kulli
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Beiträge von kulli
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Laut dem VG Braunschweig bei Jägern bei mehr als 15 Langwaffen.
Könntest du vielleicht bitte mal kurz zusammenfassen was für Waffen -Typen und Kaliber das waren?
Waren das 15 Waffen in einem Kaliber?
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In der NJW werden sie schon drin sein.
Ansonsten kannst Du Dich ja hier beteiligen.
Als nicht Beck-Abbonement nur 6 Wochen lang Zugriff auf Nachrichten. Ich kann auch die Gerichte anmailen, nur hätten mich die Urteile zeitnah interessiert und nicht erst in 2 Wochen.
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Entsprechende Entscheidungen gegen hortende Jäger gab es schon lange vor diesem Urteil, siehe VG Karlsruhe vom 24.10.2008, 1 K 2081/08 und VG Braunschweig vom 20.08.2010, 5 B 135/10
ich kann die Urteile bei open Jur nicht finden.... kann die vll. jmd. hier mal uploaden?
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Macht die Sache bei berKontrolle bei ihm auch nicht besser......
zunächst kann ein legaler Erwerb in einem Bundesland nicht in einem anderen Bundesland strafbar sein. Noch dazu es ein Schreiben des Innenministeriums gibt der den Verkauf erlaubt. 9mm ist schließlich auch ein gebräuchliches Langwaffenkaliber.
Wenn er dies nicht ausdiskutieren möchte kann er ja einen Halbautomaten in 9mm kaufen.
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Guckt man sich den Bestand an, so sind bereits 33 Waffen und Läufe bedürfnisfrei erworben worden. Der Rest ist aber auch viel Gerödel, welche er vielleicht von Erben aus dem Bekanntenkreis zusammengetragen hat.
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Bayern
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Luxemburg wäre illegal. Nein du bleibst schon in Deutschland!Du spielst sicher auf Luxenburg an, beschaffen ist nicht das Problem, aber bei einem Besuch vom der Waffenbehörde wird es dann zu einem Problem.
Bis bald
Marcus
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Hallo, ne ist noch eine, die Kanonendonner gehört hat, Baujahr 42 im Frühjahr bei Walther.
Erwerbsberechtigung für 9 Para habe ich nicht, könnte sie aber immer zum sofortigen verschießen auf dem Stand kaufen.
Wenn es ja eine Chance auf ein WS gibt, kann ich ja mal bei meiner Kreisverwaltung nachfragen.
Bis bald
Marcus
9 mm Muniton kannst Du ab schon 150 Km vom Westerwald aus auf JJS kaufen!!
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Ich habe es geschaut. Die Reportage war erstaunlich wenig reisserisch aber die komische Ueberleitung zum Taxifahrer kam mit etwas komisch vor. Schade um die gegen Schluss gezeigte Luger 08 (hatte ne spezielle Plakette auf der Griffschale drauf) die nun wohl eingeschmolzen und nun zur Eisenbahnschiene wird.
ich hätte auch weinen können........
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Nun, imho hast mit der Aussage auch das WS verbaut....wozu brauchst das, wenn es eh beseres gibt?
Tja weil er vll. ohne zusätzliches Bedüfnis gerne 5 verschiedene Kurzwaffen schießen möchte.........who cares.....!!
ich würde Dir entsprechen schonende Munition in 9 Para empfehlen. z.B.die Lapua 8g 320m/s die für die P 08 empfphlen wird.... dürfte ja auch für die P 38 passen.
Zusatzfrage: wie ist das denn bei Altbesitz, dürfte er dann ein Wechselsystem erwerben, also hätte sein Vater vor 5 Jahren als Altbesitzer ein WS erwerben dürfen?
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Wie lange sind denn die tilgungsfristen in der Schweiz für zu schnelles fahren. ? Da ist es in Deutschland ja sogar mal liberaler als in der Schweiz. Paar mal zu schnell und deswegen keine Waffen erwerben. Soweit sind wir hier zum Glück noch nicht!
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Nein es wird abgewartet was die nächste Stufe der bereits anhängigen Klagen aus Arnsberg und Köln bringt.
Gibt es denn schon einen Termin in Münster? Noch in diesem Jahr?
Ist ja auch erst 2 1/2 Jahre her das ich Klage eingereicht habe.
Es ist also alles offen... Die Richterin betonte auch keine Tendenz zu geben und damit war Ende.
Es war keine Verhandlung, sondern eine nicht öffentliche Erörterung.
Gibt es denn schon einen Termin für Münster? In diesem Jahr?
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nö, vielleicht sieht so nur DEINE Realität.....
wer als Jäger mehr als 2 KW braucht, sprich ein Bedürfnis dafür hat, und die dennoch nicht bekommt.......hat evtl. nicht die notwendigen Kenntnisse, wie er seinen Bedarf argumentativ untermauert.....oder nicht den Willen das auch durchzuziehen....
rechtlich ist das möglich, man muss das halt auch durchziehen können und wollen. ich kenne einige Jäger die 3 oder mehr als 3 KW auf jagdliches Bedürfnis haben!
Das mag bei dir im ländle so sein. Das ging vor 10 Jahren auch sicher noch gut. Ich kenne auch viele Jäger mit 3+4. Nur ist da der Eintrag schon einige Zeit her oder es ist eine nettes Bundesland. Auch die Gerichte entscheiden gegen die dritte Kurzwaffe
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ja und?...... wer ein Bedürfnis HAT und dies auch glaubhaft machen kann gegenüber seiner Behörde, der bekommt auch einen dritte, oder vierte, oder fünfte.....und das ist vom Bundesland realtiv unabhängig, sondern eher vom Aufwand und vom eigenen Willen!
Komm mal in der Realität an! Fallenjagd? Nutze doch Schrot aus der Kurzwaffe oder Kauf dir ein WS in 22 lfb. So sieht die Realität aus!
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Jägern wird ein "Grundbedürfnis" von 2 KW zuerkannt. Für jede weitere Waffe ist ein Bedürfnis zu begründen. am bekanntesten sind da die KK-Fallenjagdwaffe oder auch Wettkampfwaffen für das jagdsportliche Schießen.
Je nach Bundesland wünsche ich schon viel Spaß dabei eine dritte oder vierte kurzwaffe zu bekommen!
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Revolver im Kaliber .357Mag .
Wechseltrommel 9mmLuger
Also ich vermute, dass die Wechsel Trommel bei der Behörde schon als Trommel zum Revolver gezählt worden ist. 9mm ist gleich 357mag bzw sogar 1/10 mm kleiner. Ich denke nicht, dass dein 2 Eintrag " verbraucht" worden ist. Einfach Antrag auf die 2 te Kurzwaffe bei der Behörde abgeben
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Kommt drauf an ob die Wechsel Trommel kalibergleich, kleiner oder Kaliber größer ist. Bitte mal die Kaliber nennen und am besten gleich den Waffentyp
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Nein, das wurde da auch direkt abgehandelt... Die unendliche Geschichte geht erst vor dem OVG Münster weiter
Also wurde die Klage über Aufhebung der 2 Schuß-Beschränkung von den Richtern abgewiesen(haben die das auch begründet?) oder fühlten die sich nicht qualifiziert das zu entscheiden und haben nach oben deligiert?
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Ja und von der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Seine technischen Kenntnisse würde ich nicht anzweifeln.
Ob eine Verbrecherbande mit Störsender und Spektrumanalyser anrückt und das zwei rote Blitzer nötig sind glaube ich weniger.
Ich könnte dann auch direkt einen Zettel an das Haus kleben: Hier gibt es was zu holen.
Du bist doch im August noch mal vor Gericht?!
wünsche Dir viel Erfolg für den 2 Schuß Fall!
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Du könntest dir auch eine neue p 226 mit der gleichen Seriennummer bei SIG sauer bestellen. Und dann einfach tauschen.
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Der rechten Märchenstunde sollte er aber auch nicht beitreten.
Die Welt besteht nicht nur aus schwarz und weiß, es gibt viele Grautöne! Manche Menschen sind so, manche eben anders.
Wer die Wahrheit berichtet ist in der BRD also direkt rechts. Oh man ist ja schlimmer als ich dachte!
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lustige Geschichte am Rande.....
die erwähnte Volksgruppe aus Rumänien will aber oftmals in Blechhütten wohnen. Die haben im Nachbarort einen kompletten Sozialbau zur Nutzung bekommen. Einen Tag nach dem Einzug waren im gesamten Gebäude alle Türen weg. Verkauft......! und in den Räumlichkeiten wurden auch Ziegen und Hühner gehalten.
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Thema ist in AT total bedeutungslos. Der BZÖ Politiker kann scheinbar nicht mal Gesetze lesen. Ich kann mir doch jetzt schon 2 Kat-B Waffen zur Haus- und Hofverteidigung kaufen. sinnloses Ansuchen
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Pfeffersprays sind ohne Altersbeschränkung zur Tierabwehr frei erwerbbar. Ob das Tier dann 4 oder 2 Beine hat ist dann egal. Da muss aber dann auch schon Notwehr vorliegen. Ein dummer Spruch über einen tollen Po rechtfertig noch nicht den Einsatz von Pfefferspay.
Verwaltungsgericht verbietet 142. Waffe auf WBK gelb - in der Begründung volle Breitseite gegen den legalen Waffenbesitz
in Waffenrecht
Geschrieben
Man sieht, dass du nur in der Theorie lebst! Was machst Du denn, wenn Du im in einem Landkreis wohnst, wo sich der Behördenleiter damit brüstet schon seit 10 Jahren keine rote WBK mehr vergeben zu haben. Hast Du dann immer noch Deine Meinung!? Oder Dir die Waffenbehörde so hohe Auflagen bezüglich der Aufbewahrung macht, dass Du das ganze bautechnisch gar nicht umsetzen kannst?