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cb01

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  1. Es gilt: Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe Im Sinne dieses Gesetzes 1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,… d.h. die 2-Wochen-Frist kann erst beginnen, wenn der Käufer sie ausgeliefert bekommen hat (= TATSÄCHLICHE Gewalt)
  2. Durch den Versand ist die Waffe rechtlich bereits überlassen, erwerben im Sinne des WaffG erfolgt aber erst wenn die Waffe dem Käufer übergeben wird = Ausüben der tatsächlichen Gewalt. Ab HIER kann m.E. auch erst die 14-Tages-Frist beginnen zu laufen.
  3. Was sollen uns Deine Ausführungen sagen ?
  4. Der Dritte ist hier der Käufer !
  5. Das Zauberwort ist: … zur Beförderung an einen Dritten… Lies im Zweifel mal die WaffVwV, da erschließt sich wie es gemeint ist
  6. Die Waffe IST bereits rechtswirksam überlassen - siehe 34 WaffG: Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Nummer 1 an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten. Lass die unseriösen Spielchen sein - vorher recherchieren kann Geld sparen.
  7. Wie redest du denn mit dir unbekannten Leuten ? Du hast mich hier zu gar nichts aufzufordern. Warum werden hier Leute einfach abqualifiziert („der haut in die gleiche Kerbe“) ? Ich habe das Schreiben gesehen - glaub es oder lass es. … aber sag mir einen Grund warum ich lügen sollte ? Bei diesem respektlosen Umgang unter LWB wundert mich wirklich nichts mehr !
  8. Ähh, warum herrschst Du denn TT01 an ? ICH habe doch das fragliche Schreiben gesehen ! …und zwar zu deiner großen Enttäuschung NICHT an einem Stammtisch :-) Man soll generell nicht unqualifiziert von sich auf andere schließen…
  9. ??? Das passt doch gar nicht zu dem Gesagten !
  10. Das ist doch klar. Es sollte hiermit nur zum Ausdruck gebracht werden, dass es auch Sammlungen gibt, bei denen (Fremd-)Stempelungen NICHT der Weltuntergang sind, was ja CZM52 zu glauben scheint…
  11. Er hat‘s erkannt ! Volle Zustimmung !
  12. Was maßt du dir an hier zu urteilen und irgendetwas von „Stammtisch“ zu faseln ? Du kennst mich doch gar nicht - warum bezichtigst du mich, hier unwahre Geschichten einzustellen ? Schon mal was von wissenschaftlich-technischer Sammlung gehört, du Schlaumeier ? Ich habe den Original-Schriftverkehr hierzu GESEHEN ! Manchmal ist „einfach mal die … halten“ besser, glaub mir.
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