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Dirk Z

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Alle Inhalte von Dirk Z

  1. Hier die korrekte Bezeichung der UN-Nummern. 0012 Patronen für Waffen mit inertem Geschoss oder Patronen für Handfeuerwaffen 0044 Anzündhütchen Siehe auch hier: LINK Gruß Dirk
  2. So jetzt habe ich mal auf dem Paket genau nachgeschaut da steht auf dem DPD-Aufkleber folgende UN-Nummer drauf. 0012 für die Patronen und 0044 zusätzlich für die Zündhütchen und somit sind Patronen tatsächlich mit 5kg Bruttogewicht als Maximum erlaubt. Wenn es nicht irgendwo für private Verbringer bzw. Transporter Ausnahmen gibt. So dürfte man nicht einmal ein 1.000er Paket 9mm Para auf einmal transportieren, evtl. noch ein 500er Paket KK. Ich kann es einfach nicht fassen 2 Päckchen .45ACP wiegen je knapp 1kg, dann noch 1 Paket Slugs, 2 Päckchen .308Win und dann darf ich schon nicht mehr fahren???????????? Dirk
  3. Hallo Völker, das kann ich so nicht bestätigen. Wenn Du richtig schaust dann ist 1.4s sowohl beim Nettogewicht von 1 kg als auch bei Bruttogewicht von 5 kg. Nur die Nummern der näheren Klassifizierung sind anders. Suche gerade nach der Bedeutung der einzelnen Nummern. Also bisher steht die Chance 50:50! Gruß Dirk Edit: Eh Völker, das gilt nicht! Du kannst nicht einfach den Text nachträglich ändern, sodass mein Post überflüssig ist.
  4. Also handelt es sich doch um das Nettogewicht des Explosivstoffes und nicht um das Bruttogewicht der Patronen. Also 1kg NC-Pulver sind doch schon einiges an Patronen, wenn man nicht unbedingt 50BMG schießt. Ist also halb so schlimm. Gruß Dirk
  5. Diese Bezeichung steht doch auch auf jedem originalen Munitionspaket (z.B. 1.000er .45ACP) drauf. Ist nichts neues. Gruß Dirk Edit: Ok das "s" ist neu aber das steht auch auf der letztens von mir gekauften originalen 1.000er Verpackung von meinem Munitionshändler drauf, die er per DPD bekommen hat.
  6. Das wäre ja fast das Ende für viele IPSC-Sportler. Oder sollen die jetzt alle einen Gefahrguttransportschein, oder wie der Schein heißt machen? Gruß Dirk
  7. Hallo Leute, wo gibt es denn dazu etwas konkretes und schriftliches von einer Behörde bzw. vom Vater Staat? Was in einer Zeitung abgedruckt wurde, ist für mich erst mal absolut uninteressant. Gruß Dirk
  8. Dirk Z

    Was 'n das?

    Wo bzw. wofür wird denn sowas eingesetzt? Gruß Dirk
  9. Dirk Z

    Gelbe WBK in NRW

    Hallo frogger! Die DSU ist schon anerkannt???? Gruß Dirk
  10. Dirk Z

    Gelbe WBK in NRW

    Nö, der ist hellblau! Genau wie der "Kleine". Gruß Dirk
  11. Dirk Z

    Gelbe WBK in NRW

    In Antwort auf: ...also nicht erst 1.12. Antrag abgeben (wie kommst Du eigendlich auf dieses Datum? ) Hallo Maxe2k, soweit mir mitgeteilt wurde, muss man noch warten bis die AWaffV in Kraft getreten ist, weil dort erst aufgeführt ist, welche Schusswaffen vom Schießsport ausgeschlossen sind. Auf was soll sich der zuständige Sachbearbeiter denn stützen, solange er noch nichts verbindliches bzw. gültiges dafür vorliegen hat. Zumindest teilte mir dies meine Sachbearbeiterin mit. Gruß Dirk
  12. Dirk Z

    Gelbe WBK in NRW

    Hallo MAS36, stell doch einfach ab dem 01.12 den Antrag und wenn sie ihn ablehnen direkt zum Anwalt. Das keine neuen Formulare vorhanden sind, ist doch nicht unser Problem. Bei den "kleinen" Waffenscheinen haben sich die Behörden ja auch eine Zwischenlösung einfallen lassen (zumindest bei uns in Köln). Gruß Dirk
  13. Hm, bin mir jetzt nicht mehr wirklich sicher, ob sie sagte "in 6 Monaten" oder "in 12 Monaten". Ist schon wieder einige Monate her. Auf jeden Fall hat sie mir irgendeinen Schrieb gezeigt wo dies stand. Vielleicht auch nur eine vorrübergehende Anweisung von was auch immer für eine Stelle. Gruß Dirk
  14. Hallo, ich komme aus Köln und gehöre (unter anderem) dem RSB an. In Antwort auf: Diese Anträge des Rheinischen Schützenbundes tun dieses aber an mehrfacher Stelle, allein die Befürwortung von 2 Waffen in 12 Monaten ist einfach völlig haltlos. Hier behindert man sich selber ! Nachwuchs im Schützenwesen des DSB (selber DSB) wird dadurch sicherlich nicht gerade motiviert. "2 Disziplinen kannst du als Neuling schießen" heißt die Botschaft dieses Schützenverbandes. Folgendes dazu: Mir wurde von der zuständigen Sachbearbeiterin des Kölner Polizeipräsidium beim letzten Eintrag eines Einzelladers auf meine alte gelbe WBK unmißverständlich mitgeteilt, dass ich innerhalb von 12 Monaten nur noch eine weitere Waffe erwerben darf, da die gerade eingetragene auf mein Kontigent (2 Waffen in 12 Monaten) angerechnet wird!!! Als ich der zuständigen Sachbearbeiterin dann sagte, dass ich doch mit der alten gelben WBK jederzeit Einzelladerlangwaffen kaufen kann und sie mir die Waffe doch eintragen muss, verneinte sie dies. Auch die Leiterin der Kölner Abteilung teilte mir dies auf Nachfrage mit. Ein dritter Eintrag ist nicht möglich und ein evtl. Kauf muss Rückgängig gemacht werden. Des weiteren ist der Kauf einer dritten Waffe innerhalb eines Jahres nicht erlaubt, was sogar zu Problemen führt, wenn man versucht eine dritte (schon gekaufte) Waffe einzutragen. Ich weiß jetzt nicht mehr genau welche rechtliche Grundlage sie dafür hatten. Sie zeigten mir nur den Auszug, aber woher? Dies kommt also nicht alleine vom RSB. Gruß Dirk
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