Ja, das jeder (auch SB) eine Meinung haben darf :-)
Meine Meinung:
Siehe AWaffV: § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.
Tresor im Wohnmobil wäre für mich unter "sonstige erforderliche Vorkehrungen" einzuordnen, somit also ok. Insbesondere, wenn man ja im mobilen Heim schläft und die "angemessene Aufsicht" zur typischen Einbrecherzeit gewährleistet ist.