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Janzfan

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  1. Jo; manch Einer bleibt unbestechlich seinen Prinzipen treu. & Gesetze können auch nicht geldlich umgangen werden (hierzulande zumindest in unserem Bereich nicht). Klappt halt nicht immer.
  2. Auf seine Leistungen beziehe ich mich u. A. ja auch. (Also kann er es auch weiterhin anbieten. Ob er jedoch neben den Einschüssigen auch mehrschüssige Wildcat-KW macht, ist mir nicht bekannt.) Oder als mehrschüssige Pistole etwa die (hoffentlich immer noch möglichen) Arbeiten vom DUKE, der DE-WL .440 Cor-Bon (aktuell .429 DE ?) herrichten konnte. UngeCIPte Exoten wie 9mm Dillon, .357 GWM, .357 B&D, oder. 44 AMP für 1911er, Grizzly, AMP, DE & Rev. gibts ja bei Forennutzern auch noch. Nur beim favorisierten Revolverfabrikanten biss ich bisher auf Granit. (Leider trat dort auch noch ein anderes waffenrechtliches Problem auf & eine einzigartige Innovation ist teilweise gescheitert; somit hatten sich dort somit auch meine Wildcat-Motivation erledigt.) Aber schön, das Jemand mit solchen Sachen beschäftigt.
  3. Ok, ist also gesetzlich nicht ausgeschlossen. Ist immer schön, wenn Jeder was anderes sagt.
  4. Hallo, las hier vor nicht langer Zeit noch von einem Herteller, der seine (KW-) Produkte mit Wildcats beschossen hatte. Ein anderer Produzent beschießt nur, was in der CIP steht. Seit wann ist ggf. kein Wildcatbeschuss (KW-Kal.) mehr möglich; gibts dazu einen Gesetzestext ?
  5. Bitte ruhig mal sowas benennen, oder verlinken; informieren kostet nix.
  6. Schweizer Tradition kann nicht falsch sein.
  7. 50 m/2 Stehhöhe sollte schon sein
  8. So wie damals in der Werbung "Ich bin zwei Öltanks" ?
  9. Suche zeigt nix, also los: Anbieter privater Schutzanlagen werden angebl. überrannt, bis hoffentlich der Run wieder vorbei ist. Achtung, das soll hier keine für & Wider-Debatte, oder Panikmache sein; bin bekanntermaßen eher technisch interessiert. Hatte hier irgendwo auch andere Themen & Posts übers Bauen für Sicherheitsfreaks eingebracht; jedoch nur unter Gesichtspunkten wie Einbruchsprävention, Brand- & Wetterschutz. Nun werden jedoch ganz andere verdrängte, oder verlachte Konzepte ausgekramt ? Somit stellt sich für mich nur eine Frage: Was ist baurechtlich ein Wohnhaus ? Ein Erdhaus in Kombination mit einer Zivilschutzanlage; also ein erdgedeckter, nur wenig aus dem Erdreich herausragender Bunker mit "vorgelagerten Fensterbereichen" außerhalb eigentlichem, vollständigen Schutzbereich (Mindestfensterfläche) ? Wohl aber bestimmt keine komplett unterirdische Anlage mit Zugang über Gartenhaus / Geräteschuppen / Garage OHNE weiteres normale Wohngebäude auf dem Grundstück. Einen nach solchen militärischen Normen vollwertigen "Hochbunker" dürften sich selbst Reiche nicht einfach mal so hinstellen; somit bleiben eher die billigeren "Erdoptionen" übrig. Es geht also um dauerhaftes Wohnen in einer solchen Anlage & wie lange muß man im Ernstfall darin leben ? (Ich hatte den Rattenfänger ja nicht provoziert...)
  10. Tun sie doch ! & "verbessern" sich stets mit der (jedesmal aufs Neue) vom Wähler legitimierten Planerfüllung.
  11. SV-Recht steht ! Aber bitte hier keine SV-Themen. Verschaffe mir halt baulich lediglich genug Zeit; also nix im Schlaf erschlagen lassen. Das muß genügen. Wer hierzulande "König" ist, brauchen wir auch nicht zu erwähnen. Ist denn hier Jemand in der Position, was zu fordern ? Wäre mir neu.
  12. Also wenn eine (ungeladene) Waffe vom Tisch auf meinen Fuß fällt, könnte sie für einen Zeh tödlich sein; günstigstenfalls nur sehr schmerzhaft. Rede keine mehrheitlichen Meinungen weg; gebe aber auch nicht nach. & das nicht mal um meinetwegen; sondern für den Spaß Anderer. Wann lade ich denn nun wohl meine Waffe ? Im (baulich) vorgesorgten Zeitfenster !
  13. Oder die haben einfach nur Freude an solchen an sich völlig harmlosen, unbelebten Gegenständen...
  14. Danke. So lange Rechte vorhanden sind; werden sie gefälligst nach Möglichkeit auch wahrgenommen & basta !
  15. Oder die Griffstücke... Und, wann sind wir dann bei der Mengenbegrenzung von Wechselsystemen auf Grün... ?
  16. Wenn das immer noch genügt... Das meinte ich dann wohl eher; mußte es bislang nur nicht.
  17. Wiegesagt vor den entsprechenden Neuregelungen bevorzugt an Händler. Private Kaufverträge gabs in der Zeit auch.
  18. sich Sachen kaufen kann, die er mag, kann (konnte) er es ! Wärs damals nach mir gegangen, wären es nicht nur eine (oder 2) TC Encore Pistolen (oder noch separate Griffstücke) mit WL, sondern für jedes Kal. eine ganze Waffe gewesen (da zum Wechseln zu faul). Wärs dazu gekommen, hätte ich mir dasselbe anhören müssen. Egal nun; mögen die verpönten "Sammler" so lange es geht Spaß an ihren Sachen haben !
  19. Habs in der Praxis nach neuem Gesetz nie gemacht & werde es wohl auch nie tun; kaufte & verkaufte aber auch früher (auch mit weniger Gewinn) immer bevorzugt an Händler. Ging jedenfalls davon aus, man müsse sich nun persönlich mit der Fremdbehörde kurzschließen; somit hätten die auch die Info geben müssen ? Oder läuft die Bestätigung vorab (vor Kauf) auf Anfrage über die eigene Behörde ? Ggf. bitte korrigieren.
  20. War dennoch immer noch rechtmäßig.
  21. Lasse dan "Wichtig-Like" trotzdem stehen; da Andere garantiert auch solches aussagen, ohne die Sachverhalte fremder WBKs näher zu kennen. Hauptsache erstmal spielverderben. Gibts eigentlich auch ein "Antiwaffenforum" für LWB, denen immer wieder so der Hafer sticht ?
  22. Also somit selbst die Behörde des Privatverkäufers kontaktieren !
  23. Reine Niedertracht. & sich selbst in einem Waffenforum Neid & Missgunst sicher sein können.
  24. Da weder Jäger, noch als Schütze LW: Verzichte; somit sollen Andere so viel davon haben, wie sie wollen ! Gibt es; von Letzteren jedoch mehr.
  25. Krüppelrente & gut is. Zahlen tust trotzdem genug zurück.
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