Zum Inhalt springen

steven

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    12.501
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von steven

  1. vor 15 Minuten schrieb PeterS:

    @steven

    Ich hab gerade Verstänisschwierigkeiten:

     

    Deine WBK ist seit zwei Jahren beim SB und er trägt nicht ein…

    Hallo PeterS

     

    also, nochmal:

    vor ca 2 Jahren habe ich eine Waffe gekauft. Auf Rote WBK. Habe die Erwerbsanzeige an die Waffenbehörde mit der WBK geschickt. Danach habe ich in verhältnismäßig kurzen Zeiträumen (so alle 6 bis 8 Wochen) eine Waffe gekauft und die Erwerbsanzeige an die Waffenbehörde geschickt. So 2 bis 3 mal habe ich den SB angerufen und gefragt, warum ich meine WBK mit den Einträgen nicht zurück bekomme (ich habe 4 Rote). Er erklärte mir von längerer Überprüfungsdauer beim VS, Überlastung und Krankheitsfälle im Amt. Naja, ich benötige nicht unbedingt die WBK um mir eine neue Waffe zu kaufen.

    Erst der Anruf des Händlers hat die Sache ins Rollen gebracht. Der SB war im Urlaub und die Vertretung fand meine unbearbeiteten (so reime ich es mir zusammen) Erwerbsanzeigen in meine Akte abgeheftet.

     

    Steven

     

     

  2. Hallo

     

    ok, ich wollte nicht wissen, wie ich unbemerkt der Waffen durch eine Kontrolle komme.

    Ich denke, ein SB, der 2 Jahre keine Waffen mehr einträgt, sollte nicht mehr geschützt werden. 

    Ich bemerkte erst, dass die Waffen nicht auf mich eingetragen sind, nachdem ich 3 davon an einen Waffenhändler verkaufte. Der rief mich 2 Tage später an und war stinksauer.

    Die Waffen habe ich dann sofort abgeholt (600 km Fahrt) und ihm die 6.ooo Euro zurück gegeben.

    Danach rief ich (Freitag Mittag) bei der Waffenbehörde an und beschwerte mich. Der SB war im Urlaub und die Vertretung fand meine Erwerbsanmeldungen, die ich ihr dann per Mail zukommen lies, als Original in meiner Akte.

     

    Steven

  3. vor 15 Minuten schrieb callahan44er:

    Du hast doch eine Kopie der Anmeldung dabei und den Ausdruck der Mail das du angemeldet

    Hallo callahan44er

     

    welche Mail?

    Ich habe die Kopie der WBK und die Kopie der Erwerbsanzeige dabei. Die Erwerbsanzeige ist fast 2 Jahre alt.

    Da beeindruckt die Überprüfenden Polizisten wenig.

    Insbesondere, da das NWR die Waffen auf mich nicht hergibt. Sie sind noch auf den Vorbesitzer (von vor 2 Jahren) gemeldet.

    Der betreffende SB hat ein Vereinsmitglied wegen illegalem Waffenbesitz angezeigt, weil der ein Formular vertauscht hat. Statt Antrag auf einen Voreintrag hat er das Formular Erwerbsanzeige ausgefüllt und abgegeben. Da war richtig was los.

     

    Steven

  4. vor 14 Minuten schrieb BlackFly:

    Sind solche Zustände in Deutschland normal und der Vorgang bei mir außergewöhnlich oder anders herum?

    Hallo BlackFly

     

    ja, zwischenzeitlich ist der Vorgang, den du beschreibst außergewöhnlich.

    Es ist noch gart nicht so lange her, Da gab ich, als Vereinsvorstand die Bedürfnisbestätigung dem Mitglied, der ging zur Waffenbehörde, zeigte alles vor und nach 15 Minuten kam er mit WBK und Voreintrag raus.

    Heute wird es, zur allgemeinen Vereinfachung und um Terroranschläge zu verhindern, etwas anders gehandhabt.

    Aber mal zu dem konkreten Fall: Der SB hat die Erwerbsanzeige bekommen und in der Akte abgeheftet. Sonst nichts gemacht. Aus welchen Gründen auch immer. Dies ist jetzt aufgefallen.

    Meine Frage war, was ist die Pflicht des SB. Nach Aussage der Waffenbehörde alles OK. 

    Ich habe mal Strafanzeige gegen den SB gestellt (das Verhältnis ist sowieso im Arsch):

    § 274 StGB Urkundenunterdrückung

    § 271 StGB Falschbeurkundung

    §  77 BBG Nichterfüllung von Pflichten

     

    Steven

     

     

     

    • Gefällt mir 1
  5. vor 10 Minuten schrieb callahan44er:

    Wer soll denn kontrollieren außer die selbe Behörde?

    Hallo callahan44er

     

    nehmen wir mal an, ich fahre Samstags zu einem Freund zum schießen. 3 SIG verschlossen im Kofferraum. Die Waffen habe ich vor 2 Jahren gekauft und den Erwerb angezeigt (ist tatsächlich so, keine Fiktion). Jetzt komme ich unterwegs in eine Kontrolle. Ich mache die Polizisten darauf aufmerksam, dass ich Waffen transportiere. Die Waffen werden über das NWR abgefragt. Negativ, sind nicht auf mich registriert. 

    Holla die Waldfee.

     

    Steven

  6. vor 1 Minute schrieb Lochstanze:

    @steven Hast du in deinem beschriebenen Fall mit der Erwerbsanzeige deine WBK auch ans Amt geschickt?

    Hallo Lochstanze

     

    so ist die Regel. Die rote wird mit der Erwerbsanzeige zum Amt geschickt.

    Und wenn du 6 Wochen später eine neue Waffe kaufst, schickst du nur die Erwerbsanzeige zum Amt. Und 6 Wochen später die nächste Waffe und Erwerbsanzeige usw. 

     

    Steven

  7. vor 42 Minuten schrieb P22:

    Nein, wieso solltest du die Waffe illegal besitzen, wenn du die entsprechenden Erwerbs- und Besitzvoraussetzungen erfüllst?

    Hallo P22

    der Nachweis ist das Problem.

    Du kaufst auf Rote Waffen, der Besitzer meldet sie ab.

    Du schickst die Erwerbsanzeige dem SB. der macht nichts.

    Bei eiern Kontrolle auf dem Schießstand Samstag Abend hast du dann einige Waffen, die nicht auf dich angemeldet sind. Auf der Waffenbehörde ist niemand zu erreichen. Was machen die kontrollierenden Polizisten? Du hast nur eine Kopie deiner WBK und im günstigsten Fall eine Kopie der Erwerbsanzeige.

     

    Steven

     

     

  8. vor 4 Minuten schrieb David K:

    Aber er schreibt sie doch direkt in die WBK?

    Hallo David K

     

    und wenn er das nicht tut?!

    Bei Sammlern kommt es vor, dass du über einen längeren Zeitraum deine Rote WBK nicht mehr siehst. 

    Wenn du alle 6 Wochen eine Waffe kaufst, die Erwerbsanzeige an die Waffenbehörde sendest, dass die nicht zurückgeschickt wird. 

     

    Steven

     

    • Gefällt mir 1
  9. Hallo

     

    nach dem Erwerb einer Waffe muss ich diesen innerhalb 14 Tagen mittels eines Formulars "Erwerbsanzeige" der Waffenbehörde melden.

    Und dann? Gibt es dafür eine Regelung für den SB? 

    Sagen wir mal, er heftet die Erwerbsanzeige in die Akte ab und bearbeitet nicht weiter. 

    Die Waffe ist also vom Vorbesitzer abgemeldet. Bei mir aber nicht angemeldet. Wenn dies einen längeren Zeitraum für viele Monate so ist, besitze ich doch eine Waffe nicht legal.

    Gibt es eine Regelung, die dem SB vorschreibt, in welchem Zeitraum er wie aktiv werden muss?

     

    Steven

  10. vor 2 Stunden schrieb Pikolomini:

    Das kann ich mir schlicht nicht vorstellen. Wenn es so wäre, hielte ich das für einen Skandal.

    Hallo Pikolomini

     

    die Geschichte geht "unappetitlich" weiter:

    Die Beschuldigte, der Staatsanwalt und der Richter einigten sich in einem Dreiergespräch darauf, die Anklage einzustellen, ohne irgendwelche Repressalien Frau Deubel gegenüber.

     

    Steven 

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 4
  11. vor 2 Stunden schrieb heletz:

    „Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze erbringen

    Hallo Horrorheinrich

     

    und dies zu recht.

    Im Gegensatz dazu ist die öffentliche Aussage: "Alle AfDler gehören in die Gaskammer" (Frau Bianca Deubel Die Linke) nach Rücksprache mit dem Richter und dem Staatsanwalt nicht strafbewehrt.

     

    Steven

    • Gefällt mir 3
    • Wichtig 21
  12. vor 3 Stunden schrieb CZM52:

     Du ignorierst Vertragsbestandteile...

    Hallo

     

    ich habe mal meine Eigentumswohnung an einen Nichtraucher vermietet. 

    Im Vertrag stand explizit "innerhalb der Mietwohnung ist Rauchen nicht gestattet".

    Ich habe keine Ahnung, wie der Mieter bei der Wohnungsbesichtigung und beim Unterzeichnen des Mietvertrages den Nikotingestank aus seinen Klamotten bekam.

    Auf den späteren Vorwurf, dass er versicherte, nicht zu rauchen, hat er milde gelächelt.

     

    Steven

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  13. vor 47 Minuten schrieb karlyman:

     

    dass der (ohne Strafe/staatl. Nachteile) zugestandene "Meinungskorridor" offenbar immer enger wird.

    Damit könnte die FDGO am Ende durch genau die gefährdet werden, die sie vorgeblich verteidigen.

    Hallo karlyman

     

    offensichtlich gefällt das keinem außer unserem Horrorheinrich.

    Wenn ich das Wort "Gesamtschau" nur höre. Dies dient der Einschüchterung und der Unterdrückung der freien Meinung.

     

    Steven

     

    • Gefällt mir 4
  14. vor 12 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Die OWI wurde im Zusammenhang mit einer Straftat begangen 

    Hallo uwewittenburg

     

    aber er wurde von dem Vorwurf frei gesprochen.

    Natürlich ist das Führen einer Machete eine OWI. 

    Ich würde die Machete evtl. im Wald führen, um mir Feuerholz zu machen. Wenn ich erwischt werde, wird man mir einen gröblichen Verstoß gegen dasd WaffG vorerfen.

    Das Clanmitglied wurde frei gesprochen. Eine OWI steht anscheinend nicht an.

    Ich hätte die Machete zum Feuerholz machen mitgenommen.

    Das Clanmitglied um gegen Menschen zu kämpfen.

    Da ist doch ein Unterschied. 

     

    Steven

  15. vor 6 Stunden schrieb CZM52:

    Bezahlst du jetzt?

    Hallo CZM52

     

    ich bezahle meine Wettschulden. Immer. Egal welche Höhe!!!

    Aber, wo siehst du mich auf der Verliererstraße?

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit verloren.

    Bestätigung der Anmeldung der Magazine widerrufen.

    Magazine beschlagnahmt.

    Dass die Behörde jetzt sagt, es war gar keine Beschlagnahme und die Magazine können wieder abgeholt werden, das ist ein Rückzug der Waffenbehörde.

    Und dass die Waffenbehörde bei der Beschlagnahmung (die offenbar keine Beschlagnahmung war) erklärte, die Magazine werden vernichtet, dies wurde auch so wiedergegeben.

    Also, wo siehst du mich als Verlierer der Wette? Die offenbar von dem Gegenüber nicht angenommen wurde.

     

    Steven

     

     

     

    • Wichtig 1
  16. vor 4 Minuten schrieb erstezw:

    Du müsstest doch selbst wissen, dass das nicht geht. 

    Hallo erstezw

     

    ich weiß das. 

    Mein Bekannter nicht.

    Wie würden Nichtwaffenbesitzer reagieren, denen die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit (hier Kleiner Waffenschein) widersprochen wurde und sie gleichzeitig die Bestätigung der Anmeldung der Magazine negiert würde. Kurze Rückfrage bei mir: Magazinthematik nicht beachten. Dann stehen 2 Beamte vor der Tür, erklären, sie würden mittels einer HD die Magazine beschlagnahmen. Wenn er die freiwillig rausrückt, gibt es halt keine HD. Sie Quittierten den Empfang der Magazine und seitdem läuft es. 

     

    Steven

  17. vor 57 Minuten schrieb erstezw:

    ...dann gibt es doch den Beschluss und das Protokoll zur Durchsuchung, in dem die beschlagnahmten Gegenstände aufgelistet sind.

    Hallo erstezw

     

    es gibt eine Quittung für die Magazine. Der Durchsuchungsbeschluss wurde mündlich verkündet.

     

    Steven

  18. Hallo

     

    es gibt Neuigkeiten bzgl. der Magazine. 

    Die Waffenbehörde schickte ein Schreiben, dass die Magazine nicht mittels eines Hausdurchsuchungsbeschlusses beschlagnahmt wurden sondern lediglich auf Bitten des Mittarbeiters bis zur Klärung durch das BKA mitgenommen wurden. Bis zur Klärung könnten die Magazine wieder abgeholt und zu Hause gelagert werden.

     

    Steven

  19. vor 7 Minuten schrieb MAHRS:

    Hast du dich auf die Seite der Schrankindustrie geschlagen?

    Hallo MAHRS

     

    natürlich ist deine Frage Unsinn.

    Aber, nach dem Urteil bzgl. Schlüsselaufbewahrung kannst du dir ein Urteil bzgl. "Schlossumbau selbst machen" zusammenreimen. 

    Ich bin sicherlich niemand, der sein Geld zum Fenster rausschmeißt. Aber da würde ich nicht zu viel riskieren.

    Solange nichts passiert, ist alles ok. Nur wenn was passiert. Und wenn das neue Schloss hundert mal korrekt eingebaut wurde.

     

    Steven

  20. Hallo ChrissVector

     

    natürlich ist das Beutelschneiderei.

    Aber der Tresorhersteller hat die Zertifizierung bestätig. Die Tür hat ein Siegel, welches bei der Öffnung der Platte zerstört wird. Und der Tresorhersteller wird im worst case die Bestätigung der Einstufung wahrscheinlich negieren. Ist so. 

    Wahrscheinlich wird es keinen Unterschied machen, ob du die Schrauben vom Tresor rausdrehst und wieder reindrehst. 

    Du musst dir über die Problematik klar sein. 

    Eine Vorschrift im Waffengesetz oder sonstwo wirst du nicht finden.

    Ist in etwa so, wenn der Hersteller die Zertifizierung eines 300 KG VDS1 Tresor nur in Verbindung mit der Verdübelung an der Wand bestätigt.

     

    Steven

     

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.