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schuster

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Beiträge von schuster

  1. - eine Bescheinigung des Vereins, dass das Mitglied regelmäßig den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen ausübt (ACHTUNG! Es gilt die 18/12-Trainingsregel!) und wenn zutreffend, sich im Überprüfungszeitraum an Meisterschaften (es genügt die Teilnahme an Vereinsmeisterschaften!) beteiligt hat.

    Da es sich hier offenbar um eine erstmalige Überprüfung zum Fortbestehen des Bedürfnisses seit dem Inkrafttreten des WaffG 2003 (WaffRNeuRegG v. 2002) handelt gelten die verschärften Bedingungen:

    Wie kommst du auf diese Trainingsregeln, die gelten für den Antrag des Bedürfnis und nicht für die Folgezeit.

    Und die verschärften Bedingungen gelten für Schützen, die nicht einem Verband angeschlossen sind.

  2. der gute Mann will nur für den Fall vorsorgen, das der Wall rutscht und das Mauerwerk freiliegt, da:

    4.2.5.2 Gebauter Schießbahnabschluss Ein gebauter Schießbahnabschluss wird aus Mauerwerk oder Beton nach den Bestimmungen für Baustoffe (Nummer 2.7.3) errichtet. Eine Abschlusswand allein, gleichgültig aus welchem Baustoff und in welcher Dicke sie errichtet ist, darf nicht gleichzeitig als Geschossfang dienen. Vor Mauerwerk oder Beton ist stets ein geeignetes Füllmittel in ausreichender Dicke oder ein Geschossfangsystem (Nummer 2.8) vorzusehen.

    Und die 1,5 m Sand werden in der Scheibenmitte gemessen, nicht an der Wallsohle.

  3. Brauche ich als Ausrichter/Schießleiter trotzdem eine Jubali oder reicht es wenn der Vater dabei ist?

    §27 Abs. 3

    (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinderund Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

    setz den Vater als Aufsicht ein.

  4. einfach mal den Beitrag von sas 26 lesen

    Steht alles geschrieben

    Alter Grundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe( Tod und Verletzung)

    Übrigens sind die Dämmaterialien mit Pulverresten durchsetzt und brennen wie sau.

    Du meinst die Broschüre der VBG aus 2000???

    Na ja, die Forderung zum "kleinen §27er" = "Kehrschein" ist neueren Datums.

    Und einzelne Opfer hatten ihr Schicksal strapaziert; pyrotechnisches Material hat auf einem Schießstand nichts zu suchen.

    Und die Ursache/ Wirkung "Dämmmaterial" hatte ich schon genannt.

  5. und in meiner Wohnung darf ich mir einen Schießstand bauen wenn mir danach ist. Es darf kein Geschoss meinen befriedeten besitz nicht verlassen.

    Unter der Bedingung nach WaffG §12 Abs. 4 Satz 1 a stimmt diese Aussage, ansonsten ist §27 WaffG Maßgeblich!

    Nachtrag: doppelte Verneinung gilt hier auch nicht.

  6. Wers nicht glaubt, möge selbst in Ziff. 45.3.1 WaffVwV nachlesen.

    hast ja recht:

    , aus Gründen der Schwangerschaft oder der Kinderbetreuung, etc.). Ein Widerruf wegen vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses kommt in diesen Fällen in der Regel nicht in Betracht,

    stellt sich mir nur die Frage, wie lange der Zeitraum ausgedehnt werden kann.

    So kann ausnahmsweise in einem Fall, in dem das Bedürfnis für einen längeren definierten Zeitraum wegfällt – etwa über mehrere Jahre hinweg –,

    Bei Kinderbetreuung spreche ich nicht von mehreren Jahren, da können auch schon mal ein oder zwei Jahrzehnte in´s Land gehen.

  7. Waffenrechtliche Sprengstoffrechtliche Erlaubnis zum staubsaugen und kehen von Schießständen ?

    kleine Änderung vom mir. Diesen "kleinen" §27er gibt es tatsächlich und wird hier auf mindestens einen städtischen Schießstand für das Reinigungspersonal gefordert.

  8. Es wird eine besonders starke Verpuffung gewesen sein, mit besonders hoher Ausbreitungsgeschwindigkeit der Flammenfront.

    Die Verpuffung findet aber nicht in den Pulverresten statt. Die wird durch das "schwer entflammbare" PU-Dämmmaterial erzeugt!!

    Die VBG hat eine "schöne/schaurige" Dokumentation dazu, die bei entsprechenden Seminare gezeigt wird.

  9. So ist es laut Ligaordnung = Leistung zählt !!! Gruß Skor.

    Anscheinend gibt es unterschiedliche Lagaordnungen, oder deren Auslegung.

    Nach dieser:

    8.1 Die bestplatzierte Mannschaft einer Liga steigt in die nächst höhere Liga auf, die am schlechtesten platzierte Mannschaft einer Liga steigt in die nächst tiefere Liga ab (außer Kreisliga). Bei nach leis- tungsmäßigen Gesichtspunkten aufgestellten Gruppen innerhalb einer Liga gilt entsprechendes.

    würdest du wie ein Jo-Jo Auf- und Absteigen.

  10. Ist zwar keine Antwort auf "gleichwertig" aber eine Idee..........

    Blechkorpus, Schwenkriegelschloß................gesetzeskonform

    rot, blau oder weiß..........

    http://www.ikea.com/de/de/catalog/products/80100190/

    wieso, ist doch vollkommen in Ordnung, in die Schrankmitte muss dafür noch eine Stütze unterlegt werden.8-)

    Ist vom Gesetz nicht vorgeschrieben, erhöht aber die Lagerkapazität, ohne das dieser Schrank einbricht.

  11. Aufgrund der mittlerweile grossen Vielzahl der sich in Ihrem Besitz befindlichen Schusswaffen bin ich gehalten, gem. § 4 Abs. 4 WaffG das Fortbestehen des Bedürfnisses zu jeder einzelnen Schusswaffe zu prüfen.

    Ich bitte Sie mir bis zum ..... blablabla."

    Nochmal: Ich bin wirklich sehr aktiv und könnte auch für sämtliche Kurzwaffen Urkunden beibringen.

    Oh hach, ist der SB gut, er bezieht sich nur auf die falschen Textpassage der Verwaltungsvorschrift:

    Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis.

    es gibt doch tatsächlich Sportschützen, die keinem Verband angeschossen sind und für die diese harte Regel besteht.

  12. Mein Sohn (7 Jahre) ginge gerne mit zum Training. Dabei säße er ruhig auf der Bank am Schießstand und würde zuschauen, nicht selbst schießen.

    Kauf ihm einen guten bzw. sehr guten Gehörschutz und eine Schutzbrille und lass ihn zusehen.

    Peltor kid ist ein Optime I mit kleinem Bügel, ich würde zum Optime III tendieren.

  13. Doch ich habe Ahnung und davon sogar sehr viel.

    Ein anderes Beispiel wären da die vielen Schützenfeste, da gibt es auch keine Sondergenehmigung zum schießen mit dem freien Luftgewehr sondern nur einen geeigneten Geschossfang und die Erlaubnis des Eigentümers/Veranstalter.

    ... und damit hat sich das mit der Ahnung auch erledigt!

    Selbst der Vogelschuß mit dem Luftgewehr unterliegt bestimmten Vorschriften, hier z.B. die Schießstandrichtlinien, muß auf einer genehmigten Schießstätte nach Anmeldung mit Genehmigung der Behörde durchgeführt werden.

  14. Dann hat sie die Stage in wirklich guter Zeit ohne miss und mike gemeistert. Allerdings hat sie mich nach dem letzten Ziel ausversehen erschossen, als sie sich mit der Kanone umgedreht hat. (Finger war nciht am Abzug, ich lief hinter ihr her). Ich habe Ihr erklärt, dass sie damit Dizi ist und sie übergab mir die Waffe ohne Aufforderung ohne Magazin und gesichert aber mit Tränen in den Augen. Abend durfte sie dann noch ein paar mal die Stage probieren und hatte riesen Spass.

    meine Hochachtung vor deiner "Göre", die Übergabe der Waffe ist absolut das Letzte was ich erwartet hätte, Toll!!!

    Na gut, an dein Sterben muss du noch arbeiten.

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