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Cascadeur

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  1. Und was hat das jetzt mit der Jäger-HA Thematik zu tun?
  2. http://german-rifle-association.de/finanzen/ Es gibt zwei Spender die je € 500,- locker gemacht haben. Hut ab, Ihnen gilt mein größter Respekt und Anerkennung! Aber natürlich zählt jede Spende in dieser Sache. In Anbetracht der Anzahl an betroffenen LWB ist das aber bis jetzt erst ein Tropfen auf dem heißen Stein.
  3. http://german-rifle-association.de/verfassungsklage/ Aktuelle Info: 13.04.16 12:34: Bisher verbuchte Gelder von Unterstützern 5086,34 €
  4. OT: Zum Glück sehen das meine Großväter (beide waren kriegsversehrte WK2 Veteranen) nicht mehr, die sich nach dem Krieg mächtig in´s Zeug gelegt haben um etwas aufzubauen.
  5. Mal kurz nach dem Frühstück in den HA-JS-Chatroom reingeschaut: ok, nichts Neues.
  6. Ja, kommt hin: http://www.schrottpreis.org/
  7. Es ist nicht nur diese Unklarheit sondern das Urteil im Gesamten. Man kann zum Glück feststellen, dass es sich diesmal gegen die Gruppe der Jäger richtet, und nicht gegen die Sportschützen. Die nehmen bekanntermaßen die Entscheidungen einfach hin, siehe §6 AWaffG. Von daher wurde tatasächlich eine Pforte geöffnet, es wird interessant sein den Fortgang der Dinge zu beobachten.
  8. Das Verkaufen ist nicht das Problem, sondern das Eintragen.
  9. Ich habe eben noch kurz einen älteren Jäger am Ort besucht und ihm mitgeteilt, dass es ein Urteil gibt das sein altes HK940 betrifft. Seine Reaktion: Er hat mir einen Vogel gezeigt.
  10. Daher gilt immer: Erst überlegen, dann posten.
  11. Also ich finde im W&H Forum das hier: Zitat von Dr. Reineke: "Es wäre doch ein seltsames Ergebnis, wenn Jäger auf der Nachsuche keine halbautomatische Pistole u.a. zum Selbstschutz führen dürfen, während IPSC-Sportschützen dieselbe Waffe nutzen, um einem Sport nachzugehen, der einen für sie nie eintretenden Ernstfall simuliert." :crying:
  12. Die Geschichte wiederholt sich. 2003 besaß ich als BDS Schütze u.a. einen MP5 Klon sowie ein kurzes SIG Kempf. Ich hätte mir damals von den Verbänden erwartet, dass sie gegen den unsäglichen §6 AWaffG angehen und nicht noch an der Formulierung mitwirken. Und einen vermeintlich Schuldigen hatte man auch gleich parat. BTW: Wer ist eigentlich jetzt schuld?
  13. ... und was ist mit einem Dekoteilesatz, der nicht zu einer Dekowaffe zusammengesetzt wird oder den einzelnen Hauptteilen? So ähnliche Fragestellungen hatten wir schon mal zu Zeiten des §37 WaffG alt.
  14. Was mich bei diesen Preisen wundert: das noch keine (natürlich illegalen) Plagiate des EGR66X unterwegs sind. Die Marge liesse sich jedenfalls sehen.
  15. Der Quark mit dem Anschein gehört abgeschafft, da er keinerlei Mehrwert für die innere Sicherheit bringt. Vielmehr werden Sportschützen ungerechtfertigterweise verunglimpft. Meine Meinung.
  16. "Selbst Bräunieren kein Problem" Bei dem Wetter bestimmt.
  17. Das schreibt sich natürlich leicht, in der Praxis sieht es dann aber anders aus.
  18. Ja genau, sind sie auch. Diese "Schwachstelle" haben grundsätzlich alle halbautomatischen Waffen, unabhängig vom Verschlussprinzip. Aber bei den handelsüblichen HK-Klonen passen diese Teile aufgrund Gehäusesperren, anderer Griffstückbefestigung usw. nicht.
  19. Ich glaube eher hier hat manch einer was geraucht, und zwar von dem ganz üblen Zeugs.
  20. Korrekt. Selbst eine umgebaute vollautomatische T94K mutiert nie zur Kriegswaffe sondern wäre dann eine verbotene Kurzwaffe. Eine Unterscheidung hinsichtlich §6 ergibt sich analog zur TSP wie folgt: . OA5 ("fast" baugleich T94K) mit Vordergriff hat den Anschein einer MP5K und ist somit vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen. . OA5 ohne Vordergriff hat keinen Anschein und ist somit zum sportlichen Schiessen zugelassen. Der FB beider OA5 Varianten bezieht sich auf Versionen ohne Klappschaft.
  21. Das tut sie eben nicht! Ich geb´s auf...
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