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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Ev. Vergehen??? Wenn wir schon über aufbauschen reden? Man sollte einfach auch mal die "Kirche im Dorf" lassen, oder seine eigenen Schränke aufräumen!
  2. Mir ist gerade mein "Zeiger" abhanden gekommen!? Ich weiß aber was ich sehen konnte!
  3. Paßt dann aber wohl für die Rechtfertigung zur Verschärfung des WaffG, da sammelt man eben! Der Unwissende fällt dann darauf herein und plädiert dann für die Legalisierung von Haschisch, damit manche noch blöder werden!
  4. Ich glaube kaum dass er das selbst "erfunden" hat, da gibt es eine Menge "Zuarbeiter"! Die zusätzlich gefertigten Anzeigen gab es tatsächlich in einzelnen Fällen, sie wurden in der Regel auch eingestellt, wobei sich aber niemand um die Eintragung im polizeilichen Register kümmerte! Ich habe immer empfohlen die Polizei zu rufen und den "Müll" abholen zu lassen! Wobei es besser ist das an der Tür zu übergeben und nicht dass noch jemand auf die Idee kommt, sich noch einmal umschauen zu müssen!
  5. Wer wählt denn eigentlich diesen Scheiss und wenn warum???????????????????????????????????????????????
  6. Nunja, was spricht gegen Neugier, wenn man öfter so ein Teil vor sich hat?
  7. Manche Dienstwaffe taucht dann nach Jahren wieder auf und ist dann aber wegen Datenschutz bzw. der Löschungsfristen(Vorratsdatenspeicherung) nicht mehr recherchierbar, nur wo sie hingehört, aber nicht mehr wie sie wegkam.
  8. Gibt auch Dienstwaffen mit 16-er Magazin!
  9. Es gibt viele BL die kein "W" haben, weil es das jeweilige gültige Meldegesetz nicht zulässt!
  10. Früher wurde zu unregelmäßigen Zeiten beim Betreten der Dienststelle kontrolliert, ob man die Dienstwaffe dabei hatte und sie auch an der Fangschnur festgemacht war, aber eine Gewerkschaft war damals bei der Vopo nicht geduldet.
  11. Als Pensionär ist jetzt meine Frau meine Dienstherrin, aber sie darf meinen Schrank nicht kontrollieren!grins
  12. Wenn ich über die vergangenen JAHRE nachdenke, kann nur die gesellschaftliche Entwicklung Mitverantwortung für Mißbrauch tragen. Wie viele Dauerwaffenträger gab es eigentlich in der ehemaligen DDR? Als ich bei der NVA als Kurier tätig war, war ich ständig mit der AK 47 und 30 Schuss auf dem Motorrad unterwegs. Habe zum Essen angehalten und die Waffe in die Ecke gestellt, habe zum Baden angehalten und die Waffen neben das Motorrad gelegt und die Uniform darüber. Niemand hat sich daran gestört, noch versucht sich der Waffe zu bemächtigen. Später bei der Polizei hatte ich meine Waffe mit 16 Patronen zu Hause am Garderobenhaken hängen und meine Kinder sind damit nicht Amok gelaufen. Nein, sie haben sich nicht dafür interessiert, denn sie wussten dass sie sich die Waffe anschauen durften wenn ich dabei war. Wir sind in die Gasstätte zum Kegeln gegangen und da hingen ca. 10 Holster mit Waffen am Garderobenständer. Mancher hatte seine Dienstwaffe in der Aktentasche und beim Einsteigen in seinen PKW auf dem Parkplatz stehen gelassen, die wurde dann fleißig hinterhergetragen. Wo liegt also das Problem wie Erfurt oder Winnenden? - Druck in der Gesellschaft - Drogenmissbrauch - Ballerspiele??? Mit Verboten und Gängeleien wird man ein gesellschaftliches Problem nicht lösen, schon gar nicht durch lächerliche Kontrollverschärfungen.
  13. Das Geld für diesen Verein habe ich recht früh eingespart! Interessenvertreter? Ich lach mit tot. Da habe ich bald eher Sympathie für die GdL, die setzt sich wenigstens noch anscheinend für die Interessen ihres Personals ein, obwohl es dort auch eher um Macht geht.
  14. Manche halten sich weder an die alten, noch an die neuen! Ich sag ja nicht was jemand tun sollte, sondern nur wie ich das als ehemaliger PVB sehe. Wer dann Recht hat entscheiden andere, was dann aber nicht unbedingt heißen muss dass das dann auch Recht ist!
  15. Der Richter prüft ob die gesetzlichen Voraussetzungen, die der Staatsanwalt anführt gegeben sind! Der Staatsanwalt prüft daher schon etwas genauer, bevor er dem Richter den Antrag vorlegt. Durchsuchungen können ja auch zur Entlastung des Beschuldigten/Verdächtigen führen. Was soll der Richter denn prüfen wenn dort steht: "Der Beschuldigte steht nach den Hinweise xy im dringenden Verdacht illegal eine erlaubnispflichtige Waffe zu besitzen!" Soll er xy selbst fragen? Nein, er unterschreibt und lässt so den Sachverhalt durch die zuständigen Dienststellen überprüfen.
  16. Soso, im Gesetz steht dass man eine Trommel führen kann, bzw. es sich um eine Waffe handelt? Es handelt sich um ein wesentliches Waffenteil und das es erlaubnispflichtig ist. Eine Trommel kann man auch nicht in Anschlag bringen, oder willst Du mit einer Trommel in einer Bank von allen Konten Geld abheben? Wenn ich mit einem Wohnwagen zu einem Schießstand fahre, ist dies mein Bedürfnis und wenn ich den Wohnwagen mit einem Teil einer Waffe aus Sicherheitsgründen verlasse, ist das auch noch im Rahmen des Bedürfnisses. Macht es euch doch nicht schwerer als es ist! Komplizierter könnte es werden, wenn ich mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahre, die Waffe mitnehme ohne meinem Bedürfnis nachgehen zu wollen!
  17. Die waffenrechtlichen Verschärfungen haben hier schon für reichlich unbegründete Hysterie gesorgt. @callahan44er: wie selbst aus Deinem verlinkten Beispiel zu entnehmen ist, ist die Rechtsprechung bezüglich einer Trommel umstritten! Wie kommst Du denn mit dem Teil vom Waffenhändler nach Hause? Der Zusammenhang warum man das Teil in der Tasche hat ist schon sehr bedeutend! Für mich wäre es schon wichtig lieber das Teil in der Tasche zu haben, als das jemand den Revolver komplett aus dem Wohnwagen klaut!
  18. Ein Schloss ist eben nicht gefordert, dafür hat die nun gültige Verwaltungsvorschrift gesorgt, eben nur für Waffen und Gegenstände nach § 42 a WaffG. P.S.: Ein wesentliches Teil bedarf zwar der Besitzerlaubnis ist aber noch keine Waffe! Anders wäre es, wenn man die Waffe ohne Schloss mit sich führen würde, was dann schon ein Unterschied wäre. Wichtig ist eben, dass ich nachweisen kann, dass ich während meiner Reise alles mögliche unternommen habe, um eben Unbefugten das Benutzen meiner Waffe erschwert, bzw. unmöglich gemacht habe. Aber wie schon gesagt, man kann nicht alles bedenken, aber nachweisen dass man alles versucht hat schon!
  19. Kann man denn einzelne Waffenteile die der Besitzberechtigung unterliegen eigentlich führen? Wenn Du die Berechtigung und die dazugehörigen Papiere dabei hast wohl nicht, denn sie sind ungeladen! Wenn ich als "Schutzmann" jemanden kontrolliere der lediglich seinen Verschluss seiner Waffe in der Jackentasche hat, seine Berechtigung vorweist und mir erklärt, dass er seine Waffe nicht anders sichern kann, da er gerade auf Urlaubsreise ist, würde ich ihm auf die Schulter klopfen und einen schönen Urlaub wünschen. Ich kann aber nicht dafür garantieren, dass das ein anderer "Schutzmann" auch so sieht, wobei ich aber davon ausgehe dass die überwiegende Anzahl das wohl genauso sieht und der Rest eine Nachfrage halten würde.
  20. Wenn wie aber wie z. B. in Berlin die Waffenbehörde zum LKA gehört?
  21. Wenn dann der Tresor die zulässige Beladung überschreitet? Man könnte den Wohnwagen auch auf jedem Parkplatz an dübeln! (Grün ist alle) Nein im Ernst, auf jeder Reise gibt es unvorhersehbare Risiken und man kann nicht alles umgehen!
  22. Das ist ein schwieriges Thema! Ist eben wie im Hotel, egal welche Vorkehrungen getroffen wurden, kommt etwas weg hast Du meistens die A.-Karte!
  23. Wer eine Waffe führt, hat seinen Personalausweis bei sich zu haben, dabei ist es egal, ob es sich um erlaubnisfreie oder erlaubnispflichtige Waffen handelt! S. § 38 (1)WaffG Wer eine Waffe führt, muss 1. seinen Personalausweis oder Pass und ........
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