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Öffentliche Veranstaltungen und die Definition des Begriffes "Brauchtum"
Asgard antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Halten wir zusammenfassend fest, dass es unter dem Oberbegriff "Brauchtum" im Zusammenhang mit kommerziellen Mittelaltermärkten derzeit keine eindeutige Regelung im Hinblick auf das Führen von (oft historischen Vorbildern nachempfundenen) Waffen iSd WaffG gibt. Somit obliegt es letztendlich dem Veranstalter was er für die Besucher an mitgeführten Waffen zulässt. Zur Ehrenrettung sei gesagt, dass mir kein Themenmarkt bekannt ist an dem es zu Auseinandersetzungen der Teilnehmer unter Einsatz der mitgeführten Hieb- und Stichwaffen kam. Trotz des tlw martialischen Auftretens ist die Mittelalterszene meiner Erfahrung nach neben der der Heavy- Matal Sezene die friedlichste die mir bislang unter kam. Somit tauchte diese noch nicht auf dem Schirm des durchaus übergriffig regulierenden Gesetzgebers auf. Danke für die konstruktive Unterstützung.- 37 Antworten
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Öffentliche Veranstaltungen und die Definition des Begriffes "Brauchtum"
Asgard antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Liber de Coquina Italien, Forme of Cury England. Die Komplettverwertung des Schlachttieres war im Gegensatz zu heute vollkommen üblich. Könnten wir nun wieder zum Thema "Brauchtum im Sinn des WaffG" zurück kommen? Für Kochrezepte gibt es hier aus der Erinnerung heraus einen Thread.- 37 Antworten
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Öffentliche Veranstaltungen und die Definition des Begriffes "Brauchtum"
Asgard antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Off Topic Warum nicht? Schon einmal ein nachweislich mehrere hundert Jahre altes Rezept gekostet? Also keines der auf Themenmärkten angebotenen Blödsinn, sondern das was zB im Geschichtspark Bärnau- Tachov zu "Vom Rasten auf Reisen" oder der "Küchenmeisterey" zubereitet wird? Schweinefleischbällchen in Salbeiblättern oder Limonenhühnchen, für beide passt als Beilage Kichererbsen mit Maronen. Sehr lecker. Die Rezepte stammen aus dem Liber de Coquina bzw. dem Forme of Cury. einmal 14., einmal 15. Jahdt.- 37 Antworten
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Öffentliche Veranstaltungen und die Definition des Begriffes "Brauchtum"
Asgard antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Richtig, das sind die "klassischen" Mittelaltermärkte, die es in den warmen Monaten landauf- landab in unterschiedlichsten Qualitäten gibt. Die tlw. von gewerblichen Veranstaltern ausgerichtet werden, somit also eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Haben wir ebenfalls. Hier sind wir im Reenactment bzw Living History. Das iVm einem "Mittelaltermarkt" funktioniert nicht, da erstere Veranstaltungen idR als Wissensvermittlung tlw auf durchaus hohem wissenschaftlich fundierten Niveau angelegt sind. Wohlgemerkt reden wir hier oft von Laien, die sich ein Wissen aneigneten, das sich hinter dem einer universitären Ausbildung nicht zu verstecken braucht. Natürlich gibt es hier viele Schnittmengen. Sehr viele Archäologen, Historiker und andere Fachleute aus der Mediävistik sind zusätzlich als Darsteller anzutreffen. Eine Reenactment- oder Living History Veranstaltung wird bewusst als "Besucher bitte in Kleidung 21. Jhdt." angelegt, denn so wie die überwiegende Mehrzahl der gewandeten Besucher (99%) auf Mittelaltermärkten herum läuft verfälscht es das vermittelte Bild. Die Darsteller werden gezielt eingeladen. Diese Veranstaltungen sind auch nicht das Problem. Die sehr überschaubare Zahl der guten historischen Darsteller (für die Darstellungszeit hohes Mittelalter ca. 250- 300 deutschlandweit) kennt die Regeln zum Waffenbesitz, denn an solchen Veranstaltungen werden u.a. Nachbildungen historischer Waffen präsentiert. Hier natürlich nur nach Anmeldung und Genehmigung. Da sind wir im Bereich Wissensvermittlung und das ist abgedeckt.- 37 Antworten
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Öffentliche Veranstaltungen und die Definition des Begriffes "Brauchtum"
Asgard antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
@Elo Danke erst einmal für die ausführliche Antwort. Gerade die Ausarbeitung von Philipp Roskoschinski kenne ich. Sie ist zwar sehr umfangreich und ausführlich, geht dennoch am Thema vorbei; zeigt dafür sogar unbewusst das grundlegende Dilemma auf. Es geht im Kern tatsächlich um den Begriff des "Brauchtums" an dem faktisch alles fest gemacht wird; der den Themenmärkten zur Rechtfertigung des Waffentragens umgehängt wird. Und nein, ich schreibe hier nicht von Simulatoren, sondern echten Waffen, die ihre Eigenschaft nicht verlieren nur weil die Träger in altertümlichen Klamotten oder das was sie dafür halten herum laufen. Es gibt um diesen Punkt immer wieder Diskussionen und erhebliche Unsicherheit, denn nach Ansicht einiger (zur zeit noch weniger) Ordnungsbehörden greifen weder "Brauchtum" noch "berechtigtes Interesse" des 42a beim Führen scharfer Klingen. Ohne die komischen Klamotten sind so genannte "Mittelaltermärkte" nichts anderes als kommerziell ausgerichtete Motto- Volksfeste wie zB das Münchner Oktoberfest oder der Cannstadter Waasen. Damit greift wieder das Waffenverbot auf öffentlichen Veranstaltungen. Ein ewiges Ping- Pong. Daher auch die Eingangsfrage wie "Brauchtum" im Sinn des WaffG definiert wird.- 37 Antworten
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Öffentliche Veranstaltungen und die Definition des Begriffes "Brauchtum"
Asgard antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Hast Du noch einen qualifizierten Beitrag dazu? Die WO eigene Wortklauberei wieder. Ich hätte es besser wissen sollen. Zweiseitig geschliffen unterliegt einem FÜHRverbot. @Moderator: bitte Thread schließen, ich frage echte Profis. Diese überflüssigen Spitzfindigkeiten hier waren es warum ich dem Forum den Rücken kehrte. Hätte es dabei belassen sollen.- 37 Antworten
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Öffentliche Veranstaltungen und die Definition des Begriffes "Brauchtum"
Asgard antwortete auf Asgard's Thema in Waffenrecht
Die Schaukampfdinger sind raus, die erwähnte ich bewusst nicht. Da ist die Rechtslage eindeutig. Wobei die eben NICHT für Besucher gilt. Angemeldete Teilnehmer ja, Besucher nein. Hat Versicherungsgründe. Alles durchexerziert, 20 Anfragen, 21 unterschiedliche Ansichten. Ok, dann etwas konkreter was so alles mit "Brauchtum" abgedeckt werden soll. Nur einige Beispiele die immer wieder gesichtet werden. - Beil (oft geschliffen) im Gürtel. Bedürfniszweck "Werkzeug" nicht mehr gegeben. Somit Waffe im Sinn des WaffG. - Dolch. Verbotene Waffe im Sinn des WaffG. - Keulen in verschiedenster Ausprägung (ugs. Morgenstern). Waffen im Sinn des WaffG. - Reiterhammer/ Fußstreithammer (ugs. Krähenschnabel). Waffen im Sinn des WaffG. - Messer/ Kurzschwert, letztere oft geschliffen mit Klingen erheblich über 12cm Klingenlänge. Waffen im Sinn des WaffG. - usw, usf. Inwieweit die Definition "öffentliche Veranstaltung" ausgelegt wird ist für meine Frage irrelevant. Ein Fußballstadion ist ebenfalls umfriedet und es wird Eintritt erhoben. In der Frage geht es um den Begriff "Brauchtum".- 37 Antworten
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Gude, nach einigen Zeit der absoluten WO Abstinenz muss ich mich doch mal wieder aus aktuellem Anlass mit einer Frage zu Wort melden. Einige hier werden sich gewiss noch daran erinnern, dass ich mein Hobby weg von den schießenden mehr hin zu stechenden und schneidenden Metallwaren verlegte. Und genau um die, genauer gesagt um das Führen derselben auf öffentlichen Veranstaltungen geht es. In der so genannten Mittelalterszene gehört eine passende Waffe zur Komplettierung/ Abrundung der Darstellung nahezu immer mit dazu. Das heißt also, egal welche Darstellung in welcher Zeitstellung verfolgt wird, so gut wie immer eine Waffe geführt werden kann. Soweit so gut, die einschlägigen Paragraphen was Waffen in der Öffentlichkeit oder auf Veranstaltungen angeht sind mir alle geläufig. Was mich sehr viel mehr interessiert ist die Definition des Begriffes "Brauchtum" im Zusammenhang mit Klingenwaffen. Denn so gut wie immer wird von Besuchern, tlw. auch den Veranstaltern so genannter Mittelaltermärkte das Führen von Waffen im Sinn des WaffG mit genau diesem Begriff zu rechtfertigen versucht. Denn für Brauchtumsveranstaltungen gibt es entsprechenden Ausnahmen im Verbot des Führens auf öffentlichen Veranstaltungen. Interessanterweise konnte mir bislang keine angefragte Behörde rechtssicher beantworten oder den entsprechenden Passus in den Ausführungsbestimmungen oder Anlagen nennen ob sich der Begriff Brauchtum lediglich auf Schusswaffen oder allgemein auf ALLE Waffen bezieht. Glücklicherweise könnte man anmerken, denn so wirklich auf dem Schirm haben die Ordnungsbehörden die Themenvolksfeste mit Schwerpunkt "Mittelalter" noch nicht. Also nochmal die Frage: wie wird im Waffenrecht der Begriff "Brauchtum" im Hinblick auf Klingenwaffen definiert? Kennt ihr Rechtskommentare, Urteile etc in denen das Thema behandelt wird? Danke für Eure Mithilfe.
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Wieso nur EINE Nummer größer??
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... und wieder ein Filmchen, dieses Mal von "quer"
Asgard antwortete auf geissi's Thema in Waffenlobby
Ich bin nur hier wenn ich im Dienst bin. Privat habe ich dafür keine Zeit. -
... und wieder ein Filmchen, dieses Mal von "quer"
Asgard antwortete auf geissi's Thema in Waffenlobby
Scheint wohl so 'ne Erziehungssache zu sein. Ich kenne ein oder zwei andere Foren da werden unkommentierte Videos ohne schriftliche Zusammenfassung konsequent gelöscht. Eben aus dem Grund weil es den anderen Nutzern ggü unhöflich ist. Wäre vielleicht mal ein Ansatz hier.- 22 Antworten
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... und wieder ein Filmchen, dieses Mal von "quer"
Asgard antwortete auf geissi's Thema in Waffenlobby
Was will uns die ÖRR Propaganda diese mal weiß machen? Eine Zusammenfassung in zwei, drei Sätzen wäre nett, denn nicht jeder hat Zeit und Muße sich diese unnützen Zeitfresser anzutun wenn es einige wenige Sätze tun.- 22 Antworten
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Sind Bogenparcoure zB für Field Target abgeschlossene Schießstätten?
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Hallo, gleich vorab die Frage: wie sieht es mit historischer Armbrust aus? Mit den orthopädischen Gehhilfen nicht unähnlichen Sportgeräten können einige nicht viel anfangen und gehen lieber zu den Ursprüngen.
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Was läuft bei den Verbänden falsch ? DSB, HSV und BDS gegen die VDB Aktionen
Asgard antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Tja, was nützt es wenn die "Schützenverbände" um ihre Pfründe fürchten? Wann genau haben sich "die Verbände" offen gegen die Pläne einiger weniger Politiker gestellt? Noch nie. Also- warum ist es schädlich wenn sich von künftigen Verboten Betroffene zur Wehr setzen? Kaufen die Verbande den Schützen die Waffen zum Einkaufspreis ab wenn es zu einem Verbot kommt? Natürlich nicht. Sie zucken mit den Schultern und erzählen uns (wieder einmal) "Ohne uns wäre es noch viel schlimmer gekommen". Genau diese Art des immer wieder Einknickens führt zu immer maßloseren Forderungen der Politik. Statt zu sagen "Reicht jetzt, kümmert euch lieber um die Illegalen, damit habt ihr genug zu tun" machen sie den Bückling weil sie an der Sportförderkohle hängen.- 86 Antworten
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