Hallo,
ich hab´da mal ´ne Frage an die Juristen unter euch:
2008 hat sich ja das Waffengesetz in Bezug auf die Eintragung von Wechsel- und Austauschläufen geändert.
In wie weit muss sich ein Sportschütze und Jäger über ein neues Waffengesetz informieren?
Bei mir: Ich bin Sportschütze und Jäger und hatte eine Erbwaffe mit mehreren Austauschläufen.
Ich habe mich damals auf der Seite des BMI über das neue Waffenrecht informiert. Hier gibt es einen Flyer, der über das neue Waffenrecht informiert:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2008/waffenrechtsflyer_neu.pdf?__blob=publicationFile
Zusätzlich habe ich mich auf der BMI-Seite informiert:
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Waffenrecht/Aenderungen-Waffenrecht-2008/aenderungen-waffenrecht-2008_node.html
In beiden Publikationen ist eine Waffengesetzänderung in Bezug auf Austausch-/ Wechselläufe nicht erwähnt.
Deshalb hatte ich bis zu diesem Jahr keine Ahnung, dass diese Läufe eingetragen werden müssen.
Bemerkt wurde dieses erst, als ich die Waffe verkauft und ich als gesetzestreuer Bürger (dummerweise) die Läufe auf meiner Überlassungsanzeige mit angab.
Darf ich mich als Bürger auf die Publikationen des BMI verlassen oder muß ich mich weiter - z.B. im Waffengesetz - informieren, wie es die Waffenbehörde verlangt?
Vielen Dank im Voraus,
Grüße Andy