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schuster

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Beiträge von schuster

  1. ok, und wenn eine Kugel zum Nachbarn fliegt???? ich steh ja nicht immer daneben und Kinder haben ja Spass daran, Dinge zu tun, die Erwachsene aufregen....

    Ich bin der Meinung, dass unsere Kinder den verantwortungsvollen Umgang zu Waffen früh lernen sollten und dies schließt den Umgang mit Spielzeugwaffen ein.

    Zum verantwortungsvollen Umgang zähle ich auch die Akzeptanz von Grenzen!

    Und ich kann mir vorstellen, das deine "Göre" :) das sehr schnell versteht.

  2. Unsereins muß das über einen Leihschein machen, der aber nicht länger als 1 Monat datiert werden darf.

    Die Lagerung bei einem LWB darf ohne weiteres auch mehr als 1 Monat dauern, es muss aber ein Ende sichtbar sein, siehe §12 Abs. 1 Nr. 1b

    §12

    (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

    1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

    a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

    b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt;

  3. Warum muss das Ding unter Umständen mindestens 250 KG wiegen?

    sorry Manfred, bitte keine falschen Zahlen in die Welt setzen!

    B-Tresor über 5 Kurzwaffen, max. 10 KW, 200kg oder Verankerung >200kg Abscherkraft.

    Und mein 1. LW-A-7er-Tresor kam in den 90er Jahren ins Haus, bei 5 Kindern, ohne Gesetzesvorgabe, kein Typenschid und der Besenschrank war überfüllt. 8-))

    ... und der wiegt keine 200kg.

  4. Sonst kann man ggf. brav von vorn anfangen (neue Sachkunde, wieder 12 Mo Verein), wenn man wieder was haben will.

    Wie kommst du darauf??

    Wo hat die Sachkunde das Verfallsdatum?

    Und im Verein bist du doch schon länger.

  5. Beim DSB, ich betone, DSB, gibt es allerdings keinen expliziten Schießleiter-Lehrgang.

    Ist ja auch klar, da diese Ausbilung durch die DSB-Landesverbände erfolgt! Schau dir mal deine angehängt Graphik an.

    In keiner dieser Publikationen taucht der Begriff "Schießleiter" auf.

    Na, dann fällt der RSB ja aus dem Ramen, da er Schießleiter ausbildet.

    Schießleiter

    Lizenzausbildung Gewehr/ Pistole

    Quelle: RSB Lehrgangsausschreibung z.B. 3.2.2013

    uups, die haben tatsächlich "sport" unterschlagen, das muss angemeckert werden!

  6. Es geht hier nicht um mich, sondern um einen Schützenkameraden, der zwar für unsere Mannschaft die Rundenwettkämpfe und Meisterschaften schießt, aber aus persönlichen Gründen nur ca. 6-8 Trainingstermine im Jahr zusammen bekommt.

    Wo siehst du das Problem, zähle doch mal die Trainingstermine, Rundenwettkämpfe und Meisterschaft zusammen und lass den Verein obige Bescheinigung ausstellen!

    Es steht nirgendwo, das Wettkämpfe nicht zählen.

  7. Ein Schießbudenbetreiber macht sich ebenfalls strafbar, wenn er Jugendliche unter 12 Jahren schießen läßt, es kontrolliert nur keiner, alldieweil unsere Komunen vollkommen pleite sind, Hauptsache die Platzmieten stimmen.

    Nöö, das stimmt so nicht. :rolleyes:

    In der entsprechenden Gesetzespassage ist nur die Rede von "Kindern" also ohne Altersangabe!

    (6) An ortsveränderlichen Schießstätten, die dem Schießen zur Belustigung dienen, darf von einer verantwortlichen Aufsichtsperson Minderjährigen das Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte

    Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2), gestattet werden. Bei Kindern hat der Betreiber sicherzustellen, dass die verantwortliche Aufsichtsperson in jedem Fall nur einen Schützen bedient.

    Unter Aufsicht der Eltern gehts auch nicht.

    doch, sofern die die Berechtigung zur Aufsicht haben.

    Du darfst nicht mal deine eigenen Kinder in deinem Keller schießen lassen wenn sie unter 12 sind, wenn ich mich nicht irre..

    Du irrst, da §12 Abs. 4 die Einschränkung vom § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten aushebelt.

    Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig ...
  8. Suchen die Schutzheilige?

    Nee, nur Personen, die eine besondere Berechtigung zur Aufsicht der Kids haben.

    Im ersten Fall ist es in den meisten Fällen der Zeugungsakt, im zweiten Fall eine Lizenz durch einen Verband. :rolleyes:

    Sal-Peter hat es sachlicher geschrieben.

  9. Ich sagte ihr dass man in dem Alter nur LG Schiessen darf. Ist das richtig?

    nach §27 Abs. 3 ist das mit zwei weiteren Auflagen richtig.

    (

    3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

    1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

    ...

    wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.

    Ausnahmen sind zulässig:

    §27 (4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen.

    Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.

    Da kann man den Knirps einfacher auf der Kirmes schießen lassen, da ist der oben stehende Kram nicht notwendig.

  10. du sprichst hier nicht für uns mich. Wenn du also etwas sagst, dann rede bitte nicht im Plural!

    Kleine Korrektur, du sprichst auch nicht für mich; also halte dich doch bitte an dem, was du selber geschrieben hast.

    Ich hätte auch ganz gerne die Begründung.

  11. .... VG Darmstadt, Urt. v. 21.01.2011, Az. 5 K 321/10.DA).

    :ridiculous: da hat der Kläger aber mächtig für passende Entscheidungsgründe gesorgt. Na ja, nicht jeder Anwalt hat Kenntnis vom Waffenrecht.

    Die Beweislast für das Vorliegen des Bedürfnisses trägt der WBK-Inhaber (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, Az. I C 30.73), d.h. wenn dieser den Nachweis nicht erbringen kann, ist vom Fehlen eines Bedürfnisses auszugehen und ggf. die WBK zu widerrufen.

    Bezieht sich dieser Hinweis auf das oben genannte BVerwG-Urteil??

    Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte ausgewählt und dokumentiert. Darüber hinaus ist eine ergänzende Dokumentation durch die obersten Bundesgerichte erfolgt.
  12. 1. ein Schießleiter ist nicht zwangsläufig Aufsichtsperson

    Der Ausbildung nach ist er es, er muss aber auch nicht in dieser Funktion tätig sein, sofern andere, bestellte Aufsichten zur Verfügung stehen.

    2. ein Schießleiterlehrgang beim BDMP kostet nichts - jedenfalls nicht in meinem LV

    Schön.

    3. beim BDMP kann man auch Aufsicht sein ohne Schießleiter zu sein - wäre auch kompletter Blödsinn und gesetzlich nicht gefordert! Oder ist z.B. beim DSB jede Aufsicht auch Schießsportleiter?

    Das nicht, aber jeder Schießsportleiter ist auch qualifizierte Aufsicht!

    Wie es der BDMP hält, ohne Lehrgang Aufsichtspersonen zu qualifizieren, weis ich nicht; eine entsprechende Regelung habe ich unter den Ordnungen leider nicht gefunden.

    Dort finde ich nur:

    § 1 Zweck

    Der BDMP verfügt über und bildet für seine Zwecke Schießleiter im Sinne des § 10 der AWaffV aus.

  13. Ich verstehe nicht, warum es einige Verbände komplizierter machen als es ist.

    Leider sehen es einige Verbände eher ein wenig verkniffen oder als Gelddruckmaschine.

    Na ja, selbst der BDMP legt da einem Steine in den Weg:

    §3 ... Geprüfte oder anerkannte Schießleiter des BDMP dürfen aus haftungs und versicherungsrechtlichen Gründen nur bei Veranstaltungen eingesetzt werden, die vom BDMP oder seinen anerkannten Untergliederungen durchgeführt werden oder an denen sich der BDMP oder seine anerkannten Untergliederungen beteiligen.

    Über Ausnahmen entscheidet das Präsidium.

    Es gibt zwar die Möglichkeit der Gleichstellung von Schießleitern aus anderen Verbänden, dabei kommt man aber auch nicht um den Lehrgang herum. Und was koster der???

    §6 Gleichstellung

    Auf Beschluß des Präsidiums können gleichgeartete Schießleiterausbildungen anderer Verbände anerkannt werden. Dem

    Antragsteller wird die Schießleiterlizenz des BDMPs mit einem entsprechenden Zusatz ausgestellt.

    Die Teilnahme an einem Schießleiterlehrgang ist die Voraussetzung für die Umschreibung, wobei das Ablegen der Prüfung freigestellt ist.

    Ich habe einen Aufsichtsschein des BDMP (ohne Lehrgang!) und bin im BDMP außerdem Schießsportleiter.

    Nicht "außerdem" sondern nur durch den Schießleiter bist du Aufsichtsberechtigt.

    Wenn das vom BDS (außer IPSC), DSU, DSB usw nicht anerkannt wird, ist mir das im Prinzip wurscht.

    Tja ... siehe §3 Und §6

    edit: Paragraph hinzugefügt

  14. Es gibt derzeit keine gültige WaffVwV für das WaffG!

    Das dieser Hinweis kommen mußte, war mir schon klar.

    Das BMI hat aber bis auf die AWaffV kein VO erlassen und schon gar nicht über die Anforderungen an Aufsichtspersonal

    das ist ja auch nicht Notwendig, da in §10 Abs 6 AWaffV die Qualifizierungsrichtlinien als Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes genannt sind!

    Erst wenn die Umsetzung durch die Verbände als nicht Ausreichend erachtet werden, ist die Verordnung fällig.

  15. ähh, Moment!

    §27 Abs. 7 Nr. 1 bezieht sich auf die Beaufsichtigung von Minderjährigen und hat insofern nichts mit der Ausgangsfrage des TE zu tun.

    da irrst du:

    §27 (7) Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie von sonstigen Gefahren oder erheblichen Nachteilen für die Benutzer einer Schießstätte, die Bewohner des Grundstücks, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit

    1. die Benutzung von Schießstätten einschließlich der Aufsicht über das Schießen und der Anforderungen an das Aufsichtspersonal und dessen besondere Ausbildung für die Kinder- und Jugendarbeit zu regeln,

    Und von welcher WaffVwV sprichst du?

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Bundesrat Drucksache 81/06

    Ich kenne nur den § 11 der AWaffV und der bezieht sich eher auf die Frage des TE, weil darin auch das alleinige Schießen geregelt ist.

    Das alleinige Schießen war nur eine Randfrage, es geht um die Qualifikation!

    Seit wann braucht man zur Aufsicht ein bestimmte Qualifikation außer der Sachkunde? (wenn es nicht um Minderjährige geht)

    edit: lies dir auch noch mal den § 10, insbesondere Abs. 2 und 3 der AWaffV durch. Da ist genau beschrieben, welche Quzalifikation eine Aufsicht haben muss.

    Die Sachkunde hat mit der Aufsichtsberechtigung nichts zun tun, bzw. kann als erweiterte Teil im Rahmen der Sachkundeprüfung oder auch später separat erworben werden.

    Da hast du ja den richtigen Paragraphen nicht zuende gelesen:

    (6) Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.
  16. Ist das so rechtens? Wo steht das?

    §27 Abs. 7 Nr. 1

    und WaffVwV 27.4.1:

    27.4 Aufsichtspersonal

    27.4.1 Die Anforderungen an das Aufsichtspersonal werden bei Vereinen, die

    einem anerkannten Schießsportverband angehören, nach § 10 Abs. 6

    AWaffV in den Qualifizierungsrichtlinien des Verbandes festgelegt. Bei

    Vereinen, die nicht einem anerkannten Schießsportverband angehören, ist

    das Vorliegen der Anforderungen nach § 10 Abs. 1 bis 5 AWaffV von der

    Waffenbehörde zu prüfen.

    Nachtrag zur Frage:"Dürfen Mitglieder des BDS Mitglieder anderer Verbände Beaufsichtigen und umgekehrt?" dürfte dieses zum Tragen kommen:

    In jedem Fall sind die Sicherheitsstandards der erlaubten Schießdisziplinen zu beherrschen.
  17. Der Spiegel Nr. 30/26.7.10 Seite 15

    natürlich eingefärbt!

    ... Zudem seien die Kontrollen generell ungeeignet, Verstöße festzustellen. Einem Waffenbesitzer, der gegen die Vorschriften verstoße, "dürfte es ein Leichtes sein", mit "kaum nachprüfbaren Schutzbehauptungen" die Kontrolle zu verhindern; mit Konsequenzen müssten die Verweigerer nur im Wiederholungsfall rechnen.

    Dieses angebliche, in Anführungszeigen gesetzte Zitat habe ich so nicht in der Presseerklärung des FvLW finden können.

  18. Die WBK ist auf den Hauptverantwortlichen ausgestellt.

    bei uns steht der Vereinsname auf der ersten Seite, der 1. Vorsitzende ist intern hinterlegt. :rolleyes:

    Das hat den Vorteil, das bei einem Wechsel des Vorsitzenden die Vereins-WBK nicht neu ausgestellt werden muss.

  19. Falls ihr es nicht bedacht haben solltet hier noch ein Tipp. In den Kriminalstatistiken werden Legalwaffenbesitzer nicht weiter ausdifferenziert. Es werden also z.B. auch Beziehungstaten von Polizeibeamten, Zöllnern etc. gezählt. Diese muss man rausrechnen, denn sie unterliegen nicht den gleichen waffenrechtlichen Bestimmungen wie wir Jäger, Sportschützen und Sammler.

    Das hat ja auch Methode (reine Verschleierungstaktik), der Aufwand, diese Statistik zu säubern ist m. E nicht zu bringen :angry2:

    Zudem gibt es mit Sicherheit mindestens eine Statistik, die nicht veröffentlicht wird, da sie ein anderes (für uns besseres Bild) wiedergeben würde!

  20. Hier sind vor allem die Beteiligten aus dem Bundesland BW gefordert, da gerade hier die beschriebenen Kontrollen stattgefunden und unter Umständen auch restrikte Maßnahmen angedroht wurden. Falls derartige Dinge bekannt sind, bitten wir dringenst um Kontaktaufnahme.

    kleiner Ansatzpunkt an die Betroffenen von meiner Seite:

    wurde die (nicht erfolgte, weil bis 5 KW in B nicht Notwendig) Befestigung des Waffenschranks bemängelt???

    ansonsten eine gute Aktion (die Reaktion!) :appl:

  21. Verschärfungsbestrebungen werden spätestens wieder dann relevant werden, wenn wieder einmal irgendein Unheil mit einer Schusswaffe geschieht, was nur eine Frage der Zeit ist.

    Dieses "spätestens" kannst du leider begraben, da die Verschärfungsbestrebung von Seiten der Verwaltung und Politik aktuelles Tagesgeschäft ist.

    Nun ist es nicht so, das da Pläne für die Schublade produziert werden, nein, die Ansätze werden auch Verbandsfunktionären mitgeteilt. Und was machen die?? Die breiten die Decke des Schweigens darüber. :angry2:

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