cb01
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De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
cb01 antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Echt jetzt ? …und da wartest Du lieber auf einen Mahnbescheid ? -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
cb01 antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
wie blöd muss man sein, um auf die Zwangsvollstreckung zu warten (incl. zusätzliche Kosten und Gebühren) - nur um bar zahlen zu können ??? JEDER hat ein Recht auf ein Basiskonto und ist so in der Lage, unbare Zahlungen zu tätigen. Was ist das Problem ? -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
cb01 antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
ohne jede offizielle Prozedur ??? die offizielle Prozedur heißt Kündigung und die ist zumindest bei Sparkassen nicht ohne sachgerechten Grund möglich. Für natürliche Personen gibt es zudem das RECHT auf ein Basiskonto. Also, was sollen uns Deine Ausführungen sagen ? -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
cb01 antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Oh sorry, das war rider650 -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
cb01 antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Na wenn selbst Frau Wagenknecht das bestätigt … Du sprachst ja von einer Waffe des Staates - und in all diesen Fällen, welche auch Frau Wagenknecht bestätigt, wurden die jeweiligen Banken durch den Staat zu den Kündigungen gezwungen ?! Liegt es womöglich im Rahmen des Möglichen, dass es hier ganz andere Gründe gibt ? z.B. dass die Betroffenen ihren Banken derart auf den Zeiger gingen, dass diese schlicht kein Interesse mehr hatten, sich diese Kontoführungen weiter ans Bein zu binden ? … und Dein Beispiel mit der Sparkasse hinkt schon deshalb, weil Sparkassen gemäß ihrer AGB einen „sachgerechten Grund“ für eine Kündigung angeben müssen, der natürlich auch juristisch überprüft werden kann. Ohne Angabe von Gründen geht bei Sparkassen nicht - es wäre daher mal Interessant, was im erwähnten Beispiel die sparkasse Karlsruhe dazu zu sagen hat… ERGÄNZUNG - alles wird gut (auch gestützt auf „formale Fehler“): Der Widerstand formiert sich Immerhin: Von Witzleben lässt sich nicht einschüchtern. Er hat Klage gegen die Sparkasse eingereicht und macht seinen Fall öffentlich. Die Resonanz ist gewaltig – über 1,4 Millionen Menschen haben seinen Beitrag auf X bereits gesehen. Es zeigt sich: Die Bürger haben genug von dieser schleichenden Entrechtung. Sein Anwalt Markus Haintz sieht gute Chancen für die Klage. Die Kündigung weise formale Fehler auf und verstoße gegen die besonderen Pflichten einer Sparkasse. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte hier ein deutliches Zeichen setzen und klarstellen: In einem Rechtsstaat darf niemand wegen seiner Meinung oder journalistischen Arbeit diskriminiert werden. -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
cb01 antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Oder meinst Du Herrn Reitschusters Sperrung bei PayPal ? … und diese Sperrung soll dann „der Staat“ veranlasst haben ??? Beweise ? -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
cb01 antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Meinst Du DEN Reitschuster: Am 21. Dezember 2021 beschloss der Mitgliederausschuss der Bundespressekonferenz, dass Reitschusters Mitgliedschaft beendet sei. —> was hat das mit Banken zu tun ? -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
cb01 antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
so so, der Staat verfügt also über eine „De-Banking-Waffe“ gegen seine Bürger, welche von den Banken auch „eigenmächtig“ eingesetzt wird… ?! selten so einen Quatsch gelesen… Nenne doch mal ein KONKRETES Beispiel bei dem der Staat diese „Waffe“ eingesetzt hat -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
cb01 antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Wie war doch gleich das eigentliche Thema… ? -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
cb01 antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Für diejenigen, welche die Kontoführung von Waffenhändlern ablehnen, trifft das womöglich sogar zu. -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
cb01 antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
So So, und mit Geschäftskrediten oder Immobiliendarlehen „steigst Du dann auch einfach um“ - auf den Krypto-Darlehensanbieter des Vertrauens … Ganz so einfach ist die Welt dann doch nicht - und JA, es gibt bei Banken nicht nur Girokonten. -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
cb01 antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Die betreffenden Banken treffen für sich die geschäftspolitische Entscheidung, keine Geschäfte mit Waffenhändlern oder Schützen machen zu wollen. Wie man das persönlich findet, steht auf einem anderen Blatt - es ist zumindest deren freie Entscheidung. Hier wird dann wohl der Umgang mit Waffen als „nicht ethisch“ angesehen. Letztlich kommt hier auch einmal mehr der Druck aus der EU und deren Anforderungen an eine „Nachhaltigkeit“ - siehe unten insbesondere Punkt 3 „Kultur“: Die Integration von ESG-Faktoren in das Risikomanagementsystem (RMS) eines Unternehmens ist entscheidend, um den wachsenden Anforderungen an eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung gerecht zu werden. Das anerkannte COSO-Rahmenwerk bietet eine strukturierte Herangehensweise, die Kultur, Fähigkeiten und Praktiken kombiniert, um Risiken zu steuern und Mehrwert zu schaffen. Das RMS-Rahmenwerk nach COSO umfasst folgende Schwerpunkte: Strategie: Die strategische Planung und Integration von ESG-Risiken in die Unternehmensziele. Leistung: Die Überwachung und Steuerung der Leistung in Bezug auf ESG-Risiken. Kultur: Die Förderung einer Risikokultur, die ethische Werte und gewünschte Verhaltensweisen unterstützt. Kontrollen: Die Implementierung effektiver Steuerungsmaßnahmen zur Risikosteuerung. -
Online gekaufte Waffe nicht von der Post abholen
cb01 antwortete auf BallistikPro's Thema in Waffenrecht
Es gilt: Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe Im Sinne dieses Gesetzes 1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,… d.h. die 2-Wochen-Frist kann erst beginnen, wenn der Käufer sie ausgeliefert bekommen hat (= TATSÄCHLICHE Gewalt) -
Online gekaufte Waffe nicht von der Post abholen
cb01 antwortete auf BallistikPro's Thema in Waffenrecht
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Online gekaufte Waffe nicht von der Post abholen
cb01 antwortete auf BallistikPro's Thema in Waffenrecht
Durch den Versand ist die Waffe rechtlich bereits überlassen, erwerben im Sinne des WaffG erfolgt aber erst wenn die Waffe dem Käufer übergeben wird = Ausüben der tatsächlichen Gewalt. Ab HIER kann m.E. auch erst die 14-Tages-Frist beginnen zu laufen.