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schuster

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Beiträge von schuster

  1. Noch 2 Fragen, damit es nicht weitere Probleme gibt:

    a) Können/dürfen WBK-pflichtige Luftdruckwaffen > 7,5 J auch in den EFWP eingetragen werden (z.B. für Field Target im Ausland)?

    b) Wenn es 12 Waffen sind, reicht 1 EFWP ja leider nicht, kostet das Ganze dann trotzdem nur 55 EUR oder 2x 55 EUR oder wie unsere SB dann wohl verfährt 55 + 55 + 12x11 = 231 EUR ???

    a) ja, geht.

    b) leider doppelte Gebühr

    zur Gebühr: meine Behörde hat mir vor kurzem einen neuen EFWP mit 10 Einträgen für 50,-€ ausgestellt. 8-)

    Nachtrag:

    für den Antrag reichte ein Passfoto und das Antragsformular. Einladung wurde nicht gefordert!

  2. In einem Gespräch über den neuen EU Verordnungswunsch mit Idiotentest wurde mir von unserem Vorsitzenden mitgeteilt, dass es momentan keine neuen WBK ausgestellt werden. Nun muss auch bei einer grünen die Wettkampfnummer in den Antrag, dass die Waffe für eine Disziplin benötigt wird (vom Antragsteller eingetragen).

    Na, wenn der Vorsitzende es doch sag, muss das bei seiner beruflichen Laufbahn auch stimmen.

    Der Vorsitzend stellt keine WBK aus und beim Antrag auf Befürwortung vom Landesverband gehört halt die Disziplinnummer drauf'!

  3. ob Verein oder nicht Verein, §15 Abs. 5 ist eindeutig.

    Auszug aus der Verwaltungsvorschrift:

    Kommt der Verein der Verpflichtung nicht nach, so meldet dies die Waffenbehörde auf dem Dienstweg dem BVA und setzt die Anerkennung von weiteren Bescheinigungen des Verbandes, dem dieser Verein angehört, für Schützen dieses Vereins aus, bis das BVA eine Entscheidung darüber getroffen hat, wie weiter zu verfahren ist. Die Meldepflicht ist auch bei der Auflösung eines schießsportlichen Vereins zu beachten.

  4. Maximale Energie (glaube ich) 4000 Joule wegen der zu dünnen Hochblenden. Repetierer und HA bis zu diesem Limit gehen nicht.

    sorry für OT:

    ihr schießt mit 12er FLG auf die Hochblende mit Stahlblech Zugfestigkeit ≥ 500 N/mm2

    Schau dir doch mal die Forderung für Hochblenden an.

  5. mal ´ne Frage: wer ist Betreiber dieser Schießstätte????

    §10 AWaffV sagt doch etwas zur Aufsicht.

    und schau dir doch bitte mal §34 AWaffV an:

    § 34 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 23 des Waffengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    ...

    8. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 das Schießen nicht beaufsichtigt,

    bei diesen intoleranten "Klamaukbrüdern" befürchte ich , das denen der §27 WaffG auch am Hintern vorbeigeht

    § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

    (1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in Höhe von mindestens 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – sowie gegen Unfall für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen von bei der Organisation des Schießbetriebs mitwirkenden Personen in Höhe von mindestens 10 000 Euro für den Todesfall und 100 000 Euro für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen nachweist. ....

    Durchstreichung von mir

    ... und Trappschießen ist Schießen!!!

  6. Das Gerät hat die PTB 416!

    OK, wenn die PTB-Markierung auf dem Gerät steht, kann sie verwendet werden. Andernfalls eben nicht!

    Nachtrag:

    H+K ist nicht Rechteinhaber des PTB.

    PTB 416 § 8 F. Feistel GmbH & Co. KG FHK Kaliber 6 / 19 x 36 mm Notsignalgeber

  7. Ich suche einfach nur eine Rechtsschutzversicherung wo ich gegen einen Sportverein Versichert bin,

    Erzähl das mal einem Versicherungsmakler, gegen Feuer, Sturm, Hagel und Sonstiges wird er dir ein Angebot machen, das Versicherungsmodul "gegen Sportverein" wird er nicht finden.

  8. Bei dem Wörtchen "technikoffen" müssten eigentlich alle roten Lampen angehen.

    Ist Hartmann auch im FWR??????

    .... oder hat der sich eingekauft?

    Sorry, FWR ist kein Vertreter mehr für den LWB. In den Hinterstuben wird eine Suppe gekocht, die mir nicht schmeckt.

  9. Kann jeder Verein das selbst festlegen?

    Der kann das, so dreht man sich selber die Luft ab. So werden aus vielen Standaufsichten halt wenige, mit entsprechend wenig Trainingszeit mit überlastete Aufsichten, die auch das Handtuch werfen.

    An der Befähigung zur Standaufsicht ändert sich nichts.

  10. Da die meisten Schützenvereine (Schütze kommt ja von schützen/Schutz) eh schon seit gut 150 Jahren in Dland nicht mehr existieren, sind die meisten hier angesprochenen Vereine eigentlich eher Schießvereine, nicht mehr.

    wie kommst du auf dieses schmale Brett??

    Nachtrag:

    Viele Manche Schützen(bruderschaften)vereine schießen nur einmal im Jahr auf den Vogel und haben dabei auch noch weitere soziale Aktionen in Petto.

  11. Deswegen hab ich ja eine, der Kollege leider nicht...........

    Sorry, das würde ich auch ohne Versicherung durchziehen.

    Kannst du ihm die WaffgVwV insbesondere die 4.4 ausdrucken?

    Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate.

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