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kulli

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Beiträge von kulli

  1. Würde ich persönlich mich nicht unbedingt drauf verlassen. Auf den ersten Blick erkennt man das auch nicht unbedingt, und eine kleine Laufbohrung kann auch z.B. KK sein.

    Meine Mutter dachte auch es wäre eine softair als ich ihr mein neues ar-15 gezeigt habe. Ja junge das ist aber ein kleiner Lauf........
  2. Vollkommen richtig, aber der Trafikant hatte einen Waffenpass, keine WBK, sodass er den Revolver in der Trafik halten konnte. Den Pass bekommt man in Wien heute wohl kaum mehr. Daher werden andere Geschäftsleute in Wien eben nur Pech haben. Abgesehen davon hat der Betroffenheitssender ORF sich damals einen abgemüht, dem Anwalt des Trafkikanten herauszulocken, dass der Trafikant doch "ein bissi" schuld ist, weil ja der arme Rumäne nur eine Platzpatronenpistole führte. Will sagen, rosig ist die Situation in Wien auch nicht, vor allem wenn man die zunehmenden Messerstechereien bedenkt.

    Der Trafikant in Wien hatte keinen WP. Die WBK ist für das Führen in der Trafik auch vollkommen ausreichend und Bereithaltung zur Selbstverteidigung ist ja der einzige Bedürfnisgrund ohne wenn und aber.

  3. Meines Wissens ging es bei der geklauten Pistole aus dem Kofferraum in der Tiefgarage um einen Hamburger Steuerberater/Rechtsanwalt. Das Parkhaus war nicht Öffentlich so Waffe kam weg, Pappen wurden eingezogen....

    Mein Tipp für dich ist ein ar 15. Low er ist kein waffenrechtlich relevantes teil und verbleibt im auto. Den Lauf und Verschluss nimmst du mit ins Büro...... Sport Tasche;-)

  4. Mag sein, aber Eintragungen wie "WS XYZ zu lfd. Nr.X" ist mit dem NWR und seinen örtlichen Waffenverwaltungssoftwaren (deutsches Englisch ;-)

    nicht mehr möglich, da steht dann in der WBK nur noch "Wechselsystem".

    Am Anfang war es noch beknackter, weil die Programme teilweise nicht gecheckt haben, dass es bsw. ein Wechselsystem ist und dann statt dem Wechselsystem die Art des dazugehörigen Grundeintrages - bsw. "halbautomatische Pistole" - geschrieben haben. Da war das Chaos perfekt.

    Ein Wechselsystem wird aber nicht von der Behörde nach NWR eingetragen sondern durch den Waffenhändler. Privaterwerb mal außen vor. und selbst dann hat die Behörde immer noch die Möglichkeit handschriftlich zu NWR zu ergänzen.

  5. Und mit der Einstellung macht ihr euch den Rückhalt in der Gesellschaft kaputt. Ihr wollt ein elitärer Club sein der den größeren teil der Freizeit auf dem Schießstand verbringt. Gelegenheitsschützen sind euch, abgesehen von den waffenrechtlichen Hürden, nicht recht. Zumindest sollen die dann keine eigenen Waffen haben.

    Ich hab mir, wie viele freunden von mir mit 18 zunächst mal eine ak-47 geradezug und eine bockflinte gekauft. Da wurde dann einfach alle paar Monate mit geschossen. Just for fun. Und wenn Frauen, ski fahren oder anderes interessanter war auch nicht. Dann mit 21 noch 2 kat b fur sv gekauft und die werden jetzt halt immer mal wieder auf den stand genommen. Nach Lust und Laune. Und selbst die Freunde die nur eine kat d im Schrank stehen haben sind mit im Boot. Und das Boot fehlt euch in Deutschland!

  6. Gegen Behördenwillkür und Sachbearbeiterherrlichkeit kann man verwaltungsgerichtlich vorgehen.

    Das ist kein Grund, eine Sportschützen-WBK zum Sammeln zu mißbrauchen.

    Viel Spaß dabei! Mhhh..... warum weiß ich schon vorher, dass Du unterliegen wirst oder halt so lange durch die Instanzen musst bist Du keine Lust mehr am Sammeln hast!

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