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archangel

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  1. Mein SB hat höheren Ortes nachgefragt. Die Fristregelung mit der Wortwahl im Gesetzestext ist mit Null Ermessenspielraum. Hat mein SB von seiner vorgesetzten Dienststelle auf Rückversicheurng der Landesbehörde bei der Bundesbehöre bestätigt bekommen. Meien Sichtweise entspricht dem Gesetezestext. Allles andere nicht. Und das in NRW!
  2. Erwerb der ersten Waffe am 13. Januar 2015. Sechs Monate später ist am 13. Juli 2015 um Mitternacht die Frist abgelaufen. Kauf der 2. Waffe innerhalb der Frist von sechs Monaten am 12. Juli 2015. Kauf der 3. Waffe am 14. Juli 2015. Beginn einer neuen Frist von sechs Moanten inerhalb derer zwei Waffen erworben werden dürfen. Fristende ist der 14. Januar 2016 um Mitternacht. Hat bei meinem SB gedauert, bis er es verstanden hat. Das Gesetz mit der Formuöieurng zu der Frist ist eindeutig. Da gibt es keien Interpretatiosnspielraum für irgend ein rollierendes Verfahren mit Kaufdatum der vorletzten Waffe.
  3. Ausgehend von den Umbaukosten eines abgelegenen 100 m Standes, der halboffen ist, mindestens 5 Millionen. Mit Halle, also komplett geschlossen schwer abzuschätzen, rechne das Doppelte und eine Preissteigerung gegenüber der Planung von 25% ein. Du glaubts doch selber nicht, dass Du bei den Pfenninfuchsern für Mitgliedsbeiträge hier auch nur 100 Leute findest, die 1000€ Darlehen geben. Die Verbände mit den Disziplinen bis maximal 300 m und nur begrenzter Teilnehmerzahl werden kaum bei einem solchen Projekt einsteigen.
  4. Haben ja so einiges zur Auswahl, insbesondere Waffen, die in eien WBK nicht eingetragne werden. Aber da dann auch nicht vollständig. Steinschlosswaffen, Zündnadelwaffen, Perkussionswaffen einschüssig aber Lunte- und Radschloß haben sie anscheiend vergessen. Entweder vorauseilender Gehorsamm oder ein ganz besonders sachkundiger Formularersteller der gehobenen Kategorie.
  5. Kenner seines Fachgebietes.

    Prompte bedienung bei Anfragen.

    Druckreife Bescrheiungen.

    Einfach Gut. (Sehr Gut)

  6. @Sachbearbeiter Danke
  7. Das bedeutet doch, das einschüssige Steinschloss- Radschloss- und Luntenschlosswaffen aus dem Ausland ohne (deutsche) Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden können? Für Erwerb ubnd Besitz dieser Waffen wird keine Erlaubnis benötigt, sofern über 18 Jahre. Je nach Herkunfstland ist klar, deutscher Beschuss muss durch den Verbringer = Einführer veranlasst werden. Außerdem die unerfreuliche Märchensteuer und Zoll.
  8. Bei 25 m tun es die preisgünstigeren Spektive. Bei asureichender Qualität würde ich zur kleineren Bauform neigen. Je nach Stand und Ablage bekommt man nämlich mit langen und dicken Spektiven dann Probleme. Auf manchen Stand haben die nur eine besserenquadratischen Klodeckel mit Ständer als Ablage. In der Regel sind diese Spektive dann auch bei 50m noch ausreichend.
  9. SBine pflegen und hegen. Sensationell preisgünstig. Bei uns wird nach Kostenverordnung vorgegangen und da ist eine neue WBK mit einem Voreintrag, einem Eintrag und Munitionserwerb > 80 Euro..
  10. Dein Verständnis fehlt einigen!!

    Ronald

  11. Dein Verständnis fehlt einigen!!

    Ronald

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