eine Frage: Was ist baurechtlich ein Wohnhaus ? Ein Erdhaus in Kombination mit einer Zivilschutzanlage; also ein erdgedeckter, nur wenig aus dem Erdreich herausragender Bunker mit "vorgelagerten Fensterbereichen" außerhalb eigentlichem, vollständigen Schutzbereich (Mindestfensterfläche) ? Wohl aber bestimmt keine komplett unterirdische Anlage mit Zugang über Gartenhaus / Geräteschuppen / Garage OHNE weiteres normale Wohngebäude auf dem Grundstück. Einen nach solchen militärischen Normen vollwertigen "Hochbunker" dürften sich selbst Reiche nicht einfach mal so hinstellen; somit bleiben eher die billigeren "Erdoptionen" übrig. Es geht also um dauerhaftes Wohnen in einer solchen Anlage & wie lange muß man im Ernstfall darin leben ? (Ich hatte den Rattenfänger ja nicht provoziert...)
  18. Tun sie doch ! & "verbessern" sich stets mit der (jedesmal aufs Neue) vom Wähler legitimierten Planerfüllung.
  19. SV-Recht steht ! Aber bitte hier keine SV-Themen. Verschaffe mir halt baulich lediglich genug Zeit; also nix im Schlaf erschlagen lassen. Das muß genügen. Wer hierzulande "König" ist, brauchen wir auch nicht zu erwähnen. Ist denn hier Jemand in der Position, was zu fordern ? Wäre mir neu.
  20. Also wenn eine (ungeladene) Waffe vom Tisch auf meinen Fuß fällt, könnte sie für einen Zeh tödlich sein; günstigstenfalls nur sehr schmerzhaft. Rede keine mehrheitlichen Meinungen weg; gebe aber auch nicht nach. & das nicht mal um meinetwegen; sondern für den Spaß Anderer. Wann lade ich denn nun wohl meine Waffe ? Im (baulich) vorgesorgten Zeitfenster !
  21. Oder die haben einfach nur Freude an solchen an sich völlig harmlosen, unbelebten Gegenständen...
  22. Danke. So lange Rechte vorhanden sind; werden sie gefälligst nach Möglichkeit auch wahrgenommen & basta !
  23. Oder die Griffstücke... Und, wann sind wir dann bei der Mengenbegrenzung von Wechselsystemen auf Grün... ?
  24. Wenn das immer noch genügt... Das meinte ich dann wohl eher; mußte es bislang nur nicht.
  25. Wiegesagt vor den entsprechenden Neuregelungen bevorzugt an Händler. Private Kaufverträge gabs in der Zeit auch.
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