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cb01

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  1. wir haben doch oben gelernt, dass die Aufbewahrung von Munition kontrolliert werden darf - wer Privates dazu packt ist doch selbst schuld ! … und beim Verschweigen bewegt man sich auf dünnem Eis … manchmal läuft es dumm …
  2. Also ich kann auch nach intensiver Suche nicht wirklich ein Problem erkennen… Warum soll man „ohne Not“ den Kontrolleuren etwas verschweigen?
  3. ??? Wie passt das hier rein ?
  4. Ich hole dies mal wieder hoch - mit der Frage, wie in den Verschiedenen Bundesländern letztlich mit Altbesitz von Salutwaffen umgegangen wurde ? Hier stand meines Wissens teilweise im Raum, WBK‘s auf Basis eines „wirtschaftlichen Interesses“ (siehe Paragraf 8 WaffG) auszustellen. Kann das jemand bestätigen? Sind evtl. andere Handhabungen bekannt ?
  5. Wenn hier ein halbes Jahr auf Bewährung „angeboten“ wird, müsste ja (beweisbar ?) irgendwas Illegales in der Sammlung gefunden worden sein. Selbst wenn, sieht die Behörde mit der nicht erfolgten bzw. chaotischen Bestandsaufnahme bei der Sicherstellung nicht gut aus. Falls mit der Sammlung alles in Ordnung war, kann man dem Sammler nur wünschen, dass er durchhält und für ihn hoffen, am langen Ende rehabilitiert und entschädigt zu werden - wobei ihm die vernichteten Kulturgüter niemand mehr zurückgeben kann …
  6. @frosch was kann man sich denn unter „bemerkenswerte Sprüche“ der Behördenmitarbeiter in etwa vorstellen ?
  7. Sachfremdes Vorgehen einer Behörde ist natürlich nicht generell ein Beweis für Bürgerfehler. In diesem konkreten Fall ist meine subjektive Einschätzung, dass hier auch seitens des Sammlers irgendetwas nicht in Ordnung war. Welche „Geschütze“ der Staat dann auffährt und ob diese der Sache angemessen sind, steht auf einem anderen Blatt. Für Behörden gibt es immer auch einen Ermessensspielraum.
  8. Es ist schon bedenklich, wie das behördenseitig offensichtlich gelaufen ist. ABER…. …. unter Berücksichtigung aller getroffenen -sehr drastischen- Maßnahmen kann ich irgendwie nicht so ganz glauben, dass da GAR NICHTS war.
  9. Tommie - der geheimnisvolle Superheld…
  10. @Tommie wie bist du denn drauf? Deine Tiraden sind ja wohl unterste Schublade ….
  11. cb01

    BKA Freigabe

    In diesem Verlauf lässt sich sehr schön ablesen, warum es deutsche LWB niemals schaffen werden, gemeinsam an einem Strang zu ziehen…
  12. Typisch deutsches Jammern auf hohem Niveau ! Jeder, wirklich JEDER, hatte die Chance gehabt rechtzeitig (VOR egun) eine derartige Plattform zu gründen und könnte sie heute idealistisch betreiben OHNE für Bildänderungen Gebühren zu verlangen…
  13. Damit 1.2.1 greift braucht es KEINEN Lauf. Der Bezug zu oben ist nur der Zweck.
  14. SBine hat Recht - im 153a geht es um geringe Schuld ( gleichwohl aber Schuld) und da der Betroffene hier ZUSTIMMEN muss, kann er danach auch nicht mehr „unschuldig“ sein.
  15. Um Sinn oder Unsinn eine PTB-Waffe mit sich herumzuschleppen geht es nicht. Wenn man natürlich die Auflage „akzeptiert“ hat, sollte man sich selbstverständlich tunlichst auch daran halten. Wenn man aber unbedingt einen auf Rambo machen wollte und gegen die Auflage fristgerecht Rechtsmittel eingelegt hätte, wüsste ich nicht, wie das ausgeht. Und nur weil ein einzelner Sachbearbeiter nicht möchte, dass offen geführt wird, ist das noch lange kein Grund für eine Auflage (Stichwort: Willkürverbot). Insgesamt ist dies aber dennoch eine sehr „theoretische“ Diskussion…
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