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lemmi

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Beiträge von lemmi

  1. Im Kreis Recklinghausen hast du "anzutanzen" beim JJS- und der 27iger-Verlängerung. Es gab in meinem Bekanntenkreis auch mal eine Versagung der Verlängerung des JS, aus augenscheinlichen "gesundheitlichen" Gründen. War für den Betroffenen eine Tortour mit Abgabe seiner Waffen etlichen Gutachten usw. Als Ergebnis wurde der JS und die waffr. Genehmigungen doch wieder erteilt. Zeitdauer war meine ich 1 1/2 Jahre.

     

  2. Sicher kann man Klagen. Nur wer hat auch die fachliche Kompetenz in solchen Dingen und dann gibts auch noch Kosten! Eine Enteignung in dem Sinne gibt es ja nicht, weil ich die Möglichkeit habe der Beantragung einer "Ausnahmegenehmigung". Die ist zwar kostenfrei, aber die Auflagen (Schrank usw.) sowie die Folgeleistungen nicht! Wenn man dies nicht möchte weil man kein Sammler ist bzw. der Wert dies nicht rechtfertigt, besteht die Möglichkeit der kostenfreien Abgabe. Ist doch geschickt gemacht! 

    Sollte sich jemand bereit erklären das durchzuziehen, wäre das eine Option🤔

  3. Hier die Antwort meiner zuständigen Behörde! Somit haben sich alle Gedankengänge erledigt und ich werde selbstverständlich die "freiwillige" Zwangsenteignung über mich ergehen lassen müssen! Was tun man nicht alles für seine Zuverlässigkeit.

    Guten Morgen Herr...,

     da es sich bei dem Satz seit dem 01.09.2020 um genehmigungspflichtige Waffenteile handelt, können Sie diese nicht selbst vernichten und entsorgen.

    Dies ist auch dann der Fall, wenn das Teil bei der Behörde noch nicht angemeldet ist.

    Ich lege Ihnen eine Verzichtserklärung bei. Bitte füllen Sie diese aus und geben den Teilesatz dann auf der Polizeiwache an Ihrem Wohnort ab.

    Die Abgabe ist, wie bereits erwähnt, gebührenfrei.

    Bleiben Sie gesund.

    Mit freundlichem Gruß

    i.A.

     

  4. vor 9 Minuten schrieb Sal-Peter:

    @Lemmi: Gehirn anwerfen, selber denken und dann handeln. Und keine digitalen Spuren hinterlassen.

    Die digitalen Spuren sind breits vorhanden, da ich bezüglich einer Anmeldung (Teilesatz) nachgefragt hatte und sich der SB nicht auskannte. Jedenfalls habe ich im Nachhinein eine Richtigstellung von dem SB bekommen. Vorgangsweise: Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen oder die Abgabe an einen Berechtigten bzw. Abgabe bei der Behörde zur ...! Deshalb einfach mal meine Frage hierzu im Forum.

  5. Zuerst geht man an die Sportschützen und Sammler ran - dürfte am einfachsten sein! Den Jägern und Förstern gesteht man noch wohlwollend eine Gandenfrist zu, da noch Einflussreich bzw. Berufsstand. Spätestend mit dem ökologischen Waldumbau und dem angedachten selbstregulierenden Wildbesatz / -bestand durch Wolf und Co. hat sich dann auch das Bedürfnis zumindest für uns Jäger erübrigt. Den wenigen verbleibenen Förstern wird man dies berufsbedingt zugestehen, die dann auch für Wildunfällen (Nachsuchen und Beseitigung) zuständig wären. Szenario??? -  oder doch gut geplante Operation!

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  6. habe jetzt auch mein Stammblatt erhalten. Dabei ist mir aufgefallen, dass bei zwei Waffen (M1A u. SKS) in der Feingliederung aufgeführt ist: "halbautomatische Büchse, Aussehen wie KWKG-Waffe" und bei einer anderen (SIG 550-2SP) lediglich "halbautomatische Büchse" . Hat jemand dies auch schon festgestellt? Ist es sinnvoll dies ändern zu lassen oder einfach so beizubehalten?

  7. Überraschen tut mich nichts mehr! Nur stimmt auch nicht immer alles was hier so gepostet wird, und die Aussagen der "Handlungsbevollmächtigen" unserer Obrigkeit sind auch nicht immer...! Schriftsatz liegt jetzt von "oben" vor, wir werden mal sehen.

  8. Das Schlimme an der Sache ist, dass selbst das LKA keine Ahnung hat. Soll aber auch in anderen Bereichen so sein (wie ich gehört habe, ohne weiter darauf einzugehen)!

     

    Scheinbar ist es egal ob du jetzt ein Blechgehäuse oder eine "funktionfähige" hast! Der Straftatbestand ist in jedem Fall gegeben!!!

     

    Logik ist etwas anderes. Von ehemals frei, auf jetzt verboten mit entschädigungsloser Enteignung!

     

    Der Deutsche Rechtsstaat läßt grüßen🥵

     

    Übriges wenn aus der EU ein Pferd nach Deutschland für 24 Stunden verbracht wird braucht man kein Gesundheitszeugnis, anders herum auf jeden Fall! Logisch oder...???

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  9. Habe das ganze mal ans BKA weitergeleitet! Und siehe da, welcher Sinnenwandel....! Nix mehr an die Wand hängen, sondern Beantragen oder Schrott!🤬

    >>>

    Sehr geehrter Herr ...,

     

    leider muss ich meine Antwort auf Ihre Frage in Bezug auf die Teilesätze vom 13.10.2020 revidieren.

    Seit 01.09.2020 sind die Gehäuse von verbotenen vollautomatischen Waffen, die vor 03.09.1945 eingeführt wurden, nun genehmigungspflichtige Waffenteile gem. Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 Nr. 1.3.1.6 und damit als verboten einzustufen.

    Sie haben die Möglichkeit gemäß § 58 Abs. 14 WaffG eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Zuständige Stelle hierfür ist das Bundeskriminalamt.

    Dort können entsprechende Anträge runtergeladen werden. Vorsorglich weise ich Sie aber darauf hin, dass in diesem Fall mit wiederkehrenden Folgekosten für die alle drei Jahre durchzuführende Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das BKA zu rechnen ist. Nach dortiger Aussage beträgt die Gebühr dafür zur Zeit 59,00 Euro.

    Als weitere Voraussetzung gilt die Aufbewahrung dieser Teile in einem Sicherheitsschrank des Widerstandgrades 0 oder 1.

    Ferner steht es Ihnen frei, den Teilesatz bei Ihrer Polizeidienststelle am Wohnort zur Vernichtung abzugeben. Kosten entstehen Ihnen hierbei nicht.

    Die Frist für die Beantragung der Genehmigung oder die Vernichtung des Gegenstandes endet am 01. September 2021. Danach handelt es sich schon bei dem bloßen Besitz um einen Straftatbestand!

    Ich hoffe mit meinen Ausführungen nun für Klarheit gesorgt zu haben und verbleibe

    Mit freundlichem Gruß

    i.A.

     

     

  10. Nachfolgend die Antwort meiner zuständigen Behörde! Mag verstehen wer will😖 - ich hoffe die hatten im neuen WaffG nachgesehen! Größe des Magazingehäuses bzw. Abzugeinrichtung und Gehäuseteile spielen dann wohl doch keine Rolle, oder???

    >>>

    Guten Morgen Herr ...,

     

    leider hat es etwas länger gedauert, bis ich Ihnen Ihre Fragen beantworten kann.

     

    Die Fachliche Leitstelle hat einen Monat gebraucht, um festzustellen, dass sie für meine Anfrage nicht zuständig ist!

    Beim Landeskriminalamt NRW habe hingegen nach nur zwei Tage eine Antwort erhalten.

     

    Magazine:

     

    Sobald dem Magazin die Zuführung und Feder entnommen wird, ist es nicht mehr funktionstüchtig und es verliert seine waffenrechtlich relevanten Eigenschaften. Das heißt, ab diesem Moment handelt es sich nicht mehr um ein Magazin im Sinne des Waffengesetzes, sondern um ein reines Aufbewahrungsbehältnis für Patronen. Dieses müsste allerdings verschlossen gelagert werden, da das Magazingehäuse selbstredend keinen abschließbaren Deckel besitzt!

     

    Teilesätze:

     

    Bei dem abgebildeten Teilesatz (ohne Verschluss und Lauf) handelt es sich um keinen Gegenstand, der waffenrechtlich vom Gesetz erfasst ist.

    Auf gut deutsch gesagt ist es ein Stück Metall, das Sie an die Wand hängen dürfen!

     

     

    Ich hoffe Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

     

    Mit freundlichem Gruß

    i.A.

    <<<

  11. Es nützt nichts wenn wir hier Diskutieren und versuchen eine Lösung zu finden! Die Lösung müssen uns die Herrschaften bringen. Deshalb sollte jedern den mächtig auf die ... gehen, bis zum 🤬! Vielleicht lernen sie es dann und beschweren sich weiter oben über den Murks! Ich habe jedenfalls meinen "lieben Abgeordneten" schon mal etwas geschickt. Dennen muss an Beispielen gezeigt werden wie unfähig sie sind und das geht am besten mit amtlichen Schreiben!

  12. Schauen wir mal! Vielleicht reichen dann auch meine Aufbewahrungsmöglichkeiten nicht mehr aus??? Habe diesbezüglich gerade eine mail zu >nwr@bva.bund.de< geschickt! Sollen die sich drum kümmern. Kann ich dann gleich weiterleiten zu meinem SB bei der Behörde. Ich werde den sowas auf die E... gehen!:s73:Die von unserem Bundespräsidialamt mal erhaltene mail (persönliches Schreiben an mich war in der Post) habe ich mit Kommentar und Links zurückgeschickt!

  13. vor 4 Minuten schrieb Gutachter:

    Hallo, 

     

    das wird noch interessant werden. Eigentlich haben die aus Vollautomaten stammenden Waffen, alle Ihre Kriegswaffeneigenschaften bei der Abänderung der Teile verloren. Allerdings sind die, die aus Vollautomaten umgebaut wurden, Kategorie A befürchte ich. 

     

    Aber bislang weiß noch keiner, wie das BKA oder andere Behörden hier entscheiden. Bleibt spannend.

    Steht aber nicht drauf oder hat man vergessen!🥴 

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