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Spahlholz

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  1. Da der Anhang nicht mehr zusehen ist, versuche ich es nochmal. Gruss Spa
  2. Hallo, hier geht es zum Artikel. Gruss Spa
  3. Hallo Herr ??? Karneval, es ist doch erfrischend, wie sachlich und objektiv sie die Motivation der Anderen bewerten! Fehlen da nicht noch ein paar Verbände, die sie auch noch gleich mit ihren Erkenntnissen beglücken können? Z.B. VdW, Jagdverband, Kyfhäuse usw.? Spa Wahrheit tut weh.
  4. Hallo, hier noch etwas: Die haben nicht damit gerechnet, dass jemand die Zahlen (auch wenn nicht mehr aktuell) im Kopf hat und veröffentlicht! Die korrekten Zahlen kann jeder Bundesreferent, LV Leiter und die BGst innerhalb von 30 Sekunden ermitteln, wenn sie keinen "überarbeiteten" Datensatz haben. So kann jeder, der einen noch nicht „überarbeiteten“ Datensatz hat, z.B. Bundesreferenten, LV Leiter die Zahl überprüfen: Daten im Approach aufrufen, Kennwort eingeben, unter "suchen/ändern", dann suchen, dann unter SLG1 "000" (für Einzelmitglieder) und unter "Ausdatum" "=" (damit nur aktive Datensätze erscheinen) eingeben, dann "OK" und er hat die Zahl der Einzelmitglieder! Ich habe keine neuen Zahlen, aber Jeder der einen aktuellen und nicht „angepaßten“ Datensatz hat ( z.B. LV Leiter!), könnte da behilflich sein. Wendet euch an den Funktionär Eures Vertrauens und fragt. Macht aber schnell, denn ich gehe davon aus, dass ein Info Verbot und ein „neuer“ Datensatz heraus geht. Es ist doch klar, dass man nicht zugeben darf, das man per Beschluß 25% der Mitgliedern die legalen Waffen vorenthält; Sie nur noch "Zahlvieh" sind und nur noch alle vier Jahre den Mund auf machen könnten! Und wenn der neue Datensatz erst einmal „aufgespielt“ ist, ist die alte Sortierung weg. Gruss Spa
  5. Hallo, das weis ich natürlich nicht. Aber viele "Mitglieder" wurden zu der Zeit von der "Aufmerksamkeit" heimgesucht; es wurden die Bataillone zur Wiederwahl geordnet und da mußte man aufmerksam sein und den Schützen „Perspektiven“ zeigen. Ich mußte zu der Zeit die „Hinterlassenschaften“ ausbügeln und hatte dafür keine Zeit. Das Ergebnis wird jetzt offensichtlich immer deutlicher. Gruss Spa
  6. Hallo, das ist hier im Moment nicht Thema, da können oder müssen wir an anderer Stelle Fakten austauschen und diskutieren. Gruss Spa
  7. Hallo, der VdW, Dr. Scholzen sollte vieleicht auch informiert werden, denn da läuft die Anerkennung noch und diese "Reglungen" würden den VDW auch treffen. Gruss Spa
  8. Hallo Klaus, es ist richtig, dass die Zahl 8000 nicht konkret ist, es sind wahrscheinlich noch mehr! Wo ich die Zahl her habe? Wie wir ja (fast) alle wissen, war ich VP. Auch war ich LG Leiter und somit im Bundesbeirat und als solcher habe ich Anträge zur Einberufung des Beirates zur satzungsgemäßen Kontrolle des Präsidiums gestellt. Natürlich wurden diese nicht einmal beantwortet, aber in der jeweiligen Vorbereitung wurden die Mitgliederstände ausgearbeitet und daher habe ich den nunmehr ein knappes Jahr alten Stand. Interessant ist die Aussage: - „vom BdMP wird eine Organisation in SLG´n angestrebt (müssten sie eigentlich wissen),“ Nein, weis ich nicht! Und wieso habe ich mich für den Erhalt der Einzelmitglieder (§ 11 der Satzung) mit eingesetzt? - „die Klausel der Auflösung von SLG´n gibt es schon seit mind. 11 Jahren, ist also nix neues“ Richtig, nur wann wurde davon Gebrauch gemacht, wenn es noch Mitglieder in der SLG gab?? Noch ein Hinweis: Zitate sind meisten nicht der ganze Text, das ist eigentlich das Wesen von Zitaten und auch ich setze voraus, das der Leser den ganzen Text hinzu zieht, daher auch die Links dahin. Ein Einstellen der ganzen Texte würde auch den Rahmen sprengen. Und zu dem Hinweis auf e.V. für die Landesverbände: Am 31.03.1999 wurde das Thema in Alsfeld bei der Bundesvorstandssitzung beraten, da unter anderem auch ich in dem Satzungsentwurf die mindestens zwei- bis dreigliedrige Rechtsfähigkeit des BDMP e.V. vorgeschlagen hatte. Das wurde verhindert! Ich habe die Begründung noch fast wörtlich im Kopf, da nur mit „Ich will das nicht, sonst...!“ begründet wurde! Die damaligen Mitglieder des Bundesvorstandes werden sich erinnern, ansonsten könnte dies in dem von mir damals vorgelegten Satzungsentwurf nachgelesen werden. Die Misere ist selbstgemacht (und etwa gewollt?), denn nur so ist die Weisungsbefugnis sichergestellt! Soviel soll erst einmal reichen. Gruss Spahlholz
  9. Hallo, es sind wahrscheinlich sogar ein- bis zweihundert mehr. Dass heißt aber auch, dass hier Mitglieder ca. 420.000,- € Einnahmen durch Beiträge einzahlen und die Betreffenden haben nur noch auf dem Bundesdelegiertentag ein Stimmrecht. Dafür erhalten sie keine Einladung zum Landesdelegiertentag und wenn sie denn doch erscheinen sollten, erhalten sie kein Stimm(Rede?)recht! Und wenn man bedenkt, dass das Präsidium gemäß § 4 Landesverbandsordnung "von Amts wegen" die Anerkennung als SLG aufheben kann, wird ein Schuh daraus, denn Mitglieder aus "aufgelöste" SLG'en werden "von Amts wegen" zu "Einzelmitglieder" umgebucht! http://www.bdmp.de/ordnungen/LV_Ordnung.pdf So kann man über die Einnahmen verfügen und es ist sichergestellt, dass dieser Personenkreis sich, wenn überhaupt, nur alle 4 Jahre zu Wort melden kann! Natürlich können diese in SLG’en eintreten, aber laut Satzung § 11, http://www.bdmp.de/praesidium/praesidium/satzung_neu.pdf müssen sie es nicht! Wenn man bedenkt, dass viele Schützen bis her erst in den BDMP e.V. eingetreten sind, um sich dann einer SLG FREIWILLIG anzuschließen oder „frei“ zu bleiben, stellt sich die Frage, warum sollten diese das unter diesen Bedingungen noch machen? Antwort: Der Verband ist es wert! Funktioner kann man austauschen! Gruss Spahlholz
  10. Hallo, hier einige Infos bzw. Hinweise zu Veröffentlichungen der letzten Tage: 1. Im Internet ist die neue „Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V.“ (ObwrB) veröffentlicht worden. Hierzu ein paar Anmerkungen: Unter § 2 (1) ist zu lesen“...erfolgt ausschließlich für Mitglieder des BDMP e.V., die einem VEREIN des BDMP e.V. angehören.“ In der ebenfalls im Internet veröffentlichten „Landesverbandsordnung“ ist unter § 4 nachzulesen, was „Vereine des BDMP e.V.“ sind: Die Schießleistungsgruppen! http://www.bdmp.de/ordnungen/OBwrB.pdf Daraus folgt, dass Einzelmitglieder des BDMP e.V. von der Befürwortung ausgeschlossen worden sind! 2. In der im Internet veröffentlichten „Landesverbandsordnung“ unter § 5 ist der „Wahlmodus“ für den „Landesdelegiertentag“ beschrieben. Da steht: „Der Wahlmodus ist analog dem des Bundesdelegiertentages, mit der Ausnahme, dass Einzelmitglieder keine Einladung erhalten und kein Stimmrecht haben.“ http://www.bdmp.de/ordnungen/LV_Ordnung.pdf Daraus folgt, dass ca. 8000 Einzelmitglieder im BDMP e.V. nur noch Pflichten (Ausnahme Bundesdelegiertentag) und keinerlei Recht mehr haben! Und dem haben die Landesverbandsleiter, als die „gewählten“ Vertreter der Länder zugestimmt!! 3. Die LV Leiter haben auch unter § 8 Nebenbestimmungen ObwrB zugestimmt, dass das Präsidium „notwendige“ Änderungen (der Ordnung) vornehmen darf! Was „Notwendig“ ist, bestimmen offensichtlich das Präsidium selber. Und wie „notwendig“ das war, zeigt die veröffentlichte Ordnung auch gleich: Am 05.12.2004 trat die „Ordnung“ in Kraft und wurde durch das Präsidium (da NOT-WENDIG) am 09.12.2004 geändert! Der Beirat hat sich in diesem Fall selber entmachtet! 4. In der V0 4/2004 auf Seite 14/15 ist als „Weisung“ und somit zwingend zu beachten, da ein „Zuwiderhandeln“ Maßnahmen nach § 7 der Satzung auslösen kann, geregelt, wie bei Schießsportlichenveranstaltungen zu verfahren ist. Die Einleitung und die Absätze 1. bis 4. machen Sinn! Unter 5. wird aber festgelegt: „Wird beabsichtigt, Schießsportlicheveranstaltungen der in Rede stehenden Art durchzuführen, ist die Ausschreibung hierzu VOR Ihrer Veröffentlichung dem Bundessportleiter zur GENEHMIGUNG vorzulegen.“ Das bedeutet, dass ALLE Veranstaltungen im BDMP e.V. von der Deutschenmeisterschaft über die LV Meisterschaften und Wettkämpfe und JEDE Veranstaltung der SLG’en, die „ausgeschrieben“ werden, VORHER genehmigt werden müssen!! Nur noch „Trainingsschießen“ dürfen die SLG’en und Mitglieder im BDMP e.V. ohne Genehmigung des Präsidiums! Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Gruss Gerd Spahlholz
  11. Hallo, etwas logisch sollte man schon sein, wenn man ein Löschmittel empfiehlt und es um eine angenommen Situation geht. Man führt also „Wasser“ beim Transport von Munition mit! Oder Schaum, oder CO ! Alles Löscher , die man in kleinen, handlichen Behältern in abgenommenen und zugelassenen Behältern erhält. Nochmals: Es ist Vorschrift ein geeignetes und zugelassenes Löschmittel als Pulverlöscher von min. 2 Kg Löschmittelinhalt mitzufühlen. Gruss Spa
  12. Hallo, die Feuerlöscher müssen nun mal für Brandklasse zugelassen sein. Für eigene „Interpretationen“ ist kein Raum, schon gar nicht mit Begründungen wie: Motorraum verschmutzen! Und zwei 1 Kg Löscher ersetzen eben nicht einen 2 Kg Löscher. Technischen Grund habe ich beschrieben. Das mit der 1 Sekunde pro Kilogramm ausgebrachtem Löschpulver ist so nicht richtig! Die Menge kommt immer auf die Größe des Löschers an! Ein 1 Kg Löscher bringt pro Sekunde natürlich weniger als z.B. ein 12 Kg Löscher aus! Es kommt also immer auf die Größe bzw. den Durchmesser der Düsen und dem Vordruck im Löscher an. Weiter ist die Menge vom geplanten Verwendungszweck abhängig! (Flugzeug- oder Grillbrand ) Also: Entweder Daten nach Datenblatt zum Typ angeben oder „ungenau“ bleiben. Gruss Spa
  13. Hallo, bei Sicherheitsfragen wird die mindest Ausstattung angegeben. Damit ist man mit 2 X 1 nicht ausreichend ausgestattet! Grund : Der Löschvorgang mit dem Löschgerät ist nach einer bestimmten Sekundenzahl vorbei, da leer. Dann muß der zweite Löscher in Betrieb genommen werden und in der Zeit flackert der Brand wieder auf. Theoretische Möglichkeiten, dass man ja mit zwei Leute sei usw. ist von vornherein brotlose Kunst! Es ist der schlechteste Fall anzunehmen, also eine Person und ihr Feuerlöscher und das Feuer. Eine „ Überbesetzung “ durch Handfeuerlöscher mit mehr als 2 Kg ist unschädlich, solange der einsatzbereit ist. Gruss Spa
  14. Hallo, und wer da nicht kapiert bzw. akzeptiert bzw. unterstützt, gehört zum „alten“ Europa bzw. zu den „Schurkenstaaten“ und wird befreit! Gruss Spa
  15. Hallo, wenn jemand in zwei Wochen Bäume mit „Schnur“ umlegen muß, hat er wohl auch einen Befähigungsnachweis. Wenn er dann nicht weiß, wieviel Schläge er zunehmen hat, hat er nicht aufgepaßt oder ist dumm! Wieso hat er dann einen Befähigungsschein? Wenn er keinen Befähigungsschein hat, wieso soll oder darf er dann Bäume mit „Schnur“ umlegen? Man kann es sich aussuchen. Nur einen Rat sollte hier keiner einstellen! Warum? Siehe oben. Gruss Spa
  16. Hallo, und was sagt in solchen Fällen ein bekannter TV Mann? Respekt!! Von mir: Gute Entscheidung und Danke!! Gruss Spa
  17. Hallo, ja, das "n" liegt gleich neben dem "b" und das Textprogramm beanstandet "Ansprache" natürlich nicht. Als : Wir haben uns immer an unsere "Absprache" gehalten. Gruss Spa
  18. Hallo, richtig, da habe ich meine Erfahrungen auch sammeln dürfen. Nur würde es mich freuen, wenn man meine Beiträge in Bezug auf Sachlickeit und wahrer Information mit denen der Antworten vergleicht. Gruss Spa P.S. In der Zeit meiner Verantwortung habe ich mit Fritz öfter eine "kleine Kampfgemeinschaft" für die Sache gebildete und wir haben uns, auch im Nachhinein, immer an unsere Ansprachen gehalten!
  19. Hallo Mouche, Folgendes ist nicht persönlich gemeint, aber bei Einem mußte ich mich “einloggen“. Hallo, ich finde es schon mehr als erstaunlich, auf welchem Niveau die Bemühungen vom Präsidium der BDS unter Leitung von Friedrich Gepperth „diskutiert“ werden! Diese so gezeigte Solidarität nutz uns Schützen bestimmt! Spähtestens in den nächsten Verhandlungen, wenn Einigkeit gefordert ist! Gruss Spa
  20. Hallo, und das ist jetzt sachlich zum Nutzen der Sportschützen,oder? Gruss Spa
  21. Hallo, wenn man keine oder nur eine Wunschantwort hören will, sollte man nicht fragen. Gejammert wird dann eben später. Gruss Spa
  22. Hallo, noch mal zu Aufbewahren von Waffen und ohne „Blödsinn“ oder Wunschvorstellungen. Für die Klassifizierung von Geldschränke, Tresorraumtüren und Tresorräume ist die DIN EN 1143-1 binden. - Alle Kriterien müssen erfüllt und zertifiziert sein. - Fehlt ein Punkt, gilt rechtlich dieser z.B. eben nicht als „B“ oder „0“ Schrank. - Ein Punkt ist das Gewicht. Bei weniger als 1000 Kg ist nach dieser Vorschrift (8) zu Verankern. Auch hier gilt, wenn ein Punkt nicht erfüllt ist, sind die DIN Voraussetzungen nicht erfüll ist die Einstufung nicht gegeben, da die Erfüllung aller Punkte der DIN Voraussetzung zur Vergabe des Zertifikat z.B.- „B“ sind. - Hiervon gibt es eine zulässige Abweichung für die Aufbewahrung im privaten Bereich, wenn das Objekt mindestens 200 Kg Eigenleergewicht hat, dann ist eine Aufbewahrung auch von Waffen ohne Verankerung gesetzeskonform - - Das heißt, der „B“ Schrank ohne Befestigung und über 200 Kg Leergewicht entspricht NICHT der DIN, die Aufbewahrung ist aber trotzdem gestattet und gesetzeskonform. - Denn Schrank trotzdem zu verankern, ist NICHT Verboten. - Hanteln ersetzen NICHT eventuell fehlendes Eigengewicht. - Das Stockwerg des Standortes interessiert vielleicht den Besitzer, aber nicht die Behörden. - Für die Einhaltung der Statik ist der „Schütze“ selber verantwortlich. In Übrigen: Das auch weiterhin Schränke ab 200 Kg nicht Verankert werden müssen, hat viele Verhandlungen schon in 2001 und bis zur Verabschiedung des WAffG von vielen vielen Leuten vom FWR, BDS, BDMP, Jägerschaft, DSB usw. gekostet, denn und schnell wird so etwas vergessen, in dem Entwurf war diese Ausnahme nicht enthalten. Ich habe z.B. drüber mit den Herren Bar , Dr. Wülfelspitz, Dr. Flüger, Dr. Beckstein, Heil, Bartling usw. lange verhandelt, bis die das Problem erkannt haben. Andere haben mit Anderen verhandelt. Das Ergebnis ist das die 200 Kg Reglung erhalten geblieben ist. Andere Ratschläge oder Wunschauslegungen bringen den Waffenbesitzer bei einer Kontrolle recht schnell in den Bereich Missachtung der Aufbewahrungsvorschriften und dann??? Gruss Spa
  23. Hallo, die Frage bezog sich auf die Einstufung, da gilt die DIN EN 1143-1 und daher ist meine Antwort richtig. Das es Ausnahmen bei der Benutzung gibt, ist eine andere Sache! Die Ausnahme die offensichtlich gemeint ist, dass für nichtkommerzielle Zwecke das Waffengesetz die gleichen Bedingungen wie die Versichere erlaubt! Und das ist EIGENGEWICHT nicht unter 200 Kg. Missverständnis geklärt? Guss Spa
  24. Hallo, ich kenne keinen Link der zu einer DIN führt. Aber ich habe diese vorliegen. Gruss Spa
  25. Hallo, das Gewicht bzw. die Forderung um Befestigen ergibt sich aus der DIN EN-1143-1! Unter 1000 Kg – kein B! Es sei denn, man befestigt nach DIN EN-1143-1 (8 Verankerung) Gruss Spa
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