Zum Inhalt springen

cb01

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    244
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von cb01

  1. an VP70Z: Was bist du denn eigentlich für ein toller Hecht, dass du dir anmaßt, die Herrschaften der Sparkasse auf den rechten Weg bringen zu wollen ? Wenn hier staatliche Aufgaben auf die Kreditwirtschaft übertragen werden, musst du dich an den Gesetzgeber wenden und kannst froh sein, wenn die Sparkasse VOR einer Verdachtsanzeige an die zuständigen Behörden erst das Gespräch sucht... Kopfschüttel...
  2. @knight volle Zustimmung !!!
  3. @joker_ch Natürlich werden hier Kriminelle nicht die Wahrheit angeben - aber dann liegt das Problem nicht bei den Banken, sondern bei Gesetzgeber. Was ich sage ist: - es gibt ein (womöglich) schwachsinniges Gesetz - die Banken müssen es umsetzen - sie müssen mit irgendwelchen einschlägigen Begriffen arbeiten - im Verwendungszweck einer Überweisung findet sich ein solcher Begriff (entweder aus legalem Handeln oder geschrieben durch lustige (?) D****n) - bei der Bank wird der Vorgang auffällig - die Bank fragt nach - du erklärst dein legales Handeln / wahlweise deinen Scherz - gut iss...
  4. Ruhig Blut... Die Banken müssen da (automatisiert) etwas tun. Die gesetzliche Grundlage findet sich u.a. im § 24h Kreditwesengesetz (KWG): „Kreditinstitute haben … Datenverarbeitungssysteme zu betreiben und zu aktualisieren, mittels derer sie in der Lage sind, Geschäftsbeziehungen und einzelne Transaktionen im Zahlungsverkehr zu erkennen, die auf Grund des öffentlich und im Kreditinstitut verfügbaren Erfahrungswissens über die Methoden der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und über die sonstigen strafbaren Handlungen … im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen besonders komplex oder groß sind, ungewöhnlich ablaufen oder ohne offensichtlichen wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck erfolgen.“ Wechsel der Bank weil man mal auf einen (aus Sicht der Bank) "auffälligen" Verwendungszweck angesprochen wurde, ist eine schlechte Alternative … Ehrlich sagen um was (Harmloses) es geht - und gut iss...
  5. Hat jemand den kompletten wortlaut der DIN EN 1143-1 (evtl. als pdf-Format) ? Habe schon das www "gequält", ist aber alles kostenpflichtig.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.