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Sindbad

WO Silber
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Alle Inhalte von Sindbad

  1. Sindbad

    änderung WaffG

    Eine Frage an diejenigen, die den Entwurf kennen: Es dreht sich nur um das Führen ? D.h. kein Erwerbs- oder Besitzverbot wie im alten Anscheinsparagraph ? Für Erwerb und Nutzung auf dem Schießstand würden sich keine Verschärfungen ergeben ? (Schließlich wollte ich mir irgendwann nochmal einen HA zulegen) Sindbad
  2. Nach aktueller Gesetzeslage sind Läufe und Verschlüsse aus Kriegswaffen tabu. Wenn ich eine "zivile" Waffe mit einem Lauf einer Kriegswaffe kaufe, habe ich nach heutiger Gesetzeslage eine Kriegswaffe. Nur - ich selbst kann das z.B. dem Lauf nicht ansehen. Wenn später der Händler wegen Verkauf dieser Kriegswaffe vor Gericht steht, wird natürlich seine Kundenkartei "aufgearbeitet". Der Feststellungsbescheid ist die amtliche Prüfung, dass es keine Kriegswaffe ist und keinen Lauf/Verschluß einer enthält. Damit kann dem Käufer auch später kein Ärger erwachsen. Lauf/Verschluß einer Kriegswaffe ist natürlich bei Mini14 oder SL8 nicht möglich. Ein Festellungsbescheid daher unnötig. Sindbad
  3. Wenn Herr Beitler für die Waffe, die Du kaufen möchtest, Dir einen BKA-Feststellungsbescheid vorlegen kann, bist Du ganz auf der sicheren Seite. Den muß er zwar nicht haben. Aber ohne diesen fehlt Dir die gewünschte Sicherheit. Wenn später festgestellt wird, dass die Waffe nicht gesetzeskonform ist, weiß keiner so genau, was das nach sich ziehen könnte..... Sindbad
  4. Hallo Asgard, In Antwort auf: ...die sagen was drin ist- die werden ... höflich zum Verlassen des Zuges aufgefordert- je nachdem wie der Kollege drauf ist, bestellt er trotzdem die Polizei. Ist aber gar nicht nett. Bei diesem Verhalten gegenüber harmlosen Sportschützen verzichte ich weiterhin auf die Benutzung der DB. Schade. Sindbad
  5. Hallo Thorsten, keiner kann erwarten, dass jeder Fahrgast die AGB der DB kennt. Aber der Zugbegleiter kennt die Beförderungsbedingungen und wendet sie an. Ob einzelne Punkte der AGB evtl. vor Gericht anfechtbar sind, ist zunächst belanglos. Dass hier auch etwas gewagte Ansichten gepostet werden, sollte niemanden aus der Fassung bringen... Hallo JDHarris, Suuper vielen Dank für die Zitate. Damit ist doch alles klar: DB: Nach 7.2.2 der AGB gibt sich die DB (bzw. dem Zugführer als Vertreter) das Recht, einen verdächtig erscheinenden Gegenstand zu begutachten. Wenn ich die Begutachtung nicht gestatte, dann kann man mich von der Weiterbeförderung ausschließen. D.h. der Zugbegleiter darf fragen und dann darf er mich hinauskomplimentieren. Aus welchem Grunde sollte ich darüber hinaus rechtlich belangt werden ? Da steht nichts von Hausverbot, Hausfriedensbruch oder von irgendwelchen Ansprüchen der DB. Solange ich keinen Widerstand leiste oder eine Waffe in die Hand nehme, gibt es für niemanden eine Bedrohung oder Gefahr. Und ohne Bedrohung kein BGS, SEK, Polizei, Bahnhof sperren o.ä. und natürlich auch keine Schadensersatzforderungen für diese Aufwendungen. @karlyman: Die Diskussion um die Unbedenklichkeit (im Sinne der Beförderungsbestimmungen 7.2.1) einer mitgeführten Schußwaffe würde ich vor Ort nicht anfangen. Harmlos auftreten und im Notfall vorzeitig aussteigen - aber der Koffer bleibt zu. Öffentlicher Nahverkehr: "..., es sei denn, daß sie ... berechtigt sind" verweist im Grunde aufs Waffengesetz. Damit sollte der ordnungsgemäße Transport von Sportwaffen abgesegnet sein. Sindbad Nachtrag: Ok, Trooper war etwas schneller...
  6. Jetzt ist man mal einen Tag nicht da und schon .... .... Mit einem neutralen Kunststoff-(Gewehr)-Koffer und einem harmlos aussehenden Besitzer wird ein Zugbegleiter höchstens nach dem Inhalt fragen - und nicht den Zug anhalten und den BGS rufen (ganz ohne konkreten Hinweis). Und am Ende des Dialoges mit dem Zugbegleiter steht dann schlimmstenfalls die Aufforderung, den Zug zu verlassen, da man seinen Verdacht nicht widerlegen möchte/kann. Dieser Aufforderung leistet man dann in aller Freundlichkeit Folge. Ganz besonders hier macht doch der Ton die Musik. Wer würde es denn auf eine Auseinandersetzung anlegen ? Sindbad
  7. Na also ist der Vorschlag mit dem Yamaha-Aufkleber doch gut: Lass sie was Falsches denken... Beim vorletzten Beitrag kommt mir noch eine Frage: Wem bin ich eigentlich zu einer wahren Aussage über den Inhalt bzw. einem Öffnen verpflichtet ? Denn ohne Info über den wahren Inhalt ... passiert nichts ! Jedem ? Jedem Bahnmitarbeiter ? Nur Polizei ? Sindbad
  8. An sich neige ich dazu, alle Gesetze genau zu beachten.... (insbesondere beim Waffengesetz; da ist es den Ärger einfach nicht wert) Aber Beförderungsbestimmungen sind wohl eher "Richtlinien" . An Sachbearbeiter: Das Gehirn funktioniert anders: "...waffe..." und die Assoziationen laufen los. Weckt nur unnötige Neugierde - auch z.B. bei Sicherheitsbeamten im Bahnhof. Sindbad
  9. D.h. ein Verstoß gegen die Beförderungsbestimmungen ist ohne Strafandrohung ? Und was sagt das Waffengesetz ? Transport ist hier vom Bedürfnis umfasster Zweck. Gibt es da nicht noch Einschränkungen ? Kann ich vom Waffengesetz her jedes Verkehrsmittel nutzen ? Sindbad
  10. Mögliche Konsequenzen bei Verstoß "in Unkenntnis" gegen die Beförderungsbestimmungen ? (Schließlich bin ich sachkundig nur hinsichtlich Waffengesetz)
  11. Zu einer Meisterschaft habe ich nur eine Hinfahrgelegenheit. Kann ich mit der Langwaffe im abgeschlossenen Gewehrkoffer (120 cm lang) und Munition im Rucksack die Bundesbahn und die S-Bahn benutzen ? Es gibt vermutlich 2 verschiedene Bereiche, die zu Ärger führen können: ("privatrechtliche") Beförderungsbestimmungen und Waffengesetz. Letzteres wäre besonders folgenschwer (Zuverlässigkeit etc.) Weiß jemand hierzu näheres ? Sindbad
  12. Hallo Tom, so wie Du WO geführt hast (technisch und inhaltlich), hast Du unser aller Zustimmung ! Die vielen Spendenzusagen sind persönliches Lob und Kompliment. Allen diesen Leuten ist WO etwas wert ! Sindbad P.S.: Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Spende und Sponsor ?
  13. Es wird viel geredet, wenn der Tag lang ist. Meines Erachtens ist Schießen mit richtigen Waffen eine Faszination bzw. Bedürfnis, das sehr tief im menschlichen Wesen seine Wurzeln hat. Auch wenn gewisse Politiker uns das gerne abgewöhnen würden. Man muß ja nicht zu allem "Ja" sagen. Von daher ist mir um die Zukunft unseres Hobbys nicht wirklich bange. Sindbad
  14. Astanase, Du bist ein Pessimist ! Ich will ja nicht ausschließen, dass Du gelegentlich sogar Recht behälst. Aaaaber wenn es mit freiwilligen Spenden funktioniert.... wäre es dann nicht schade, es nicht einmal versucht zu haben ? Mein Vorschlag ist: Tom legt ein Spendenkonto an. Er schätzt die Finanzierungslücke für die 2. Jahreshälfte 2004 und publiziert im Forum, wie groß die Lücke aktuell noch ist. Am Ende des Jahres wissen wir mehr. Sindbad P.S.: Mag sein, dass ich ein Optimist bin - aber nur so gebe ich dem Schicksal eine Chance...
  15. Finanzierung über freiwillige Spenden finde ich gut. Bis zum Beweis des Gegenteils sollten wir es versuchen (geringster Aufwand, ab sofort umsetzbar). Anmerkung: Wenn wir in ein Schwarzes Loch (d.h. ohne Feedback, Info o.ä.) spenden, wird die Spendenbereitschaft irgendwann versickern. Mit der Information, ob die Jahreskosten gedeckt sind bzw. wieviel fehlt, wird die Spendenbereitschaft etwas forciert ohne persönlichen Druck auszuüben. (Von Sonderrechten durch Beiträge halte ich weniger - führt zu nennenswertem Verwaltungsaufwand - K.I.S.S.) Sindbad
  16. Die Analogie hinkt etwas. (WO ist ein "privater" Diskussionsclub und keine Zeitschrift mit Redaktion. Schließlich werden gute Beiträge auch nicht bezahlt). Mit dem Einführen eines finanziellen Beitrags wirst Du einen Teil der Nutzer verlieren. Mit dem Schritt auf 50 Cent/Tag willst Du richtig Geld. Dann bist Du beim profitorientierten Betreibermodell. Ob das angesichts von kostenlosen Angeboten funktioniert ? Meine Schmerzgrenze hättest Du überschritten - deutlich. Mittlerweile gefällt mir das Vereins-Modell am besten. Dann werden die tatsächlich benötigten Ausgaben und Arbeiten transparent auf alle umgelegt. Und dann weiß jeder: Das kostet es eben. Sindbad
  17. In jedem Verein sind Aufgaben zu erledigen: Aufsicht, etc. Normaler Ansatz: Jedes Vereinsmitglied hat den gleichen Anteil an Arbeitsstunden zu leisten. Wer keine Arbeit leisten kann/möchte, muß dies eben finanziell ausgleichen. Eigentlich kein Problem. Das Konzept beim Verein heißt: wir haben ein gemeinsames Interesse und die Last wird auf alle verteilt. Das "wie" wird in der Satzung festgelegt bzw. aktuell in einer Vorstandssitzung entschieden. Sindbad
  18. Ok. Nehmen wir an, WO kostet (trotz Sponsorhilfe) noch 6000 Euro/Jahr. Als Nutzer betrachte ich WO als "elektronische Tageszeitung". Für jede Leistung, die ich langfristig haben will, muß ich bezahlen. 1 Euro/Monat ist billig. 2 Euro/Monat ist aktzeptabel (meine persönliche Ansicht). Bei 20 Euro/Jahr sind 300 User der Break Even. Und das Thema "Rechte" der User ist unrealistisch. Das einzige Recht, dass ich habe, ist, dass das bezahlte Forum Online ist. Der Betreiber kann natürlich machen, was er will. Ohne Kündigungsfrist kann jeder jederzeit das Forum verlassen und seinen nicht genutzten Beitrag anteilig zurückerhalten. So was halte ich für umsetzbar. (Kritisch ist hier, dass alles vom Betreiber abhängt. Nicht jeder ist so selbstlos wie Tom) Freiwillige Spenden als dauerhafte Basis ? Ich erhalte die gleiche Leistung - mit großer, kleiner oder ohne Spende ? (Könnte höchstens funktionieren, wenn die Spende von der Steuer absetzbar wäre.) Halte ich für zu unsicher. Verein ? Mit Arbeitsstunden als Mod ? Mit Wahlen ? Nun ja - hier würde die finanzielle Seite offengelegt und auf alle Mitglieder umgelegt. Und die Leitung würde von Zeit zu Zeit wechseln, ohne den Weiterbestand in Frage zu stellen. Könnte schon funktionieren. Da Tom aber heute der "Besitzer" ist, können wir über WO zwar diskutieren, aber nicht entscheiden. Sindbad
  19. Uuuuppss ? WO zumachen ?? Denkt mal an die Zeiten, als die Waffengesetzgebung kreiste. Dieses Forum hat uns allen zu einem hervorragenden Informationsstand verholfen. Auch juristische Fragen sind hier schnell geklärt. Erfahrungsberichte zu allem und jedem mit Diskussion. Leute, WO darf nicht sterben ! (Einen größeren Gefallen können wir gewissen Politikern doch gar nicht machen) Dass Tom Gründe hat, nicht weiterzumachen kann ich akzeptieren. Aber er sollte seinem Forum eine Chance geben weiterzuexistieren. Einfach den Strom abschalten, hat WO nicht verdient. Sindbad
  20. Hallo Sigges, wenn Du Dein gutes Verhältnis sichern willst, geh persönlich hin. Überleg Dir Deine Argumentation. Wie ich oben sagte, ist der Sachbearbeiter an die vorläufigen Vollzugshinweise gebunden. Die Argumentation "Ich falle unter die Vollzugshinweise (d.h. Mun ohne Erlaubnis erworben), aber ich brauche nicht Kaliber und Anzahl zu melden" wird schwierig. Denn der Sachbearbeiter müßte sich über die Vollzugshinweise hinwegsetzen. Wenn Du aber argumentierst: "Ich falle nicht unter die Vollzugshinweise. Ich brauche nichts zu melden (da seinerzeit legal erworben). Aber das FWR/Kollegen/meine Gesetzesinterpretation empfiehlt trotzdem...", dann ist auch der Sachbearbeiter nicht die Forderungen in den Vollzugshinweisen gebunden (Kaliber, Anzahl). An eine nicht erforderliche Meldung wird er kaum Forderungen stellen. Sindbad
  21. Leute, ist das nicht arg theoretisch ? Wenn die Behörde Zeit und Kapa hat, sich um die Aufbewahrung bei Privatleuten zu kümmern, wird sie den aktuellen Stand überprüfen. Aber historische Studien betreiben ? Was wann wie gewesen sein könnte ? Das führt doch zu gar nichts ! Zu einer Meldung bin ich nicht verpflichtet. Meine Aufbewahrung ist gesetzeskonform. Punkt. Wen es interessiert, der soll sich melden. Sindbad
  22. Hallo Zwozwo, es gibt hier 2 unterschiedliche Standpunkte: Einige (u.a. die meisten Behördensachbearbeiter) hören auf die vorläufigen Vollzugshinweise des Innenministeriums für die Waffenbehörden. Und dort steht zu § 58 Abs. 1 Satz 3 bis 5 WaffGneu wortwörtlich drin: "Die hier festgelegte Anzeigepflicht gilt nur - bezüglich solcher im Besitz befindlicher Munition, die bisher o h n e Erlaubnis erworben wurde und - für die Fälle des Munitionserwerbs vor dem 1.1.1973." (Zitat aus einem Beitrag von Sachbearbeiter, s.o.) In diesen Vollzugshinweisen findet sich übrigens auch die Abfrage von Kaliber und Anzahl. Für diese "Glaubensrichtung" muß derjenige nichts melden, der in den letzten 30 Jahren seine Munition mit Munitionserwerbserlaubnis legal erworben hat. Auch wenn diese Erwerbserlaubnis heute nicht mehr besteht. Die anderen lesen im neuen Waffengesetz (Zitat aus einem Beitrag von Spahlholz, s.o.): „Abschnitt 6 - Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften § 58 Altbesitz (1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S.432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I S. 1779), fort. Erlaubnisse zum Erwerb von Munition berechtigen auch zu deren Besitz. Hat jemand berechtigt Munition vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben, für die auf Grund dieses Gesetzes eine Erlaubnis erforderlich ist, und übt er über diese bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch den Besitz aus, so hat er diese Munition bis 28. Februar 2003 (wurde später geändert auf 31.8.2003) der zuständigen Behörde schriftlich anzumelden.“ Die Anmeldung muss die Personalien des Besitzers sowie die Munitionsarten enthalten. Die nachgewiesene fristgerechte Anmeldung gilt als Erlaubnis zum Besitz.“ Und hier ist eben nur die Rede von "Patronenmunition" nicht von Kaliber und Anzahl. Die Anhänger dieser "Glaubensrichtung" melden immer. Insbesondere wenn die Erwerbserlaubnis inzwischen nicht mehr besteht (z.B. Waffe verkauft, noch 5 Schuß im Tresor). Der Charme in dem Anmeldeblatt von H. Spahlholz liegt darin, daß man zwar angibt Munition zu besitzen, aber gleichzeitig einen seinerzeit legalen Erweb ankreuzt: - aufgrund der mir erteilten Munitionserwerbsberechtigung(en) - aufgrund eines mir erteilten Jagdscheines - aufgrund der mir erteilten Erlaubnis gemäß § 27 Sprengstoffgesetz - aufgrund eines (früheren) freien Munitionserwerbs (einschließlich Erbe, Vermächtnisnahme, etc.) Damit ist für die Anhänger der vorläufigen Vollzugshinweise (z.B. die Behördensachbearbeiter) diese Meldung unnötig. Wenn ich aber gar keine Munition anmelden muß (weil seinerzeit legal erworben), muß ich auch nicht Kaliber und Anzahl melden. Den Empfang einer unnötigen Meldung zu bestätigen, ist für den Sachbearbeiter natürlich problemlos. Aber ich habe ein Blatt, auf dem steht, daß ich den Besitz von "Patronenmunition" gemeldet habe. Und mit einer Empfangsbestätigung der Behörde darauf ist das für mich eine Besitzerlaubnis (die ich vermutlich nie brauchen werde...). Gute Nacht. Sindbad
  23. Hallo Leute, fassen wir zusammen: der Behördensachbearbeiter handelt primär nach den Vollzugshinweisen - akzeptieren wir es einfach. Und wenn Gesetzestext und Vollzugshinweise nicht übereinstimmen: suuper - dann suche ich Normalbürger mir halt primär das aus, was mir besser gefällt. Wie in diesem Fall: Sachbearbeiter: Sie müssen, wenn früher legal erworben, gar nichts melden. Bürger: Ich möchte aber melden, daß ich Patronenmunition habe (z.B. mit Vorlage von H. Spahlholz oben). Sachbearbeiter: Wenn sie unbedingt wollen .... (stempelt Anmeldebestätigung auf Duplikat ab) Und beide sind zufrieden: Der Sachbearbeiter heftet ein weiteres Blatt Papier irgendwo ab. Und der Bürger hat seinen Persilschein für jedwede Altbestände an Patronenmunition (ohne Kaliber und Mengenangabe). Wo ist das Problem ??? Sindbad
  24. Hallo bo2610, sein Hobby zum Beruf machen ist das einzig sinnvolle (Leider hatte ich das nicht getan). Man hat Interesse und Spaß und damit kommt das Engagement. Und sein Erfolgserlebnis bezieht man dann nicht aus Geld/Karriere, sondern aus dem, was man täglich tut. Letztes Jahr habe ich ein Seminar besucht, daß ich Dir empfehlen kann: "Kreative Karriereplanung"; siehe unter http://www.wengelundhipp.de/., bzw. http://www.wengelundhipp.de/berufslebenspl...tivplanung.html. In den 5 Tagen arbeitet man zuerst seine Interessen und Fähigkeiten heraus. Dann lernt man mit Interviews von Leuten, die in dem Berufsfeld tätig sind, realistische berufliche Möglichkeiten zu finden. Für jemanden in der "Berufsfindungsphase" sind die 640 Euro (ich glaube, es gibt Sonderpreise für Studenten) eine sinnvolle Investition. Das Seminar basiert z.T. auf dem Buch "Durchstarten zum Traumjob" von Bolles (Campus, ISBN 3-593-37088-3, ca. 20 Euro). Katja Wengel setzt aber eigene Akzente und geht auf das für Dich wesentliche detaillierter ein. Sindbad
  25. Danke bullpup, gerade der Link unten auf der Seite ist wirklich gut; insbesondere dort der Info-Teil. Deshalb hier nochmal direkt auf den didaktischen Teil: http://www.cwaller.de/Didaktik.htm und dort weiter führt dieser Link http://www.cwaller.de/teil1.htm auf eine Abhandlung über Luftfeuchtigkeit und verschiedene Werkstoffe: u.a. Bronze, Stahl und Glas. Fazit: absolute Trockenheit konserviert i.a. am besten. Wie immer im Leben gibt es aber Ausnahmen. Sindbad
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