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Manue_

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  1. Das Link zum Formular: Antrag auf Erteilung einer NWR-Registerauskunft für eine natürliche Person (PDF, 22KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  2. Hallo, ja, beim BVA: https://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/NWR/Meldungen/Newsletter/2014-01_thema5.html An­trag auf Er­tei­lung ei­ner Selbst­aus­kunft nach § 19 NWRG Für ei­ne Aus­kunft über die zu Ih­rer Per­son im Na­tio­na­len Waf­fen­re­gis­ter ge­spei­cher­ten Da­ten nach § 19 NWRG (Selbst­aus­kunft) be­nut­zen Sie bit­te den An­trag Aus­kunft über mei­ne Per­son. Dauert nicht allzu lange und dann hast Du was zu lesen: nicht nur was Du hast (bzw. was registriert ist), sondern auch wieso (Sportlich, Jagdlich) usw... Ist sogar kostenfrei
  3. Danke. Hut ab: Ist -trotz der Länge- sehr übersichtlich.
  4. Vorteil ist z.B. alle LW auf einer und die KW auf der andere WBK... Oder jagdliche Waffen auf der eine, sportliche auf der andere. Dann muss man theoretisch nicht alle WBKs mitschleppen.
  5. Besagt aber nicht, dass ich nicht mit vollen Magazine zum Stand kommen darf (natürlich getrennt von der Waffe), oder? Am Ende des Trainigs sind die sowieso leer...
  6. dürfen NIEMALS geladen werden! :rotfl2: Murmeln werden per hand nach vorne geschmissen B)
  7. solange die Mun. von der Waffe getrennt ist, weiss ich nicht was dagegen sprechen sollte. Denoch könnte es im Falle einer Kontrolle vielleicht zu einer Diskussion führen. Gruß Manue Tippfehler
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