Hallo Gemeinde,
Ich habe hier einen Fall im Bekanntenkreis, der sieht so aus:
Zwei Brüder, wohnen in zwei verschiedenen Wohnungen in einem Haus. Bruder-1 ist Jäger, Bruder-2 ist Sportschütze.
Bruder-1 hat sich für eine jagdtaugliche Langwaffe in die WBK von Bruder-2 eintragen lassen. Er darf sie somit zur Jagd mitnehmen.
Fragen:
1.) Darf Bruder-1 nun einen Schlüssel zum Waffenschrank von Bruder-2 haben, auch wenn dort noch weitere Waffen (z.B. auch Kurzwaffen) gelagert werden?
Oder muss Bruder-2 die Waffen quasi immer aushändigen?
2.) Darf (ich rede nicht von "müssen") Bruder-1 in Abwesenheit von Bruder-2 (mit dessen Einverständnis) bei einer Aufbewahrungskontrolle der Waffen von Bruder-2 das übernehmen? Also Schrank aufmachen und Waffen herausnehmen, zeigen usw..
Danke euch!