schuster
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Beiträge von schuster
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- eine Bescheinigung des Vereins, dass das Mitglied regelmäßig den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen ausübt (ACHTUNG! Es gilt die 18/12-Trainingsregel!) und wenn zutreffend, sich im Überprüfungszeitraum an Meisterschaften (es genügt die Teilnahme an Vereinsmeisterschaften!) beteiligt hat.
Da es sich hier offenbar um eine erstmalige Überprüfung zum Fortbestehen des Bedürfnisses seit dem Inkrafttreten des WaffG 2003 (WaffRNeuRegG v. 2002) handelt gelten die verschärften Bedingungen:
Wie kommst du auf diese Trainingsregeln, die gelten für den Antrag des Bedürfnis und nicht für die Folgezeit.
Und die verschärften Bedingungen gelten für Schützen, die nicht einem Verband angeschlossen sind.
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Unter welchem Vorwand das geschah, weiß ich nicht.
Frag doch einfach mal beim Landesdatenschutzbeauftragten nach.
Ein "gewerblicher" Betreiber, der Daten weiterleitet oder zur Einsicht frei gibt, verstößt gegen den Datenschutz.
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Bei uns hat die Behörde (Ordnungsamt) vollen Zugriff auf diese Schiessstandbücher.
Gib mal einen schönen Gruß an den Datenschutzbeauftragten des Vereins / Stand, da lehnt sich einer ganz weit raus!
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der gute Mann will nur für den Fall vorsorgen, das der Wall rutscht und das Mauerwerk freiliegt, da:
4.2.5.2 Gebauter Schießbahnabschluss Ein gebauter Schießbahnabschluss wird aus Mauerwerk oder Beton nach den Bestimmungen für Baustoffe (Nummer 2.7.3) errichtet. Eine Abschlusswand allein, gleichgültig aus welchem Baustoff und in welcher Dicke sie errichtet ist, darf nicht gleichzeitig als Geschossfang dienen. Vor Mauerwerk oder Beton ist stets ein geeignetes Füllmittel in ausreichender Dicke oder ein Geschossfangsystem (Nummer 2.8) vorzusehen.
Und die 1,5 m Sand werden in der Scheibenmitte gemessen, nicht an der Wallsohle.
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http://www.waffentechnik-thiemann.de/#
und dadurch nicht mehr so gut:
Erbwaffensicherung
Wir sind nun zertifiziert das Armatix Trustlock System für Waffen und Erbwaffen zu montieren und demontieren. -
Brauche ich als Ausrichter/Schießleiter trotzdem eine Jubali oder reicht es wenn der Vater dabei ist?
§27 Abs. 3
(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinderund Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
setz den Vater als Aufsicht ein.
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einfach mal den Beitrag von sas 26 lesen
Steht alles geschrieben
Alter Grundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe( Tod und Verletzung)
Übrigens sind die Dämmaterialien mit Pulverresten durchsetzt und brennen wie sau.
Du meinst die Broschüre der VBG aus 2000???
Na ja, die Forderung zum "kleinen §27er" = "Kehrschein" ist neueren Datums.
Und einzelne Opfer hatten ihr Schicksal strapaziert; pyrotechnisches Material hat auf einem Schießstand nichts zu suchen.
Und die Ursache/ Wirkung "Dämmmaterial" hatte ich schon genannt.
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und in meiner Wohnung darf ich mir einen Schießstand bauen wenn mir danach ist. Es darf kein Geschoss meinen befriedeten besitz nicht verlassen.
Unter der Bedingung nach WaffG §12 Abs. 4 Satz 1 a stimmt diese Aussage, ansonsten ist §27 WaffG Maßgeblich!
Nachtrag: doppelte Verneinung gilt hier auch nicht.
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Wers nicht glaubt, möge selbst in Ziff. 45.3.1 WaffVwV nachlesen.
hast ja recht:
, aus Gründen der Schwangerschaft oder der Kinderbetreuung, etc.). Ein Widerruf wegen vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses kommt in diesen Fällen in der Regel nicht in Betracht,
stellt sich mir nur die Frage, wie lange der Zeitraum ausgedehnt werden kann.
So kann ausnahmsweise in einem Fall, in dem das Bedürfnis für einen längeren definierten Zeitraum wegfällt – etwa über mehrere Jahre hinweg –,
Bei Kinderbetreuung spreche ich nicht von mehreren Jahren, da können auch schon mal ein oder zwei Jahrzehnte in´s Land gehen.
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WaffenrechtlicheSprengstoffrechtliche Erlaubnis zum staubsaugen und kehen von Schießständen ?kleine Änderung vom mir. Diesen "kleinen" §27er gibt es tatsächlich und wird hier auf mindestens einen städtischen Schießstand für das Reinigungspersonal gefordert.
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Es wird eine besonders starke Verpuffung gewesen sein, mit besonders hoher Ausbreitungsgeschwindigkeit der Flammenfront.
Die Verpuffung findet aber nicht in den Pulverresten statt. Die wird durch das "schwer entflammbare" PU-Dämmmaterial erzeugt!!
Die VBG hat eine "schöne/schaurige" Dokumentation dazu, die bei entsprechenden Seminare gezeigt wird.
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So ist es laut Ligaordnung = Leistung zählt !!! Gruß Skor.
Anscheinend gibt es unterschiedliche Lagaordnungen, oder deren Auslegung.
Nach dieser:
8.1 Die bestplatzierte Mannschaft einer Liga steigt in die nächst höhere Liga auf, die am schlechtesten platzierte Mannschaft einer Liga steigt in die nächst tiefere Liga ab (außer Kreisliga). Bei nach leis- tungsmäßigen Gesichtspunkten aufgestellten Gruppen innerhalb einer Liga gilt entsprechendes.
würdest du wie ein Jo-Jo Auf- und Absteigen.
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Ist zwar keine Antwort auf "gleichwertig" aber eine Idee..........
Blechkorpus, Schwenkriegelschloß................gesetzeskonform
rot, blau oder weiß..........
wieso, ist doch vollkommen in Ordnung, in die Schrankmitte muss dafür noch eine Stütze unterlegt werden.8-)
Ist vom Gesetz nicht vorgeschrieben, erhöht aber die Lagerkapazität, ohne das dieser Schrank einbricht.
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Für Wettkämpfe etc. darf man sich sogar ohne WBK eine Waffe leihen.
gibt es zu dieser Aussage auch einen §?
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Aufgrund der mittlerweile grossen Vielzahl der sich in Ihrem Besitz befindlichen Schusswaffen bin ich gehalten, gem. § 4 Abs. 4 WaffG das Fortbestehen des Bedürfnisses zu jeder einzelnen Schusswaffe zu prüfen.
Ich bitte Sie mir bis zum ..... blablabla."
Nochmal: Ich bin wirklich sehr aktiv und könnte auch für sämtliche Kurzwaffen Urkunden beibringen.
Oh hach, ist der SB gut, er bezieht sich nur auf die falschen Textpassage der Verwaltungsvorschrift:
Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis.
es gibt doch tatsächlich Sportschützen, die keinem Verband angeschossen sind und für die diese harte Regel besteht.
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Das Aktenzeichen ist auf der im Eingangspost verlinkten Seite https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2014/20_A_1347_12_Urteil_20140924.html zu finden.
Es war nach:
Übrigens sind nachträgliche Änderungen ( Begrenzungen ) in einer WBK lazt Verwaltungsgericht Köln-- NICHT ZULÄSSIG--
gefragt.
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Beide Bleche sind 3-4mm dick und SEHR wiedersrandfähig, hätte ich nicht gedacht
von einem B-Innenfach war bislang keine Rede.
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dito.......mMn 3x nein......weil, Geschoss kann Grundstück verlassen. unbestreitbar.....
och komm, nur weil da so ein läppischer Maschendrahtzaun in der Gegend rumsteht, heist das doch noch lange nicht, das dahinter nicht sein Grundstück ist.
Vom Gefahrenbereich k.A., ansonsten ohne Worte
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Mein Sohn (7 Jahre) ginge gerne mit zum Training. Dabei säße er ruhig auf der Bank am Schießstand und würde zuschauen, nicht selbst schießen.
Kauf ihm einen guten bzw. sehr guten Gehörschutz und eine Schutzbrille und lass ihn zusehen.
Peltor kid ist ein Optime I mit kleinem Bügel, ich würde zum Optime III tendieren.
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Doch ich habe Ahnung und davon sogar sehr viel.
Ein anderes Beispiel wären da die vielen Schützenfeste, da gibt es auch keine Sondergenehmigung zum schießen mit dem freien Luftgewehr sondern nur einen geeigneten Geschossfang und die Erlaubnis des Eigentümers/Veranstalter.
... und damit hat sich das mit der Ahnung auch erledigt!
Selbst der Vogelschuß mit dem Luftgewehr unterliegt bestimmten Vorschriften, hier z.B. die Schießstandrichtlinien, muß auf einer genehmigten Schießstätte nach Anmeldung mit Genehmigung der Behörde durchgeführt werden.
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In der Schweiz legal zu bekommen aber halt nicht mehr aktuell.
Band 1 ist hier auch über die Fernleihe der öffentlichen Bibliothek erhältlich.
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Wie lustig... die allwissende Datenmüllhalde angeworfen und schon wird es als zweites Ergebnis als PDF zum download angeboten.
... und wie bekomme ich die anderen Teile?
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Nö - für Druckluft und PTB-Waffen gab es nie eine WBK.
In Verbindung mit "scharfen" Waffen sehr wohl, selber nach Sterbefall schon gesehen. Der damalige SB hat bei der damaligen Anmeldung ohne viel Federlesen auch Druckluftgewehre mit F in Raute aufgenommen.
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Dann hat sie die Stage in wirklich guter Zeit ohne miss und mike gemeistert. Allerdings hat sie mich nach dem letzten Ziel ausversehen erschossen, als sie sich mit der Kanone umgedreht hat. (Finger war nciht am Abzug, ich lief hinter ihr her). Ich habe Ihr erklärt, dass sie damit Dizi ist und sie übergab mir die Waffe ohne Aufforderung ohne Magazin und gesichert aber mit Tränen in den Augen. Abend durfte sie dann noch ein paar mal die Stage probieren und hatte riesen Spass.
meine Hochachtung vor deiner "Göre", die Übergabe der Waffe ist absolut das Letzte was ich erwartet hätte, Toll!!!
Na gut, an dein Sterben muss du noch arbeiten.
Überprüfung nach §4 Abs 4
in Waffenrecht
Geschrieben
die WaffVwV ist in 4.4 doch eindeutig und danach übertreibt der SB aus #103 maßlos.