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Steam

WO Silber
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Beiträge von Steam

  1. Am 4.1.2018 um 18:47 schrieb Jacko5000:

     Sprich lieber ein AA-Garmin mit "altmodisch, karte von sd" welches GPS+Glonass kann als irgend ein smartfone tinnef-maps-online-scheiss.

     

    Jedes Smartphone kann Offline-Maps mit GPS...man muss ja nicht Google Maps oder das Apple-pendant dazu nutzen. Ich nutze zum Bleistift die App Maps.Me....da muss/kann man sich das kartenmaterial komplett vorab auf SD-Karte knallen und dann Netzunabhängig navigieren.

  2. vor 16 Minuten schrieb lastunas:

     grüssen tut oben Keiner obwohl man direkt am Personal vorbeiläuft, denke die wissen dass keiner was kauft.

     

    U

     

    Frankonia ist eben wie BMW ....Kleider machen Leute...Ich bin noch nicht in allzuviel Fillialen gewesen : Stuttgart,Erfurt und Berlin - in beiden ersteren bin ich immer Nett und zuvorkommend behandelt worden - für Berlin hat mir die Rolex am Handgelenk gefehlt :021:

     

  3. vor 8 Stunden schrieb Jacko5000:

     

     Und wirst wohl knappe 2000km mit einem kleinen Diesel hinbekommen.

    Naja, das ist etwas hoch gegriffen...leider wird der Tankinhalt parallel zum Verbrauch gesenkt. :keule:  Ich bin unlängst den VW Golf Variant 2.0TDI der neuesten Generation gefahren....da war bei moderatem Autobahnverkehr (ca.140 Km/h Tempomat) auch 6,5 Liter drin...

    Mein Ssangyong Korando 2,2 Diesel nimmt 8 Liter in der Stadt das ist OK für mich.

     

    LG :Steam

  4. Hast du´s gut...meine letzte Verlängerung hat sagenhafte 8 Monate gedauert - nur weil die Kasper hier in Thüringen zu (XXX) sind, sich mit der seinerzeit ausstellenden Behörde (Stuttgart) kurzzuschließen und obwohl ich mich fast 4 Jahre vor der Verlängerung ordnungsgemäß bei der Behörde hier angemeldet habe - die Bearbeitungszeit wurde natürlich NICHT gutgeschrieben sondern fehlt mir jetzt...sozusagen.

  5. vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    . Der Verband hat auch für die Zweitwaffen Bedürfnisbescheinigungen ausgestellt. Insofern MUSS die Berliner Waffenbehörde auch für diese ein Bedürfnis zum sportlichen schießen anerkennen.

    Wenn der Antragsteller aber schon eine Waffe für die beantragte Disziplin hat , darf der Verband hier eigendlich nicht ohne weiteres das Bedürfnis bestätigen...solche Versuche,wie hier im Trööt können ganz leicht auch mal nach hinten los gehen (für den Verband).

     

  6. So sieht das ganze dann wohl in größerem Maßstab aus...wenn ich google anwerfe,finde ich halt ausschließlich Firmen in USA oder Asien( Phillipinen) ,die so etwas zu vernünftigen Preisen anbieten. :traurig_16:

  7. vor 49 Minuten schrieb thomas01:


    Ich habe nicht geschrieben das ich dafür CNC brauche,

    thomas01...lass es, einige hier meinen nur Sie (als Büma?) sind in der Lage eine Waffe zu bauen...wer Ahnung und Zugang zu den entsprechenden Maschinen und sich schon mal die Blueprints eines klapprigen 1911ers angeschaut hat ,weiß,wie simpel es ist - zumindest alle Grobteile auf einer vernünftigen CNC-Maschine zu fertigen ...lediglich der Lauf benötigt etwas mehr Planung....aber auch dafür würde sich eine Lösung finden. Aber wie schon geschrieben wurde...wir wollen ja niemanden auf dumme Gedanken bringen.

     

    Und nein - ich würde nienicht illegal eine Puffe bauen...mir reicht zu wissen,das ich es könnte:victory:

     

    LG.Steam

  8. vor 20 Stunden schrieb Sigges:

    Und wo in der SpoO soll das bitte schön stehen?

     

    Unter Punkt 0.2 steht das so NICHT.

     

    Da steht:

     

    Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn

     

    die Sicherheitsvorrichtung eingeführt ist, bzw. sich bei Feuerwaffen keine Patrone in der Waffe befindet,

     

    "Bzw." bedeutet nach meinem Verständnis NICHT "und".

     

    Gruß

     

    Sigges

     

     

     

     

    Ja, so hab ich auch erst argumentiert.... leider hat der DSB die Sportordnung extrem verschlimmbessert und die Sicherheitsbestimmungen für doofe LG´s auch auf Feuerwaffen ausgeweitet :pissed:

    Der von dir gesuchte Passus ist nun direkt bei den Pistolendisziplinen verewigt:

    Zitat

    2.3.1 Sicherheit – Laden und Entladen
    Das Sportgerät darf erst geladen werden, wenn der Schießleiter das Kommando LADEN gegeben hat.
    Der Schütze hat innerhalb einer Minute Magazin, Pistole oder Revolver, mit der vorgeschriebenen Anzahl
    von Patronen zu laden und schussbereit zu sein.
    Der Schießleiter oder die Aufsicht können die Anzahl der geladenen Patronen überprüfen.
    Wenn ein Schütze seine Pistole mit mehr als fünf Patronen lädt oder mehr als ein Magazin füllt, wird er
    disqualifiziert (außer Finale).
    Nach Beendigung der Serie muss sich der Schütze davon überzeugen, dass die Pistole oder der Revolver
    entladen ist. Bei Revolvern sind die leeren Hülsen aus der Trommel zu entfernen, bei Pistolen ist das
    Magazin herauszunehmen. Die Sportgeräte sind mit offenem Verschluss bzw. ausgeschwenkter Trommel
    (wenn möglich) und mit Laufrichtung zur Scheibe auf die Ablage niederzulegen. Bei Nichtbefolgen wird
    der Schütze disqualifiziert (Rote Karte). Die Waffe darf nur abgelegt werden, wenn die Sicherheitsvorrichtung
    eingeführt ist.

    Nachdem das Kommando „Entladen“ am Ende der Probe-/oder Wettkampfserie gegeben wurde,muss
    eine Pause von einer (1) Minute erfolgen, bevor die Standaufsicht das Komando „Laden“ gibt, um die
    nächste Serie zu starten.

     

  9. Gerade eben schrieb heletz:

     

    Nun, es hat sich ja herausgestellt, daß er eben doch kein Reichsbürger ist.

     

     

    Trotzdem hat eben diese Unterschrift zu einer überwachung durch den Verfassungsschutz geführt und zusammen mit anderen kleinigkeiten hat man ihm dann (rechtswidrig) die WBK´n entzogen - den Jahrelangen Rechtsstreit auf zunächst eigene Kosten gabs dann noch obendrauf...im übrigen mussten die Betroffenen nach dem obsiegen vor Gericht ein zweites mal klagen ,weil die Behörden sich geweigert haben die Kosten der Kläger zu tragen (O-Ton: Einen so guten/teueren Anwalt hätten sie sich nicht nehmen müssen)

  10. Zum Nordhäuser Reichi hat sich die Polizei nun vollkommen entblödet:

     

    http://nordhausen.otz.de/web/nordhausen/startseite/detail/-/specific/Arsenal-eines-Waffennarrs-Polizei-findet-in-Nordhausen-5000-Schuss-Munition-und-1855748771

     

    Zitat

    14 Langwaffen, zwei Pistolen, zwei Revolver, 5000 Schuss Munition, 3,5 Kilogramm Schwarzpulver: Ein privates Waffenarsenal präsentiert die Nordhäuser Landespolizeiinspektion am Mittwochnachmittag in ihren Räumen. Zwei ebenfalls beschlagnahmte Kanonen – eine davon selbst gegossen – waren zu schwer, die Polizei ließ diese durch das Unternehmen Tauber aus Nohra abtransportieren.

     

    Was Grabs zudem schildert, ist kaum vorstellbar: Mitten im Ort, auf einem Grundstück direkt an der Hauptdurchgangsstraße, hat der 64-Jährige in einer Scheune einen provisorischen Schießstand eingerichtet, auf dem Hinweisen zufolge auch mit großkalibrigen Waffen geschossen worden sein könnte. Munition habe frei zugänglich auf Tischen herum gelegen. "Der Schießstand entspricht in keinster Weise der waffenrechtlichen Erlaubnis", so der Chef der Nordhäuser Kriminalpolizei.

    Und noch:

    Zitat

    Der 64-Jährige war der Waffenbehörde des Landratsamts bekannt, war dort als Sportschütze registriert. Angesichts der waffenrechtlichen Erlaubnis sei der Besitz von zwölf der Langwaffen legal gewesen, ebenso der dreier Kurzwaffen.

    Allerdings fand die Polizei beim Beschuldigten auch eine Maschinenpistole, die dem Anschein nach eine Kriegswaffe sein könnte und deshalb unter das Waffenbesitzverbot fällt. "Hochgradig illegal" sei es auch gewesen, Kanonengeschosse selbst zu gießen, so Grabs. 16 von diesen fand man ebenfalls auf dem Grundstück. Nicht zuletzt könnten zwei, bei einem mit dem 64-Jährigen befreundeten 34-Jährigen in Nohra beschlagnahmten Langwaffen illegal sein, sollten sie keine schussunfähigen Dekowaffen sein. Spezialisten des Landeskriminalamts werden sie nun begutachten.

    "Das ist das Arsenal eines Mannes, den man als Waffennarr bezeichnen kann",

    Devotionalien,angemeldete Sportwaffen etwas Dekoschrott und sagenhafte 5000 Murmeln...:lol: mal sehen,was da am ende noch übrig bleibt (die angeblich gehisste "Reichskriegsflagge" und ein illegaler Schießstand?)

  11. Leute - Das Thema haben wir doch schon von vorne bis hinten hier im Forum durchgekaut! Das Zauberwort heist "Hausrecht" ! Wenn ich mir also als Aufsicht irgendwas vorzeigen lassen will und ein mir unbekannter Gast weigert sich ,ist´s halt essig mit schießen. Vom Kopieren irgendwelcher Personalausweise halte ich hingegen nichts! 

    Andererseits ist HBM´s Beitrag sehr richtig : Die Aufsicht ist auf jeden Fall dran,wenn rauskommt,das man z.B. Minderjährige hat mit GK schießen lassen oder jemand mit illegaler Waffe (ersteren fall kenne Ich persönlich - hatten wir hier auch als Thema im Forum: Investigativer besuch des MDR auf einem Schießstand im thüringischen Meuselwitz....die Aufsicht hat bis heute ihre WBK nicht wieder!)

    http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/4801-DSB-Stellungnahme-zum-MDR-Beitrag-So-leicht-kommen-Kinder-an-Waffen/

  12. vor 4 Stunden schrieb SDASS_Nico:

    In der Industrie ist das aber nicht nen rentner, der keine Ahnung hat und den Arbeiter vollabert.

     

     

    Es ist aber schon nervig als Werkzeugmechaniker hinterher dn Pfusch des Büchsenmachers ansehen zu müssen - in dem Wissen,das man es besser machen kann aber leider nicht darf. Selbst bekannte Tuner liefern zuweil völligen Schrott ab...seit ein solcher ansonsten ganz netter Kamerad meiner Schmeisser ein V22-Wechselsystem eingepasst hat ,verzichte ich auf derlei Dienstleistungen dankend....

     

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