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steven

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Beiträge von steven

  1. vor 5 Minuten schrieb Rennleitung:

    soll binnen

    Hallo Rennleitung

     

    ja, das Wort "soll".

    Heißt soviel wie, wenn er gerade Lust dazu hat, oder nichts anderes vor hat, oder alles in Ordnung bei der Beschlagnahme war.

    Ansonsten kann er es auch lassen und sich eine Ausrede einfallen lassen. Z.B. dass die Beschlagnahme gar keine Beschlagnahme war, sondern eine freiwillige Herausgabe.

    Ja, wir sind weit gekommen im besten Deutschland aller zeiten.

     

    Steven

     

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  2. vor 8 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Braucht man da keine schriftlichen Beschluss dafür, angenommen

    Hallo Proud NRA Member

     

    doch, für eine Hausdurchsuchung benötigt man entweder einen Richterlichen Beschluss oder Gefahr im Verzuge.

    Aber, die zwei wackeren Behördenangehörigen behaupten, es war ja gar keine Hausdurchsuchung sondern ein Besuch und die Magazine wurden auch nicht sichergestellt, sondern freiwillig herausgegeben.

    Für den "normalen" Bürger ist eine Hausdurchsuchung eher unnormal und die Gesetzeslage unbekannt. Da wird auch mal so gehandelt, dass die Behörde eine Freiwilligkeit basteln kann.

     

    Steven

  3. vor 19 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

    Ah, ok. Damit ist ja nicht viel kaputtgegangen...

    Hallo

     

    aber eine wahnsinnige Aufregung.

    Die Waffenbehörde legt da ziemlich viel Herzblut rein.

    Und die bisher aufgelaufenen Anwaltskosten sind auch nicht ohne.

     

    Steven

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  4. Hallo

     

    jetzt kam die Rücknahme des Verwaltungsaktes.

    Fiel der Waffenbehörde ersichtlich schwer. Und Freunde macht man sich damit nicht bei der Behörde, aber es ist halt nötig, dass man seine Meinung vertritt und bis zur Richtigstellung durchzieht.

    Gut, Hunter wird es kritisieren. Seine Direktive ist Buckeln.

    Auch CM sieht das Kuschen vor der Behörde als förderlich an. Er hat ein Waffengeschäft, an deren Kernkompetenz, AR15, die Politik feilt und das Verbot wird kommen, wenn wir uns nicht wehren. Er sieht aber die Chance, immer alles Schlucken als seine an. 

    Kurz nochmal eine Zusammenfassung:

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit incl. der Bestätigung der Anzeigebescheinigung widerrufen.

    2 Mitarbeiter der Waffenbehörde rücken an, erklären eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmen die bereitliegenden Magazine.

    Kurze Zeit später war die Hausdurchsuchung keine Hausdurchsuchung, sondern lediglich ein Besuch um die Magazine, die nicht beschlagnahmt wurden sondern lediglich verwahrt bis zur Klärung der Rechtslage.

    Einige Zeit später die Mitteilung, dass die Magazine bis zur Klärung der Rechtslage wieder abgeholt werden können.

    Wieder später eine Anruf, dass die Rechtsauffassung über §58 Abs. 17 revidiert wurde.

    Nach Einschaltung des Landrates kam dann dieser Bescheid.

     

    IMG_20231124_0001.jpg

     

    Steven

     

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  5. vor 27 Minuten schrieb Kreppel:

    die eventuelle Grundlage für die nicht stattgefundene Behördenhandlung hätte gewesen wäre sein können und welche Phantasiefolgen das gehabt haben hätte.

    Hallo Kreppel

     

    alter Schwafelhannes.

    Nach meinen Infos bist du, ohne Freundeskreis, menschlich, sagen wir mal eher merkwürdig.

    Also, wie meistens bei solch einer Konstellation: Hinter der Tastatur eine große Klappe, in der Realität ein Schwanzeinzieher.

     

     

     

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  6. vor 20 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Das bezweifle ich.

    Hallo uwewittenburg

     

    wieso?

    Die Magazine wurden beschlagnahmt (dies wird dahingehend korrigiert, dass sie nur zur Klärung mitgenommen wurden).

    Wären die Magazine vernichtet worden, wie es zuerst von der Waffenbehörde verkündet wurde, wäre doch ein Schadenersatzanspruch gerechtfertigt.

    Oder nicht?

     

    Steven

  7. Hallo

     

    heute kam ein schreiben von der Waffenbehörde:

    Es wurde mitgeteilt, dass man die Rechtsauffassung, dass durch den Widerruf der Bestätigungsanzeige die Magazine widerrechtlich besessen wurden, nicht mehr aufrecht gehalten wird. Es käme eine neue Bestätigungsanzeige mit der Bestätigung (viele Bestätigungen auf einmal) dass die betreffenden Magazine nicht unter das Verbot von § 58 WaffG fallen und weiter besessen werden dürfen.

    Es wäre keine Beschlagnahme erfolgt und eine Vernichtung nicht angedacht gewesen.

     

    Steven

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  8. vor 15 Minuten schrieb MAHRS:

     Nahezu alle europäischen Länder haben die Regelung schützenfreundlicher umgesetzt.

    Hallo MAHRS

     

    sicherlich geht es nicht um Sicherheit.

    Keiner kann so blauäugig sein und annehmen, dass ein Terroranschlag verhindert wird, wenn zwar die Kaschi vorhanden ist, der Anschlag aber an dem nicht vorhandenen Magazinen scheitert.

    Den Bürokraten ist schon bekannt, dass abermillionen Magazine, die früher jeder 3Jährige kaufen konnteund jetzt halt mal per Order de Mufti verboten wurden, in den Häusern und Wohnungen liegen. Und dies, oh Schreck, unangemeldet. Dies führt häufig zu einem aufpeppen der Statistik im Verstoß gegen das Waffengesetz. Und zu der Argumentation eines schärferen Waffenrechtes. Slugi wäre ganz feucht vor Freude. 

     

    Steven

     

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  9. Hallo

     

    es ist unglaublich:

    ich surfe da durch das Netz, schaue mir die Magazine an und was stelle ich fest?: In Polen gibt es die gefährlichen, langen Magazine einfach so zu kaufen.

    33er Glock Magazine ohne Sondergenehmigung und Lagerung im Atomsicheren Bunker. 

    Ja haben denn die Polen keine Angst vor Terroranschlägen?

    Die Gefahr besteht doch, dass die ganzen Kalaschnikovbesitzer sich in Polen eindecken, um Anschläge zu begehen.

    Gibt es noch in der EU solche Staaten, die ihren Bürgern gestatten, gefährliche Magazine ohne strengste Kontrollen zu besitzen?

     

    Steven

  10. vor 8 Stunden schrieb erstezw:

    Außerdem dürften die 98er im Inland illegal ziemlich wertlos und der Export knifflig sein. 

    Hallo erstezw

     

    da dürfte ein eigenes Sammeln im Vordergrund stehen.

    Außerdem ist das offenbar nachträglich hinzugefügte Kreuzchen und die dadurch einverleibte Sammlung zum LKA merkwürdig.

     

    Steven

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  11. vor 34 Minuten schrieb WOF:

    Du löst damit Panikattacken aus.

    Hallo WOF

     

    Ganz böse:

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    Steven

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  12. vor 3 Stunden schrieb Elo:

    Zum hier mehrfach geäußerten Vorschlag der "Untätigkeitsklage":

    Hallo

     

    wieso Untätigkeitsklage?

    Der SB hat scheinbar nicht getrödelt sondern willentlich die Erwerbsanzeigen (es handelt sich um fast ein Dutzend) nicht weiter bearbeitet. 

    Mit entstand dadurch ein monetärer Schaden.

    Deshalb habe ich Strafanzeige gegen den SB erstattet.

     

    Steven

  13. vor 3 Stunden schrieb Elo:

    Also auch die Frage, welche Art von WBK, Kauf von privat/Händler (letzterer meldet eigenverantwortlich ans NWR).

     

    Auch wenn man von privat kauft, müßte auf die Verkaufsanzeige des Verkäufers hin ja dessen Waffenbehörde ans NWR melden.

    Hallo Elo

     

    WBK: Rot

    Kauf: von privat. Der Verkäufer hat den Verkauf mittels Formular gemeldet.

    Und das kam raus, weil ich 3 der Waffen an einen Händler verkauft habe.

     

    Steven

     

  14. vor 15 Minuten schrieb PeterS:

    @steven

    Ich hab gerade Verstänisschwierigkeiten:

     

    Deine WBK ist seit zwei Jahren beim SB und er trägt nicht ein…

    Hallo PeterS

     

    also, nochmal:

    vor ca 2 Jahren habe ich eine Waffe gekauft. Auf Rote WBK. Habe die Erwerbsanzeige an die Waffenbehörde mit der WBK geschickt. Danach habe ich in verhältnismäßig kurzen Zeiträumen (so alle 6 bis 8 Wochen) eine Waffe gekauft und die Erwerbsanzeige an die Waffenbehörde geschickt. So 2 bis 3 mal habe ich den SB angerufen und gefragt, warum ich meine WBK mit den Einträgen nicht zurück bekomme (ich habe 4 Rote). Er erklärte mir von längerer Überprüfungsdauer beim VS, Überlastung und Krankheitsfälle im Amt. Naja, ich benötige nicht unbedingt die WBK um mir eine neue Waffe zu kaufen.

    Erst der Anruf des Händlers hat die Sache ins Rollen gebracht. Der SB war im Urlaub und die Vertretung fand meine unbearbeiteten (so reime ich es mir zusammen) Erwerbsanzeigen in meine Akte abgeheftet.

     

    Steven

     

     

  15. Hallo

     

    ok, ich wollte nicht wissen, wie ich unbemerkt der Waffen durch eine Kontrolle komme.

    Ich denke, ein SB, der 2 Jahre keine Waffen mehr einträgt, sollte nicht mehr geschützt werden. 

    Ich bemerkte erst, dass die Waffen nicht auf mich eingetragen sind, nachdem ich 3 davon an einen Waffenhändler verkaufte. Der rief mich 2 Tage später an und war stinksauer.

    Die Waffen habe ich dann sofort abgeholt (600 km Fahrt) und ihm die 6.ooo Euro zurück gegeben.

    Danach rief ich (Freitag Mittag) bei der Waffenbehörde an und beschwerte mich. Der SB war im Urlaub und die Vertretung fand meine Erwerbsanmeldungen, die ich ihr dann per Mail zukommen lies, als Original in meiner Akte.

     

    Steven

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