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  1. Quelle: VISIER -> PDF-File -> siehe Anhang Ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu den Zusammenhängen zwischen Waffengesetz und KWKG --- Orginal Text/Thread von: Ulrich Eichstädt
  2. @ Mike303: läuft der antrag weiterhin oder wie ist da der stand der dinge ? ansonsten sollte man auf einen gebührenpflichten bescheid bestehen -> dann hat man was in der hand, falls man weitere schritte gehen möchte/kann
  3. In Antwort auf: So wiedermal was neues von der Sachbearbeiterfront Hab am 20.3. noch einen Voreintrag in .308 Win beantragt und heute leider noch keinen eintrag bekommen . Auf meine frage hin wurde mir gesagt das wenn der antrag entschieden wird zählt ja weil es ja dann nach dem 1.4. íst das neue Gesetz-also 12 monate Mitgliedschaft im Schützenverein und Bedürfnis gibts ja eigentlich auch keins weil die Sportverbände noch nicht anerkannt sind Da frage ich mich warum habe ich den da schon eine WBK Was mich ganz dringent interesiert -was zählt Abgabe Termin oder Entscheidung über den Antrag gruß mike frage: gibt es einen gebührenpflichten bescheit, der dieses besagt oder ist das nur die müntliche aussage des sachbearbeiteres ?
  4. In Antwort auf: siehe VISIER 3/200 Seite 57 links innen was, Visier gibt es schon seit a.d. 200 Respekt
  5. frage: und wie verhält es sich mit dem einbrecher/dieb wenn dieser unter 18 jahre alt ist ?
  6. in jeden guten haushalt gehört sowieso beton, zumindestens bei den italienischen
  7. SC

    Zusammenlegen der Foren?

    Es ist schon erstaunlich, was einige unter Meinungsfreiheit (besonders wenn es um ihre eingene geht) verstehen - auch wenn man schon längst unterhalb der Gütellinie angekommen ist, findet sich immer noch jemand der es schafft, daß es noch tiefer geht. Desweiteren ist es Auffällig, wer von Z e n s u r spricht - meistenes sind es auch nur die, die mal wieder, wie oben geschildert, auffällig geworden sind. Was die Zukunpft bringt, wir werden es sehen Bis Später Sven
  8. auch wenn der frust groß ist, so sollte man eine darstellungsform wählen, die das problem überschaubar macht, ohne das man einen zweiten monitor verwenden muß
  9. SC

    §5 StGB (für ZWERG)

    => Einen guten User erkennt man daran, daß der Moderator nicht "schlichtenden Eingreifen" muß.
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