

wingmaster1
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
wingmaster1 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
https://www.fwr.de/home/ Landeskriminalamt NRW veröffentlicht FAQ-Katalog zum Tresorschlüssel-Urteil Zitat: Wenngleich das Land NRW – übrigens nach dem derzeit vorliegenden Kenntnisstand- als einziges Bundesland – an der Vorgabe festhält.... -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
wingmaster1 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
...das wird aber in NRW komplett ignoriert ! ...auch das wird dort nicht anerkannt ! -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
wingmaster1 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
...das es keine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage bezüglich der Schlüsselaufbewahrung gibt, hat das IM BW schon mal erkannt ...was das IM NRW nicht hat, oder nicht will !!! -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
wingmaster1 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
...nun auch Baden Württemberg... https://www.fwr.de/home/ Zitat: Das Forum Waffenrecht stellt fest, dass die neuen Regelungen nicht nur gegen das Waffengesetz, sondern sogar gegen das Grundgesetz verstoßen und fordert die sofortige Rücknahme. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
wingmaster1 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Nun hat sich das FWR auch zu der Angelegenheit geäussert: http://www.fwr.de/news/newsdetails/news/nrw-inakzeptable-forderungen-der-behoerden-treiben-legalwaffenbesitzer-in-die-unzuverlaessigkeit/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=847c0d48e1709686eec085ef7ab039fd -
Das Forum Waffenrecht fordert umfassende und schnelle Aufklärung des Amoklaufs in Heidelberg. Die Tatwaffen hätten nach geltendem Recht nicht anonym erworben werden dürfen. Rufe nach Verschärfung des Waffenrechts sind nicht zielführend. https://www.fwr.de/news/newsdetails/news/wir-sind-tief-erschuettert/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=442c360e83f668f4ad68d7ea5e3b102d
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Am 26. September entscheidet sich bei der Bundestagswahl, welche Parteien und Personen die Politik der Zukunft gestalten und wie diese aussehen wird. DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels appelliert an die Mitglieder des Deutschen Schützenbundes, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. https://www.dsb.de/recht/news/artikel/news/dsb-wahlaufruf-des-praesidenten
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Neues Ungemach: Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren
wingmaster1 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
..... einen guten Tag kann man auch mal Aplaudieren! ..... hier geht es hauptsächlich um die Worte von Herrn Staatsminister Hermann und sonst niemandem. -
Neues Ungemach: Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren
wingmaster1 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
70. Delegiertenversammlung des BSSB in der Alten Messe München Zitat:.....Staatsminister Joachim Herrmann untermauerte in seiner Ansprache die Bedeutung des bayerischen Schützenwesens für die Gesellschaft. Umso unverständlicher sei es, dass es immer wieder Vorstöße gebe, das ohnehin restriktive deutsche Waffengesetz noch weiter zu verschärfen. Es sei erst kürzlich wieder gelungen, einen neuen Gesetzentwurf vom Tisch zu bekommen, und der Staatsminister versprach, auch weiterhin an der Seite der Schützen zu stehen. https://www.bssb.de/sport-blog/2248-70-delegiertenversammlung-des-bssb-in-der-alten-messe-muenchen.html .....das hört sich ja gut an 👍 -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
wingmaster1 antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Waffenrecht: Neuer Gesetzentwurf zunächst vom Tisch !!!👏 https://www.dsb.de/recht/news/artikel/news/waffenrecht-neuer-gesetzentwurf-zunaechst-vom-tisch -
Neues Ungemach: Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren
wingmaster1 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Waffenrecht: Neuer Gesetzentwurf zunächst vom Tisch !!! 👏 https://www.dsb.de/recht/news/artikel/news/waffenrecht-neuer-gesetzentwurf-zunaechst-vom-tisch -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
wingmaster1 antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Zitat: Zu Artikel 1 Nummer 4 (§ 6b Satz 3 WaffG) Die Bundesregierung wird den Vorschlag im weiteren Verfahren prüfen, muss dabei jedoch gegebenenfalls auch die kompetenzrechtlichen Grenzen für entsprechende bundesgesetzliche Regelungen im Blick behalten. ......nicht nur diese, sondern auch die rechtlichen Grenzen der Europäischen Union !!! -
Neues Ungemach: Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren
wingmaster1 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ich war immer im Glauben das es hauptsächlich doch um die Infos der ganzen Ämter ging..... .....könnte mal jemand, auch für die Senioren hier, kurz mit einfachen Worten zusammenfassen, was die Abstimmungen der (einzelnen Punkte) unter TOP 40 nun für uns bedeuten? -
Neues Ungemach: Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren
wingmaster1 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
https://www.fwr.de/news/newsdetails/news/regierung-verspielt-vertrauen-in-sicherheitspolitik/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=af2ff0346d50ac139ab53fa5e660d00c Zitat: Damit brüskiere die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD rund anderthalb Millionen legale Waffenbesitzer in Deutschland.... -
Neues Ungemach: Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren
wingmaster1 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ich denke da als erstes an die ca. 1,5 Millionen LWB. Die sollten es restlos alle erfahren, was da auf sie zukommen wird. Grundrechte für den LW-Besitzer werden abgeschafft. -
Neues Ungemach: Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren
wingmaster1 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
......das muss an die ganz große Glocke !!!!!!! -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
wingmaster1 antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
.....ich kann es einfach nicht glauben, jetzt im Eilverfahren und nochmals verschärft!!! 👎 https://www.dsb.de/recht/news/artikel/news/waffenrechtsverschaerfung-im-eilverfahren -
Bundesparteitag der Grünen am WE und Verbot von legal Waffen
wingmaster1 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
.....der DSB hatte sich am 06.08.2020 schon zu der Problematik geäußert 👍. https://www.dsb.de/recht/news/artikel/?tx_news_pi1[news]=8234&cHash=e365daaf0899c0d0695030bd5372f214 -
Bundesparteitag der Grünen am WE und Verbot von legal Waffen
wingmaster1 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
...ja,von denen... -
Bundesparteitag der Grünen am WE und Verbot von legal Waffen
wingmaster1 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Wir erinnern uns .... auf Initative von prolegal e.V. wurde seinerzeit Prof. Dr. iur. Christoph Degenhart beauftragt, eine Rechtsanalyse in Bezug auf die Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie zu verfassen. Zitat Seite 4 Abs. ..... deshalb können die mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einhergehenden Grundrechtseingriffe nicht gerechtfertigt werden. Die gegenüber den Waffenbesitzern vorgesehen zusätzlichen Restriktionen wirken als Eingriffe in deren allgemeine Handlungsfreiheit, die für das Grundgesetz in Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet ist. Auch wenn die Grundrechtecharta der EU kein explizit formuliertes allgemeines Freiheitsrecht enthält, handelt es sich hier doch um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz des Unionsrechts, der gemäß Art. 6 Abs. 4 EUV mit der Qualität eines Grundrechts gilt. Beschränkungen dieses allgemeinen Freiheitsrechts müssen legitime Zielsetzungen verfolgen und hierin dem Gebot der Verhältnismäßigkeit genügen. Besteht jedoch kein Bedarf nach Verschärfungen insoweit, weil das geltende Recht den erforderlichen Sicherheitsstandard gewährleistet, und bringen die Maßnahmen auch keinen relevanten Sicherheitsgewinn, wie dies der Einschätzung der Ausschussempfehlung entspricht, so sind die Eingriffe in Freiheitsgrundrechte der Betroffenen schon wegen mangelnder Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt. Dies betrifft Beschränkungen des allgemeinen Freiheitsrechts als eines allgemeinen Rechtsgrundsatz des Unionsrechts gemäß Art. 6 Abs. 4 EUV, wie sie etwa mit der zwingenden Befristung der Erlaubnisse verbunden sind. Ein zwingender Grund hierfür ist nicht ersichtlich; der Eingriff wiegt zudem auf Grund seiner erheblichen Streubreite und Anlasslosigkeit besonders schwer..... .....ich denke dieses könnte auch eine gewisse Wichtigkeit zu diesem Thema hier hervorrufen. LG -
Bundesparteitag der Grünen am WE und Verbot von legal Waffen
wingmaster1 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Wird es sicherlich nicht! -
Bundesparteitag der Grünen am WE und Verbot von legal Waffen
wingmaster1 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Die Grünen wissen schon das bei diesem Verbotsversuch rechtliches Ungemach auf sie zukommen wird !!! -
Bundesparteitag der Grünen am WE und Verbot von legal Waffen
wingmaster1 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
....nichts....aber auch rein gar nichts !!! Seit Jahrzehnten immer die selbe Leier🥴 -
Sachbearbeiter Bedürfnissprüfung, Schikane?
wingmaster1 antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Ich habe diesbezüglich einmal nachgeforscht und bin auf folgende Widersprüche zu cartridgemasters Ausführungen gestoßen!!! Der DSB informiert in seinem Webseminar über diese Sache auf Seite 11. Zitat: Für Sportschützen eines anerkannten Schießsportverbandes: Überprüfung nach 5 und 10 Jahren nach der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die WBK, ob das einmal erteilte Bedürfnis noch fortbesteht. Link dazu:https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.DE/NEWS/NEWS_2020/Webseminar_Waffenrecht_2020.pdf Desweiteren hier noch eine Aussage aus einem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im Innenausschuss des Deutschen Bundestage – Drucksache 19/16428 –vom 27. Februar 2020 auf Seite 7. Zitat: . Da nach Ablauf von zehn Jahren seit erstmaliger Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte die bloße Vereinsmitgliedschaft als Bedürfnisnachweis genügt, ist ab diesem Zeitpunkt auch die Dokumentation der Schießtätigkeit durch den Verein entbehrlich. Link dazu:https://www.dsb.de/fileadmin/_horusdam/4967-ÄndA_CDU-CSU_und_SPD_-_luftsicherheitsrechtliche_Zuverlässigk.pdf Auch hier wird wieder die erstmalige Eintragung einer Waffe nach den 10 Jahren genannt. Also, wenn jemand nach Inkrafttreten des 3. WaffRÄndG am 01.September 2020 seine Erlaubnis seit 5 Jahren besitzt, dürfte er nach 5 Jahren nur noch einmal überprüft werden!!??🙄 Gruß wingmaster 1