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kulli

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Beiträge von kulli

  1. Oder für jeden Hinterbänkler in Berlin oder jedem beliebigen Landtag?

    Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass jedes MDL auch nur ansatzweise eine Ersatzbescheinigung erhält. Aber ich lerne natürlich nicht aus! Ich weiß nur das unter anderem Mitarbeiter im Justizministerium größte Schwierigkeiten eine Ersatzbescheinigung zu erhalten bzw. sie dann letztendlich auch nicht bekommen haben.

    Für den Bundestag schon eher!

  2. Richtig Alzi. Das Bedürfnis wurde für die Grundwaffe nachgewiesen. Nicht aber für das Wechselsystem, welches sich auf die erlaubnisfreie Erwerbsberechtigung aus der Anlage zum WaffG stützt.

    Hinsichtlich deiner Aussage, dass das Wechselsystem keine seperate Waffe sei, würde ich dich gerne in Bezug auf Anlage 1 zum WaffG dahingehend verbessern, dass auch ein Wechselsystem als eigenständige Waffe einzuordnen ist. Da man also von einer gesonderten Waffe spricht, ist auch von einer gesonderten Munitionserwerbsberechtigung auszugehen. Nicht umsonst belegt Wechselsystem eine eigene Spalte in deiner WBK. Wäre dem so wie du sagst (dass es eine Ergänzung ist), könnte man die Grundwaffe sowie das Wechselsystem in eine Spalte eintragen. Da ist aber nicht zulässig. Das Gleiche ist es mit Schalldämpfern. Auch diese bekommen eine gesonderte Eintragung. Sind diese für die auch nur eine "Ergänzungen zur Waffe"... ? ;-)

    zu der Frage, ob der Schalldämpfer eine Ergänzung zur Grundwaffe ist:

    Kommt drauf an! sollte dort stehen z.b. Schalldämpfer B&T 308. zu laufender Nr 5. dann ist er für diese Waffe bestimmt. könnte also unter strenger Auslegung nur mit dieser Waffe Verwendung finden.

    Sollte er nur so eingetragen sein als Schalldämpfer B&T 308. so könnte man ihn mit mehreren verschiedenen Langwaffen im Kaliber 308. nutzen.

  3. Streng gelesen wüsste ich auch nicht, womit sich ein Bedürfnis der Munition für ein WS automatisch herleiten lässt. Daher hat der SB vom Grundsatz durchaus leider recht, auch wenn das kleinlich ist.

    Jedoch mit einem gesonderten Bedürfnis als solches sehe ich Probleme. Denn formell muss ein Verband das Bedürfnis für eine Waffe bestätigen. Mit Munition hat er eigentlich nichts zu tun, Eine formlose Bestätigung über die Möglichkeit bzw. Zulässigkeit einer bestimmten Munition sieht das WaffG oder die Bestimmungen zur Bestätigung eines Bedürfnisses gar nicht vor, zumal Munitionssorten in der Sportordnung als zulässig genannt sind, bzw. bestimmte Sorten sportlich ausgenommen sind.

    Leider ist in der WaffVwV als Begründung für einen MES auch u.a. auch nur der Einstecklauf genannt und eben nicht das Wechselsystem, woraus sich ein gesonderter Munitionserwerb substanziert. Wie schon von mir erwähnt, ein Fehler im WaffG, denn es gibt offenbar keinen vorgesehen Weg zum Munerwerb des WS. Nebenfrage - wie würde denn ein Jäger den Munitionserwerb begründen können, wenn er damit ein 3. KW-Kaliber hätte?

    Aber vielleicht ist das ein gangbarer Kardinalsweg einfach einen MES zu beantragen. Mit Glück sieht der SB eine Gleichartigkeit zwischen Einstecklauf und WS und der damit benötigen neuen Munitionssorte. Ist zwar für eine einzelne Munitionssorte Unsinn, wenn das dazugehörige System in der WBK schon drin steht, aber wenn der SB mit Anträgen überhäuft werden will...

    Das ist jetzt auch von mir sehr astrakt gedacht, gebe ich zu.

    was den Jäger betrifft. In einigen Bundesländern gilt, ist der Munitionserwerb für die Grundwaffe abgestempelt so gilt der auch für die WS sofern dort steht WS zu laufender Nummer Grundwaffe. Im größten Bundesland erwirbt er die Munition auf JJS.

    Negiert die Behörde die Ansicht 1 so wäre zu prüfen, um welches Kaliber geht es? 22 LfB läuft eh auf JJS. Somit wird es sich in 98% der Fälle um ein downsizen von 45ACP oder 40 S&W auf 9mm handeln. Da bleibt dem Jäger dann nichts anderes übrig als eine Langwaffe in 9mm zu erwerben

  4. Wenn man sich Altakten aus dieser Zeit anschaut, ist der Übernahme von Dienstwaffen

    in Einzelfällen geschehen. Wir sprechen da aber von den frühen Siebzigern..

    Der vom Threathersteller angesprochene Sachverhalt des Erwerbs von Waffen aufgrund

    Selbstschutz etc. kann ich so nicht bestätigen.

    OK danke für die Einschätzung! Noch kurz ein Hinweis zur Übernahme auf WBK. Das waren und sind ja keine Dienstwaffen! Sondern privat erworben auf ersatzbescheinigung zur Nutzung außer Dienst. Gibt es in der Form auch nur in Bayern. In allen anderen Bundesländern nur für beamte die keine Dienstwaffen zugewiesen haben. Etwa ein Techniker beim LKA der aber z.b. an fällen zur OK arbeitet.

  5. Ich stell die Frage einfach mal.

    Ich habe an manchen stellen gehört, dass es in den 70 er und 80 er Jahren wohl doch mal des öfteren vorkam, dass es bei positivem Leumund eine Kurzwaffe erlaubt wurde wenn man etwa ziemlich abseits der Ortschaften wohnte etc.

    Ist das nur ein Gerücht, oder kennt ihr solche Fälle. Hat jetzt keine Relevanz für die heutige Zeit aber interessiert mich einfach mal.

    Zumindest gab/ gibt es ja den Fall , dass die auf ersatzbescheinigung gekaufte Waffe auf eine WBK über tragen wurde nach der Pensionierung.

  6. Du warst als Vertreter der wo Etatistenfraktion dabei?

    Gut, 1 Fließkärtchen mitnehmen am Ausgang links.

    Ein Schrank an dem AUSSEN der Kleber mit der Sicherheitsstufe ist? Am besten noch mit Seriennummer um Schlüssel zu ordern? Da gehört der aber nicht hin. Na ja, man lernt ja nie aus.

    Außen war lediglich noch der flyer des waffenschrankes aus dem Baumarkt dran. Also Modell, Stufe und wieviele Plätze wurde notiert

  7. Ich habe bereits einen Munerwerb für 9mm und will einen Munerwerb für 9mm hinter das WS, einfach weil es da hin gehört!

    Daran würde auch ein Wiederladeschein, besonders im Bezug auf 9mm, nichts ändern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ddrwinflak

    Du machst aber Probleme wo keine sind! Du darfst 9mm erwerben besitzen transportieren..... Du kannst ja dann auf dem Schießstand die 9mm Munition von kW 1 an dein Wechselsystem gedanklich verkaufen wenn dir das im Kopf weiter hilft!

  8. @ kulli @MP%

    ich habe einfach keine Lust auf den hier wiederholt abgesonderten Dummsinn zum Erwerb von KW-Mun auf JJ einzugehen, nur soviel:

    der Umstand, dass es Langwaffen gibt, die zum Verschießen von KW-Mun geeignet sind, macht aus KW-Mun keine LW-Mun.

    Der JJ berechtigt zum Erwerb von LW-Mun und was KW- und was LW-Mun ist steht in den Maßtafeln gem. Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 20. Februar 1991 (BAnz. Nr. 52 a vom 15. März 1991) und dortselbst wirst Du im Abschnitt "Tabelle 1a, Zentralfeuerpatronenmunition ohne Rand für Langwaffen mit gezogenen Läufen" die Patrone 9mm Luger vergeblich suchen.

    CM

    Ja komisch, dass im eines der einwohnerreichsten Bundesländer diesen Sachverhalt anders sieht.

  9. 9mm auf JJ ist auch umstritten....

    In meinem Bundesland nicht. Allerdings würde ich sonst morgen einfach eine 9mm Langwaffe kaufen gehen.....

    Nö, ist nicht umstritten.

    Kurzwaffenmunition auf Jagdschein = NO GO!

    Wenn der Jagdscheininhaber für eine von ihm aufgrund eines jagdlichen Bedürfnisses besessene Kurzwaffe Munition erwerben will, dann ist die Erwerbsberechtigung für diese Munition der entsprechende Eintrag in der WBK und nicht der Jagdschein.

    Das haben aber auch manche Lodenjockel mit 25 JJ (+) immer noch nicht begriffen.

    CM

    Du wohnst einfach im falschen Bundesland!

  10. Was den Stempel zur Farce machen würde...

    Und wenn man nun in eine Kontrolle gerät, bei der festgestellt wird, dass man Munition bei sich hat, die man nicht besitzen darf,

    weil der Munitionserwerbsstempel fehlt; beruft man sich auf den Büchser, der einem die Munition verkauft hat?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ddrwinflak

    Ich darf die 9mm muni auch auf Jagdschein kaufen.

    Abgesehen sieht das meine Behörde so wie der büchser. Und ist in den 10 anderen kreisen wo ich ab und an muni kaufe auch nicht anders.

  11. ....das kommt, wenn man den Antrag zur Ersterteilung nicht persönlich auf dem Amt abgibt sondern die kommunikation mit dem SB nur per Post betreibt. Die "persönliche Eignung" muss ja auch irgendwie geprüft werden .... und da kommen manche Behörden eben auf die komischsten Sachen....hatten wir aner hier schon gefühlte tausend mal.

    LG:Steam

    Ich war damals persönlich da die Waffe auf eine WBK eintragen lassen. Im Anschluss kam dann der Sheriff. War auch in NRW. Auch mit Streifenwagen und dann erst mal die Großeltern genervt wo ich denn sei und das sie später wiederkämen.waren 2 sportkollegen von meinem vater . die haben sich mal kurz den Schrank von außen angeguckt. Sicherheitsstufe notiert. Und meinten müssten nur mal kurz gucken ob ich alle Tassen im Schrank habe^^ und dann war das nach 2 Minuten auch rum

  12. Bei erstausstellung der WBK kommen aber sehr oft die dorfsherriffs vorbei. Machen sich mal ein Bild von der Person. Eine Kontrolle nach Paragraph 36 scheidet da ja aus weil noch gar keine Waffen erworben sind. Ausnahme wäre der Jäger der schon eine Langwaffen vor der WBK gekauft hat und auf selbige noch wartet

  13. Wir haben vor allem das Privileg uns einem Generalverdacht ausgesetzt zu sehen, sowie einer Kontrolle durch die Behörden, die der nicht-privilegierte nLWB nicht kennt.

    eigentlich schon ekelhaft, dass die Behörden bei jedem dschihadisten einen Durchsuchungsbeschluss brauchen und bei uns einfach so in die Wohnung dürfen.....

  14. Iggy schrieb am 07 Jan 2015 - 13:39:snapback.png

    Danke, schonmal!

    Ist jetzt nicht mehr die Landespolizeidirektion "Tirol" in Innsbruck zuständig, so wie sie es früher war?!?

    Wegen einer etwaigen Durchfuhr von Vorderschaftrepetierflinten (auch nach Italien für ein Match) hat ein Freund vor ein paar Jahren schon mal mit der Landespolizeidirektion in Innsbruck telefoniert - die haben einen netten und kompetenten Eindruck gemacht.

    Grüße

    Iggy

    Ich habe keine Ahnung, ob für die Verbringung die Landespolizeidirektionen zuständig sind.

    Für die Einstufung und das Kriegsmaterial ist seit neuestem das BMLVuS zuständig.

    Ich meinte damit, falls man einen Rat zum Kriegsmaterialgesetz braucht, müsste man nun theoretisch das BMLVuS befragen.

    Ich bin auch nur ein juristischer Laie.

    Also ich meine mich zu erinnern, dass es noch mal ein Unterschied macht zwischen Pumpe und SLB( wie zb. Ar-15 Derivat) für SLB ist das BMLV zuständig. Pumpen können auch von den Landesbehörden "erlaubt" werden.....

  15. An der Diskussion um den bewaffneten SV wundern mich zwei Dinge:

    2. Schon mal mit einer Kanone am Gürtel rumgelaufen? Und das den ganzen Tag?

    Wenn man mal musste, hat man keinen Bock drauf!!!

    Drückt, stört, ständig Angst, das jemand das sieht (peinlich), auf dem WC (irgendwann muss man mal, oder?) Riesenan-/umkleidraktion.

    Ne, besten Dank!!!

    Ich habe seit 7 Jahren eigentlich jeden Tag eine Schusswaffe bei mir. Allerdings gehe ich im Regelfall davon aus, dass ich in keine Schießerei mit der Mafia oder den Taliban gerate. Deshalb bleibt die Glock zuhause. Aber eine kleine Waffe ist immer dabei. Ich habe das jetzt nie als Gewicht empfunden.

  16. heletz schrieb am 08 Jan 2015 - 16:10:

    So isses!

    Daran sind schon Sokrates und Platon gescheitert.

    karlyman schrieb am 09 Jan 2015 - 11:39:

    Schon. In unserem SV kenne ich zwei. Eben "eingemeindete" türkische Mitbürger.

    Oder diskriminiert ihr die bei euch?

    Nee. Der Rest muss nicht sein!

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