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ASE

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  1. Übergangsfrist zur Reglung der Bürokratie. Aber ok, wenn wir an die Prozesse denken, welche die unzulänglichkeit mancher Vereinsbescheinigung zum Gegenstad haben.
  2. na wie oben schon geschrieben evtl lässt sich trotzdem mehr rausholen. Über die neue Bedrüfnisreglung bin ich im SInne der Rechtssicherheit froh (solange sie bestehen bleibt) Innerhalb der 10 Jahresfrist ist das wirklich zu managen. wem das zu viel Training ist der muss halt Jagdschein machen oder Sammler werden. Und danach hat man seine Ruhe.
  3. Die neue 10er Regel wird interessant. Sie beschränkt nämlich nur die Erlaubnis zum Erwerb (s. zweistuiges Verfahren vei der gelben WBK). Das schließt nicht aus, das man dann wieder eine weiter unbefristete erlaubnis für 10 beantragen kann. Zu erwarten wäre hier das dann naürlich geprüft wird, was man schon hat. Ist die Gelbe halt voll mit Pekussionsrevolvern, dürfte eine Berüfnis für Repetierlangwaffen ja ableitbar sein. Allerdings das problem, das der Erlaubnistext ja eine Sammlung verschiedener Waffentypen beschreibt, dan müste man ls Behörde wieder ausschließen, das z.B. die Perkussionsrevolver nicht erfast wären --> Verwaltungsknoten. Ehrlich gesagt: Ich würde lieber eine Beschränkung der Gesamtzahlauf 10 in kauf nehmen, dafür aber ohne Voreintrag etc kaufen können was ich für richtig halte.
  4. Nein, völlig falsch. Bitte keine Gerüchte Streuen und dramatisieren, auch wenn die Lust daran noch so groß ist. Man hat Erwerb und Besitz sinnvollerweise getrennt, weil es ja nun verscheidene Regeln für beie Apsekte des Bedrüfnisnachweises gibt.
  5. Du hast meinen Post nicht verstanden. Aber vermutlich Das-internet-ist-Neuland-Parteinfan? Als Denkhilfe: Fälschungsicherheit. Und für deinen AFD-Komentar ich halte dich ab jetzt für einen latenten Undemokraten, der das ganze Leben ganz im Sinne eines bekannten totalitären, linken Dictums politisch durchseuchen muss.
  6. Immer wieder amüsant zu beobachten, wie wehement gegen das NWR getreten wird, während die Waffen bei den Behörden längst registriert sind. Zu glauben das man in D als Legalwaffenbesitzer was verstecken könne, ist schon putzig. Mir ist da ein vernüftiges NWR lieber als die Zettelwirtschaft mancher Behörde... Allein schon die Möglichkeiten der online-legitimiertung, Registrierung etc.. Wenn man das NWR nicht so halbärschig angehen würde wie in D, könnte eine komfortable Sache daraus werden, die nebenbei tätsächlich die Sicherheit erhöht. Aber momentan muss man sich mit Zettelchen legitimieren, die bei den osteuropäischen Fälschertrupps der Lehrling macht, als einfaches Übungsstück..
  7. Innerhalb demokratischer Parteien soll es verschiedene Meinungen zu verschiedenen Themen von verschiedenen Leuten geben und die dürfen die auch ohne Konsequenzen äußern. Deswegen kommt es bei der AFD halt mal vor, das jemand etws äußert, mit dem man nicht ganz d'accord ist. Dran kann man mal wieder ihre Unprofessionalität im Vergleich zu den Blockparteien klar erkennen. Beim Merkelwahlverein wäre das nicht passiert, ohne das dies gleich mit der Forderung nach Ausschluss sanktioniert worden wäre. Abgesehn davon, alter käs wie bereits erwähnt und schon lang Gesetz und Praxis , lange kein Pulver mehr gekauft oder was?
  8. Selber schuld wenn man keine Verbandsbscheinigung vorlegt...
  9. Bisher konnte mir auch niemand erklären, wozu man eine elektrische Eisenbahn mit sovielen Wagen braucht. Strategische Planung zur Terrorvorbereitung? https://magazin.spiegel.de/SP/2016/20/144788123/images/co-sp-2016-020-0143-01-210742-bi.0e7d472.jpg
  10. Und die Tresorindustrie mit S1/S2 über den Tisch gezogen.
  11. Nope, es sind tatsächlich pauschal alle Zentralfeuerlangwaffen betroffen, also auch Repetierer. Dürfte hier nicht viele betroffene Magazine geben die nicht von SL-Magazinen abgeleitet sind. Nichtbetroffen sind Repetierwaffen mit eingebautem Magazin, da die Norm 1.2.7 nur halbautomatische Waffe mit internem Magazin >10 betrifft. Vor dem Hintergrund halte ich es für einen redaktionellen Fehler, das bei den Wechselmagazinen auch die Repetierer erschlagen wurden. Betroffene Modelle dürfte es wohl nicht so viele geben. Quatsch bleibt das Magazinthema dennoch.
  12. Und ich die des BGH. Aber ja, endeutigkeit der Formulierung sollte man schon erzwingen, da gehe ich völlig mit.
  13. Nein. nur für SL. Das ist ja das Problem.
  14. Ja, da hast du recht, damals waren die Leute wesentlich gelassener, heute genügt ein ungeprüftes Posting um einen Shitstorm, z.B. hier auf WO, auszulösen. Das ist der Kern meiner harschen Kritik: es wird einfach behauptet und kein Beleg geliefert. Un ich habe ein generells Problem mit der Geheiminskrämerei, auch der bescheuerten Gehimdiplomatie des DSB, was ein aufgeblasener Unfug. Warum wird kein Wortprotokoll, beser noch ein Video vorgelegt? Wer wissen will wie Waffenlobby geht, der schaut in die USA. Die haben dereinst den Hirnfurz einer ballistischen Datenbank mit einem simplen Demonstationsvideo zerlegt und das Rückgrat gehabt, denn Gegenschlag( "Tipgeber für Verbrecher") auszuhalten. Mit dem Ergebnis, das sie gewonnen haben. Warum hat man hier nicht aufgezeigt, was für ein Schwachsinn mit den Magazinen propagiert wird. 3D-Druck sage ich da nur. Und Demonstrationsexperimente wie in den USA, die ziegen konnten, das MAgazinkapazität völlig überbewertet wird. Warum keine Schmähkampagne gegen die zweite Reform(!) des Waffenrechts aufgrund regelrechter Terrorerlässe? Weil man konfliktscheu ist, sowieso nur beleibig Richtung Totalverbot verscheibbare Partikularinteressen vertritt anstelle einen Ansatz für generellen Waffenbesitz und es sich mit der Minesterialbürokratie untertänigst nicht verderben will. Was ist positiv: Das Klarheit bezüglich der der (gegenwärtig) post-Wiederholungsprüfung geschaffen wird. Bisher hing über jedem Altersschützen das Damoklesschwert der anlassbezogenen Bedürfnisüberprüfung. Und ein Anlass wird schon gefunden, keine Sorge. Nach der Reglung kehrt man quasi nach 10 Jahren aktivem Schiessen zur Reglung von vor 2003 zurück, Mitgliedschaft reicht. Leider hat der Bundesrat das angezählt und es bleibt zu hoffen, das das weggemerkelt wird. Gegenfrage: Was gibt es Negatives Ar15-Griffstücke: Ja doof, aber konsequent. bei Kurzwaffen ja genau so. Magazine: Sportlich marginalen impact, auf jeden fall bei langwaffen. Sicherheitspolitisch müll.
  15. Ja ich habe auch deutlich das Geschrei von 2002/2003 im Ohr. Wehe uns! Es war furchtbar. Man bekam die neue gelbe WBK und konnte die alte behalten, Vereinsfürsten wurden entmachtet zugunsten von Verbandsbescheinigungen ohne Ansehen der Person. Hohlspitzen wurden erlaubt, es war leichter geworden eine Waffe zu kaufen, für die der Verein keinen Schießstand hatte, Selbstlader musste nicht mehr aussehen wie von der PVC-Resterampe. Ja es kam wirklich schlimm damals, keiner wollte sich dafür einsetzen, auch künftig von seinem Vereinsfürsten gegeängelt zu werden. Seinen Ordonanzer nich mehr Kastrieren zu müssen, schrecklich. Grün war gerade aus Mal im Ernst: Was passiert eigentlich heute, wenn einer der alten passivschützen angeschrieben wird, er möge sein Bedürfnis nachweisen? Dann gehts rund und man hat entweder ein Mitglied weniger oder eine veritable Urkundenfälschung begangen. Ich begrüße, es, das in diesem Teilaspekt klarheit geschaffen wird. Am liebsten nach Entwurf der Bundesregierung. Das der Magazinmüll idiotisch und völlig undurchdacht ist, da gehe ich mit FG und dem Rest der deutschen Waffenwelt daccord. Und WBKs für Dekowaffen die man in D ganz einfach in eine schussfähige umbauen kann, indem man den Stahl einschmilzt und von vorne anfängt...dito.
  16. 10 Jahre nach Eintragung einer Schusswaffe genügt für den Nachweis des Bedürfnisses zum Besitz von Schusswaffen (Plural verdammtnochmal! Leseverstehen!) eine Bescheinigung des Schießsportvereins usw... und jetzt kann der FG-Fanclub mal die Behauptungen a) Training mit jeder Waffe b) und 10-Jahres regel belegen. Bitte nicht nochmal seine EMail mit seinen Behauptungen als Beweis seiner Behauptungen posten.
  17. Das ist aber auch korrekt und nie anders gewesen. Die gelbe erlaubt nur den Erwerb(guck mal auf WBK). Die Erlaubnis zum Besitz ist tatsächlich ein gesonderter Erlaubnisakt, der durch Eintragung beurkundet wird. Und auch versagt werden kann, wenn z.B. einen sportordnungsferne Waffe erworben wurde. Eine Überprüfung ist daher Prinzipiel zulässig, wenn auch i.d.R. schwachsinnig. Häufiges Missverständnis bei der Gelben. Beim Bedürnishinweis für jede Waffe auf Gelb hingegen wurde NRW und auch Thüringen von den Gerichten auf die Finger geschlagen....
  18. .....ist das auch in der Vergangeneit regeläßig gescheitert, ich sage nur Lex Breneke... Man soll eben den Sachstand vorlegen. Ohne Entwurf kann man nichts angehen und macht sich 1) entweder lächerlich oder b) gibt am Ende noch ungute Ideen. Bis Konkretes vorliegt steht meine Meinung momentan: Das Gesetz kommt so oder so nach dem Entwurf des Bundeskabinetts. Man macht jetzt noch ein bischen Wind, um später behaupten zu können, alles hätte noch vieeeel schlimmer kommen Können hätte man nicht in letzter minute...blabla...also her mit eurer Kohle. Nicht das sich noch einer fragt was wozu eine Mitgliedschaft im FWR und Konsorten übehaupt gut sein soll. Bei den Stellungnahmen zum Referentenentwurf war die Suppe nämlich ziemlich dünn, welche da verteilt wurde. Und in der Zwischenzeit war es komplett still, keine Infos, keine Aktionen, nichts. Und es war zuletzt eine kommerzielle Seite, welche den Kabinettsentwurf veröffentlicht hat. Wo war die Lobby da nochmal? Gepennt haben sie.
  19. Eine Gefahr, die schlicht nicht existierte. Und uch im kompletten Widerspruch zur Logik des §14 steht, sprich Erwerb gelbe WBK ohne exlizite Bedürfnisprüfung.
  20. Bei der Forderung gehe ich ja auch grundsätzlich mit. Wie ich bereits schon oben erwähnt habe, gab es bereits eine Korrektur von "der Waffe" auf "einer Waffe" seitens der Bundesregierung bezüglich der 10-Jahres regel. Gepperth behauptet das glatte Gegenteil. Und er kann wie erwähnt nicht belegen, wie er auf Training mit jeder waffe kommt. Zu Bescheinigen ist laut entwurf lediglich schießsportliche Aktivität. Genau wie für den erwerb. Sollte das der Gepperth für seinen Verband strenger auslegen wollen, wäre mein Austritt sicher.
  21. Die Auffassung halte ich für unrichtig, §14 stellt ein lex specialis zu §4 dar und ist diesem in der Regel vorranging. Ansonsten existierte bereits heute keine gelbe WBK..
  22. Also, mit anderen Worten, du kannst deine Position, d.h. dine Panikmache, nicht belegen. Ansonsten argumentiere doch mit dem Gesetzesentwurf. Aber da kommt ja nix von dir.
  23. A Rückzug auf den Interpretationshügel... Ich habe das schon mehrfach gepostet, es gibt es nichts zu interpretieren, der Wortlaut ist eindeutig, bezüglich Inhalts der Bedrüfnisbescheinigungen und das die Eintragung der ersten Waffe für die 10 Jahresfrist zählt. Letzteres stand im ursrpünglichen Kabinettsentwurf noch anders und in der tat dort missverständlich. Hat die Bundesregierung heimlich geändert, ist keinem aufgefallen. Soviel zum exakten lesen.... Nochmal
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