Hallo,
ich komme aus Köln und gehöre (unter anderem) dem RSB an.
In Antwort auf:
Diese Anträge des Rheinischen Schützenbundes tun dieses aber an mehrfacher Stelle, allein die Befürwortung von 2 Waffen in 12 Monaten ist einfach völlig haltlos. Hier behindert man sich selber ! Nachwuchs im Schützenwesen des DSB (selber DSB) wird dadurch sicherlich nicht gerade motiviert. "2 Disziplinen kannst du als Neuling schießen" heißt die Botschaft dieses Schützenverbandes.
Folgendes dazu:
Mir wurde von der zuständigen Sachbearbeiterin des Kölner Polizeipräsidium beim letzten Eintrag eines Einzelladers auf meine alte gelbe WBK unmißverständlich mitgeteilt, dass ich innerhalb von 12 Monaten nur noch eine weitere Waffe erwerben darf, da die gerade eingetragene auf mein Kontigent (2 Waffen in 12 Monaten) angerechnet wird!!!
Als ich der zuständigen Sachbearbeiterin dann sagte, dass ich doch mit der alten gelben WBK jederzeit Einzelladerlangwaffen kaufen kann und sie mir die Waffe doch eintragen muss, verneinte sie dies. Auch die Leiterin der Kölner Abteilung teilte mir dies auf Nachfrage mit.
Ein dritter Eintrag ist nicht möglich und ein evtl. Kauf muss Rückgängig gemacht werden. Des weiteren ist der Kauf einer dritten Waffe innerhalb eines Jahres nicht erlaubt, was sogar zu Problemen führt, wenn man versucht eine dritte (schon gekaufte) Waffe einzutragen.
Ich weiß jetzt nicht mehr genau welche rechtliche Grundlage sie dafür hatten. Sie zeigten mir nur den Auszug, aber woher?
Dies kommt also nicht alleine vom RSB.
Gruß
Dirk