

Dirk Z
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Meine "alte" Gelbe hat noch viele freie Zeilen. Aber leider sieht meine Geldbörse genauso leer aus. So eine .50 BMG wäre schon was feines! Gruß Dirk
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Hallo Sonet, die von Dir genannte Frau ist nicht die zuständige Sachbearbeiterin, sondern die Leiterin der Abteilung. Gruß Dirk
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Bei Munietransport 1x2KG Feuerlöscher,und 2x1KG?
Dirk Z antwortete auf darkangel73's Thema in Waffenrecht
Antwort auf: Nochmals: Es ist Vorschrift ein geeignetes und zugelassenes Löschmittel als Pulverlöscher von min. 2 Kg Löschmittelinhalt mitzufühlen. Gruss Spa Hallo Spa, klar kann man auch "mitfühlen" aber ich denke "mitführen" reicht. Sorry, aber musste sein. Gruß Dirk -
Bei Munietransport 1x2KG Feuerlöscher,und 2x1KG?
Dirk Z antwortete auf darkangel73's Thema in Waffenrecht
Antwort auf: o.k. nur evtl kein pulver nehmen Hallo Oliver, aber das kommt doch auch immer auf den Einsatzzweck an! Bei "uns" ist nunmal Pulver vorgeschrieben, dann kann man nicht einfach etwas anderes nehmen. Gruß Dirk -
Naja, soooooooooooooooooo schlimm ist Köln nun auch wieder nicht. Es kommt immer drauf an was man möchte. Wer seine Waffen hat und evtl. mal ab und zu eine auf die Gelbe kauft wird von den Behörden in Ruhe gelassen. Problematisch wird es nur manchmal ab der dritten Kurzwaffe. Ansonsten ist es eher übertrieben war über Köln geschrieben wird. Gruß aus Köln Dirk Z PS: Ein Schützenkollege, der aus dem Erftkreis kommt, hat auch nur Probleme mit seinem SB bzgl. weiterer Kurzwaffen.
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Hallo Attila, wie kommst Du denn auf "Zwingen" oder "Willkür"?? Wenn es Auflagen sind, die dem Standbetreiber auferlegt wurden dann ist es keins von Beiden, sondern einfach Vorschrift. Vielleicht reden wir aber auch aneinander vorbei? Gruß Dirk Z In Antwort auf: Und hier geht es um die Frage, ob ich als Hausherr jemanden ZWINGEN kann um bestimmte Handlungen auszuführen, die nicht für die Sicherheit des Hauses und der Gäste relevant sind.
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Hallo Attila, selbstverständlich darf ich keine Gewalt ausüben und das habe ich auch nie behauptet und würde ich auch nie machen! Aber ich darf und muss sogar laut Auflagen den Schützen nach Ermahnung vom Schießen ausschließen. Er darf dann gerne in dem Aufenthaltsraum gehen und dort mit anderen Schützen reden oder sich beim Standbetreiber beschweren. Zu dem Thema Hörgeräte kann ich nicht viel sagen, aber der Standbetreiber hatte tatsächlich einem Hörgeräteträger das Schießen mal erlaubt. Aber diesbezüglich spreche ich mich mit dem Schießstandbetreiber als Hauptverantwortlicher ab. Bisher hat es bis auf einige Gastschützen noch jeder eingesehen einen Kapselgehörschutz zu tragen. Viele kommen dann mit dem Einwand, "Ich war beim Bund da hatten wir auch nur Stöpsel". Ja ich war auch beim Bund und ich hatte dort auch nur Stöpsel und ich fand es trotzdem recht laut. Aber der Hauptunterschied ist doch, dass beim Bund die Schießstände fast alle draußen bzw. offen sind und wir haben nunmal komplett geschlossene unter der Erde. Selbst KK ist durch den Hall recht laut. Auf offenen Schießständen könnte man KK sicher sogar ohne Gehörschutz schießen, aber dies habe ich noch nicht ausprobiert und habe es ehrlich gesagt auch nicht vor. Gruß Dirk Z In Antwort auf: Du mußst auf solche Schützen ermahnend einwirken als Aufsicht, DAS ist Deine Pflicht. Weigert sich der Schütze, meinetwegen aus Glaubensgründen oder sonst was, dann darf die Aufsicht keine Gewalt ausüben.
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Hallo Attila, ein Schießleiter ist die VERANTWORTLICHE Aufsicht auf dem gesamten Schießstand. Also nicht nur auf den einzelnen Schießständen bzw. Hallen. Wie das Wort "verantwortlich" schon sagt, ist man sozusagen der "Blöde" wenn was passiert. Mit der ehrenamtlichen Funktion nimmt man sehr viel Verantwortung für lau auf sich und hat das Risiko, dass etwas passieren kann. Aus diesem Grund bin ich in Sicherheitsangelegenheiten auch sehr pingelig und da bin ich nicht der einzige Schießleiter bei uns. Dies hat aber keinesfalls etwas mit Gängelung oder Profilierung zu tun!!!! Jeder Schütze möchte gerne schießen, dafür gibt es gesetzliche Regelungen und auch gesundheitliche. So werden vom Amt für Arbeitsschutz diverse Vorlagen auferlegt. Unter anderem Kapselgehörschutz und bei uns auch zusätzlich bei Kurzwaffe eine Brille oder Schießbrille. Solange nichts passiert, was hoffentlich auch immer so bleiben wird, sagen viele das ist übertrieben. Aber wenn dann mal was passiert, dann ist das Geschrei los und dann heißt es. "... Sie waren doch der verantwortliche Schießsportleiter, wie konnte denn das passieren? Haben Sie sich nicht an die Auflagen und Vorschriften gehalten? Das hat ein Nachspiel für Sie ..." Die Sicherheit und wenn es "nur" der Gehörschutz ist, ist ein sehr wichtiger Punkt. Bei uns schießen mittlerweile alle mit Gehörschutz, teilweise sogar mit Stöpsel zusätzlich. Spätestens wenn Schützen beim Trainung mit unterschiedlichen starken Kalibern nebeneinander schießen (Casul neben 9mm) oder bei Langwaffen .458 Win Mag neben .22 Win Mag. spätestens dann merkt man den Unterschied. Gruß Dirk Z
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Also langsam finde ich den Thread hier wirklich lustig. Der Schießsportleiter ist doch verantwortlich für das Schießen. Wenn es in der Standordnung steht, dass Gehörschutz zu tragen ist, dann ist dies auch einzuhalten. Des weiteren ist es auch eine Auflage der Behörden, für unsere Indoor-Schießstände. Und ich rede auch nicht von KK-Ständen, sondern von GK-Ständen! Ich habe keine Lust von einem Gast oder gar von einem unbelehrbaren Schützen verklagt zu werden, weil er einen Gehörschaden hat durch das Schießen. Und ein Schießsportleiter und die verantwortliche Schießstandaufsicht sind fachkundige und beim Lehrgang über dieses Thema aufgeklärte Schützen. Wenn so ein Vorfall käme, dann würde ich dafür privat haften und hätte eine Anzeige wegen Körperverletzung oder sonst was am Hals und das Polizeipräsidium (bei uns in Köln zuständige Waffenbehörde) würde mich sofort von der Schießleiterliste für meinen Verein löschen. (Schießsportleiter müssen der Behörde ja gemeldet werden und sind erst dann offiziell Schießsportleiter). Es ist bei uns auf dem Schießstand halt vorgeschrieben mit dem Kapselgehörschutz und wir sind vom Schießstandbetreiber bemächtig, nein es ist sogar eine Auflage vom Schießstandbetreiber an die Schießaufsichten und Leiter, dieses notfalls per Hausrecht durchzusetzen. Und nein, ich möchte mich nicht durch meine Funktion im Verein profilieren oder geniese es wie manche meinen "Macht" auszuüben. Wer sowas sagt, denkt in meinen Augen nicht über den Tellerrand hinaus. In diesem Sinne noch einen schönen Tag. Gruß Dirk Z
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Ja genau das meinte ich! Konnte es aber leider nicht so gut erklären, Danke! Gruß Dirk Z In Antwort auf: Ein Problem bleibt und ist hier auch schon angesprochen worden: über den sogenannten Knochenleiter kann man sich genauso einen schweren Gehörschaden zuziehen wie durch direkte Einwirkung in den Gehörgang. Dieser Knochenleiter befindet sich direkt hinter dem Ohr am Schädel - durch eine Micky Maus wird dieser mit abgedeckt - durch Stöpsel allerdings nicht.
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Ich denke mal, die Aufsicht kann sich schon verständlich ausdrücken. Gruß Dirk Z
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Das Ohr hat ein sehr empfindliches kleines Teil (bin mit dem medizinischen Begriffen nicht so vertraut), das an der Ohrmuschel ist (wird vom Kapselgehörschutz geschützt). Dies wird bei der Verwendung von den Ohrstöpselteilen bei Indoorschießen auf Dauer geschädigt und man bekommt auf Dauer Gehörschäden. Den Schussknall nimmt man zwar dabei nicht so war aber das ist nur eine trügerische Sicherheit. Vielleicht kann das ja mal einer erklären, der medizinisch firm ist. Dies wurde uns auf dem Schießleiterlehrgang so erklärt und dies bestätigte auch der Herr von der Berufsgenossenschaft. Auf den Ständen die ich kenne und auf denen ich Wettkämpfe geleitet habe, war der Kapselgehörschutz in der Standordnung vorgeschrieben und auch das oben genannte Schild + Schutzbrille bzw. allgemeine Brille. Hält sich ein Schütze nicht daran, wird er nach Ermahnung vom Stand verwiesen oder disqualifiziert. Gruß Dirk Z
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Wenn das oben genannte Schild auf dem Schießstand ist, dann ist ein Kapselgehörschutz (sog. Micky Maus) pflicht. Ist bei uns auch. Zusätzlich bei Kurzwaffe auch Schutzbrille bzw. Brille allgemein. Gruß Dirk Z
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Eine .22er zum Zwecke der Völkerverständigung? Sorry, aber musste einfach raus! Gruß DirkZ
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Hallo Ulrik, sag mal aus welchem Bezirk bzw. Kreis kommst Du denn? Gruß Dirk
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In Antwort auf: Muttu alles verraten? Naja, wer ein wenig überlegt kommt sicherlich zu dem gleichen Entschluß. Gruß Dirk
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Eben!!! Die besten Schnäppchen habe ich bisher gemacht, wenn das Gebot nachts abläuft. Ich biete dann erst um ca. 1 Uhr und wenn ich dann Höchstbietender bin, dann werde ich so gut wie nie mehr überboten. Gruß Dirk
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Oder das Gewehr wurde abgeholt und direkt bar bezahlt, nicht war Jericho? Gruß Dirk
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Mensch jetzt mach doch keinen Streß! Jetzt haben wir solange gewartet dann können wir auch noch ein Jahr warten. Gruß Dirk
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In Antwort auf: In Antwort auf: was macht nun das anerkennungsverfahren des bds ? Das letzte Vöglein, das mir was gezwichert hat, sagte, dass es Ende März eine Sitzung im BVA gibt, wo über die Anerkennung der DSU und des BDS beraten (oder entschieden?) werden soll. bye knight Hallo Knight, wo bekommt man denn diese Vögelchen her, die einem was zuzwitschern? Könnte auch solche Vögelchen gebrauchen. Gruß Dirk
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Bis jetzt habe ich hier immer noch nichts schriftliches gesehen, das klarstellt, dass die Vorgaben nur für Gewerbliche gelten. Gruß Dirk
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Das ist ja die Frage!!! Gilt dies nur für gewerbliche oder auch private Transporte?? Jürgen, woher hast Du die Anlage???? Gruß Dirk
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Aber wer weiß schon alles?
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Mal eine rein theoretische Frage. Was kann einem Sportschützen passieren, der von diesen Vorschriften nichts weiß (z.B. einige ältere Schützen die nicht wie wir hier im Internet auf dem aktuellen Stand sind) und mit sagen wir mal 40kg Muniton von der Polizei angehalten wird? Wurde von den angeblichen neuen Vorschriften etwas in den normalen Medien gesagt??? Soviel ich weiß muss man das Waffengesetz kennen und nicht irgendwelche Gefahrgutvorschriften. Also nur rein theroretisch gefragt. Gruß Dirk
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In Antwort auf: Also ich versteh jetzt gar nix mehr Es geht doch wohl um die "Netto - Explosiv-Masse"mit Faktoren etc. - wie es in dem ausführlichen GUN-BOARD Beitrag (gepostet von Völker)so schön hieß, oder nicht? Dort ist doch auch erklärt, daß es praktisch gar nicht vorkommen kann, daß ich soviel Munition an Bord habe um dieses zu erreichen - oder hab ich das jetzt falsch verstanden Mouche Hallo Mouche, wenn Du dir die Anlage vom Jürgen anschaust, da steht folgendes drin: Gesamtmenge bis zu höchstens 5 kg (Bruttogesamtmasse der Gegenstände) Unsere Munition hat die Klassifizierung 1.4s und die UN-Nummern 0012 und 0044. Siehe auch meine Postings oben. Gruß Dirk