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Colt S.

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  1. Durchaus möglich, der hatte allerdings schon seit Anfang an seit ich mit ihm zu tun bekam was gegen mich da war der Vorfall noch weit in der Zukunft. Ich vermute er wollte zum damaligen Zeitpunkt vollendete "Tatsachen" schaffen und gleich vom Uniformierten meine Waffen sicherstellen lassen, die Situation hätte er sich ersparen können wenn er mich gefragt hätte wie meine Waffen gesichert sind, aber das wollte halt nicht. Das er gerne "Fakten" schaffen wollte geht auch aus seiner Handlungsweise zu einem späteren Zeitpunkt deutlich hervor. 2015 wollte er, weil er ja in Ruhestand ging, per Sofortvollzug binnen 14 Tage meine gesamten Waffen bis auf zwei Kurzwaffen und drei Selbstladelangwaffen einziehen lassen, auch die welche auf den gelben WBK stehen, der Schuss ging allerdings nach hinten los, es war keine Gefahr in Verzug, die Unterbringung war mehr wie Vorbildlich und es lag keine Unzuverlässigkeit vor also war es per Gerichtsbeschluss nix mit Sofortvollzug. Das Gericht hat das Verfahren in den vorherigen Stand versetzt.
  2. Klingt zwar etwas komisch ist aber meinerseits belegbar. Der Sachbearbeiter hat vorher von mir einen auf den Deckel bekommen. Er hat mit der Ausstellung einer WBK vor dumm rum gespackt und von mir verlangt ich möge ihm den Nachweis der Unterbringung meiner Waffen nachweisen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es bezüglich der Unterbringung keinerlei Vorgaben und es waren auch keine Kontrollen diesbezüglich vorgesehen. Mit seiner damaligen Vorgesetzten hatte ich vereinbart das besagter Sachbearbeiter und ein Berater von der Kripo diese in Augenscheinnahme durchführen werden, ich hatte damals extra darum gebeten das keine Uniformträger daran teilnehmen, wegen der Nachbarschaft damit die sich die Nase an den Fensterscheiben nicht platt drücken müssen. Und was machte der "liebe nette Sachbearbeiter", genau dass und rückt zusätzlich mit einem Uniformierten an. Unverzüglich habe ich seine Vorgesetzte angerufen und diese hat die Situation unverzüglich geklärt, der Uniformierte musste unverrichteter Dinge abziehen, Resultat der freiwilligen Kontrolle, der Berater von der Kripo war begeistert wie ich meine Waffen verwahrte und der Sachbearbeiter machte eine lange "Schlurbe" und musste die WBK ausstellen. Es gab immer wieder Situationen mit dem Sachbearbeiter die schlicht und ergreifen von seiner Seite aus nicht "hasenrein" waren. Auch die spätere offizielle Kontrolle ergab das die Unterbringung meiner Waffen absolut in Ordnung ist, komisch war allerdings der Zeitpunkt, etwa 14 Tage vor der Verhandlung im VG. Stuttgart.
  3. Aus dem was du schilderst habe ich bereits vorher gelernt und gebe an Behörden meine Post nur noch per Einschreiben mit Rückschein auf. Gerade das Finanzamt hat mich auch schon angemahnt ich sollte meine Steuererklärungen abgeben und hätte schon ein Zwangsgeld festgelegt. Nach dem ich das Finanzamt mit der Kopie des Rückscheins konfrontiert habe waren die Steuererklärungen plötzlich auffindbar. Ähnlichen habe ich mit dem Landratsamt Heidenheim erlebt, hier hat man die Briefmarke samt Poststempel von einem Schreiben von mir entfernt, Pech nur für den Verursacher in hatte den Rückschein, anscheinend war der Verursacher strickt doof oder von sich überzeugt das er auf dem Briefkopf den Hinweis "Einschreiben mit Rückschein" nicht beachtet hat.
  4. Mag sein das du hier durchaus Recht hast, allerdings muss die Behörde Verpflichtungen nachkommen welche mit der Angelegenheit mit welcher der Anwalt mit der Vertretung beauftragt ist nichts zu tun haben.
  5. Sorry, du hast mich jetzt zum "lachen gebracht", der Anwalt der meine Interessen vertreten sollte nennt sich Fachanwalt für Waffenrecht und Jagdrecht und ist außerdem Justiziar in einem Schießsportverband. Das ich mit diesem so auf die "Schnauze" gefallen bin war nicht voraus zu sehen. War halt ein Griff ins Sch...haus. Nicht falsch verstehen war nix gegen dich.
  6. Was soll das was du da von dir gibst? Soll ich das hinnehmen das ich keine Wettkämpfe mehr bestreiten kann weil man mir unter äußerst fragwürdiger Begründung meine Waffen gezwackt hat. Soll ich wenn es nachdem was du hier von dir gegeben hast zu allem ja und Amen sagen? Ich persönlich bin kein Querulant und ein umgänglicher Zeitgenosse, mein Motto lautet, tue Recht und scheue niemanden. Frage an dich, würdest du dir deine Waffen unter solch fragwürdigen Umständen zwacken lassen ohne dich zu wehren? Ich hätte gerne auf den Anwalt verzichtet und die Sache gerne selbst geregelt aber vor Gericht stellenweise herrschte Anwaltszwang, nur das hierzu. Ich weis nicht ob du die ursprüngliche Forderung der Behörde kennst, falls nicht hier ist diese, ich sollte der Behörde nachweisen das ich mit all meinen Waffen und Wechselkomponenten die letzten drei Jahre bei Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften geschossen habe hier wurde auch verlangt das ich für Waffen welche auf der gelben-WBK stehen diesen Nachweis erbringen sollte.
  7. Das gilt für den Gegenüber aber auch . Das mag durchaus richtig sein, wenn aber durch die Gegenseite Sachen konstruiert werden und sich nicht an Vorschriften und vor allem an die Wahrheit hält ist das ein enormes Problem für sich. Man hat versucht mir zweimal eine Unzuverlässigkeit nachzuweisen, war aber nix, dann hat man versucht mir die Gefahr eines Amoklaufs unterzuschieben, man hat meine Rechte welche sich aus dem Grundgesetz ergeben "mit Füssen getreten", man hat sämtliche Vorschriften und das Waffengesetz nach dem eigenen Gusto ausgelegt um Schaden anzurichten. Trotzdem habe ich immer noch versucht mit dem Gegenüber im Gespräch zu bleiben, leider ist dieses nicht gewünscht gewesen. Das Motto des Bereichsleiters ist wohl das, ich bin hier wer und du bist nur ein kleiner Bürger welcher nix zu melden hat und mir ausgeliefert ist.
  8. Sorry, hier entsteht anscheinend der Eindruck ich hätte mich nur über den Anwalt mit der Behörde unterhalten, dem ist nicht so, ich habe z.B. selbst versucht im laufenden Verfahren Kopien von Urkunden direkt bei der Behörde einzureichen, die wurden nicht angenommen mit dem Hinweis ich hätte einen Anwalt folglich sollte ich es über den Anwalt machen, jegliche Kommunikation wurde mit meiner Person abgelehnt. Auch nachdem ich die Erben-WBK beantragt hätte wurde ich auf den Anwalt verwiesen.
  9. Sorry, normalerweise haben solche Sachen in Behörden nichts zu suchen. Der Bereichsleiter hat jeden mit dem gleichen Respekt und ohne Vorurteile zu behandeln, deswegen wird er aus Steuermitteln bezahlt und ist somit der Allgemeinheit entsprechend verpflichtet. Wenn er dieses nicht aufgrund von Vorurteilen gewährleisten kann ist er absolut fehl am Platz.
  10. Was heißt hier mit dem Anwalt rum ärgern? Da stellt sich doch die Frage wer hat denn eigentlich die Sache losgetreten? Um so zu reagieren wie der Referatsleiter muss etwas anderes geschehen sein, mit aller Wahrscheinlichkeit dürfte hier der frühere Untergebene sein Werk getan haben. Außerdem hat er als Beamter gegenüber den Bürgern die Verpflichtung das solche negativen Auswüchse persönlicher Art auf seiner Seite zu unterbleiben haben oder täusche ich mich hier? Wenn er dieses nicht kann zwischen persönlich und dienstlich zu trennen ist er schlicht und ergreifend falsch am Platz.
  11. Ich habe es versucht am 14.02.2022 mit dem Bereichsleiter ein vernünftiges Gespräch zu führen und ihn darauf hinzuweisen das ein Repetierer keine halbautomatische Langwaffe darstellt auch habe ich ihn höflich darauf hingewiesen das er durch seinen Widerruf vom 04.01.2011 mich daran hindert weiterhin an Wettkämpfe teilnehmen zu können. Das Resultat war das er verlangt hat das sein von ihm gefertigter Widerruf 1:1 auszuführen sei und danach hat er mich des Büro´s verwiesen mit der Begründung das er von meinen genannten Gründen nichts wissen will. Ich persönlich hatte bis zu 08.12.2021 mit ihm noch nicht zu tun gehabt, er hatte bis dato nur mit dem Anwalt zu tun. Ich hatte also bis zu diesem Zeitpunkt mit ihm keinerlei Streitigkeiten, aber anscheinend hat sein früherer Untergebener ganz Arbeit geleistet.
  12. Tja, Vorurteile sind eine üble Sache, es ist gut möglich das sich auf der Behörde der Sachbearbeiter bzw. dessen Vorgesetzter gegen meine Person diese haben und entsprechend umsetzen.
  13. Zu einem Streit gehören immer zwei mindestens. Ich habe mich von dem Sachbearbeiter mehr als 5 Jahre lang vera....en lassen und dann habe ich mich bezüglich Waffengesetz genauestens informiert und entsprechend im Rahen des Waffengesetzes meine Rechte eingefordert. Was ist daran so verwerflich? Außerdem ich habe seit Dezember 2021 mindestens 3 mal versucht auf die Behörde darauf zu zugehen und einiges versucht um ein besseres Verhältnis zu schaffen aber man reagierte mit einem "Betonschädel". Ich habe der Behörde 141 Urkunden aus den Jahren 2017/2018/2019 in Kopie (Kreis-, Bezirks-, Landesmeisterschaften und Deutsche Meisterschaften) zur Verfügung gestellt, ebenso mein Schießbuch aus diesen Jahren mit durchschnittlich 30 bis über 40 Schießterminen. Für die Jahre 2020 und 2021 konnte ich aufgrund von Corona und dem Umstand das ich meine krebskranke Mutter bis zu ihrem Ableben gepflegt habe nicht erbringen. Wenn diese Nachweise nicht zahlen was dann?
  14. Sorry, ich kann dir hier nicht zu stimmen. Mein allgemeiner Umgang und auch "deutlich erkennbare Uneinsichtigkeit" ist da so eine Sache welche sicherlich nicht Personen einstufen können die mich nicht wirklich kennen. Nur zu deiner Information, ich war bis 2011 im BDMP-Landesverband ehrenamtlich im Landesvorstand tätig und habe für dessen Mitglieder mich eingesetzt und Meisterschaften und Lehrgänge durchgeführt und dieses in einer Form die auf jeden Fall nicht uneinsichtig war. Auch habe ich in meinem Heimatverein Anfänger unterstützt mit Rat und Tat sowie auch mit meinem Material. Mir geht es vor allem darum das Anfänger nicht das gleiche überflüssige Lehrgeld zahlen müssen wie ich damals zu meiner Anfangszeit nur weil ich keine Hilfe von anderen "Schützenkameraden" hatte, außerdem jeder neue Legalwaffenbesitzer stärkt die Position von uns. Ich habe meine ehrenamtliche Tätigkeit 2011 im Landesvorstand des BDMP-Landesverband aufgegeben nachdem die Behörde mir eine Unzuverlässigkeit nachweisen wollte, der Sachbearbeiter hat bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen mich damals angezeigt, ich würde meine Waffen unzulässigerweise für Sachkundelehrgänge verwenden, dieses seien vom Bedürfnis her nur reine Sportwaffen. Die Sache wurde fallen gelassen, es handelte sich nur um ehrenamtlich durchgeführte Lehrgänge. Es ist für mich verletzend wenn nun solche Sätze wie du sie hier geschrieben hast in diesem Forum auftauchen. Du kannst mal gerne Roten Baron kontaktieren, er kennt mich sehr gut.
  15. Tja, Ausstellung einer WBK bis zu 6 Monate, Eintragung in einer WBK (in der Akte und Abstempeln) 6-8 Wochen. Die Erben-WBK von 2016 bis 2022, die Eintragung des Perkussionsrevolvers 2009 bis 2022 usw.
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