Ein Vereinskollege, 10 Jahre im Verein (DSB), seit 8 Jahren Grüne (SpoPi und 9 mm) und Gelbe WBK (eine Doppelflinte, sonst nichts)
hat jetzt Post bekommen bezüglich seines Bedürfnisnachweises.
"Bedürfnisnachweis gemäß § 14 abs. 4 waffg"
Frist: 4 Wochen!
Schießnachweis für KW und LW gefordert.
Jetzt zum Problem und meiner Fragestellung:
Die Schießnachweise für die KW sind mehr als ausreichend. Die Flinte wurde nur gelegentlich, ein / zwei mal im Jahr geschossen. Hier würden die Trainingsnachweise also nicht reichen.
Muss der Kollege die Flinte verkaufen, weil kein Bedürfnis?
Was passiert mit der Gelben WBK?
Betrifft der erforderliche Nachweis für Langwaffen nur welche auf der grünen WBK?
Und, mal ganz blöd gedacht: Wenn er sich jetzt noch eine .22er Einzellader Langwaffe kauft (die man an unserem Stand schießen könnte),
wie schaut das dann aus?
Danke schon mal für eure Rückmeldungen!
Weil hier werde ich nicht schlau draus.....
https://www.dsb.de/recht/wichtiges-zum-waffenrecht/beduerfnis