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knight

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  1. Hallo alle, ich benötige mal den gesammelten Sachverstand in diesem Forum: Ich habe mir letzten Donnerstag eine Bockdoppelflinte gekauft. Die wollte ich - aus Gründen die hier zu weit führen würden - auf die gelbe WBK erwerben, gleichwohl ich sie (auch) für die Jagd benutzen will. Jetzt sagte mir der Händler, dass ich keinen Europäischen Feuerwaffenpass bekommen würde, wenn die Waffe auf der gelben WBK eingetragen ist. Wenn ich also eine Jagdeinladung aus dem Ausland hätte, müsste ich die BDF erst auf die grüne umschreiben lassen und dann den Europäischen Feuerwaffenpass beantragen. Ich habe daher die BDF erst mal über den Jagdschein erworben und will Montag das Ganze mit der Behörde diskutieren. Daher wäre es nett, wenn ich ein paar Infos über die Rechtslage für dieses Gespräch vorab hätte. bye knight
  2. Hallo alle, hat jemand eine Erklärung parat, wie man heutzutage Läufe herstellt? Also wie kommt das Loch in das Rohr? Wie kommen die Züge und Felder rein? Und wie wird der Stahl gehärtet? Eine Erklärung wie in der Sendung mit der Maus wäre super, dann verstehe ich's nämlich bye knight
  3. In Antwort auf: Der erste, der nach dem 31.03.03 einen Eintrag auf die alte Gelbe bei F. kriegt, BITTE MELDEN!! Ich werde demnächst eine BDF auf die gelbe WBK kaufen. Termin und Händler stehen noch nicht fest. Bei F. wird es aber nicht sein, da es dort die Flinte, die ich mir ausgesucht habe, nicht gibt. Evtl. wird es einer aus der Alljagd-Kette. Eigentlich wollte ich das noch etwas rauszögern, aber neulich haben sich meine Sachbearbeiterin und ihr Kollege bei mir beschwert, ich würde zu wenig(!) Waffen auf die gelbe WBK kaufen. Na gut, wenn's sie glücklich macht... bye knight
  4. Was vielleicht auch mal helfen kann, ist mit der übergeordneten Behörde zu sprechen. Auch da gibt es Sachbearbeiter für Waffenrecht - und die wissen es manchmal besser. Die übergeordnete Behörde ist nach Bundesland verschieden (kann z.B. die Bezirksregierung sein). Daher kann ich dir jetzt nicht sagen, welche das bei dir ist. Was aber sicher gut ankommt ist: "Der Herr Dr. XYZ von der Bezorksregierung vertritt aber die Ansicht, dass in meinem Falle die WBK zu erteilen ist. Wenn du aus taktischen Gründen den Sachbearbeiter der übergeordneten Behörde nicht als Trumpf nutzen möchtest, kannst du natürlich auf dessen Meinung hin beruhigter der Rechtsweg beschreiten. bye knight
  5. In Antwort auf: oder müssen ausländische Schiesssport-Veranstaltungen etwa der deutschen Definition schiessportlicher Disziplinen genügen? Rate mal, warum das Bundesverwaltungsamt Sportordnungen genehmigen soll? Und "sportliches Verteidungsschießen" dürfte kaum als Bedürfnisgrund auf WBK-Anträgen angegeben sein geschweige denn auch durchgehen... bye knight
  6. Hallo alle, ich habe den Thread "Verteidigungsschießen" nur quer gelesen. Daher kann ich mich im Folgenden durchaus irren. Ich denke jedoch, dass Zwerg etwas anderes gemeint hat: Nach dem neuen WaffG ist es nicht verboten im Ausland Verteidigungsschießen zu praktizieren. Wenn man dies jedoch mit der eigenen Waffe tut, dann ist der Transport der Waffe von der Wohnung zum Grenzübertritt bzw. umgekehrt ein nunmehr waffenscheinpflichtiges Führen, da der Zweck des Transportes nicht vom Bedürfnis gedeckt ist. Ich denke, dass wir hier in eine Grauzone hinein spekulieren - ähnlich wie den Umschreibungsregeln für die gelbe WBK. Wenn man sich hart an den Buchstaben des Gesetzestextes orientiert, würde ich Zwerg hier zustimmen. Umgekehrt scheint aber auch allen klar zu sein, dass der Transport zum Büchsenmacher "vom Bedürfnis" gedeckt ist. Wie das mit Schießwettbewerben im Ausland aussieht ist hier sicher auch eine interessante Frage. Wenn man hart am Text arbeitet, wäre das Bedürfnis ja für Wettbewerbe nach den Regeln des Verbandes, dem man angehört (also z.B. DSU, BDS, BDMP, etc), anerkannt. Ob im Ausland aber solche Wettbewerbe stattfinden? Im Übrigen: Was ist, wenn ich als DSU-Schütze bei einem BDS-Verein als Gast schießen möchte. Auch dafür habe ich streng genommen kein Bedürfnis.... Ganz so schlimm wird's hoffentlich nicht kommen. Aber ich denke, dass jedem klar geworden ist, dass hier noch eine ganze Menge Fallstricke auf uns warten. Daher ist es auch so wichtig, dass das FWR die Erstellung der Verordnungen und Vorschriften beratend begleitet. bye knight
  7. knight

    Butterflymesser

    Tja, das mit der Enteignung sehe ich auch so. Faktisch wird hier enteignet - und das geht nur mit einer Entschädigung. Weil es ein paar Postings weiter oben so durchklang: Die Spring- und Butterflymesser sind noch nicht verboten, sondern erst wenn das Gesetz in Kraft tritt. Das wird sein am ersten Tag des sechsten auf die Verkündigung folgenden Monats. Da das Gesetz anscheinend noch nicht einmal verkündet wurde..... bye knight
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