Aktuell unter den Top 4 unter den meistgelesenen Artikeln in der Welt:
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article244235033/Amoklauf-bei-Zeugen-Jehovas-In-einem-Buch-gibt-Philipp-F-einen-Einblick-in-seine-krude-Gedankenwelt.html?source=puerto-reco-2_ABC-V21.3.B_SSO#Comments
Da hätte niemals eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt werden dürfen!
Auch einige Kommentare sind sehr interessant (hier ein Beispiel):
"Das Waffengesetz bestimmt in "§ 6 Persönliche Eignung" unter anderem, dass Personen die erforderliche persönliche Eignung zum Waffenbesitz nicht besitzen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, "dass sie psychisch krank sind". In solchen Fälle hat laut Waffengesetz "die zuständige Behörde der betroffenen Person . . . die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben." Trotz des anonymen Hinweises an die Waffenbehörde auf eine psychische Erkrankung des Amokläufers ist dies aber nicht geschehen. Die Hamburger Waffenbehörde hat lediglich die gesetzeskonforme Aufbewahrung von Waffe und Munition überprüft, ist jedoch nicht dem Hinweis auf eine psychische Erkrankung des 35-Jährigen nachgegangen. Das deutsche Waffenrecht muss nicht verschärft, sondern lediglich umgesetzt werden. Dafür fehlt es den Waffenbehörden allerdings an Personal. Denn nach jeder Novellierung des Waffenrechts werden sie die mit zusätzlichem bürokratischem Nonsens wie der Erstellung eines Deutschen Waffenregisters einschließlich der Waffenteile überflutet. Dies will die Politik jedoch einfach nicht wahrhaben. "