Hallo,
wenn ich die REACH-Vorgaben der 3. Kategorie richtig verstehe, müssen entsprechende Gefahrstoffe mit einer jährlichen Erstellungsmenge (bei den amerikanischen und / oder sonstigen nicht-EU-Pulvern dürfte da wohl eher die Importmenge in die EU zählen) von >/= 1 t/a bis 2018 angemeldet werden müssen.
Für die größeren Erstellungs- bzw. Importmengen der REACH-Kategorien 1 & 2 ist die Anmeldefrist eh abgelaufen.
Nach meinem unmaßgeblichen Verständnis bleibt abzuwarten, ob die diesbezüglichen Pulverhersteller tatsächlich von jeder ihrer vertriebenen Pulversorten (da diese ja bekanntlich unterschiedliche Eigenschaften und damit Zusammensetzungen haben, dürfte für jede Sorte auch ein anderes Sicherheitsdatenblatt entsprechend der sonstigen Gefahrstoffeigenschaften erforderlich werden bzw. begründen lassen) mindestens 1 t/a bislang in die EU exportieren und damit potentiell von REACH betroffen wären.
In diesem Zusammenhang - auf den Pulverdosen sind ja jetzt schon, neben den Explosiv-Symbolen auch die Symbole sonstiger Gefahrstoffeigenschaften angebracht - siehe hierzu nur so am Rande die unterschiedlichen Gefahrstoff-Eigenschaften der 100er und 500er Serien von Vita... (gerade bei der 500er Serie nicht besonders "lustig").
Gruß LR