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Trooper

WO Gold
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  1. Tryon, wenn es dir um Sachverhaltsschilderungen im Hinblick auf technisch-taktische Gegebenheiten geht, würde ich an deiner Stelle eher mal in die einschlägigen US-Foren (z.B. www.thehighroad.org oder www.glocktalk.com ) reinschauen. Denn tatsächlich passierte Selbstverteidigungsgeschichten von Sportschützen mittels Schußwaffen wirst du in D aus Gründen der Rechtslage (wie oben schon vielfach ausgeführt) nicht in größerer Anzahl finden. Zur theoretischen rechtlichen Würdigung wurden hier bei WO schon ganze Romane verfaßt und von den verschiedensten Standpunkten aus erschöpfend diskutiert. Wenn du mal suchst, findest du sicher tonnenweise Information. Spontan "from the top of my head" fällt mir eine etwas anders gelagerte Story ein (die auch hier kursierte), und zwar ging es um einen Polizeibeamten, der bei einem Gebrauchtwagenkauf außer Dienst seine Dienstwaffe (legal) bei sich führte und einsetzte, als ihm die "Verkäufer" mittels Schlagring und Baseballschläger den Kaufpreis ohne Leistung abnehmen wollten... mfg Trooper
  2. Argh... geht das schon wieder los? Seid friedlich, sonst stelle ich auch BEIDE auf Ignore, ihr Streithähne!!! Trooper
  3. Waaah... jetzt wo ihr es so direkt ansprecht: WO ist wirklich voll von den verschiedensten komischen Existenzen
  4. Trooper

    Neues Zitat?

    Kleine Abwandlung: "Man muß die Leute so verbrauchen, wie sie sind..." (ein mir namentlich bekannter Erster Polizeihauptkommissar im BGS)
  5. Ich werde ihn die Tage mal auf dem Stand anquatschen. Man munkelt, er sei ein bißchen sauer wegen eines gewissen Stempels auf seiner neuen Gelben...
  6. In Antwort auf: In Antwort auf: aber im Kino stopfe ich mir öfter etwas in die Ohren Wassn das?? KINO ?? In Worms gibt es da so eine Arena mit Sitzgelegenheit wo am Wochenende pferdebespannte Wagen im Kreis herumfahren. Anschließend hauen sich ein paar vermummte Chaoten mit Schwertern, Dreizacks und Morgensternen die Rüben ein und wenn dann ein paar von ihnen mit der Schauze im Dreck liegen ist es in der Arena auch sehr laut, ist das Kino ?? Nee, das ist Montagsdemo. Kino ist, wenn du dir gerade mit deiner Süßen ein dunkles Plätzchen zum ******* gesucht hast, und plötzlich ein Kretin mit einer Taschenlampe vor dir steht und wahlweise sagt "Wollen Sie ein Eis?" oder "Hier ist aber Loge!!" oder "Sie sind hier falsch!"
  7. Trooper

    Neues Zitat?

    "You've got to ask yourself one question... do I feel lucky? Well, do ya, punk?"
  8. Trooper

    Neues Zitat?

    Calvin & Hobbes RULE!!! Du kriegst auch Extra-Sonder-Bonus-GuterGeschmack-Punkte von mir... mfg Trooper
  9. In Antwort auf: @ Trooper was war das grössere Privileg, daß Du für lau mitfahren konntest, oder daß Du zur Uniform die Waffe tragen durftest? Vordergründig natürlich die umsonstige Bahnfahrt (Mann, was habe ich im Laufe meiner kurzen Karriere da schon für Penunzen gespart ), aber ich würde nicht in der Öffentlichkeit in Uniform ohne Waffe rumlaufen wollen. Ich habe seinerzeit auch sonst meine Waffe ab und zu außerdienstlich mit Genehmigung meiner Behörde geführt, wenn ich länger alleine unterwegs war. mfg Trooper
  10. Tja, als BGSler hat man das schöne Privileg, auch außer Dienst für umsonst überall mit der DB AG hinzufahren, sofern man seine Uniform trägt (und seine Waffe dabei hat; jedenfalls will das Grenzschutzpräsidium Nord das so). Ich habe das auch schon öfters in Anspruch genommen, aber das "aufregendste", was mir begegnet ist, war ein freundlicher Besucher aus dem tiefsten Afrika, der in der Toilette auf den Zugbegleiter wartete. Er entschied sich ob meiner offensichtlichen Anwesenheit dann doch, eine Fahrkarte nachzulösen. mfg Trooper
  11. Ach ja, richtig... <vordenkopfklatsch>
  12. Ich wiederhole mich nochmal: mir ist schon klar, daß die Bahn in ihren Beförderungsbedingungen einen Transport von Waffen in jeglicher Form ausschließt. Und ich mache mir auch keine Gedanken um die Rechtmäßigkeit besagter Beförderungsbedingungen, weil ich weiß Gott nicht die Absicht habe, mich auf eine rechtliche Debatte mit dem Zugchef einzulassen. Wenn er sagt "Raus mit Ihnen!", bin ich raus. Der Punkt ist aber (und das war die Ausgangsfrage, wenn ich mich richtig erinnere), daß mir außer einem Rausschmiß keine weiteren Sanktionen drohen. Denn solange ich brav tue, was der Inhaber des Hausrechts mir sagt (nämlich den Zug brav zu verlassen), gibts auch keinen Hausfriedensbruch. mfg Trooper (der eh immer Auto fährt)
  13. Mich würde eher mal interessieren, welche konkrete Handlung beim AGB-widrigen Waffentransport mit der Bahn (Befolgung der einschlägigen waffenrechtlichen Vorschriften hier mal vorausgesetzt) denn gegen welchen Paragraphen des StGB oder Nebenstrafrecht nach Meinung von dir, Asgard, verstoßen würde...
  14. In Antwort auf: Ich wollte nur darstellen, daß es sicher kein Kavaliersdelikt ist, in der Bahn einfach mal so eine Schußwaffe zutransportieren. Doch, genau das ist es. Ich habe selber einige Zeit damit verbracht, Leute mit sanfter Gewalt und eisenhaltigen Abführmitteln aus besagten Zügen nach der Untersagung der Weiterfahrt herauszukomplimentieren, und diejenigen, die sich quergestellt hatten und wegen denen wir gerufen wurden, waren ausschließlich Besoffene, "kulturell benachteiligte Mitbürger", oder sonstige Bekloppte. Wenn der Zugbegleiter "Raus!" sagt, ich mein Gewehrköfferchen schultere und mit einem freundlichen Lächeln auf den Lippen das gastliche Gefährt umgehend verlasse, habe ich genau ZERO zu befürchten. Und kein Legalwaffenbesitzer, der noch seine fünf Sinne beisammen hat, würde sich in dieser Situation anders verhalten. mfg Trooper
  15. Trooper

    Kleiner Waffenschein

    In Antwort auf: Was wäre wenn er es tut illegalerweise tut und nichts findet ? Wenn er es aufgrund eines von ihm selbst begründeten Anfangsverdachts oder zur Abwehr einer von ihm angenommenen Gefahr tut (ich nehme an, das meinst du ), und er findet nichts, hat sich die Sache erledigt. Du kannst natürlich eine Beschwerde beim Dienststellenleiter einreichen, aber der wird die nach kurzer Nachfrage in die Ablage (rund) befördern. Falls er ein wenig deutlicher nachfragt, wird der betreffende Streifenbeamte in einer Stellungnahme erläutern, warum er dein Auto durchsucht hat (siehe oben), und alle sind zufrieden. Du kannst dich natürlich auf einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht einlassen (den du sehr gut verlieren kannst, wenn die Klage überhaupt angenommen wird), aber selbst wenn du ein Urteil erwirkst, daß die Durchsuchung rechtswidrig war, was willst du damit? Ein wirklicher Schaden ist dir nicht entstanden, also gibts keinen Schadenersatz. Wenn das Urteil nach Jahren irgendwann zur Dienststelle durchgedrungen ist, wird der Chef zu seinem Streifenhörnchen sagen, daß es in Zukunft bitte besser aufpassen soll, und das wars. mfg Trooper
  16. Die Frage ist allerdings, wie der besagte Fahrgast denn eine Fahrtunterbrechung oder einen Einsatz des BGS hervorrufen sollte. Selbst wenn der clevere Zugbegleiter den Waffenkoffer erkennt, kann er sein Hausrecht nur in der Art und Weise ausüben, daß er dem Fahrgast die weitere Mitfahrt untersagt. Nun, wer eine solche Anordnung nicht befolgt, hat natürlich selber schuld, aber das steht hier wohl kaum zur Debatte. mfg Trooper
  17. Trooper

    Kleiner Waffenschein

    Hast getroffen, Falcon. Und selbst wenn nicht, eine Begründung für eine Durchsuchung zur Gefahrenabwehr strickt sich in der Praxis jeder Streifencop in Nullkommanix, wie gesagt. Wenn etwas Inkriminierendes gefunden wird, ist der Richter eh geneigt, dem Polizisten seinen Anfangsverdacht abzunehmen, und wenn sich nichts ergibt, verläuft die Sache so oder so im Sande, falls nicht der Durchsuchte darauf besteht, die Maßnahme auf dem Verwaltungsrechtsweg mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nachträglich für rechtswidrig erklären zu lassen. Ich weiß nicht, wie das mit dem Zollgrenzbezirk ist (muß zu meiner Schande gestehen, daß ich mich mit den Befugnissen meiner Kollegen von der anderen grünen Fakultät nie so genau auseinandergesetzt habe), aber im BGSG dreht es sich jedenfalls um einen exakt 30 km breiten Streifen längs der Grenze, der unabhängig von irgendwelchen Landkreis- oder sonstigen Grenzen verläuft. An bestimmten Seegrenzen wurde der mittlerweile auch schon auf 50 km erweitert. mfg Trooper
  18. Trooper

    Kleiner Waffenschein

    Ich weiß zumindest vom BGSG (Bundesgrenzschutzgesetz), daß es die Vollmacht für BGS-Leute bereitstellt, im 30-km-Bereich verdachtsunabhängig von kontrollierten Personen mitgeführte Sachen "zur Bekämpfung der unerlaubten Einreise" zu durchsuchen. Im Klartext: ich kann dein ganzes Auto durchsuchen, weil das Kriminalitätslagebild das immer hergibt. Ich denke, daß die meisten Bundesländer in ihren jeweiligen Polizeigesetzen ähnliche Gummiparagraphen haben. Und eine Pro-forma-Begründung für einen Blick ins Auto kostet mich nicht mal drei Sekunden... mfg Trooper
  19. Stimmt, Hausfriedensbruch würde ich hier auch nicht annehmen. Ein Zug ist, wie bereits erwähnt, kein Gebäude oder befriedetes Besitztum, und ich wage mal zu bezweifeln, daß die Bahn ein Waffentransportverbot für einen Bahnhof verhängen kann, da dieser zwar Privatgelände ist, aber der öffentlichen Nutzung gewidmet wurde und in vielen Fällen mittlerweile einen Verkehrsweg an sich darstellt, der mit dem Zugverkehr häufig gar nichts mehr zu tun hat. Aber das ist m.E. alles rein akademisch... solides unauffälliges Tarnbehältnis und gut ist. mfg Trooper
  20. Ich votiere auch für "Ist waffenrechtlich kein Problem, wenn die einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden". Privatrechtliche Streitigkeiten über den Einhalt von AGB's u.ä. haben nichts mit dem öffentlichen Recht zu tun, zu dem auch das Waffenrecht als Untergebiet des Verwaltungsrechts gehört. Solange deine Handlungen nicht dazu geeignet sind, ernsthafte Zweifel an deiner persönlichen/charakterlichen Zuverlässigkeit aufkommen zu lassen, kannst du dich m.E. mit anderen natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts nach Herzenslust über Kreuz legen. Die Idee mit dem Brief halte ich für absolut nicht gut, denn die angeschriebene Stelle wird bloß "Waffen" lesen und die Sache dann pauschal ablehnen. Einfach unkenntlich und SICHER verpacken (im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen), auf seine Sachen mit Argusaugen achten und einfach mitnehmen. mfg Trooper
  21. Hey, wir können ja zusammenschmeißen und ein Banner kaufen Dann sind wir auch Sponsoren... Was wollen wir draufschreiben? mfg Trooper
  22. Respekt!!! Ist "Heroe" möglicherweise schon bei WO aktiv, soll er sich mal bitte melden. mfg Trooper
  23. In Antwort auf: trooper, wenn ich alles mit so wenigen worten auf den punkt bringen könnte wie du, dann wäre der traffic hier bedeutend geringer. Ach was... bin doch nur schreibfaul (wie meine bedauernswerten Lehrer mir immer wieder zu bescheinigen wußten... Bilder schlucken zwar sicher ne Menge Bandbreite, aber gerade wenn es um Bastelsachen oder einige gelungene Offtopic-Beiträge geht, würde ich darauf eigentlich nciht verzichten wollen. Deshalb votiere ich auch für "Attachments für Gold-Members only"... mfg Trooper
  24. Wahrsager, ich muß deinem Ansatz hier zustimmen. Gold-Membership mit zusätzlichen Funktionen, das Basisforum umsonst, damit nicht der Austausch mit neuen Leuten verloren geht. Niemand bringt Geld auf für ein neues Forum, das er nicht kennt. Wenn man sich aber erstmal daran gewöhnt hat und seinen Platz in der Community gefunden hat, wrd die Spendenbereitschaft sicherlich auch bei neuen Usern ansteigen. Auf jeden Fall ist es einen Versuch wert, und es wäre geradezu kriminell schade, es nicht wenigstens zu probieren. Ich bin jedenfalls bereit, mein Portemonnaie (oder schreibt man das jetzt Portmonäh? ) aufzumachen für die gute Sache. mfg Trooper
  25. Hallo Leute, wie uns kundgetan wurde, wird WO in absehbarer Zeit den Löffel abgeben. Es kursieren aber bereits einige Überlegungen, WO unter Berechnung von Unkostenbeiträgen fortzuführen. Wärt ihr daran interessiert, und was würdet ihr ggf. für eine solche Wissensbasis und Kommunikationsmedium anlegen? mfg Trooper
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